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Auto nur für 2-3 Wochen für Urlaub versichern. Wie?

Themenstarteram 14. August 2009 um 8:03

Hallo Motor-Talk Community!

In 2 Wochen fahre ich mit meiner Frau in den Urlaub. Wir kaufen uns irgendeinen gebrauchten Kübel mit rest-TÜV für ~500 Eur und wollen damit 2-3 Wochen durch Osteuropa nach Istanbul touren (ja, bin mechaniker ;) ). Danach wollen wir das Auto wieder verkaufen.

Nun stellt sich für mich die Frage, wie versichere ich dieses Auto möglichst billig und möglichst unkompliziert? Und wie gehe ich generell vor ?

Was ich mir so an Möglichkeiten überlegt habe

- Saisonversicherung? (Gibts aber erst ab 2 Monate)

- Werden Versicherungen "Tageweise" abgerechnet? und kann ich dann nach 2 Wochen gleich wieder kündigen?

- Reicht nicht eine Versicherungsdeckungskarte für die 2-3 Wochen? Wenn ja "wie" ?

- Wie wärs mit einem Ausfuhrkennzeichen?

Also ihr merkt, ich stehe ziemlich im Wald. Ich melde mich zuerst bei euch, vielleicht findet sich ja einer der ähnliches schonmal gemacht hat oder generell näher Bescheid weiß. Bei meinem KFZ-Versicherungsmenschen melde ich mich jetzt noch nicht, weil ich keine Ahnung hab wieviel das kosten "dürfte"... ;)

Bin für jeden Vorschlag / Antwort dankbar!

Schönen Tag!

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22 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von anavirn

......

Wenn man damit rechnet..würd sich sogar noch mehr ein Ausfuhrkennzeichen anbieten ;)

Mach das doch, haste den Rückflug drin und keinen Aufwand mehr das Auto hier zu verkaufen!

am 17. August 2009 um 16:07

Zitat:

Original geschrieben von anavirn

Muss ich dir voll recht geben Paddye.

 

Aber falls wirklich was "größeres" irgendwie auf der Strecke mit dem 500Eur Gebrauchten passieren sollte, dann verkaufen wir das Auto an irgendeine Werkstatt zum "ausschlachten" und fahren mit dem Zug heim.

 

Wenn man damit rechnet..würd sich sogar noch mehr ein Ausfuhrkennzeichen anbieten ;)

Du solltest dein Vorhanden mit deinem Versicherer besprechen. Nicht alle Gesellschaften rechnen gleich nach Kurztarif ab, nur weil ein Fahrzeug nicht solange "durchgehalten" hat, wie angenommen :D

 

Eine grüne Versicherungskarte wirst du vermutlich ebenfalls benötigen. Daher würde ich mir den "Tipp" mit dem Widerruf nach Rückkehr reiflich überlegen.

 

Auch zum Verkauf des Fahrzeuges vor Ort - wo auch immer - solltest du dich informieren. Bedenke, dass hier in dem jeweiligen Land möglicherweise zollrechtliche Vorschriften zu beachten sind, insbesondere oder gerade in Nicht-EU-Ländern.

Themenstarteram 17. August 2009 um 19:15

Habe ich mich.

Also es wird ein "Ausfuhrkennzeichen" werden inkl grüner Versicherungskarte auf Haftpflicht. Der Plan ist, dass ich das Auto an den nächstbesten Gebrauchtwagenhändler für ein paar Euros im nahen Osteuropa verkaufe und wir mit dem Zug heimtuckern (Sofern das Auto solang ohne größere Schäden durchhält :D )

Ich kann gerne schreiben wie es lief!

Themenstarteram 17. August 2009 um 19:17

Aber ihr könnt gerne (das Auto kaufen wir nächstes wknd) schreiben, welche Motoren man "meiden" sollte, eurer Meinung nach. Bei nem Auto für 500 Eur und entsprechenden Kilometern/"Schäden" und Verschleißerscheinungen ;)

Danke generell für die Hilfe!

am 18. August 2009 um 3:59

Zitat:

Original geschrieben von anavirn

Habe ich mich.

Also es wird ein "Ausfuhrkennzeichen" werden inkl grüner Versicherungskarte auf Haftpflicht. Der Plan ist, dass ich das Auto an den nächstbesten Gebrauchtwagenhändler für ein paar Euros im nahen Osteuropa verkaufe und wir mit dem Zug heimtuckern (Sofern das Auto solang ohne größere Schäden durchhält :D )

Ich kann gerne schreiben wie es lief!

Ein Ausfuhrkennzeichen wirst du nicht bekommen, wenn du keinen Wohnort im Ausland hast.

Themenstarteram 18. August 2009 um 8:30

http://de.wikipedia.org/wiki/Ausfuhrkennzeichen

http://www.braunschweig.de/vv/II/32/32_3/32_32/ausfuhrkennzeichen.php

am 18. August 2009 um 11:29

Zitat:

Original geschrieben von anavirn

http://de.wikipedia.org/wiki/Ausfuhrkennzeichen

http://www.braunschweig.de/vv/II/32/32_3/32_32/ausfuhrkennzeichen.php

beim ersten link steht nicht, dass auch an Bundesbürger gegeben wird

,beim zweiten ist es dubios beschrieben, ich lese daraus, das es an Leuten mit 2 Wohnsitzen Inland/Ausland ,gegeben wird.

Themenstarteram 18. August 2009 um 12:43

Ohne jetzt weiter links zu suchen:

Man darf als Bundesbürger sein/ein Auto exportieren. Dafür sind die Ausfuhr=Export=Zollkennzeichen gedacht.

Und es kann ja keiner was sagen, wenn man die "Zeit" beim Export noch nutzt, um etwas Urlaub zu machen bevor man das Auto verkauft... ;)

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