ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Auto mit Tageszulassung, nach 5 Tagen Unfall mit 280KM Hilfe

Auto mit Tageszulassung, nach 5 Tagen Unfall mit 280KM Hilfe

Themenstarteram 6. August 2015 um 16:13

Servus,

Habe folgendes Problem, gestern auf der Heimfahrt von der Arbeit ist mir ein NL hinten ins Auto gefahren.

Habe das Auto 5Tage -.- und hatte ganze 272km auf dem Tacho drauf.

Laut Renault beim drüber schauen liegt der Schaden bei 4-5K €. Wenn die Reserveradmulde auch betroffen ist wird es noch teurer da geschweißt werden muss. Jetzt muss ich erstmal auf die Genehmigung der ausländischen Versicherung warten vorher würde das Risiko bestehen das ich den Gutachter selber bezahlen muss.

Meine Frage ist nun, habe das Auto mit Tageszulassung gekauft der am 21.1.15 Angemeldet wurden war.

Ich selber habe das Auto am 31.07.15 bekommen. Wie sieht das nun mit der Beseitigung des Schadens aus das Auto hat ja dadurch das es nun einen Unfall hat einen Wertverlust. Habe gelesen das es bei geringer Laufleistung auch eine Regelung gibt das man wieder den Neuwert bekommen würde.

Vielleicht kann mir jemand raten was am besten zu machen ist.

ist mein erster Unfall und steh nun ziemlich auf dem schlauch und möchte nichts falsch machen.

 

MFG

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Blue129426 schrieb am 6. August 2015 um 20:57:11 Uhr:

der Unfall ist in Deutschland passiert auf dem Heimweg von der Arbeit. ist im Krankenhaus auch erstmal als Arbeitsunfall aufgenommen worden.

Leider sind Deine Informationen recht dürftig.

Wenn die Sache als Arbeitsunfall aufgenommen wurde, bist Du verletzt worden.

Folglich würde ich mir rechtlichen Beistand in Form eines Anwaltes nehmen und das Forum nicht weiter bemühen.

Halte ich für die sinnvollste Lösung Deines Problems.

21 weitere Antworten
Ähnliche Themen
21 Antworten

Zitat:

@germania47 schrieb am 7. August 2015 um 13:36:49 Uhr:

Herbert, aus welchem Grunde soll er holländisch können, wenn er mit einer Deutschen Versicherung korrespondiert? :confused:

Het kan niet schadelijk zijn, een beetje Nederlands te praten. :)

Zitat:

@germania47 schrieb am 7. August 2015 um 13:36:49 Uhr:

Herbert, aus welchem Grunde soll er holländisch können, wenn er mit einer Deutschen Versicherung korrespondiert? :confused:

...

Wer weiß ;)

Zitat:

Jetzt muss ich erstmal auf die Genehmigung der ausländischen Versicherung warten vorher würde das Risiko bestehen das ich den Gutachter selber bezahlen muss.

Wo ist der Unfall passiert? Wenn der Unfallort Deutschland ist, dann gilt deutsches Recht und wenn du an dem Unfall keine schuld trägst darfst du direkt einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen deines Vertrauens mit der Schadensaufnahme beauftragen. Das solltest du dann auch umgehend in die Wege leiten.

Des weiteren ist es sehr ratsam direkt einen guten Fachanwalt für Verkehrsrecht mit der Abwicklung zu beauftragen.

Themenstarteram 9. August 2015 um 8:39

So melde mich nochmal

Der Unfall ist in Deutschland auf dem Heimweg von der Arbeit passiert war an einer Kreuzung wo ich Vorfahrt gewären musste und Bremste. Der Holländer dachte aber das wir weiter fahren dürfen und ist mir hinten rein gefahren. Polizei hat alles aufgenommen aber statt die Versicherung und Versicherungsnummer auf zu schreiben haben sie die Daten von dem Automobilclub aufgeschrieben....

Schuld steht fest er hat auch das Verwarnungsgeld/Sicherheit bezahlt.

Habe am Dienstag einen Termin bei einem Anwalt und hoffe das es dann weiter geht.

 

MFG

Zitat:

einem Anwalt

einem Anwalt oder einem Fachanwalt für Verkehrsrecht?

Das macht teilweise einen sehr großen Unterscheid!

am 12. August 2015 um 12:39

Frag mal bei deiner Versicherung nach. Einige Gesellschaft regulieren den Schaden selbst nach deutschen Recht und Ansprüchen ( inkl. Mietwagen) und schlagen sich mit dem ausländischen Versicherer rum. Auch wenn es Jahre dauert. Denn andere Länder , andere Sitten. Das ist aber selten in den Geiz ist geil Tarifen enthalten. Also die eigene Versicherung mal zum Thema befragen.

Zitat:

@habanos schrieb am 12. August 2015 um 14:39:59 Uhr:

Frag mal bei deiner Versicherung nach. Einige Gesellschaft regulieren den Schaden selbst nach deutschen Recht und Ansprüchen ( inkl. Mietwagen) und schlagen sich mit dem ausländischen Versicherer rum. Auch wenn es Jahre dauert. Denn andere Länder , andere Sitten. Das ist aber selten in den Geiz ist geil Tarifen enthalten. Also die eigene Versicherung mal zum Thema befragen.

Faszinierend:

Wenn Du Dir einige Beiträge durchgelesen hättest, kämst Du nicht auf die Idee zu behaupten, dass einige Versicherungen nach deutschem Recht regulieren und andere nicht.

Glaubst Du die würfeln, nach welchem Recht reguliert wird? :confused:

Aus welcher Quelle hast Du denn Deine Erkenntnisse?

Der nach deutschen Recht regulierende Versicherer macht den Betrag auf dem Regressweg bei dem ausländischen Versicherer geltend und erhält ihn auch.

Den Danke Klick hast Du versehentlich von mir bekommen.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Auto mit Tageszulassung, nach 5 Tagen Unfall mit 280KM Hilfe