Auto länger abgemeldet, auf welchem Wege zum TÜV bekommen ?
Hi Leute
ich habe hier einen Wagen der schon etwas über 6 Jahre abgemeldet ist, und diesen Möchte ich beim TÜV vorführen.
Wie gehe ich da vor ?
Doppelkarte der Versicherung und dann zum TÜV Fahren ?
Kurzzeitkennzeichen ?
Oder zum TÜV hin ziehen (Abschleppen)
Die entwerteten Kennzeichen sind noch vorhanden.
Danke !
29 Antworten
http://www.tuev-nord.de/.../kurzzeitkennzeichen.pdf
Zitat:
Wird bei der Zuteilung des
Kennzeichens eine gültige
Hauptuntersuchung/Sicherheitsprüfung
(HU/SP) gefordert?Liegt keine gültige HU/SP vor oder ist die HU/SP vor
Ablauf der Gültigkeit des Kurzzeitkennzeichens fällig,
dürfen nur Fahrten im Zulassungsbezirk zur
nächsten Untersuchungsstelle hin und zurück
durchgeführt werden.
Werden bei der HU/SP Mängel festgestellt, dürfen
auch Fahrten zur nächsten geeigneten Einrichtung/
Werkstatt im Zulassungsbezirk oder einem angrenzenden
Bezirk zwecks Mängelbeseitigung durchgeführt
werden.
Die Beschränkungen werden im Fahrzeugschein für
Kurzzeitkennzeichen vermerkt.
Alles klar, überzeugt 😉
War ich nicht ganz richtig informiert. Aber diese Regelung ist auch relativ neu.
Frag bei Deiner Zulassungsstelle nach. Seit 1.4.2015 gibt es die neue Regelung mit den KZK. D.h. die Dinger kriegst du mit oder ohne Tüv. Bedingung ist, das Du mit einem Fahrzeug ohne Tüv direkt zum Tüv fahren mußt. Es wird auch in dem Fahrzeugschein eingetragen. Erst dann darfst du mit dem Wagen quer durch die Republik um den
Wagen nach Hause zu bringen. Geändert wurde dies, damit div. private Autohändler nicht mit einem Kennzeichen dutzende Fahrzeuge in einer Woche durch die Gegend chauffieren. Beantragen kannst du die KZK auch nur noch mit den Originalpapieren.
LG Axel
Frag bei Deiner Zulassungsstelle nach. Seit 1.4.2015 gibt es die neue Regelung mit den KZK. D.h. die Dinger kriegst du mit oder ohne Tüv. Bedingung ist, das Du mit einem Fahrzeug ohne Tüv direkt zum Tüv fahren mußt. Es wird auch in dem Fahrzeugschein eingetragen. Erst dann darfst du mit dem Wagen quer durch die Republik um den
Wagen nach Hause zu bringen. Geändert wurde dies, damit div. private Autohändler nicht mit einem Kennzeichen dutzende Fahrzeuge in einer Woche durch die Gegend chauffieren. Beantragen kannst du die KZK auch nur noch mit den Originalpapieren.
LG Axel
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Habt ihr nun schon Tüv oder nicht...
Also mein Bruder seiner wurde wie folgt zugelassen und getüvt.
1. Zur Zulassungsstelle und Kennzeichen zuteilen lassen.
( hier vereinfacht da hat der Schilderdienst bereits fertige Listen , hingehen drucken lassen 3 Tage Zeit zur Zulassung , der Schilderdienst meldet elektronisch eine Zulassungsorder auf das Kennzeichen. )
2. Kennzeichen ungestempelt an das Fahrzeug anbringen.
3. EVB mitführen , möglichst dort das ungestempelte Kennzeichen schon bei der Versicherung angeben.
4. auf direktem und kürzestem Weg zum "nächstgelegenen" Tüv fahren
5. Plakette zuteilen lassen.
6. auf direktem Weg vom Tüv zur Zulassungsstelle fahren und Fahrzeug zulassen.
7. Fertig.
PS: Wenn bei Punkt 1 euer Schilderdienst dieses Abkommen mit der Zulassungsstelle nicht hat wird Punkt 1 wie folgt ersetzt.
1.1 Zur Zulassungsstelle fahren. Kennzeichen Zuteilen lassen, Voranmelden wie quasi wenn ihr die Nummer und den Schein für den Schilderdienst bekommt.Zum Schilderdienst -> Weiter zu Punkt 2
Überprüfungsfahrten und Zulassungsfahrten sind bereits zulässig. EVB mitführen und möglichst taggleich zulassen.
Die Zulassung zählt dann rückwirkend ab 0:01 Uhr für den Kalendertag 😁
Das ist das ganze Geheimnis.
So hab beim TÜV abgerufen und der meinte den Wagen einfach zur Prüfstelle "Abschleppen" also Seil oder Stange. Er meinte das wäre erlaubt und geht ohne Probleme.
http://www.bussgeldkatalog.net/.../
Zitat:
Unterscheidung zwischen Schleppen und Abschleppen eines Fahrzeugs:
Abschleppen: Vordergründig ist hier der Nothilfegdanke. Es ist nur in Notlagen erlaubt, betriebsunfähige gewordene Fahrzeuge bis zur nächsten geeigneten Stelle abzuschleppen (Parkplatz, Werkstatt o.a.). Dabei ist es zulässig, dass das abgeschleppte Auto auch nur mit einer Achse die Fahrbahn berührt (bei Hebevorrichtung an Abschleppfahrzeugen).
Schleppen: Zulässig ist dieser Vorgang nur durch behördliche Genehmigung. Schleppen liegt dann vor, wenn ein betriebsfähiges oder ein betriebsunfähiges Fahrzeug über eine längere Strecke fortbewegt wird (z. B. für Überführungen).
Aber mach mal. Gibt bestimmt die gaudi wenn die die polizei rauswinkt und du sagst "ja aber der tüv hat gesagt".
Ich sag es ja, hier wird alles in Frage gestellt. Sinnlos.
Fahr doch einfach mit den entwerteten Nunmernschildern hin und gut ist.
Ich find den weg eine offizielle stelle a la tüv zu fragen ja nicht verkehrt. Kann er ja nix dafür dass er da falschinformationen kriegt.
Aber vielleicht ist die bullerei bei ihm in der gegend genau so gaga und lässt das durchgehen.
Ich finde dies Diskussion mal wieder so herrlich daneben. Jeder Landkreis, der auch eine Zulassungsstelle hat, ist in Internet zu finden. Dort stehen genau diese Infos, die jeder braucht, bereit. Warum muss ich dann noch in ein Forum gehen? Wollen die Leute den einfachen Weg nicht oder mögen sie den Unsinn?
Das gleiche sehe ich übrigens auch bei den Versicherungs-Foren. In den Technik Foren ist es ähnlich.
Ich kann nur für mich sprechen: ich finde jede Information auch außerhalb der Foren. Jede!
Nur der Gedankenaustausch und Erfahrungswerte sind manchmal ganz nützlich.
Zitat:
Ich kann nur für mich sprechen: ich finde jede Information auch außerhalb der Foren. Jede!
Was meinst du wo ich die ganzen zitate und links her habe? 15 sekunden google..
Zitat:
@Hacki81 schrieb am 27. April 2016 um 18:18:11 Uhr:
Du musst dir das Kennzeichen, also die buchstaben und zahlenkombi, bei der zulassungsstelle zuteilen lassen.
Wenn das Kennzeichen zwischenzeitlich nicht an jemand anderes vergeben wurde, kannst du die schilder also benutzen, musst dann halt nur drum bitten dass genau daszugeteilt wird. Ansonsten kriegst ne neue nummer und musst dir neue schilder machen lassen...
Ist ein Kennzeichen "zugeteilt" wenn ich mir das Kennzeichen online als Wunschkennzeichen reserviere?
DoMi
https://www.landkreis-vechta.de/ordnung-und-verkehr/kfz-zulassung.html
Hier steht doch alles! Wunschkennzeichen auswählen -> Reservieren -> Ausdrucken und ab zur Zulassungsstelle
Dort wird's dir zugeteilt. Oder auch nicht ....
Ich habs doch gerade erklärt wie es Legal funktioniert.
Kennzeichen zuteilen lassen und ungestempelt damit zur HU danach zum Zulassung und zwar beides auf direktem Weg.