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Auto ohne TÜV von A nach B

Themenstarteram 23. November 2005 um 19:25

hab mal einee Frage, weiß aber nicht ob die hier rein passt...

ich habe da ein Problem, und zwar:

Mein Toyota Corolla steht bei einem Freund auf m Privatparkplatz, jetzt will ich es zu einem bekannten in die Werstatt bringen die 30km weit entfernt ist....

Problem: Das Auto ist nicht angemeldet und hat keinen TÜV

was habe ich da für möglichlkeiten....

geht das mit Tageszulassung oder mit Schleppen, oder muss ich den auf nen Henger laden ????

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26 Antworten

beste lösung besorg dir rote nummer dann ist das ganze kein problem

MFG BLACK PUMA

Also ohne etwas darfst auf keinen fall fahren. Am besten du holst dir bei einem AH schnell eine rote Nummer. Oder ein Überführungskenzeichen für den einen TAg

Oder Du besorgst einen Anhänger und nimmst das Auto auf dem Anhänger mit ...

Die Anhänger-Lösung dürfte immer noch die Preiswerteste sein.

am 24. November 2005 um 1:30

Oder eine halbe Stunde Angst :D

Würde aber auch zum Hänger raten, dir kannst Du auch für kleines Geld mieten wenn Du keinen kennst der einen hat.

Wie sieht es denn mit anschleppen aus? Ist aber auch verboten wenn das FZ nicht zugelassen ist oder?

Mfg

Rote Nummer von der Werkstatt besorgen ist am einfachsten, schnellsten und billigsten. Wenn man keinen Hänger hat, dann kann man die auch recht günstig mieten oder einfach auch mal die Werkstatt fragen, ob die die Kiste nicht schnell können.

Kurzzeitkennzeichen würde ich nicht machen, das ist leider ein teurer Spaß.

Schleppen ginge auch, aber dazu braucht es eine Genehmigung und das ist Rennerei und kostet auch was. Zudem braucht der Fahrer im ziehenden Fz. den Lkw Schein.

Also wenn das auto wieder anmelden willst empfiehlt sich n kurzzeitkennzeichen denn da üebrnimmt die versicherung den Preis

Themenstarteram 24. November 2005 um 16:10

Danke für die schnellen Antworten, ich werde mal gucken was ich nu am besten mache,....

Zitat:

Original geschrieben von Flakki

Wie sieht es denn mit anschleppen aus? Ist aber auch verboten wenn das FZ nicht zugelassen ist oder?

Korrekt, das ist auch nicht zulässig, wenn das FZ nicht zugelassen ist.

Aber warum anschleppen? Der Threadersteller hat nicht geschrieben, daß der Anlasser defekt ist. Somit könnte er den Wagen ganz normal mit dem Schlüssel starten.

am 24. November 2005 um 21:42

"Korrekt, das ist auch nicht zulässig, wenn das FZ nicht zugelassen ist."

Doch, wenn der Abschleppende nen IIer Führerschein hat.

Will dein Bekannter TÜV in der Werkstatt machen? Dann geht es auch sich ne Deckungskarte zu besorgen. Bei der Zulassungsstelle anmelden das man unterwegs ist. Wenn man von der Rennleitung rausgezogen wird ist es immer nett wenn man nen Ansprechpartner vom Amt hat.

Eisenschwein

Reicht zum schleppen (genehmigung pflichtig) nicht der neue pkw fuehrerschein kl. BE?

Das man frueher den kl. 2 brauchte, lag doch daran das die kl. 3 auf zuege mit 3 achsen beschraenkt war/ist.

Dies ist beim BE nicht mehr der fall.

Hab gehoert das manche solche schleppvoraenge gemacht haben. Die auflage war schleppstange und das das kennzeichen des ziehenden fahrzeuges am heck des schleppendes fahrzeuges angebracht werden musste und dann noch die genehmigung vom amt.

 

Nicht verwechseln mit abschleppen (mit defekt liegengeblieben).

am 26. November 2005 um 8:23

Also mein letzter Stand ist, das abschleppen von Fahrzeugen ohne Zulassung nur mit LKW Führerschein erlaubt war. Aber die Infos sind schon etwas älter. Kann durchaus sein daß sich da was geändert hat.

Eisenschwein

Zitat:

Original geschrieben von Eisenschwein

Also mein letzter Stand ist, das abschleppen von Fahrzeugen ohne Zulassung nur mit LKW Führerschein erlaubt war.

Das ABSCHLEPPEN von Fahrzeugen ohne Zulassung ist grundsätzlich nicht zulässig. Dies würde implementieren, daß das abgeschleppte Fahrzeug vor der Panne ohne Zulassung im Straßenverkehr bewegt wurde, was bereits einen Verstoß gegen die Zulassung-/Pflichtversicherung-Verordnung darstellen würde.

am 26. November 2005 um 10:39

"Dies würde implementieren, daß das abgeschleppte Fahrzeug vor der Panne ohne Zulassung im Straßenverkehr bewegt wurde"

Was hat das eine mit dem andern zu tun?

Wie gesagt, ich gebe hier nur wieder was ich an Informationen von meiner Versicherung und meiner Zulassungsstelle gesammelt habe, da ich vor etwas einem halben Jahr vor der selben Problematik gestanden haben.

Dort wurden mir die genannten Möglichkeiten (und noch einige mehr) genannt. Da kam auch die Möglichkeit zur Sprache ein nicht angemeldetes Fahrzeug abzuschleppen, aber nur wenn der Abschlepper nen LKW-Führerschein hat, weil das ganze dann als Gespann gilt, für welches man den alten Führerschein Klasse II braucht.

Den hatte ich nicht, also hab ich mir ne Deckungskarte geholt mit welcher ich den Wagen in die Werkstatt gebracht habe wo ich den TÜV machen wollte (und auch gemacht habe). Danach hab ich die Karre dann angemeldet.

Dir ist ja schließlich nicht vorgeschrieben bei wem du TÜV machen musst. Laut Zulassungsstelle sollte er nur nicht zu weit weg sein. Also gleicher Landkreis geht immer. Auch Tüv bei ner Werkstatt ist völlig legitim.

Auch wenn zwischen TÜV-Fahrt und anmelden etwas Zeit vergeht ist das nicht dramatisch. Oft genug kommt es vor das am gleichen Tag die Zulassungsstelle schon zu hat, man also erst am nächsten Tag (mit dem Auto auf Deckungskarte) zur Zulassungsstelle fahren kann. Genauso kann es passieren das man durch den TÜV rasselt und wieder kommen muss. Dann muss man ja die Karre auch wieder nach Hause bringen (wieder auf Deckungskarte). Danach färht man mit der Deckungskarte wieder zu TÜV und dann zur Anmeldung.

Aber wie gesagt ist es immer gut sich vor der Fahrt mit den Leuten der Zulassungsstelle in Verbindung zu setzen. Damit man wen hat den die Polizei anrufen kann. Und natürlich muß man immer die direkten Wege einhalten. Also nicht mal schnell mit der Deckungskarte Brötchen holen fahren. Das sehen die Grünen nicht so gern.

Eisenschwein

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