Auto Kauf ohne Brief

Moin zusammen.

Ja ich weiß ohne Brief kauft man nix. Aber bitte erst lesen dann urteilen.

Ich hab am 09.01.2021 ein Auto beim Gebrauchtwagen Händler gekauft.
Bin 650 km nach Berlin gefahren, natürlich vorher über Internet angeschaut, alles durch gelesen und mehrfach mit dem Verkäufer telefoniert.
Als es dann endlich soweit war, dorthin gefahren mit nem kumpel, Probefahrt und genau durchgeschaut, ein einziges mangel was nicht bekannt war gefunden und drauf hingewiesen, war nix großes.
Also alles fertig gemacht, Vertrag unterschrieben und dann kams.
Verkauf ging nur über den Händler, also im Auftrag, Garantie und Kaufvertrag läuft über Händler, fahrzeugbrief musste noch bei der Bank ausgelöst werden....
Ok, naja normal mach ich sowas nicht, aber ich habe im Vorfeld schon so viel Kontakt mit denen gehabt, also glaube und vertraue ich mal.
Auto bezahlt, rote Nummern dran und ab nach hause,650 km zurück.
Montags drauf wurde der Brief ausgelöst, Bank schickt ihn per Post.....
Das ist jetzt 8 Wochen her.
Tägliche anrufe beim Händler, zwei Fristsetzungen und es passiert nichts.
Auf rücktrittsandrohung vom Kaufvertrag kommt nichts.
Die Karre steht seitdem hier, musste beim Nachbarn schon nen Stellplatz anmieten das er von der Straße kommt. Anmelden kann man ja nicht ohne Brief, eidesstatt kann ich auch nicht abgeben und vom Händler kommt auch nur das deren Anwalt sich kümmert. Habe allerdings nichts schriftliches bekommen seitdem.
Ich bin mit meinem Latein echt am Ende.

Wäre um tips dankbar

74 Antworten

Zitat:

@Tom1182 schrieb am 7. März 2021 um 15:37:35 Uhr:


@vollkommenegal

Wo hast du die Information her das der Wagen im Besitz vom Händler war? Alle Aussagen vom TE sind das der Händler nur im Auftrag verkauft hat also hatte er das Auto nie im besessen!

Dass es im Besitz des Käufers ist, ist offensichtlich, da der Wagen vor seiner Haustür steht. Ob er rechtmäßiger Eigentümer ist wissen wir noch nicht.

Besitz und Eigentum sind zwei Paar Schuhe

, er meint bestimmt in Besitz des TE.

Nur weil irgendwo ein Auto steht heißt noch lange nicht das es in seinem Besitz ist!

Alle finanzierten Fahrzeuge sind im Besitz der Bank und nicht von demjenigen wo das Auto gerade steht! (Sofern es sich um einen Autokredit handelt)

Zitat:

@Tom1182 schrieb am 7. März 2021 um 15:49:19 Uhr:


Nur weil irgendwo ein Auto steht heißt noch lange nicht das es in seinem Besitz ist!

Alle finanzierten Fahrzeuge sind im Besitz der Bank und nicht von demjenigen wo das Auto gerade steht! (Sofern es sich um einen Autokredit handelt)

Doch, eine Sache ist in deinem Besitz, wenn du darüber verfügen kannst.

https://de.wikipedia.org/wiki/Besitz

Eigentum ist unabhängig davon. Vergleiche es mit einer Mietwohnung. Die Wohnung ist in deinem Besitz, du hast (Mieter)Rechte daran, aber gehören/daran Eigentum besitzen tust du nicht.

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... man könnte natürlich auch noch zwischen dem rechtmäßigen und dem unrechtmäßigen Besitzer unterscheiden, so wie es das deutsche Zivilrecht macht.

.... aber das würde dann hier zu einem Jura-Grundkurs ausarten 😉.

Tom, du schmeißt Besitz- und Eigentumsverhältnisse durcheinander.

Mach dich da bitte noch mal schlauer.

Sehr wohl kann der VK auch Besitzer gewesen sein oder hatte zumindest kurzzeitig Verfügungsgewalt.

Aber machen wir das jetzt nicht noch komplizierter.

Zitat:

@Volvoluder schrieb am 7. März 2021 um 16:04:06 Uhr:


... man könnte natürlich auch noch zwischen dem rechtmäßigen und dem unrechtmäßigen Besitzer unterscheiden, so wie es das deutsche Zivilrecht macht.

.... aber das würde dann hier zu einem Jura-Grundkurs ausarten 😉.

Ich bin kein Jurist, aber den Unterschied zwischen Besitz und EIgentum sollte man kennen. Selbst wenn man über ZB1 und ZB2 verfügt, muss das nicht bedeuten, dass man nach Kauf rechtmäßiger Eigentümer geworden ist, es könnte ja noch ein Vertrag zwischen Verkäufer und einer dritten Partei auftauchen, aber das ist ein Fall für die Gerichte.

Zitat:

@vollkommenegal schrieb am 7. März 2021 um 15:20:28 Uhr:



Zitat:

@seahawk schrieb am 7. März 2021 um 14:54:22 Uhr:


Riecht nach einer klassischen Betrugsmasche.,

Halter B wird offiziell den Händler mit der Vermittlung eines Verkaufs beauftragt haben, Eigentümer A weiß offiziell davon nichts. Im Kaufvertrag findet sich ja auch keine Unterschrift von Eigentümer A. Halter B wird das Land schon verlassen haben.

Das glaub ich nicht. Der Händler steht da ja auch dazwischen und das Auto ist ja zumindest in seinem Besitz.

@pathfindermaggo

Wie teuer war der Wagen denn? Wenn teuer genug, dann kann man ja mal für reclativ schmales Geld zum Anwalt gehen.

Der Händler tritt hier aber nur als Vermittler auf. In dem Falle wäre der Eigentümer die Bank, der Besitzer wäre der Vertragspartner der Bank, der Halter ist dann der Nutzungsberechtigte und der Händler ist im besten Falle ein Vermittler, der den Kontakt zwischen Käufer und Besitzer vermittelt.

Zitat:

@Tom1182 schrieb am 7. März 2021 um 15:37:35 Uhr:


@vollkommenegal

Wo hast du die Information her das der Wagen im Besitz vom Händler war? Alle Aussagen vom TE sind das der Händler nur im Auftrag verkauft hat also hatte er das Auto nie im besessen!

Zitat:

@pathfindermaggo schrieb am 6. März 2021 um 17:35:01 Uhr:



Als es dann endlich soweit war, dorthin gefahren mit nem kumpel, Probefahrt und genau durchgeschaut, ein einziges mangel was nicht bekannt war gefunden und drauf hingewiesen, war nix großes.

(...)

Auto bezahlt, rote Nummern dran und ab nach hause,650 km zurück.
Montags drauf wurde der Brief ausgelöst, Bank schickt ihn per Post.....
Das ist jetzt 8 Wochen her.

(...)

Die Karre steht seitdem hier, musste beim Nachbarn schon nen Stellplatz anmieten das er von der Straße kommt.

Zitat:

@Tom1182 schrieb am 7. März 2021 um 12:46:49 Uhr:



Der Vertrag ist kaum mehr wert als das Papier wo er drauf steht!

Steile These, an welcher Uni hast du Jura studiert?

Zitat:

@seahawk schrieb am 7. März 2021 um 16:26:50 Uhr:



Zitat:

@vollkommenegal schrieb am 7. März 2021 um 15:20:28 Uhr:


Das glaub ich nicht. Der Händler steht da ja auch dazwischen und das Auto ist ja zumindest in seinem Besitz.

@pathfindermaggo

Wie teuer war der Wagen denn? Wenn teuer genug, dann kann man ja mal für reclativ schmales Geld zum Anwalt gehen.

Der Händler tritt hier aber nur als Vermittler auf. In dem Falle wäre der Eigentümer die Bank, der Besitzer wäre der Vertragspartner der Bank, der Halter ist dann der Nutzungsberechtigte und der Händler ist im besten Falle ein Vermittler, der den Kontakt zwischen Käufer und Besitzer vermittelt.

Den konkreten Fall kennen wir nicht. Wir wissen nicht auf welches Konto der Kaufpreis geflossen ist und wir wissen auch nicht, warum die ZB1 noch nicht versendet worden ist.

Ich verkaufe täglich Produkte, die wir weltweit einkaufen. Der Kaufvertrag kommt dabei häufig vor unserem Einkauf zustande ( also weder sind wir im Besitz noch ist es unser Eigentum). Manchmal läuft es schief (Lieferant kann nicht liefern, Quaität is scheisse etc. ...), dann muss man halt mit dem Kunden die Sache klären. Ein Vorteil dabei ist, dass wir auf Rechnung mit 30 Tage Zahlungsziel liefern. Eine ähnliche Vorgehensweise hätte hier evtl auch geholfen. Einfach nur 50% zahlen, die andere Hälfte, wenn die ZB1 geliefert geschickt wurde (im Nachhinein ist man aber immer schlauer)

Edit

Meine Herren, ich muss doch bitten.

Zitat:

@vollkommenegal schrieb am 7. März 2021 um 16:41:34 Uhr:



Zitat:

@seahawk schrieb am 7. März 2021 um 16:26:50 Uhr:


Der Händler tritt hier aber nur als Vermittler auf. In dem Falle wäre der Eigentümer die Bank, der Besitzer wäre der Vertragspartner der Bank, der Halter ist dann der Nutzungsberechtigte und der Händler ist im besten Falle ein Vermittler, der den Kontakt zwischen Käufer und Besitzer vermittelt.

Den konkreten Fall kennen wir nicht. Wir wissen nicht auf welches Konto der Kaufpreis geflossen ist und wir wissen auch nicht, warum die ZB1 noch nicht versendet worden ist.

Ich verkaufe täglich Produkte, die wir weltweit einkaufen. Der Kaufvertrag kommt dabei häufig vor unserem Einkauf zustande ( also weder sind wir im Besitz noch ist es unser Eigentum). Manchmal läuft es schief (Lieferant kann nicht liefern, Quaität is scheisse etc. ...), dann muss man halt mit dem Kunden die Sache klären. Ein Vorteil dabei ist, dass wir auf Rechnung mit 30 Tage Zahlungsziel liefern. Eine ähnliche Vorgehensweise hätte hier evtl auch geholfen. Einfach nur 50% zahlen, die andere Hälfte, wenn die ZB1 geliefert geschickt wurde (im Nachhinein ist man aber immer schlauer)

Beim TE geht's um die ZB 2, die ZB1 hat der TE wohl mitbekommen!

Zitat:

@windelexpress schrieb am 7. März 2021 um 16:56:40 Uhr:



Zitat:

@vollkommenegal schrieb am 7. März 2021 um 16:41:34 Uhr:


Den konkreten Fall kennen wir nicht. Wir wissen nicht auf welches Konto der Kaufpreis geflossen ist und wir wissen auch nicht, warum die ZB1 noch nicht versendet worden ist.

Ich verkaufe täglich Produkte, die wir weltweit einkaufen. Der Kaufvertrag kommt dabei häufig vor unserem Einkauf zustande ( also weder sind wir im Besitz noch ist es unser Eigentum). Manchmal läuft es schief (Lieferant kann nicht liefern, Quaität is scheisse etc. ...), dann muss man halt mit dem Kunden die Sache klären. Ein Vorteil dabei ist, dass wir auf Rechnung mit 30 Tage Zahlungsziel liefern. Eine ähnliche Vorgehensweise hätte hier evtl auch geholfen. Einfach nur 50% zahlen, die andere Hälfte, wenn die ZB1 geliefert geschickt wurde (im Nachhinein ist man aber immer schlauer)

Beim TE geht's um die ZB 2, die ZB1 hat der TE wohl mitbekommen!

Hab ich verwechslet, dann halt ZB2, ändert nichts an meiner Aussage

Zitat:

@vollkommenegal schrieb am 7. März 2021 um 16:41:34 Uhr:



Zitat:

@seahawk schrieb am 7. März 2021 um 16:26:50 Uhr:


Der Händler tritt hier aber nur als Vermittler auf. In dem Falle wäre der Eigentümer die Bank, der Besitzer wäre der Vertragspartner der Bank, der Halter ist dann der Nutzungsberechtigte und der Händler ist im besten Falle ein Vermittler, der den Kontakt zwischen Käufer und Besitzer vermittelt.

Den konkreten Fall kennen wir nicht. Wir wissen nicht auf welches Konto der Kaufpreis geflossen ist und wir wissen auch nicht, warum die ZB1 noch nicht versendet worden ist.

Ich verkaufe täglich Produkte, die wir weltweit einkaufen. Der Kaufvertrag kommt dabei häufig vor unserem Einkauf zustande ( also weder sind wir im Besitz noch ist es unser Eigentum). Manchmal läuft es schief (Lieferant kann nicht liefern, Quaität is scheisse etc. ...), dann muss man halt mit dem Kunden die Sache klären. Ein Vorteil dabei ist, dass wir auf Rechnung mit 30 Tage Zahlungsziel liefern. Eine ähnliche Vorgehensweise hätte hier evtl auch geholfen. Einfach nur 50% zahlen, die andere Hälfte, wenn die ZB1 geliefert geschickt wurde (im Nachhinein ist man aber immer schlauer)

Nur war der Händler physikalisch ja in Besitz des Kaufgegenstandes.

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