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Auto ohne Tüv bewegen

Themenstarteram 6. Februar 2019 um 11:03

Hallo Zusammen,

ich habe ein Fahrzeug ersteigert, bei welchem im Januar der TÜV abgelaufen ist.

Das Fahrzeug will ich nun zum TÜV bewegen.

Ist es möglich dafür ein Kurzkennzeichen zu bekommen, um damit zum nächsten TÜV zu fahren.

Rudl1

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Hat das ersteigerte Fahrzeug noch die (vermutlich entstempelten) Kennzeichen ? Mit denen kannst unmittelbar zum TÜV fahren.

1. Ist das Fahrzeug nicht mehr versichert.

2. Fahren mit einem nicht zugelassenem Fahrzeug ist eine Straftat.

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Zulassungssstelle fragen

Hat das ersteigerte Fahrzeug noch die (vermutlich entstempelten) Kennzeichen ? Mit denen kannst unmittelbar zum TÜV fahren. Ansonsten Kurzzeitkennzeichen beantragen, wofür aber eine Deckungsbestätigung der Versicherung nötig ist.

Das funktioniert mit Kurzzeitkennzeichen aber nur, wenn das Fahrzeug bei dir in der Nähe steht oder du die HU dort machen lässt, wo das Fahrzeug jetzt steht. Beim Fahren mit Kurzzeitkennzeichen ohne gültige HU ist nämlich zu beachten das das Fahrzeug nur innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Zulassungsbezirks zur nächstgelegenen Untersuchungsstelle gefahren werden darf. Die Zulassungsstelle vermekrt das Fehlen der gültigen Hauptuntersuchung und die Beschränkung der erlaubten Fahrt schon bei der Beantragung im Fahrzeugschein des Kurzzeitkennzeichens.

Das gleiche gilt auch für alte ungestempelte Kennzeichen.

Grüße vom Ostelch

Zitat:

Hat das ersteigerte Fahrzeug noch die (vermutlich entstempelten) Kennzeichen ? Mit denen kannst unmittelbar zum TÜV fahren.

1. Ist das Fahrzeug nicht mehr versichert.

2. Fahren mit einem nicht zugelassenem Fahrzeug ist eine Straftat.

Zitat:

@Rudl1 [url=https://www.motor-talk.de/.../auto-ohne-tuev-bewegen-t6548049.html?...]schrieb am 6. Februar 2019 um 12:03:49 Uhr]

Ist es möglich dafür ein Kurzkennzeichen zu bekommen, um damit zum nächsten TÜV zu fahren.

Ja

Zitat:

@Eierlein2 schrieb am 6. Februar 2019 um 14:15:56 Uhr:

Zitat:

Hat das ersteigerte Fahrzeug noch die (vermutlich entstempelten) Kennzeichen ? Mit denen kannst unmittelbar zum TÜV fahren.

1. Ist das Fahrzeug nicht mehr versichert.

2. Fahren mit einem nicht zugelassenem Fahrzeug ist eine Straftat.

Lösung : Kurzzeitversicherung beantragen. Das machen die meisten Versicherungen oft kostenlos, wenn der Wagen dann dort versichert wird.

Ja man kann für eine solche Fahrt ein Kurzzeitkennzeichen beantragen. Gilt für Fahrten innerhalb des Zulassungsbezirk max. angrenzenden Bezirk, in dem sich das Fahrzeug befindet.

Themenstarteram 7. Februar 2019 um 13:43

Vielen Dank für die antworten. Da wir es leider etwas weiter bewegen müssen, haben wir einen Transporter angemietet.

Gute Lösung

Zitat:

@Rudl1 schrieb am 6. Februar 2019 um 12:03:49 Uhr:

" um damit zum nächsten TÜV zu fahren. "

" . . . da wir es leider etwas weiter bewegen müssen . . . "

Ja was nu ?

In welcher einsamen Gegend steht der denn, daß da kein TÜV (wahlweise Dekra, KÜS) in der Nähe ist ?

Im Bezirk des Standortes und auch in den angrenzenden keine einzige Prüfstelle ?

Dann geht's nämlich auch mit Versicherungsbestätigung (die auch Fahrten mit ungestempeltem Kennzeichen eben zu diesen Zwecken erlaubt, ermöglicht) und den alten Kennzeichen (oder den neuen schon reservierten).

Da brauchst dann noch nichtmal ein Kurzzeitkennzeichen :

https://www.motor-talk.de/.../kurzzeitkennzeichen-t6165512.html?...

Wo er die HU machen lässt, ist doch seine Sache. Was soll das jetzt hier werden? Dafür muss sich der TE auch nicht rechtfertigen.

Er hat seine Entscheidung getroffen und damit ist der Fall erledigt.

 

Grüße vom Ostelch

am 9. Februar 2019 um 14:30

Zitat:

@OO--II--OO schrieb am 9. Februar 2019 um 15:16:26 Uhr:

...und den alten Kennzeichen...

...mit den alten Kennzeichen mit Sicherheit nicht. Niemand weiß, ob mit diesen nicht schon ein anderes Fahrzeug auf der Straße ist.

Das funktioniert einzig und allein mit einem aktuell von der Zulassungstelle zugewiesenen Kennzeichen und einer entsprechenden EVB -früher Versicherungs-Doppelkarte- als Nachweis dafür, dass die Fuhre (haftpflicht-)versichert ist.

Dieses ich klatsche einfach irgendein Alu-Schild mit einem Kennzeichen, das ich noch irgendwo rumliegen hab an die Karre und fertig bringt man wohl auch nicht mehr raus aus den Köpfen.

@OO--II--OO

Bevor du immer wieder zu Straftaten (Fahren ohne Zulassung und ohne Versicherungsschutz) aufforderst, solltest du dir den original Gesetzestext durchlesen.

https://www.motor-talk.de/.../kurzzeitkennzeichen-t6165512.html?...

. . . ok ok, dann ergänze ich das "mit den alten Kennzeichen" um den Zusatz :

"sofern sie noch für das Auto reserviert sind"

(und damit bei einem eventuellen Verstoß gegen irgendwas auch zugeordnet werden können)

Besser ?

@ Volvo-gast :

das mit dem "irgendein-Schild-dranmachen" hab ich doch nirgendwo geschrieben, das geistert dann wohl nur in deinem Kopf rum. ;-) Hatte "mit den alten Kennzeichen" ---> gemeint waren die, die zuletzt auf dem betreffenden Auto waren. Ok, der Zusatz oben hat noch gefehlt).

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