ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Auto mit seit 13 Jahren abgelaufenem TÜV abmelden

Auto mit seit 13 Jahren abgelaufenem TÜV abmelden

Themenstarteram 31. August 2017 um 22:55

Hallo Community,

Ein Freund von mir hat ein Problem, und zwar folgendes:

Er wohnt seit 15 Jahren in Irland (wo ich ebenfalls lebe) und hat einen in Deutschland zugelassenen Audi 80 von 1991.

Diesen Audi hatte er bei seinem Umzug Ende 2002 nach Irland mitgenommen, wo er ihn aus Steuerlichen und Versicherungstechnischen Gründen auf deutschen Nummernschildern gelassen hat. Der TÜV lief im Februar 2004 ab, in Irland hat das aber niemanden, ebensowenig wie die Tatsache das das Auto in D zugelassen ist gestört. Das Auto war auch die ganze Zeit über Versichert und auch die deutschen KFZ Steuern hat er bezahlt.

 

Nun hatte er einen leichten Unfall ohne Fremdbeteiligung, der dem fast wertlosen Auto mit über 500Tkm einen Totalschaden eingebracht hat.

Nun will er es verständlicherweise Abmelden, weiß aber nicht, wie die deutschen Behörden reagieren, wenn sie sehen, das der TÜV seit über 13 Jahren abgelaufen war.

Nun ist meine Frage: Drohen ihm bei der Abmeldung Konsequenzen, und wenn Ja, welche?

Vielen Dank im Voraus,

Gruß Sitzheitzung.

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 16. September 2017 um 19:50

So Leute, Update wie die Geschichte ausgegangen ist:

Mein Kumpel ist mit den Schildern und Papieren nach Deutschland geflogen, und hat den Wagen beim nächstbesten Landratsamt abgemeldet. Die Dame am Schalter hat wohl bemerkt, dass wenn er nicht zum Ab- sondern zum Ummelden gekommen währe, er jetzt ein Problem hätte :D.

Sonst hat die das wohl nicht gejuckt, hat einfach den Schein entwertet und den Brief gestempelt, Kennzeichen wurden entsiegelt, die Versicherung abgemeldet und das war es auch schon. Er brauchte keine Kriminelle Energie, keine Tricksereien und hat auch keine Strafe zahlen müssen.

Kann ja auch mal ein Happy end geben.

Gruß Sitzheitzung.

69 weitere Antworten
Ähnliche Themen
69 Antworten

Zitat:

@Pistensau1 schrieb am 1. September 2017 um 07:54:45 Uhr:

Der Wagen soll doch in D nicht mehr fahren? Damit gibt es auch keinen Verstoß, weil der Wagen eben im Ausland war und ist.

Vollkommen unerheblich, wo der Wagen war, zugelassen in D bedeutet HU-pflichtig.

Und wenn man wirklich an so eine Zulassungsstelle gerät, die das weitergeben will (ich kenne keine und mir konnte bisher auch noch niemand einen Nachweis darüber bringen), dann geht man halt einfach zur nächsten, die es nicht macht und gut ist. Kostet nix extra und den Verschrottungsnachweis würde ich auch nur dann abgegeben, wenn man ein bisschen ein Angsthase ist und dem Verschrotter nicht vertraut, das kostet dann nämlich extra für den Eintrag.

Der ADAC schreibt:

Zitat:

Hauptuntersuchung im Ausland

Während eines längeren Aufenthaltes im Ausland kann es passieren, dass bei Ihrem Kfz die TÜV-Plakette abläuft. Hier kann von Ihnen nicht verlangt werden, dass Sie Ihr Kfz zum Zweck der Hauptuntersuchung (HU) nach Deutschland zurückbringen. Aufgrund der TÜV-Überziehung besteht in Deutschland jedoch das Risiko einer gebührenpflichtigen Anzeige. 

Auf ein Verwarnungs- bzw. Bußgeld kann verzichtet werden, wenn Sie nachweisen können, dass 

Ihr Kfz bei der Ausreise aus Deutschland noch einen gültigen TÜV hatte und

Ihr Kfz danach ständig im Ausland war.

https://www.adac.de/.../

Der ADAC schreibt in seiner Rechtsberatung aber auch:

Zitat:

Hauptuntersuchung im Ausland

Während eines längeren Aufenthaltes im Ausland kann es passieren, dass bei Ihrem Kfz die TÜV-Plakette abläuft. Hier kann von Ihnen nicht verlangt werden, dass Sie Ihr Kfz zum Zweck der Hauptuntersuchung (HU) nach Deutschland zurückbringen. Aufgrund der TÜV-Überziehung besteht in Deutschland jedoch das Risiko einer gebührenpflichtigen Anzeige.

Auf ein Verwarnungs- bzw. Bußgeld kann verzichtet werden, wenn Sie nachweisen können, dass

Ihr Kfz bei der Ausreise aus Deutschland noch einen gültigen TÜV hatte und

Ihr Kfz danach ständig im Ausland war.

 

Trotz derartiger Nachweise ist es zulässig eine gebührenfreie Mängelanzeige zu verhängen. Direkt nach der Wiedereinreise nach Deutschland muss das Fahrzeug daher in jedem Fall unverzüglich – im besten Fall in einer grenznahen Prüfstelle - zur HU vorgeführt werden. Sollte eine gebührenfreie Mängelanzeige erfolgt sein, so muss der Anzeigebehörde mitgeteilt werden, dass die HU durchgeführt wurde. Als Nachweis des Auslandsaufenthaltes kann auch ein Prüfprotokoll einer ausländischen Prüfstelle vorgelegt werden.

Achtung

Diese Prüfprotokolle besitzen jedoch nicht die rechtliche Qualität der in Deutschland durchgeführten Hauptuntersuchungen.

Sollte Ihre TÜV-Plakette abgelaufen sein, darf dies nicht durch ausländische Behörden beanstandet werden. Ihr Versicherungsschutz bleibt weiterhin bestehen, sofern Ihr Kfz verkehrssicher ist.

Der letzte Satz ist aber nur so zu verstehen, dass allein die abgelaufene Plakette nicht beanstandet werden darf. Es darf aber durchaus der fehlende Nachweis der Verkehrssicherheit nach im Ausland geltenden nationalen Vorgaben beanstandet werden. Das sind zwei Paar Stiefel. Wer also mit abgelaufener HU, aber mit einer bestandenen nationalen Sicherheitsprüfung unterwegs ist, kann nicht belangt werden.

Du hast gelesen und vielleicht auch verstanden, dass das Auto um dass es hier geht gar nicht mehr unterwegs ist?

Habe ich. Für dein Verständnis: Hat aber nichts damit zu tun, dass trotzdem eine Mängelanzeige möglich ist, und zwar völlig unabhängig davon, ob das Auto "gar nicht mehr unterwegs ist" ist oder nicht.

Themenstarteram 1. September 2017 um 11:11

Finde ja auch interessant, das der ADAC der Meinung ist,die ausländische Polizei hätte kein Recht, das zu beanstanden. Immerhin macht das Ausland ja noch seine eigenen Gesetze.

Mein Kumpel hat das Auto natürlich in einem Verkehrssicheren Zustand erhalten (mehr oder weniger ;)).

Eigentlich kann er ja auch einfach die Wahrheit sagen: Das Auto ist im Ausland und wird da verschrottet, er kann nachweisen das es nach Februar 2004 nicht mehr in Deutschland gefahren wurde, und dass er die Ummeldefrist im Ausland nicht beachtet hat.... Juckt die deutschen Behörden doch nicht?!

Zitat:

@Sitzheitzung schrieb am 1. September 2017 um 13:11:13 Uhr:

Finde ja auch interessant, das der ADAC der Meinung ist,die ausländische Polizei hätte kein Recht, das zu beanstanden. …

Wie auch? Die deutsche HU ist eine nationale Regelung, die vom Ausland nicht sanktioniert werden kann.

Themenstarteram 1. September 2017 um 12:27

Zitat:

@birscherl schrieb am 1. September 2017 um 13:24:47 Uhr:

Zitat:

@Sitzheitzung schrieb am 1. September 2017 um 13:11:13 Uhr:

Finde ja auch interessant, das der ADAC der Meinung ist,die ausländische Polizei hätte kein Recht, das zu beanstanden. …

Wie auch? Die deutsche HU ist eine nationale Regelung, die vom Ausland nicht sanktioniert werden kann.

Wenn ein Land ein Gesetz verabschiedet, das besagt, das ausländische Hauptuntersuchubgen anerkannt werden und gültig sein müssen? Oder ein Polizist dort aufgrund der abgelaufenen Hauptuntersuchung entscheidet, dass das Auto nicht Verkehrstauglich ist?

So ein Gesetz gibt es in keinem Land.

Zitat:

@birscherl schrieb am 1. September 2017 um 14:29:28 Uhr:

So ein Gesetz gibt es in keinem Land.

Bring die EU nicht auf komische Ideen.....:eek:

Selbstverständlich gibt es solche Regelungen.

Man darf ohne gültiges Pickerl (Tüv in Ö) weder nach H noch in die Sk einreisen.

Es gelten auch keine Überzugsfristen.(4 Monate in Ö)

Ich sehe da auch keinen Fehler.

hm, ich habe auch keinen österreichischen TÜV (klar, wohne ja in D) und war trotzdem schon in H und SK. Nach welchem ungarischen und slowakischen Gesetz ist das denn verboten?

Vielleicht verwechselt du auch grad Slowenien mit der Slowakei … für Slowenien schreibt der ARBÖ:

Zitat:

Der ARBÖ rät dringend davon ab, mit einem abgelaufenen Pickerl (aber noch innerhalb der viermonatigen Toleranzfrist) nach Slowenien zu fahren. Denn es werden - obwohl rechtlich nicht korrekt - Touristen aus Österreich mit abgelaufenem Pickerl immer wieder an der Einreise gehindert bzw. zur Umkehr aufgefordert.

Auch hier also kein Gesetz, das eine ausländische HU vorschreibt, sondern Willkür der Zöllner.

Willst Du jetzt einen Paragraphen hören?

Laut Öamtc sollte man darauf achten.

Nur weil bei Dir nicht beanstandet bedeutet das nicht daß Du legal unterwegs warst.

Edit warst schneller.

Bin/war so informiert.

 

OT: In der SK ist es einem Fußgänger auch verboten eine Straße zu überqueren solange er Kopfhörer auf hat.

Wird auch Keiner kontrollieren.

Die fehlende Hauptuntersuchung ist hier nicht das Problem. Dein Freund hätte das Fahrzeug nach seinem Umzug in Irland zulassen müssen. Spätestens ein halbes Jahr nach Umzug. Vielleicht hat er Glück und es fällt nicht auf. Auch könnte es noch zu einem Einfuhrzoll kommen, weil es eingeführt wurde und nach Verschroittung in Irland verbleibt.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Auto mit seit 13 Jahren abgelaufenem TÜV abmelden