auto ohne zulassung abschleppen

Hallo Leute

Ich möchte ein Auto zu mein freund abschlepen aber der wagen ist abgemeldet.Meine frage😁arf ein unternehmen wie ADAC oder Spickerman ein nicht angemeldetes PKW abschleppen???Was sagt unsere gesetz darf ein unternehmen das PKW abschleppen und wo steht das geschrieben???Ist der wagen über diesen unternehmen versichert???Ich bedanke mich fur ihren antworten.
Gruss
narasto

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von pfistikas


Hast du in diesem langen Text wirklich gelesen, dass das abgeschleppte Fahrzeug - Defekt, Nothilfegedanke - zugelassen sein muss???

Du kannst mir sicherlich eine Nothilfe-Situation skizzieren, bei der das abzuschleppende Fahrzeug nicht zugelassen sein braucht...

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Zitat:

Original geschrieben von uhu110


Das heißt, dass Du dann wieder nachweisen müsstest, dass das Fahrzeug mit den roten Kennzeichen einen Defekt hatte und dass dieses nun zur nächsten Werkstatt geschleppt werden soll.

Wenn wir schon dabei sind, ins Detail zu gehen 😉 : Ich denke mal, dass es nicht in jedem Fall die nächstgelegene Werkstatt sein muss. Wenn die beispielsweise einen schlechten Ruf hat, zu einer einschlägig bekannten Kette wie A*U gehört oder so, wird das wohl kein Argument sein.

Ansonsten: Mein Stammschrauber ist gut 2 Kilometer entfernt. In näherer Entfernung gibt es iirc drei andere Werkstätten. Zwei davon vertreten andere Marken, der dritte ist eine freie Werkstatt, die wohl auch gute Arbeit macht.

Ich hätte keine Bedenken, ein Auto zu meinem Stammschrauber abzuschleppen.

heisst es nicht
zur nächsten geeigneten Werkstatt?

Gruss Deden

Hallo, Deden, hallo Ichtyos,

ihr habt natürlich recht.

Der Begriff "nächste Werkstatt" ist ein wenig dehnbar.

Man muss nicht z. B. mit einem Mercedes in eine Renault - Werkstatt o. ä., vor allem dann nicht, wenn es sich um einen Garantiefall handelt.

Man darf sich allerdings nicht von Buxtehude nach Köln schleppen lassen, weil man dort seine Stammwerkstatt hat.

Liegen auf der Strecke zwischen dem "Pannenort und der Stammwerkstatt allerdings noch ein paar andere Werkstätten des gleichen Herstellers, wird man man sich schon wieder ein wenig schwer tun, zu begründen, warum man unbedingt so weit fahren musste.

Viele Grüße,

Uhu110

Dann passt es. 😉

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Zitat:

Original geschrieben von Deden



Zitat:

Original geschrieben von Hartgummifelge


Ein Auto ohne Zulassung und ohne Kennzeichen darf lediglich mit einem am Heck befestigten Pappschild, auf dem Schrott zu lesen ist, zum Schrott geschleppt werden.
...
Kann man die Rechtsgrundlage irgendwo nachlesen? 😕

Gruss Deden

Nachlesen kann man das in der Bröschüre die beim Strassenverkehrsamt und im Rathaus gegen Gebühr erhältlich ist.

Das hier hab ich aus dem Begleitbuch zum Unterreicht Klassen 1, 3, 4 und 5 meiner Fahrschule.

Abschleppen heisst, ein Fahrzeug aus dem öffentlichen Strassenverkehr zu bringen.
Schleppen heisst, es wird ein nicht betriebsbereites oder nicht zugelassses Fahrzeug in den öffentlichen Strassenverkehr gebracht.
Zum Abschleppen braucht der Fahrer des Zugfahrzeugs Füherscheinklasse 3, der Fahrer im abgeschleppten Fahrzeug lediglich eine Einweisung und er muss mind. 14 Jahre alt sein.
Beim Schleppen braucht der Fahrer des Zugfahrzeugs Klasse 2, und der Fahrer im geschleppten Fahrzeug Klasse 3.
Zudem braucht der Fahrer des Zugfahrzeugs eine Schleppgenehmigung.
Beim Schlepp zum Schrott gilt für die Fahrer das Gleiche wie beim Abschleppen, zudem muss das Fahrzeug im Schlepp deutlich als Schrott gekennzeichnet sein. Die Fahrt darf nur auf direktem Weg zum Schrottplatz erfolgen.

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Versicherungsschutz ist jetzt nicht das Problem, weil gezogene Fahrzeuge - auch Anhänger - immer über das Zugfahrzeug versichert sind! Der Anhänger braucht die Versicherung nur für die vorstellbaren Schadenfälle, an denen er nicht angehängt ist.

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Wie bitte???

Ein Anhänger muß selbstverständlich eine eigene Haftpflichtversicherung haben. Man, hätte ich früher Geld sparen können, wenn nicht an dem wäre.

Kleiner Tip:

Wenn solche Verkehrsrechtsfragen auftauchen, frage ich immer bei der Verkehrsabteilung unserer Polizei nach, die den Verkehr überwachen. Die würden beim Verstoß schließlich auch die Anzeigen schreiben.

Ein Anhänger muss eine eigene Versicherung haben, trotzdem wird der Versicherungsvertrag des Zugfahrzeugs belastest, wenn es zu einem Unfall kommt.
Erst seit wenigen Monaten soll das anders sein, wenn man mit dem Anhänger bspw, beim Rückwärtsfahren einen PKW rammt, zahlt nicht mehr die KFZ-Haftpflicht, sondern die Haftpflicht bei der der Anhänger versichert ist.
Nachtrag:
Kracht einem das abgeschleppte Fahrzeug ins Heck, zahlt keine Versicherung, wie beim Rammen des eigenen Anhängers.

Geht es eigentlich nur noch darum, wer das letzte Wort hat oder am lautesten seine Meinung diktiert?

Nö. Ist doch schon seit 2 Seiten klar, daß ich recht habe.

Und TE nimmt sowieso nen Transporter und damit ist das Auto reine Ladung.

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess


Nö. Ist doch schon seit 2 Seiten klar, daß ich recht habe.

Und TE nimmt sowieso nen Transporter und damit ist das Auto reine Ladung.

Habe eben nochmal eine Kommentierung von einem Verkehrsrechtsexperten durchgelesen und der vertritt auch die Meinung, dass bei unzulässigem Schleppen der PKW als Anhänger einzustufen ist. Rechtlich gesehen ist es kein Zug, aber es wird wie einer behandelt. Es hängt nun mal etwas an dem Auto dran, und das muss man irgendwie bewerten. Und dann ist ein entsprechender Führerschein nötig.

Zumal im Tatbestandskatalog auch von einem Anhänger die Rede ist:
"Sie betrieben vorschriftswidrig das Kraftfahrzeug als Anhänger (Schleppen), obwohl keine Ausnahmegenehmigung vorlag."

Dankeschön! 🙂
Den § hatte ich ja schon zitiert, vielleicht hilfts mit dem Bußgeld zur Verdeutlichung.

Und daraus folgt eben, daß ein 3er Führerschein bei Schleppen nicht reicht (außer umgeschrieben, dann BE).
Da der 3er auf 3 Achsen beschränkt ist.
Man braucht mindestens BE oder von den alten Scheinen nen 2er.

Damit ist das ein Fahren ohne Fahrerlaubnis = Straftat.

Da geht dann die Owi etwas unter bei Straftaten. 😉

Und ne Genehmigung wird man eh nicht kriegen bei Fahrzeugen die man ohne Probleme mit Transporter oder Anhänger transportieren kann.

Aber selbst mit Schlepp-Genehmigung bräuchte man die entsprechende BE/2er Fahrerlaubnis.
Und derjenige im gezogenen Fahrzeug braucht die Fahrerlaubnis für das gezogene Fahrzeug.

Zitat:

Original geschrieben von Brunolp12


Ich frage mich nur, wie man es schafft, ein Unternehmen zu finden, das mit einem PKW kommt und das Fahrzeug bloss an die Leine nimmt.
Wo gibt es denn sowas?

Ja.

Nennt sich Taxi.

Zitat:

Original geschrieben von Feline50



Zitat:

Original geschrieben von Brunolp12


Ich frage mich nur, wie man es schafft, ein Unternehmen zu finden, das mit einem PKW kommt und das Fahrzeug bloss an die Leine nimmt.
Wo gibt es denn sowas?
Ja.
Nennt sich Taxi.

Daß sich die Taxifahrer jetzt auch ein Zubrot als Abschlepper verdienen, habe ich noch nie erlebt.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Daß sich die Taxifahrer jetzt auch ein Zubrot als Abschlepper verdienen, habe ich noch nie erlebt.

Ich hab das schon erlebt.

Ich weiß nicht wie die Situation aktuell gehandelt wird , aber dieser "Service" wurde sogar von der Polizei auf den Notruf hin vermittelt, als wir damals auf der BAB mit Motorschaden nicht mehr weiter konnten. Abschleppen des Autos zu nächsten Werkstatt und anschließende Beförderung der Insassen nach Hause. Dieses Erlebnis war zwar auch nicht ganz billig, - und Schutzbriefe damals relativ unbekannt - aber ich denke, Taxler leisten schon ab und zu etwas ungewöhnliche Dinge. 🙂

Ohne direkte Anweisung vom Chef setzt sich kaum einer der Taxler einem solhem Risiko aus.
Das ist ein unkalkulierbares Risiko für den Fahrer.
Ich würde nicht meinen Job und mein Geld dafür riskieren einen mir unbekannten hinter den Firmenwagen zu hängen.
Weis ich ob das Fahrzeug und der Fahrer tauglich ist?
Es passiert einfach zu schnell, dass einem der abgeschleppte ins Heck rutscht.

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