Auto Kauf ohne Brief
Moin zusammen.
Ja ich weiß ohne Brief kauft man nix. Aber bitte erst lesen dann urteilen.
Ich hab am 09.01.2021 ein Auto beim Gebrauchtwagen Händler gekauft.
Bin 650 km nach Berlin gefahren, natürlich vorher über Internet angeschaut, alles durch gelesen und mehrfach mit dem Verkäufer telefoniert.
Als es dann endlich soweit war, dorthin gefahren mit nem kumpel, Probefahrt und genau durchgeschaut, ein einziges mangel was nicht bekannt war gefunden und drauf hingewiesen, war nix großes.
Also alles fertig gemacht, Vertrag unterschrieben und dann kams.
Verkauf ging nur über den Händler, also im Auftrag, Garantie und Kaufvertrag läuft über Händler, fahrzeugbrief musste noch bei der Bank ausgelöst werden....
Ok, naja normal mach ich sowas nicht, aber ich habe im Vorfeld schon so viel Kontakt mit denen gehabt, also glaube und vertraue ich mal.
Auto bezahlt, rote Nummern dran und ab nach hause,650 km zurück.
Montags drauf wurde der Brief ausgelöst, Bank schickt ihn per Post.....
Das ist jetzt 8 Wochen her.
Tägliche anrufe beim Händler, zwei Fristsetzungen und es passiert nichts.
Auf rücktrittsandrohung vom Kaufvertrag kommt nichts.
Die Karre steht seitdem hier, musste beim Nachbarn schon nen Stellplatz anmieten das er von der Straße kommt. Anmelden kann man ja nicht ohne Brief, eidesstatt kann ich auch nicht abgeben und vom Händler kommt auch nur das deren Anwalt sich kümmert. Habe allerdings nichts schriftliches bekommen seitdem.
Ich bin mit meinem Latein echt am Ende.
Wäre um tips dankbar
74 Antworten
Mit einem Kaufvertrag wo nichtmal die Briefnummer aufgeführt ist?
Der Vertrag ist kaum mehr wert als das Papier wo er drauf steht!
So ein Vertrag schreib ich mir schnell selbst. Glaube kaum das eine Bank so mal eben den Datenschutz umgeht! Die dürfen einem dritten nichtmal mitteilen wieviel Restschuld auf nem Fahrzeug ist! Außerdem ich hab noch nichts gelesen das der TE irgendwas von der Bank gesehen hat alles nur Hörensagen! Gibt es die Bank überhaupt laut den bisherigen Aussagen vom TE weis man das alles nicht ich lese nur von windigen Aussagen vom Händler
Es geht nur um die Information, ob eine Zulassungsbescheinigung abgeschickt wurde. Ein Versuch ist es wert.
Ich habe nie eine Briefnummer im Kaufvertrag aufgeführt. FIN reicht normal.
Der Nissan Pathfinder2 ist übrigens auch noch ein Fahrzeug bis ca. 2014 hier verkauft worden. Sagt viel aus, wenn das Fahrzeug nach 7 Jahren immer noch der Bank gehören soll...
... der Nachfolger wurde in Mitteleuropa nicht mehr angeboten, den gibt es meines Wissens nur in Übersee.
@ pathfindermaggo : Hast du dich über die Schwachstellen wie Rost oder diverse Buchsen an den Hinterachsen informiert? Das wäre nicht der erste Pathi, der mit einem schlecht gemachten Rahmen nach einem Totalschaden in den Börsen auftaucht. Ebenso glänzt der Exot mit einigen Schwachstellen, die jede Freude am Fahren vermiesen, weil sie richtig Geld kosten ....
Was ist daran komisch, dass der Brief eines 7 Jahre alten Autos (oder noch älter) bei der Bank ist?
34% aller Gebrauchtwagen in Deutschland werden finanziert. Wer sagt, dass das Fahrzeug aus erster Hand ist. Vielleicht hat der Vorbesitzer den Wagen erst letztes Jahr gekauft und halt, so wie viele, den Wagen finanziert.
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Zitat:
@400.000km schrieb am 7. März 2021 um 12:36:36 Uhr:
Man könnte auch die Bank anschreiben, ob der Brief wirklich abgeschickt wurde. Mit Kopie des Kaufvertrags sollten Sie Dir Auskunft geben dürfen.
Das Problem ist das ich vom Händler keine Auskunft bekomme, er beruft sich jedesmal auf Datenschutz und das sich sein Anwalt drum kümmert
Also alles Gelaber vom Verkäufer! Anzeige versuchen und selbst zum Anwalt was anderes bleibt dir kaum!
Droh Deinem Händler schriftlich mit Zusatzkosten, stelle ihm die Stellplatzmiete in Rechnung.
Nicht weil Du diese bekommen wirst, aber als zusätzlichen Motivationsschub.
Zitat:
@400.000km schrieb am 7. März 2021 um 12:36:36 Uhr:
Man könnte auch die Bank anschreiben, ob der Brief wirklich abgeschickt wurde. Mit Kopie des Kaufvertrags sollten Sie Dir Auskunft geben dürfen.
Der TE weiß nicht, welche die finanzierende Bank ist und bekommt vom Verkäufer auch nicht mitgeteilt,bei welcher Bank die ZB 2 als Sicherheit hinterlegt war. Wenn das überhaupt stimmt.
Riecht nach einer klassischen Betrugsmasche.,
Halter B wird offiziell den Händler mit der Vermittlung eines Verkaufs beauftragt haben, Eigentümer A weiß offiziell davon nichts. Im Kaufvertrag findet sich ja auch keine Unterschrift von Eigentümer A. Halter B wird das Land schon verlassen haben.
Ganz so schwarz würde ich noch nicht sehen.
Ausschließen kann man es aber nicht.
Auf jeden Fall wird es noch dauern. Denn die Aufbietung der ZB2 im elektronischen Verkehrsblatt dauert 14 Tage. Ab den Tag wo die Aufbietung veranlasst wurde.
Und dazu muss der Verlust der ZB2 erstmal erklärt werden. Bei so vielen Beteiligten, geht da die meiste Zeit ins Land.
Der TE kann dabei selbst nichts machen,denn er hatte die ZB2 nie und kann sie somit auch nicht verloren haben.
Also als Tip für andere Käufer, nie ein Fahrzeug kaufen, wo die Papiere nicht vollständig sind und dem Verkäufer vorliegen.
Zitat:
@400.000km schrieb am 7. März 2021 um 13:04:16 Uhr:
Es geht nur um die Information, ob eine Zulassungsbescheinigung abgeschickt wurde. Ein Versuch ist es wert.Ich habe nie eine Briefnummer im Kaufvertrag aufgeführt. FIN reicht normal.
Und über die FIN bzw. Kennzeichen der früheren Zulassung lässt sich die Briefnummer spielend ermitteln.
Datenschutz ist echt was Feines. Ich hab letzte Woche Geld an einen Händler überwiesen und bei der Empfängerbank dann nachgefragt, ob meine Überweisung dort eingetroffen ist. Konnten (oder wollten) die mir mit Hinweis auf den Datenschutz nicht beantworten.
Die Nummer der ZB2 steht auch in der ZB1 in Feld 16.
Evtl mal gucken, ob die nicht schon gesucht wird?
hier mal die ZB2 Nummer oder die Fin eingeben.
Stimmt, noch nie darauf geachtet und wieder dank euch was gelernt.
Zitat:
@seahawk schrieb am 7. März 2021 um 14:54:22 Uhr:
Riecht nach einer klassischen Betrugsmasche.,Halter B wird offiziell den Händler mit der Vermittlung eines Verkaufs beauftragt haben, Eigentümer A weiß offiziell davon nichts. Im Kaufvertrag findet sich ja auch keine Unterschrift von Eigentümer A. Halter B wird das Land schon verlassen haben.
Das glaub ich nicht. Der Händler steht da ja auch dazwischen und das Auto ist ja zumindest in seinem Besitz.
Wie teuer war der Wagen denn? Wenn teuer genug, dann kann man ja mal für reclativ schmales Geld zum Anwalt gehen.
Wo hast du die Information her das der Wagen im Besitz vom Händler war? Alle Aussagen vom TE sind das der Händler nur im Auftrag verkauft hat also hatte er das Auto nie im besessen!