auto ohne zulassung abschleppen

Hallo Leute

Ich möchte ein Auto zu mein freund abschlepen aber der wagen ist abgemeldet.Meine frage😁arf ein unternehmen wie ADAC oder Spickerman ein nicht angemeldetes PKW abschleppen???Was sagt unsere gesetz darf ein unternehmen das PKW abschleppen und wo steht das geschrieben???Ist der wagen über diesen unternehmen versichert???Ich bedanke mich fur ihren antworten.
Gruss
narasto

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von pfistikas


Hast du in diesem langen Text wirklich gelesen, dass das abgeschleppte Fahrzeug - Defekt, Nothilfegedanke - zugelassen sein muss???

Du kannst mir sicherlich eine Nothilfe-Situation skizzieren, bei der das abzuschleppende Fahrzeug nicht zugelassen sein braucht...

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Roadwin:

Erklär mir folgenden Satz

Zitat:

(1) Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart zum Betrieb als Kraftfahrzeug bestimmt sind, dürfen nicht als Anhänger betrieben werden. Die Verwaltungsbehörden (Zulassungsbehörden) können in Einzelfällen Ausnahmen genehmigen.

StVZO §33

und bring mir bitte Urteile von vielen Gerichten wenn du sie schon anführst.

Zitat:

(1) Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart zum Betrieb als Kraftfahrzeug bestimmt sind, dürfen nicht als Anhänger betrieben werden. Die Verwaltungsbehörden (Zulassungsbehörden) können in Einzelfällen Ausnahmen genehmigen.

Genau das ist der entscheidende Punkt:

Was kein Anhänger ist, allein schon weil es nicht als Anhänger betrieben werden kann, benötigt keine Anhänger-Fahrerlaubnis.

Die Ausnahmegenehmigung der Behörden erklärt nicht das Kraftfahrzeug zu einem Anhänger, sodass man dann mit einem "Anhängerführerschein" fahren darf, sondern sie erteilen eine Ausnahmegenehmigung vom Verbot des Schleppens eines Kraftfahrzeugs (ggf. mit entsprechenden Auflagen)

Zitat:

und bring mir bitte Urteile von vielen Gerichten wenn du sie schon anführst

Angeführt hast Du etwas, eine angebliche Notwendigkeit und das ohne jeden Nachweis, ich habe nur darauf geantwortet. Wie wäre es denn, wenn Du für Deine Aussage einen juristisch verbindlichen Nachweis führen würdest?

Vorpreschen mit einer reinen Behauptung aber von den Anderen einen neutralen Nachweis für eine gegenteilige Aussage verlangen - den Rechtsgrundsatz einer pauschalen "Gültigkeit der ersten Behauptung" kenne ich nicht.

Mehr als das hier:
http://theflatearthsociety.org/cms/
hast Du bisher als Nachweis nicht gebracht, aber dadurch wird die Erde nicht gleich flach, oder zum Schleppen eine "E"-Erweiterung notwendig.

Also bitte dann auch Deine gestellten Ansprüche zuerst an Dich selbst gerichtet: Wo sind die Gesetze oder die sogenannten allgemein gültigen Urteile, auch als aktuelle Rechtsprechung bekannt, nach denen eine "Anhänger-Fahrerlaubnis" notwendig ist.

Doch natürlich. Die Behörde erteilt dir eine Ausnahme, ein Kraftfahrzeug als Anhänger zu betreiben.

Fertig. Ich bin durch.

Und jetzt warte ich auf deinen Gegenbeweis. 😁

Muß doch einfach sein bei der Masse an

Zitat:

viele Gerichte (von OLG bis BGH)

Urteilen?

Was hier schon wieder an korinthenkackerei bzgl. schleppen und abschleppen betrieben wird ist echt nicht mehr feierlich. Gesetzlich ist das sicherlich alles geregelt, aber who cares? Ich habe mein erstes Auto vor über 10 Jahren genauso abgeholt, Fahrer vorne, ich im neuen, nicht zugelassenen Auto, hatte nichtmal einen Führerschein. Braucht man auch nicht dafür. Lediglich der Motor soll beim gezogenen KFZ nicht laufen. Von was für entfernungen reden wir hier? Hamburg - Köln oder eben 10km ins Nachbardorf? Also bitte, man kanns sich auch unnötig kompliziert machen. Wenn du auf nummer sicher gehen willst ruf ein Abschleppunternehmen, denen ist es eh wurscht ob der wagen fährt, zugelassen ist oder in einzelteilen aufgeladen wird.
Nicht lange rumfragen - machen!

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Zitat:

Original geschrieben von wazzup


...ich habe mein erstes Auto vor über 10 Jahren genauso abgeholt, Fahrer vorne, ich im neuen, nicht zugelassenen Auto, hatte nichtmal einen Führerschein.

...eben 10km ins Nachbardorf...

Glück gehabt.

Auf dem Dorf aber eben auch mehr als in der Stadt.

TE ist schon durch. Er hat nen Transporter und eigentlich gings nur darum ob da ein nicht zugelassenes Auto drauf darf.

Mit Schleppen/Abschleppen hatte das sowieso nichts zu tun.

-------------------------------

Und lass uns doch den Spaß. Wir diskutieren hier doch spannende Sachen.

btw. vor 10 Jahren hast du sowas gemacht? Da hätt ich was:
http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Rspr4770.php

Allerdings wohl eher fast 20 Jahre.

Problem ist, der Teil A der StVZO auf den sich das manchmal bezieht gibts nicht mehr, der ist jetzt die FeV.
Aber Teil B gibts noch... Und da ist Schleppen drin. 😉

Und das ist keine Korinthenkackerei.
Das ist eine Straftat! 😁

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess


Doch natürlich. Die Behörde erteilt dir eine Ausnahme, ein Kraftfahrzeug als Anhänger zu betreiben.

Fertig. Ich bin durch.

Das hatten wir doch - die Erde ist eine Scheibe.

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess


Aber Teil B gibts noch... Und da ist Schleppen drin. 😉

Und das ist keine Korinthenkackerei.
Das ist eine Straftat! 😁

Soso, eine fehlende Genehmigung ist eine Straftat, vermutlich bei Dir auch gleich mit sofort zu vollstreckender Todesstrafe.

Du widersprichst Dich doch nun schon selbst:
Wenn erst durch die Genehmigung das geschleppte Fahrzeug zu einem Anhänger umbestimmt wird und dadurch die Notwendigkeit zur E-Erlaubnisklasse besteht, dann ist ohne diese Genehmigung das Fahrzeug kein Anhänger und keine E-Erlaubnisklasse notwendig.

Wo soll jetzt eine Straftat herkommen?
Fahren ohne Fahrerlaubnis geht nicht - ohne Genehmigung ist das kein Anhänger (hast Du so geschrieben) und ohne Anhänger keine Notwendigkeit einer Anhänger-Fahrerlaubnisklasse, und das Nichtvorhandensein einer Sondergenhmigung ist auch keine Straftat - oder welche würdest Du vorschlagen?

Also was nun?
Schreibe doch einfach, dass Du dies als Straftat bestraft haben möchtest. Das ist eine persönliche Willensäußerung und eventuell nicht weiter falsch.

Für alle Anderen ist das eine OWI. Allerdings nicht aus dem Bereich des StVG/ StVO, sondern aus dem Wirtschaftsbereich - das Ding mit der Sondernutzung ohne Genehmigung und da kommen dann leicht 4-stellige Beträge, die da in Ansatz gebracht werden.

Ich warte auf die massenhaft vorhanden? Urteile.

Und lies dir den § doch einfach nochmal durch. Du hast da einen Denkfehler.

Und wo hab ich geschrieben, daß die fehlende Genehmigung die Straftat ist?

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke



Zitat:

Original geschrieben von dw1566


Um ein abgemeldetes Auto mit nem anderen PKW abzuschleppen brauchte man früher...
Bis wann soll das Abschleppen eines nicht zugelassenen Fahrzeuges erlaubt gewesen sein?

Hallo

Sorry sitze nicht 24 Stunden vorm Pc. Ein Kumpel hatte ca. 1986 sein Auto so von jemand anderem schleppen lassen, prompt kam die Polizei vorbei und die erklärten das der Fahrer des ziehenden Fahrzeugs Klasse 2 benötigt, hatte der natürlich nicht. Das Bußgeld war allerdings nicht sonderlich hoch, genaue Höhe weis ich leider nicht mehr und obs Punkte gab kann ich dir auch nicht sagen. Möglich ist natürlich das die Polizei selbst nen Fehler gemacht hat, denn auch die sollen ja nicht unfehlbar sein.

Gruß Dirk

Zitat:

Original geschrieben von pfistikas


Alles falsch, weiter googeln .... das abgeschleppte Fahrzeug muss nicht zugelassen sein! Der Fahrer des ziehenden Pkw braucht nur die Klasse 3 oder B. Wichtig ist nur, dass das abgeschleppte Fahrzeug betriebsunfähig ist und, ganz wichtig, man darf nur bis zu einer nahegelegenen Werkstatt oder auf einen Platz, wo das Fahrzeug repariert oder verschrottet wird.
Die nahegelegene Werkstatt ist nicht die am nächsten gelegene Werkstatt!
Und nicht vergessen, man darf nicht auf eine Autobahn einfahren!

Schleppen wäre dann der Fall, wenn das Fahrzeug noch betriebsfähig wäre. Dafür braucht man eine Genehmigung der Behörde. Also total Blödsinn.

dann geh mal googlen was betriebsunfähig ist. dann wirst feststellen das nicht zugelassen automatisch nicht betriebsfähig ist. da gibts auch urteile. aber lieber auf jedem muckenschiss rumkaspern als aufs thema einzugehen....

Zitat:

Original geschrieben von wazzup


Ich habe mein erstes Auto vor über 10 Jahren genauso abgeholt, Fahrer vorne, ich im neuen, nicht zugelassenen Auto, hatte nichtmal einen Führerschein. Braucht man auch nicht dafür. Lediglich der Motor soll beim gezogenen KFZ nicht laufen. Von was für entfernungen reden wir hier? Hamburg - Köln oder eben 10km ins Nachbardorf?

Hallo,

doch genau dann braucht man einen Führerschein. Erst, wenn das hintere Fahrzeug nicht in der Lage ist, sich aus eigener Kraft fortzubewegen, benötigt man im hinteren Fahrzeug keinen Führerschein. Sonst wäre es fahren ohne Fahrerlaubnis.

Hamburg - Köln darf sowieso nie abgeschleppt werden. Das Abschleppen eines defekten Fahrzeugs ist bis maximal zur nächsten Autowerkstatt erlaubt.

Grüße,

diezge

Ein Auto ohne Zulassung und ohne Kennzeichen darf lediglich mit einem am Heck befestigten Pappschild, auf dem Schrott zu lesen ist, zum Schrott geschleppt werden.
Ansonsten ist eine Genehmigung erforderlich, wenn ein Fahrzeug ohne Zulassung, per Seil oder Stange in den Verkehr gebracht wird.
Die Schlepproute wird in dem Fall von den Gemeinden vorgeschrieben, durch die gefahren werden.
Anhand des Verwaltungsaufwandes ist es günstiger, einen Abschleppwagen mit Schiebeplateau oder einen Autotrailer zu mieten auf dem das Fahrzeug sicher transportiert werden kann.

Zitat:

Original geschrieben von Hartgummifelge


Ein Auto ohne Zulassung und ohne Kennzeichen darf lediglich mit einem am Heck befestigten Pappschild, auf dem Schrott zu lesen ist, zum Schrott geschleppt werden.
...

Kann man die Rechtsgrundlage irgendwo nachlesen? 😕

Gruss Deden

Zitat:

Original geschrieben von diezge



Zitat:

Original geschrieben von wazzup


Ich habe mein erstes Auto vor über 10 Jahren genauso abgeholt, Fahrer vorne, ich im neuen, nicht zugelassenen Auto, hatte nichtmal einen Führerschein. Braucht man auch nicht dafür. Lediglich der Motor soll beim gezogenen KFZ nicht laufen. Von was für entfernungen reden wir hier? Hamburg - Köln oder eben 10km ins Nachbardorf?
Hallo,

doch genau dann braucht man einen Führerschein. Erst, wenn das hintere Fahrzeug nicht in der Lage ist, sich aus eigener Kraft fortzubewegen, benötigt man im hinteren Fahrzeug keinen Führerschein. Sonst wäre es fahren ohne Fahrerlaubnis.

Hamburg - Köln darf sowieso nie abgeschleppt werden. Das Abschleppen eines defekten Fahrzeugs ist bis maximal zur nächsten Autowerkstatt erlaubt.

Grüße,

diezge

Sag ich doch - pure korinthenkackerei. Wo kein Kläger, da kein Richter. Punkt. Und falls einer fragt fährt das gezogene KFZ eben nicht. Punkt. Noch Fragen? Das leben kann so einfach sein wenn man es denn mag. Manche Reiten aber scheinbar lieber Paragraphen. Kein Wunder das unser Land vor die Hunde geht und nur noch Weicheier rumlaufen.

Wir reden hier von ein paar Km ein Auto ziehen unter beugung (nicht brechung) der vorhandenen Gesetze. Also ehrlich: WAYNE?
Auf die Idee ein Auto über 500Km per Abschleppseil/Stange zu bewegen würden wohl auch nur die "besten" kommen, von daher erübrigt sich jede Diskussion darüber.

Hallo, Narasto,

Zitat:

Original geschrieben von Narasto


Darf ein unternehmen wie ADAC oder Spickerman ein nicht angemeldetes PKW abschleppen???

Spickerman sagt mir nichts, aber der ADAC (und jedes andere legale Abschleppunternehmen) darf sowohl angemeldete als auch nicht angemeldete Fahrzeuge abschleppen.

Nicht angemeldete Fahrzeuge dürfen allerdings nur auf einem Abschleppwagen mitgenommen werden, nicht einfach hinter dem Abschleppwagen oder dem Fahrzeug des Pannendienstes.

Ausnahme: Ein nicht angemeldeter LKW, der z. B. auf der Autobahn angehalten wird oder in einen Unfall verwickelt war, darf aus Gründen der Verkehrssicherheit ebenfalls abgeschleppt werden, wenn es nicht möglich ist, ihn aufzuladen.

Du darfst auf dem Abschleppwagen Deines Nachbarn, wenn sonst alles geklärt ist, sogar angemeldete Fahrzeuge transportieren.

Hallo, wazzup,

Zitat:

Original geschrieben von wazzup


Sag ich doch - pure korinthenkackerei. Wo kein Kläger, da kein Richter. Punkt. Und falls einer fragt fährt das gezogene KFZ eben nicht. Punkt.

Polizei und Staatsanwaltschaft ist dafür da, um solche "Korinthenkackerei" zu betreiben. 😎

Wenn ein Polizeibeamter so ein Gespann anhält und sich ein klein wenig in der Materie auskennt, wird er zunächst einmal prüfen, welche Fahrerlaubnis der Fahrzeuglenker des ziehenden PKW hat.

Bis zur Änderung der Fahrerlaubnisverordnung zum 19.01.2013 darf ein Lenker, der die alte Klasse 3 hat, keinen PKW schleppen (abschleppen und schleppen ist ein Unterschied).

Ebenso darf jemand, der nur den FS der Klasse B hat, keinen PKW schleppen (lassen wir mal bestimmte Ausnahmen bzgl. der Gewichte aussen vor).

Des Weiteren wird geprüft werden, ob überhaupt ein Schleppen oder Abschleppen vorliegt.

Ist das Fahrzeug nicht zugelassen, wirst Du Dich sehr schwer tun, hier ein Abschleppen (Nothilfe) zu begründen.

Rote Kennzeichen helfen Dir dabei nicht, denn wenn das Fahrzeug rote Kennzeichen hat, gilt es quasi als zugelassen.

Das heißt, dass Du dann wieder nachweisen müsstest, dass das Fahrzeug mit den roten Kennzeichen einen Defekt hatte und dass dieses nun zur nächsten Werkstatt geschleppt werden soll.

In dem Fall braucht der Fahrer des gezogenen PKW allerdings eine gültige Fahrerlaubnis.

Hallo, Pfistikas,

Zitat:

Original geschrieben von pfistikas


Versicherungsschutz ist jetzt nicht das Problem, weil gezogene Fahrzeuge - auch Anhänger - immer über das Zugfahrzeug versichert sind! Der Anhänger braucht die Versicherung nur für die vorstellbaren Schadenfälle, an denen er nicht angehängt ist.

das ist nur bedingt richtig.

Korrekt ist, dass in einem Schadensfall die Versicherung des ziehenden Fahrzeugs für die Regulierung eintritt, selbst, wenn der Schaden z. B. beim Rangieren mit dem Hänger verursacht wurde.

Nichtsdestotrotz muss der Hänger ebenfalls versichert sein.

Wird z. B. ein nicht zugelassener PKW geschleppt (nicht abgeschleppt) haben wir einen Verstoß nach dem Pflichtversicherungsgesetz, ggf. auch nach dem KraftstG und der AO und sind damit allein damit schon im Bereich der Straftat.

Viele Grüße,

Uhu110

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