ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Auto mit Tageszulassung, nach 5 Tagen Unfall mit 280KM Hilfe

Auto mit Tageszulassung, nach 5 Tagen Unfall mit 280KM Hilfe

Themenstarteram 6. August 2015 um 16:13

Servus,

Habe folgendes Problem, gestern auf der Heimfahrt von der Arbeit ist mir ein NL hinten ins Auto gefahren.

Habe das Auto 5Tage -.- und hatte ganze 272km auf dem Tacho drauf.

Laut Renault beim drüber schauen liegt der Schaden bei 4-5K €. Wenn die Reserveradmulde auch betroffen ist wird es noch teurer da geschweißt werden muss. Jetzt muss ich erstmal auf die Genehmigung der ausländischen Versicherung warten vorher würde das Risiko bestehen das ich den Gutachter selber bezahlen muss.

Meine Frage ist nun, habe das Auto mit Tageszulassung gekauft der am 21.1.15 Angemeldet wurden war.

Ich selber habe das Auto am 31.07.15 bekommen. Wie sieht das nun mit der Beseitigung des Schadens aus das Auto hat ja dadurch das es nun einen Unfall hat einen Wertverlust. Habe gelesen das es bei geringer Laufleistung auch eine Regelung gibt das man wieder den Neuwert bekommen würde.

Vielleicht kann mir jemand raten was am besten zu machen ist.

ist mein erster Unfall und steh nun ziemlich auf dem schlauch und möchte nichts falsch machen.

 

MFG

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Blue129426 schrieb am 6. August 2015 um 20:57:11 Uhr:

der Unfall ist in Deutschland passiert auf dem Heimweg von der Arbeit. ist im Krankenhaus auch erstmal als Arbeitsunfall aufgenommen worden.

Leider sind Deine Informationen recht dürftig.

Wenn die Sache als Arbeitsunfall aufgenommen wurde, bist Du verletzt worden.

Folglich würde ich mir rechtlichen Beistand in Form eines Anwaltes nehmen und das Forum nicht weiter bemühen.

Halte ich für die sinnvollste Lösung Deines Problems.

21 weitere Antworten
Ähnliche Themen
21 Antworten
am 6. August 2015 um 16:23

Nein du bekommst keinen Neuwert.

Der Gutachter wird einen Wertverlust ermitteln den du bei der anderen Versicherung einfordern musst.

am 6. August 2015 um 16:29

mach dir selbst ein Bild ob die Bedingungen erfüllt sind.

Sei aber objektiv und bieg es dir nicht so hin wie es passt.

http://www.anwalt.de/.../...en-anspruch-auf-schadensersatz_005999.html

am 6. August 2015 um 16:33

aso, noch was - fast überlesen

wenn es im ausland passiert ist gilt ggf. niederländisches Recht, wenn die Unfallbeteiligten nicht beide deutsch sind bzw. nicht beide die gleiche nicht niederländische nationalität haben.

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 6. August 2015 um 18:29:53 Uhr:

mach dir selbst ein Bild ob die Bedingungen erfüllt sind.

Sei aber objektiv und bieg es dir nicht so hin wie es passt.

http://www.anwalt.de/.../...en-anspruch-auf-schadensersatz_005999.html

Sehr gut, aber bei dem Urteil handelt es sich um einen Neuwagen und nicht um Zweitbesitz in Form einer Tageszulassung.

Als TE würde ich eine ordentliche Wertminderung fordern.

Ich persönlich könnte damit leben, mit einem ordnungsgemäß instandgesetzten Fahrzeug weiter zu fahren.

So wie sich das liest ist der TE von der Arbeitsstelle nach Hause gefahren. Glaube daher, dass der VU in Deutschland passiert ist und folglich deutsches Recht Anwendung findet.

Grüße von Klaus

Wenn Du am Unfall keine Schuld hast, würde ich einen Anwalt zu rate ziehen, dessen Kosten vom Unfallverursacher zu tragen sind. Bei ausländischen Versicherungen gibt es häufig Streit (ggf über viele Jahre hinweg), auch wenn die Dinge glas klar sind. Wenn ins Auto hinten einer auffährt, ist im Regelfall der auffahrende Schuld. Ist der Unfall von der Polizei aufgenommen worden? Deren Protokoll wäre hilfreich zur Schuldfeststellung. Geht aber auch ohne. Dazu muss man allerdings sehr akribisch den Ort des Geschehens dokumentieren und eine Skizze beilegen. Wenn man Fotos vom Unfall und Unfallort hat, ggf die Beschilderung ect. auf Foto gebannt hat. erleichtert es dies.

 

Kommt es zwischen den Versicherungen zu einem Ausgleich ist man gut beraten, der Erste zu sein, der den Schaden gemeldet hat. Hierbei wird der Tag der Meldung zu Grunde gelegt, welche Versicherung die Erstattung der anderen kassiert und federführend ist.

Wenn der Unfall in D war reguliert kein ausländischer Versicherer.

Das grüne Karte Büro in Berlin benennt einen Deutschen Versicherer, der das übernimmt.

am 6. August 2015 um 18:04

ich glaube ich muss lernen genauer zu lesen :-)

Themenstarteram 6. August 2015 um 18:57

der Unfall ist in Deutschland passiert auf dem Heimweg von der Arbeit. ist im Krankenhaus auch erstmal als Arbeitsunfall aufgenommen worden.

Zitat:

@Blue129426 schrieb am 6. August 2015 um 20:57:11 Uhr:

der Unfall ist in Deutschland passiert auf dem Heimweg von der Arbeit. ist im Krankenhaus auch erstmal als Arbeitsunfall aufgenommen worden.

Leider sind Deine Informationen recht dürftig.

Wenn die Sache als Arbeitsunfall aufgenommen wurde, bist Du verletzt worden.

Folglich würde ich mir rechtlichen Beistand in Form eines Anwaltes nehmen und das Forum nicht weiter bemühen.

Halte ich für die sinnvollste Lösung Deines Problems.

Bei Personenschaden und dann noch Unfall mit Ausländer gibt's aus meiner Sicht auch nur eine Empfehlung:

"Guten Anwalt suchen"

Hi,

ich empfehle ja immer mit dem Anwalt zu warten bis es wirklich nötig ist. Aber bei Verletzungen ist ein Anwalt wirklich Sinnvoll. Und wie gesagt der Unfall wird nach deutschem Recht abgewickelt.

Also Gutachter kann frei von dir gewählt werden, Anwalt zahlt die gegnerische Versicherung, Nutzungsausfall und Wertminderung nach deutschem Recht. Die deutschen Regelungen sind da für dich als Geschädigter erheblich besser als in vielen Nachbarländern.

Gruß Tobias

Stimme zu,

habe zwar die bisherigen Rempler ohne alles abgewickelt,

aber bei Verletzungen hört der Spaß auf.

Rate zum Fachanwalt, gerade weil Wegeunfall, neues Auto, Verletzung.

Da sind die möglichen Folgen bei Fehlern zu groß.

Fachanwalt für Verkehrsrecht suchen, der idealerweise niederländisch spricht.

Im Grenzgebiet NL/D gibt es davon sicherlich einige.

Herbert, aus welchem Grunde soll er holländisch können, wenn er mit einer Deutschen Versicherung korrespondiert? :confused:

Und nochmal: http://www.gruene-karte.de/praktische-tipps.html

Zusatz: Wo steht denn, dass der VU im Grenzgebiet zu NL passiert ist?

Habe auch schon Niederländer am Nordkap gesehen. :)

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Auto mit Tageszulassung, nach 5 Tagen Unfall mit 280KM Hilfe