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Auto nicht umgemeldet - kein Kaufvertrag

Themenstarteram 19. Juli 2008 um 10:54

Hallo zusammen,

beim stöbern im Internet hab ich das Forum entdeckt und möchte gern mal meinen Frust loswerden, vielleicht hat mir ja auch einer Rat oder Tip :rolleyes:

Meine alte Karre hat im Oktober letzten Jahres seinen Geist aufgegeben und wurde von nem "guten" Freund abgeholt. Zu diesem Zeitpunkt war dieser Freund so "gut", dass ich ihm das Auto überlassen habe samt Papiere und ohne Kaufvertrag. Er wollte sich darum kümmern, es abmelden. Im November hab ich die Kfz-Steuer gezahlt und im Januar wieder die Versicherung (vierteljährliche Zahlweise)

Nach mehrmaligem Nachfragen stellte sich dann heraus, er hat meinen Nissan wieder in Schuss bekommen und ner Freundin seines Kumpels fahrbereit weiter gegeben. Anscheinend wurde das Auto umgemeldet. Er hätte auch eine Kopie dieser Ummeldung bzw. des geänderten Scheins.

Immer wenn wir uns treffen wollen, damit ich diese Kopie mal erhalte, kommt etwas dazwischen. Danach lässt er sich tagelang wieder am Telefon verleugnen. Ist nicht zu Hause zu erreichen. Auch bekomme ich keine Daten dieser "Freundin" des Kumpels. Und meine Versicherung wird weiterhin abgebucht (wieder im März und auch im Juni).

Das einzige was ich habe ist der Kaufvertrag, als ich meinen Micra gekauft habe, meine Beitragsrechnungen und dumme Sprüche, die ich mir anhören kann. :confused:

Vielleicht sollte ich mir doch einen Baseballschläger zulegen.

Kann ich das Auto irgendwie zwangsabmelden oder welche Möglichkeiten habe ich?

Vielleicht hat ja jemand einen Tip oder Rat für mich.

Heike

 

Beste Antwort im Thema
am 20. Juli 2008 um 11:49

Also, so ein Früchtchen ist doch k e i n Freund! Da hilft nur eins: Hin zu den Freundlichen von der Rennleitung, den Fall schildern und s o f o r t Anzeige erstatten und zwar schnell. Alles andere ist Käse! Auf son Kerlchen brauchst Du doch keine Rücksicht zu nehmen, tut der doch auch nicht!

Viel Glück und sei demnächst schlauer!

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Hallo @HeikeHH,

 

ich werde den Verdacht nicht los, dass "dein" Auto noch mit "deinen" Nummern und "deiner" Zulassung rumfährt.

Nach einer Ummeldung ist der neue Besitzer Schuldner für die KfzSteuer, so dass du als Zahlungspflichtiger wegfällst und zuviel gezahlte Steuer zurück erhälst.

Am besten erstmal ganz schnell nachholen, was du schon im Oktober (nach der Kfz-Übergabe) machen hättest sollen:

    1.) Kfz-Zulassungsstelle (und evtl. Finanzamt) über den "Verkauf"/die Übergabe deines Autos an den Bekannten mitteilen (Datum und Name+Anschrift deines Bekannten);

    2.) deiner Vericherung das gleiche Schreiben zukommen lassen.

 

Da du bis jetzt nichts Schriftliches in der Hand hast, wirst du vermutlich auf den (bisherigen) Kosten sitzen bleiben. Mit den obigen Schreiben kannst du das Schlamassel ab jetzt ein bisschen eindämmen.

 

Und als nächstes deinen sauberen "Freund" schnappen und zu dieser besagten Freundin fahren ...

 

Grüsse,    motorina.

Themenstarteram 19. Juli 2008 um 12:38

Danke motorina für Deinen Beitrag.

Erschwerend kommt noch dazu, dass dieser sogenannte "gute" Freund, dem ich mein Auto überlassen habe, nicht mehr die Adresse hat, die mir noch bekannt war.

Dort lebt nur noch seine Ex und die weiss angeblich nicht wo er hin ist (oder will es mir nicht sagen). Das einzige ist seine Telefonnummer und auch bei der warte ich nur noch, bis die nicht mehr erreichbar ist. :rolleyes:

Deshalb würde ich gern das Auto stilllegen lassen. Aber da eben die Frage, ob es auch ohne Papiere geht. Ich habe auch schon was gelesen, dass man eine eidesstattliche Versicherung über die Veräusserung bei der Zulassung abgeben kann und das könnte ich ja guten Gewissens :)

Zitat:

Original geschrieben von HeikeHH

Danke motorina für Deinen Beitrag.

Erschwerend kommt noch dazu, dass dieser sogenannte "gute" Freund, dem ich mein Auto überlassen habe, nicht mehr die Adresse hat, die mir noch bekannt war.

Dort lebt nur noch seine Ex und die weiss angeblich nicht wo er hin ist (oder will es mir nicht sagen). Das einzige ist seine Telefonnummer und auch bei der warte ich nur noch, bis die nicht mehr erreichbar ist. :rolleyes:

Deshalb würde ich gern das Auto stilllegen lassen. Aber da eben die Frage, ob es auch ohne Papiere geht. Ich habe auch schon was gelesen, dass man eine eidesstattliche Versicherung über die Veräusserung bei der Zulassung abgeben kann und das könnte ich ja guten Gewissens :)

ich würde mit dem kaufvertrag zur polizei gehen und dort fragen was zu tun ist.

zwangsstilllegen kannst du selber nicht machen, ggf. wissen die freundlichen helfer da weiter.

im zweifelsfall den "freund" wegen betrug oder ähnlichem anzeigen. eventuell das kennzeichen als gestohlen melden?

frag die polizei, die hilft weiter!

Mach ne Anfrage beim einwohnermeldeamt, kost zwar bisschen was, aber die sagen dir dann wo Person X gemeldet ist. Dann netten Brief hinschicken.

Themenstarteram 19. Juli 2008 um 13:41

Zitat:

Original geschrieben von heltino

 

ich würde mit dem kaufvertrag zur polizei gehen und dort fragen was zu tun ist.

zwangsstilllegen kannst du selber nicht machen, ggf. wissen die freundlichen helfer da weiter.

im zweifelsfall den "freund" wegen betrug oder ähnlichem anzeigen. eventuell das kennzeichen als gestohlen melden?

frag die polizei, die hilft weiter!

Danke für Deine Antwort :)

Das wird wohl die einzige Möglichkeit sein, obwohl ich das eigentlich nicht wollte. Wer möchte schon seinen "gedachten" Freund "anschwärzen". Vielleicht können die einem ja weiter helfen.

Themenstarteram 19. Juli 2008 um 13:44

Zitat:

Original geschrieben von MickyX

Mach ne Anfrage beim einwohnermeldeamt, kost zwar bisschen was, aber die sagen dir dann wo Person X gemeldet ist. Dann netten Brief hinschicken.

Beim Einwohnermeldeamt habe ich mich schon erkundigt, er ist auch noch bei seiner Ex gemeldet :rolleyes:

Sprich schnellstmöglich mit deiner Versicherung und der Zulassungsstelle! Hier geht es ja nicht nur um zuviel gezahlte Steuern/Beiträge sondern auch um die Halterhaftung! Zb wird die Fahrerin mit abgefahrern Reifen angehalten und du bekommst auch Punkte in Flensburg. Stell dir mal einen Unfall mit Fahrerflucht vor.......was meinst du wo die Polizei hinkommt wenn das Kennzeichen notiert wurde!

Also am Montag unbedingt handeln! Der Tip mit dem Auto als gestohlen melden...ist ne Möglichkeit...kann aber auch nach hinten losgehen!

@Heltino: Die TE hat nur den Vertrag mit dem das Auto gekauft wurde, aber nicht vom Verkauf!

Grüße

Steini

Themenstarteram 19. Juli 2008 um 14:34

Zitat:

Original geschrieben von steini111

Sprich schnellstmöglich mit deiner Versicherung und der Zulassungsstelle! Hier geht es ja nicht nur um zuviel gezahlte Steuern/Beiträge sondern auch um die Halterhaftung! Zb wird die Fahrerin mit abgefahrern Reifen angehalten und du bekommst auch Punkte in Flensburg. Stell dir mal einen Unfall mit Fahrerflucht vor.......was meinst du wo die Polizei hinkommt wenn das Kennzeichen notiert wurde!

 

Hey Steini,

ich geb ich Dir absolut Recht, ich muss unbedingt handeln :rolleyes:

Ich hatte immer wieder gehofft, im Briefkasten findet sich die Beitragsrückerstattung und alles wendet sich zum Guten. Gut, dass es bisher noch kein Strafzettel sind bzw. noch schlimmer.... die Polizei steht vor meiner Tür !!

am 19. Juli 2008 um 20:14

die versicherung kann gar nichts machen.

du solltest das auf jeden fall dort melden, damit die bescheid wissen. wegen dem pflichtversicherungsgesetz muß das fahrzeug aber versichert bleiben, solange es zugelassen ist. die versicherung kann dem erwerber zwar eine kündigung aussprechen. das geht aber nicht so ohne weiteres. dazu brauchst du einen kaufvertrag, aus dem der erwerber zweifelsfrei hervorgeht und den dieser unterschrieben hat.

du wirst das nur über die zulassungsbehörde und mit einer entsprechenden anzeige bei der polizei klären können.

wird ein sehr langwieriges verfahren...

ich beneide dich nicht drum

gruß

am 19. Juli 2008 um 20:16

pass bloß auf, dass mit der versicherung nichts passiert. es gibt leute, die sehen das dann nicht ein und zahlen den beitrag einfach nicht mehr (würde sich bei 1/2-jährlich anbieten, wenn am 01.07. fälligkeit ist). wenn die zulassungsbehörde nach mahnverfahren info über fehlenden versicherungsschutz bekommt, dann hast du ein viel größeres problem...

schnell handeln und keine rücksicht auf den "freund" nehmen...

Hallo @HeikeHH,

tische bei der Zulassungsstelle keine Märchen auf (z.B. gestohlen o.ä.) - das kann wirklich ein Schuss nach hinten sein - wie @Steini auch schon angemerkt hat. Du bist später nicht mehr glaubhaft, wenn es "ums Eingemachte" geht (deine Aussage gegen die Aussage des sog. Freundes).

Einwohnermeldeamt hilft dir nicht viel; solche "zuverlässigen Freunde" schlupfen zeitweise mal hier-mal da bei irgendwelchen Bekannten unter und sind nur schwer zu greifen.

Bei der ZulStell und empfehlenswerter Weise unbedingt auch bei der Polizei den Sachverhalt wahrheitsgemäss angeben, und das Fahrzeug in die Fahndungsliste aufnehmen lassen (ist z.B. bei Unterschlagung kein Problem). Der jetzige Besitzer/in wird´s schon heiss werden, wenn die Polizei das Fahrzeug findet ... dann wird der Aufenthaltsort dieses "Freundes" vielleicht eher zu ermitteln sein.

... und nicht vergessen:

schnellmöglichst ZulStelle - Versicherung - und am besten morgen gleich mal zu einer Polizeidienststelle und weiteren Rat einholen (z.B. Anzeige wegen Unterschlagung oder Nicht-Stilllegung oder was auch immer möglich ist).

Viel Erfolg und gute Nerven wünscht dir

motorina.

Zitat:

Original geschrieben von steini111

Sprich schnellstmöglich mit deiner Versicherung und der Zulassungsstelle! Hier geht es ja nicht nur um zuviel gezahlte Steuern/Beiträge sondern auch um die Halterhaftung! Zb wird die Fahrerin mit abgefahrern Reifen angehalten und du bekommst auch Punkte in Flensburg. Stell dir mal einen Unfall mit Fahrerflucht vor.......was meinst du wo die Polizei hinkommt wenn das Kennzeichen notiert wurde!

Also am Montag unbedingt handeln! Der Tip mit dem Auto als gestohlen melden...ist ne Möglichkeit...kann aber auch nach hinten losgehen!

@Heltino: Die TE hat nur den Vertrag mit dem das Auto gekauft wurde, aber nicht vom Verkauf!

Grüße

Steini

hi steini,

den kaufvertrag sollte er ja auch mit zur polizei nehmen, weil er keine papiere mehr hat ;)

ich bleibe dabei und schließe mich zeitgelich der mehrheit an:

sofortige meldung an polizei und versicherung.

die zulassungsstelle wird wenig ausrichten können. die versicherung kann aber eine meldung an die zulassungsstelle machen, dass kein versicherungsschutz mehr besteht. und allerspätestens dann, kümmert sich die polizei hingebungsvoll darum :cool:

an den TE: klar will man keine freunde anschwärtzen. in deinem fall kann ich von freundschaft jedoch nicht sonderlich viel erkennen :(

es geht ja nicht nur um das geld....wie hier schon gesagt wurde: es besteht auch ein hohes risiko!

übrigens: eine halterhaftung im eigentlichen sinne gibt es in deutschland so nicht.

am beispiel der abgefahrenen reifen: hat der fahrzeugführer vorher zu prüfen. der kriegt nämlich auch die punkte ;)

allerdings hat steini nicht unrecht, auch wenn die nomenklatur falsch war:

du "haftest" bei bzw. mit:

- dein schadenfreiheitsrabatt

- wenn das fahrzeug von jemandem ohne gültige fahrerlaubnis gefahren wird (der halter muß sich vergewissern)

.

.

.

und natürlich kommt alles was kennzeichen gebunden ist erstmal auf die als halter zu.....

- geblitzt

- fahrerflucht

- straftaten

.

.

.

kein anspruch auf vollständigkeit :)

ich will dir keine panik machen, aber gehe wirklich schnellstmöglich auf polizei und versicherung zu!

@Heltino:

Schau doch bitte mal in den Bußgeldkatalog, gerade beim Thema Reifen gibt es immer 2 Strafen für den Halter und den Fahrer. Rabatt gibts dann nur wenn Halter/Fahrer gleiche Person ist ;)

Grüße

Steini

Sorry @heltino,

*ichSteinirechtgebenmuss*!

 

... und zum 3.Male: 

-   Kaufvertrag besteht nicht!!! (Das ist ja die ganze Krux in diesem Fall!).

-   => Nicht erst zur Versicherung (bis die das der ZulStelle meldet usw. usw., da vergehen Tage bis Wochen - erst recht jetzt in der Urlaubszeit!).

-   sondern erst ZulStelle (um aus der Zahlungs- und Haftungspflicht zu kommen) und Polizei (besser noch umgekehrt), dann erst Versicherung.

 

Grüsse,   motorina.

 

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