ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. auto ohne zulassung abschleppen

auto ohne zulassung abschleppen

Themenstarteram 31. Dezember 2012 um 11:20

Hallo Leute

Ich möchte ein Auto zu mein freund abschlepen aber der wagen ist abgemeldet.Meine frage:Darf ein unternehmen wie ADAC oder Spickerman ein nicht angemeldetes PKW abschleppen???Was sagt unsere gesetz darf ein unternehmen das PKW abschleppen und wo steht das geschrieben???Ist der wagen über diesen unternehmen versichert???Ich bedanke mich fur ihren antworten.

Gruss

narasto

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von pfistikas

Hast du in diesem langen Text wirklich gelesen, dass das abgeschleppte Fahrzeug - Defekt, Nothilfegedanke - zugelassen sein muss???

Du kannst mir sicherlich eine Nothilfe-Situation skizzieren, bei der das abzuschleppende Fahrzeug nicht zugelassen sein braucht...

103 weitere Antworten
Ähnliche Themen
103 Antworten
Themenstarteram 31. Dezember 2012 um 13:15

Hej Leute

Ich will nur wissen ob ein unternehmen(ADAC,Spickerman etc)ein abgemeldeten PKW schleppen darf,wie das mann macht ist mir egal ob mit LKW oder ziehen.Von mir aus auch mit ein flugzeug,mehr will ich nicht wissen.Wo kann mann nachfragen oder lessen uber diese thema.

gruss

narasto

Richtig.

Und wozu muß man etwas konstruieren um eine Nothilfe bei einem abgemeldeten Fahrzeug hinzubekommen?

Probefahrt mit roter Nummer. Fahrzeug bleibt liegen.

= Abschleppen obwohl abgemeldet.

 

Wichtig beim Abschleppen ist:

betriebsunfähig UND Nothilfegedanke.

 

Also z. B. Fahrzeug ohne Motor weil Zylinderkopf eingeschickt und "Verbringen" zum Lackieren ist ein SCHLEPPEN.

Auch wenn zugelassen.

Da keine Nothilfe.

 

z. B. Ein Verbringen von Garage zuhause zur Werkstatt obwohl fahrfähig aber nicht zugelassen.

Das ist schon 2x kein Abschleppen. :D

Da keine Nothilfe und nicht betriebsunfähig.

 

Für Schleppen braucht man eine Schleppgenehmigung.

Wird man aber nicht bekommen... ;)

 

Und BE(alt) oder 2er Führerschein.

3er reicht nicht - der 3er hat eine Achsbeschränkung.

(umgeschriebener 3er geht, da BE)

 

Edit:

zur Frage:

Wenn die eine Schleppgenehmigung haben düfen die schleppen. ;)

Oder wenns wie oben "konstruiert" auf einer Probefahrt mit roten Nummern wäre, dann wäre es Abschleppen und sie dürften auch.

Zitat:

Original geschrieben von Narasto

Ich will nur wissen ob ein unternehmen(ADAC,Spickerman etc)ein abgemeldeten PKW schleppen darf...

Ohne Schleppgenehmigung dürfen das auch die Unternehmen nicht.

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess

Für Schleppen braucht man eine Schleppgenehmigung.

Richtig

 

Zitat:

Und BE(alt) oder 2er Führerschein.

3er reicht nicht - der 3er hat eine Achsbeschränkung.

(umgeschriebener 3er geht, da BE)

Falsch,

auch schon damals, als es schon der Opa so erzählt hat.

Ein Kraftfahrzeug bleibt ein Kraftfahrzeug, es verändert sich nicht die Fahrzeugart, wenn es irgendwo und warum auch immer angehangen wird.

Beim Schleppen wird kein Anhänger gezogen - dann wäre es eine Anhängerbetrieb, für den keine Schleppgenehmigung notwendig wäre, sondern es ist das Schleppen eine Kraftfahrzeugs. Ist kein Anhänger vorhanden, benötigt man auch keine Anhänger-Fahrerlaubnis.

Welche Fahrerlaubnis beim Schleppen notwendig ist, ergibt sich aus dem zum Schleppvorgang verwendeten (Zug-)Fahrzeug oder auch dem verwendeten Anhänger, zB. diese "selbstrollende Schleppbrille" - und welche Fahrzeuge für ein Schleppen genutzt werden müssen (Mindestanforderung), das steht in der Schleppgenehmigung.

Themenstarteram 31. Dezember 2012 um 14:03

Wie siehts aus mit ein Anhänger oder Schleppfahrzeug,dann wird der wagen nicht gezogen sondern transportiert.Wer kann mir richtiges antwort geben,soll ich bei zulassungstelle nachfragen...

Was auf einem Anhänger oder ein Ladefläche steht, ist eine Ladung - nicht weniger (Lasten und Ladungssicherung beachten) aber auch nicht mehr.

Na wenn das Ding auf nem Abschlepper oder auf nem Hänger steht, dann ist es Ladung.

Das könntest du (sofern du die richtige Fahrerlaubnis hast) auch selber machen. Fahrzeug/Hänger könnte auch gemietet werden.

@roadwin:

http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=2205

Bitteschön.

Bei Fragen einfach Fragen.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Ja, denn in diesem Fall ist es eine Verladung und das defekte Fahrzeug stellt nur Ladegut dar.

Ja, das hatte ich ja bereits auf Seite 1 erwähnt...;)

Das kann ich so bestätigen: Ein nicht zugelassenes Auto kann völlig problemlos auf einem Anhänger oder LKW transportiert werden.

Deswegen ist das ja auch die Standardmethode der Transportunternehmen. Man spart sich dadurch die Schleppgenehmigung und den zweiten Fahrer.

Themenstarteram 31. Dezember 2012 um 14:34

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos

Das kann ich so bestätigen: Ein nicht zugelassenes Auto kann völlig problemlos auf einem Anhänger oder LKW transportiert werden.

Das wollte ich wissen,weil mein nachbar ein LKW(sieht aus wie bei ADAC LKW)besizt aber leider nicht da ist.Ich habe seine schlusel und wollte nur wissen ob ich mit diesen LKW mein abgemeldeten PKW transportieren darf.Ich danke euch

Gruß

narasto

Könnte man.

Ob du das darfst?

Nachbarn und seinen Arbeitgeber fragen.

Und eigene Fahrerlaubnis befragen.

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess

@roadwin:

http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=2205

Bitteschön.

Bei Fragen einfach Fragen.

Dann frage ich doch einfach:

Ist die Erde eine Scheibe, wenn ich auf eine Webseite verlinke, wo das behauptet wird?

Oder haben viele Gerichte (von OLG bis BGH) keine Ahnung, weil sie entgegen den Inhalten in diesem Link entschieden haben?

Wieso wird nicht der Verantwortliche dieser Webseite gefragt, wie er auf die Notwendigkeit einer "Anhänger-Fahrerlaubnis" kommt?

Der Hinweis auf eine notwendige "Anhänger-Fahrerlaubnis" ist falsch. Es handelt sich bei dem gezogenen Fahrzeug weder um einen Anhänger, noch bildet das gesamte "Gespann" rechtlich einen "Zug".

Dass es etwas nicht gibt, kann man schwerlich beweisen. Aber vielleicht kann auf dieser Webseite mal der Nachweis geführt werden, wo denn diese Forderung der "Anhänger-Klassen" rechtlich verbindlich aufgeführt ist oder woher abgeleitet wird. Die Möglichkeiten zur Ableitung aus "Zug" oder "Anhänger" sind raus, damit dann auch die Lasten und die Achszahlen.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Zitat:

Original geschrieben von pfistikas

Hast du in diesem langen Text wirklich gelesen, dass das abgeschleppte Fahrzeug - Defekt, Nothilfegedanke - zugelassen sein muss???

Du kannst mir sicherlich eine Nothilfe-Situation skizzieren, bei der das abzuschleppende Fahrzeug nicht zugelassen sein braucht...

Die Nothilfe-Situation, die Du ansonsten schon richtig beschrieben hast, muss nicht akut eingetreten sein. Lies mal auf Seite 5 des Anhangs, dann wird es klarer.

Grüße Gardiner

Themenstarteram 31. Dezember 2012 um 15:08

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess

Könnte man.

Ob du das darfst?

Nachbarn und seinen Arbeitgeber fragen.

Und eigene Fahrerlaubnis befragen.

Eine Fahrerlaubnis habe ich.

Mein Nachbar ist Arbeitgeber.

Ich darf das.Wir haben vor seine abreise das geklärt,aber ich habe ihm nicht gefragt ob ich ein abgemeldetes PKW transportieren darf.Ich kann ihm jetzt im Ausland nicht ereichen.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. auto ohne zulassung abschleppen