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Auto nicht umgemeldet - kein Kaufvertrag

Hallo zusammen,
beim stöbern im Internet hab ich das Forum entdeckt und möchte gern mal meinen Frust loswerden, vielleicht hat mir ja auch einer Rat oder Tip :rolleyes:
Meine alte Karre hat im Oktober letzten Jahres seinen Geist aufgegeben und wurde von nem "guten" Freund abgeholt. Zu diesem Zeitpunkt war dieser Freund so "gut", dass ich ihm das Auto überlassen habe samt Papiere und ohne Kaufvertrag. Er wollte sich darum kümmern, es abmelden. Im November hab ich die Kfz-Steuer gezahlt und im Januar wieder die Versicherung (vierteljährliche Zahlweise)
Nach mehrmaligem Nachfragen stellte sich dann heraus, er hat meinen Nissan wieder in Schuss bekommen und ner Freundin seines Kumpels fahrbereit weiter gegeben. Anscheinend wurde das Auto umgemeldet. Er hätte auch eine Kopie dieser Ummeldung bzw. des geänderten Scheins.
Immer wenn wir uns treffen wollen, damit ich diese Kopie mal erhalte, kommt etwas dazwischen. Danach lässt er sich tagelang wieder am Telefon verleugnen. Ist nicht zu Hause zu erreichen. Auch bekomme ich keine Daten dieser "Freundin" des Kumpels. Und meine Versicherung wird weiterhin abgebucht (wieder im März und auch im Juni).
Das einzige was ich habe ist der Kaufvertrag, als ich meinen Micra gekauft habe, meine Beitragsrechnungen und dumme Sprüche, die ich mir anhören kann. :confused:
Vielleicht sollte ich mir doch einen Baseballschläger zulegen.
Kann ich das Auto irgendwie zwangsabmelden oder welche Möglichkeiten habe ich?
Vielleicht hat ja jemand einen Tip oder Rat für mich.
Heike

Beste Antwort im Thema

Also, so ein Früchtchen ist doch k e i n Freund! Da hilft nur eins: Hin zu den Freundlichen von der Rennleitung, den Fall schildern und s o f o r t Anzeige erstatten und zwar schnell. Alles andere ist Käse! Auf son Kerlchen brauchst Du doch keine Rücksicht zu nehmen, tut der doch auch nicht!
Viel Glück und sei demnächst schlauer!

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Also, so ein Früchtchen ist doch k e i n Freund! Da hilft nur eins: Hin zu den Freundlichen von der Rennleitung, den Fall schildern und s o f o r t Anzeige erstatten und zwar schnell. Alles andere ist Käse! Auf son Kerlchen brauchst Du doch keine Rücksicht zu nehmen, tut der doch auch nicht!
Viel Glück und sei demnächst schlauer!

Zitat:

Original geschrieben von steini111


@Heltino:
Schau doch bitte mal in den Bußgeldkatalog, gerade beim Thema Reifen gibt es immer 2 Strafen für den Halter und den Fahrer. Rabatt gibts dann nur wenn Halter/Fahrer gleiche Person ist ;)
Grüße
Steini

sagte ja das du im grunde recht hast. nur gibt es geben die "halterhaftung" in deutschland so nicht.

und bei den reifen haste nur recht, wenn der halter das angeordnet hat. hat er hier aber nicht

:)

guckst du:

http://www.bussgeldkatalog.ws/bussgeldkatalog/reifenprofil/

aber letztlich sollten wir das thema so belassen. hilft dem TE leider nicht wirklich weiter

:(

so long....

:)

ohne kaufvertrag kann die versicherung nichts machen... (sh mein post oben)
du kannst die stilllegung nur über polizei in verbindung mit der zulassungsbehörde erreichen.
dennoch solltest du das der versicherung mitteilen...
will noch kurz klugscheißen: es gibt schon sowas wie ne halterhaftung...die nennt sich gefährdenshaftung...du haftest allein daraus, dass du ein fahrzeug in den straßenverkehr bringst. es muß nicht mal verschulden vorliegen...und der halter hat auch gewisse sorgfaltspflichten...ist ein rießen kapitel für sich, das hier nicht abschließend geklärt werden kann und in dem ich zugegebenermaßen auch kein experte bin...

@Heltino + lukeTC
jepp, lassen wir das mit der Halterhaftung...der passende Fred wird kommen :D ;)
Dem TE ist soweit es geht geholfen...leider nicht zufriedenstellend.
Merke: Niemals ein Auto ohne Kaufvertrag verkaufen!
Grüße
Steini

ich würde sogar noch weitergehen - sofern es sich mit einem vernünftigen aufwand berwerkstelligen lässt:
NIEMALS ZUGELASSEN ÜBERGEBEN!

Hi,
ich möchte den Kommentar von motorina ergänzen:
Die Vorgehensweise 1) Zulassungstelle und 2) Polizei ist auf JEDEN Fall zu machen. Mit diesen Unterlagen dann die Versicherung anschreiben /Verständigen.
Zudem kann ich dir den Tip geben, dass es eine Möglichkeit der sog. 'Meldung an die Zulassungbehörde' gibt (kannst du auch selbst verfassen). Darin sollte stehen:: MELDUNG and die Zulassungsbehörde in Stadt XY: 'Hiermit melde ich, dass ich den PKW mit dem KZ soundso, km-Stand, Typ-Farbe etc. am DATUM verkauft /vergeben habe. Der Käufer, Herr YX, kümmert sich selbst um die UmMeldung und hat dies bis zum Datum XY versprochen. An Papieren hat er von mir erhalten: FZ-Schein, Brief ..... ', Datum, Unterschrift Verkäufer. Käufer ist: XY, Adresse.,
Als Zeugen kann ich benennen: XY, diese Person kann glaubhaft versichern, dass dieser PKW sozusagen per Handschlag und guten Glauben an den Käufer überging.
-------------------------------
Da Käufer nicht gegenzeichnet, schreibst du nur dem seine Kontaktdaten da rein und das Datum der Übergabe, ggf. Zeugen (jemand, dem du die Sache glaubhaft machen konntest und dich gut kennt und bezeugen würde, dass jetzt jemand anderes das Auto fährt??). Dieses Schreiben gibst du bei der Behörde ab. (vorher Kopie machen für die Polizei und Versicherung)
Viel Glück.

Ist denn eigentlich ein Kaufpreis (Geld) geflossen auch wenn es keinen Vertrag gibt? Wenn nein, dann könnte man das als Unterschlagung ansehen. Das Auto gehört dir, er kann den Erwerb nicht nachweisen, er versteckt das KFZ vor dir und taucht an unbekannter Stelle unter. Er verwehrt dir Zugang zu deinem Eigentum, das sollte unter "Unterschlagung" laufen. Sofort zur Polizei, die sollte dir helfen können.
Wenn die Sache vorbei ist, er das KFZ gekauft hat oder zurückgibt, per Anwalt Nutzungsausfall und alle Gebühren und Auslagen zurückfordern, notfalls pfänden lassen (dann ist es evtl. wieder dein Auto...)
Keine Rücksicht, wer Straftaten gegen dich begeht sollte nicht von Dir länger als "Freund" verstanden werden.

Zitat:

Original geschrieben von steini111


Merke: Niemals ein Auto ohne Kaufvertrag verkaufen!

Ohne Kaufvertrag ist es ja nicht verkauft. Sie könnte jederzeit Rückgabe verlangen, wenn er keinen Vertrag vorweisen kann.

Zitat:

Original geschrieben von moonglow


Ohne Kaufvertrag ist es ja nicht verkauft. Sie könnte jederzeit Rückgabe verlangen, wenn er keinen Vertrag vorweisen kann.

Die Aussage ist so nicht richtig.

Ein Kaufvertrag ist formfrei, kann mündlich, schriftlich oder durch konkludentes Handeln abgeschlossen werden. Der Gesetzgeber schreibt nur bei bestimmten Geschäften einen schriftlichen Kaufvertrag vor und dazu gehört der Verkauf eines Fahrzeug nicht.

Zitat:

Die Aussage ist so nicht richtig.
Ein Kaufvertrag ist formfrei, kann mündlich, schriftlich oder durch konkludentes Handeln abgeschlossen werden. Der Gesetzgeber schreibt nur bei bestimmten Geschäften einen schriftlichen Kaufvertrag vor und dazu gehört der Verkauf eines Fahrzeug nicht.

Doch... Wenn der Kaufvertrag mündlich geschlossen wurde, gibt es ihn ja... Aber ohne Kaufvertrag, auch ohne mündlichen, ist der Wagen ja nicht verkauft. Im Ausgangsposting hies es "guten Freund den Wagen überlassen", "er wollte sich kümmern". Ist nicht klar, ob ein Kaufvertrag überhaupt existiert, oder ob er den Wagen evtl. im Auftrag verkaufen wollte - jetzt fährt ihn ja anscheinend schon jemand anderes. Vielleicht wurde nur die Absicht geäussert den Wagen zu kaufen. Wie dem auch sei...

Zitat:

Original geschrieben von moonglow



Zitat:

Original geschrieben von steini111


Merke: Niemals ein Auto ohne Kaufvertrag verkaufen!

Ohne Kaufvertrag ist es ja nicht verkauft. Sie könnte jederzeit Rückgabe verlangen, wenn er keinen Vertrag vorweisen kann.

hätte besser das Wort "schriftlichen" dazwischen geschrieben

;)

Den Rest hat xAKBx schon beschrieben. Was der TE draus macht bleibt ihm überlassen

;)

Grüße

Steini

Moin!
Gibt es was neues?
Viele Grüße,
Max

Leider kann in solchen Fällen die Versicherung auch nichts machen.Die Versicherung braucht zumindst einen Kaufvertrag mit Anschrift des Erwerbers. Diese sendet dem Erwerber ein Schreiben, mit dem Inhalt, das er die Versicherung übernehmen kann. Falls keine Rückmeldung von dem Käufer kommen sollte, dann erst sendet ie Versicherung eine Meldung an die Zulassungsstelle für eine Zwangsabmeldung.
Polizei und Zulassungsstelle können in diesen Fälle auch nichts unternehmen. Die Polizeidarf ein Fahrzeug nicht zur Fahndung ausschreiben, solange keine Straftat besteht.
In diesem Falle ist es einfach "leichtsinnig/ grob fahrlässig" von dem Verkäufer gewesen.

Die einzige Möglichkeit ist, dass der Verkäufer seine Versicherung nicht mehr bezahlt und ihm das Fahrzeug zwangsabgemeldet wird.
Allerdings hat der Versicherungsnehmer die Kosten der Zwangsabmeldung und die der Mahnung zu tragen.
Des Weiteren bekommt er einen negativen Eintrag bei der Versicherung und wird mit hoher Wahrscheinlichkeit auch nicht mehr von dieser angenommen.

Zitat:

@8Zeichen schrieb am 22. Juli 2015 um 16:00:57 Uhr:


Leider kann in solchen Fällen die Versicherung auch nichts machen.Die Versicherung braucht zumindst einen Kaufvertrag mit Anschrift des Erwerbers. Diese sendet dem Erwerber ein Schreiben, mit dem Inhalt, das er die Versicherung übernehmen kann. Falls keine Rückmeldung von dem Käufer kommen sollte, dann erst sendet ie Versicherung eine Meldung an die Zulassungsstelle für eine Zwangsabmeldung.
Polizei und Zulassungsstelle können in diesen Fälle auch nichts unternehmen. Die Polizeidarf ein Fahrzeug nicht zur Fahndung ausschreiben, solange keine Straftat besteht.
In diesem Falle ist es einfach "leichtsinnig/ grob fahrlässig" von dem Verkäufer gewesen.
Die einzige Möglichkeit ist, dass der Verkäufer seine Versicherung nicht mehr bezahlt und ihm das Fahrzeug zwangsabgemeldet wird.
Allerdings hat der Versicherungsnehmer die Kosten der Zwangsabmeldung und die der Mahnung zu tragen.
Des Weiteren bekommt er einen negativen Eintrag bei der Versicherung und wird mit hoher Wahrscheinlichkeit auch nicht mehr von dieser angenommen.

ist ja lieb gemeint von dir, aber schaue mal auf das Datum vom "Fred".

Zitat:

@steini111 schrieb am 19. August 2008 um 20:30:11 Uhr:



Zitat:

Original geschrieben von moonglow



Ohne Kaufvertrag ist es ja nicht verkauft. Sie könnte jederzeit Rückgabe verlangen, wenn er keinen Vertrag vorweisen kann.

hätte besser das Wort "schriftlichen" dazwischen geschrieben ;) Den Rest hat xAKBx schon beschrieben. Was der TE draus macht bleibt ihm überlassen ;)
Grüße
Steini

jeder zeit die rückgabe verlangen? sicher nicht ohne den fahrzeugbrief. er kann den besitz nicht nachweisen und somit wird keiner die forderung durchsetzen können glaube ich.

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