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Auto Kauf ohne Brief

Moin zusammen.

Ja ich weiß ohne Brief kauft man nix. Aber bitte erst lesen dann urteilen.

Ich hab am 09.01.2021 ein Auto beim Gebrauchtwagen Händler gekauft.
Bin 650 km nach Berlin gefahren, natürlich vorher über Internet angeschaut, alles durch gelesen und mehrfach mit dem Verkäufer telefoniert.
Als es dann endlich soweit war, dorthin gefahren mit nem kumpel, Probefahrt und genau durchgeschaut, ein einziges mangel was nicht bekannt war gefunden und drauf hingewiesen, war nix großes.
Also alles fertig gemacht, Vertrag unterschrieben und dann kams.
Verkauf ging nur über den Händler, also im Auftrag, Garantie und Kaufvertrag läuft über Händler, fahrzeugbrief musste noch bei der Bank ausgelöst werden....
Ok, naja normal mach ich sowas nicht, aber ich habe im Vorfeld schon so viel Kontakt mit denen gehabt, also glaube und vertraue ich mal.
Auto bezahlt, rote Nummern dran und ab nach hause,650 km zurück.
Montags drauf wurde der Brief ausgelöst, Bank schickt ihn per Post.....
Das ist jetzt 8 Wochen her.
Tägliche anrufe beim Händler, zwei Fristsetzungen und es passiert nichts.
Auf rücktrittsandrohung vom Kaufvertrag kommt nichts.
Die Karre steht seitdem hier, musste beim Nachbarn schon nen Stellplatz anmieten das er von der Straße kommt. Anmelden kann man ja nicht ohne Brief, eidesstatt kann ich auch nicht abgeben und vom Händler kommt auch nur das deren Anwalt sich kümmert. Habe allerdings nichts schriftliches bekommen seitdem.
Ich bin mit meinem Latein echt am Ende.

Wäre um tips dankbar

74 Antworten

Zitat:

@pathfindermaggo schrieb am 6. März 2021 um 19:41:02 Uhr:



Zitat:

@Knergy schrieb am 6. März 2021 um 17:53:45 Uhr:


Verkauf im Kundenauftrag ... da kannst du dem Händler schonmal recht wenig. Vermutlich wird der sich auch nicht besonders für dich einsetzen, weil er bestimmt sein Honorar schon in der Tasche hat.

Warum der bisherige Nutzer den Wagen nicht auslöst, kannst du nur vermuten. Ich hoffe doch, das die Sache mit dem fehlenden Brief wenigstens im Kaufvertrag aufgeführt ist?

Darf man fragen um was für ein Fahrzeug (Typ, Motorisierung, km, Extras, bisherige Halterzahl) es zu welchem Preis geht? Lass mich raten, eher etwas "besseres" als BMW oder dergleichen.

Edit:

Möglich sind folgende Ursachen:

a) Verkauf im Kundenauftrag, damit der Händler die Gewährleistung umgeht -> wäre ein windiger Händler und damit fast automatisch ein windiges Auto
b) bisheriger Besitzer kann den Wagen nicht bei der Bank auslösen, weil das Geld nicht reicht
c) bisheriger Besitzer hat sich mit Geld nach XY abgesetzt oder es verprasst -> schlecht für dich

Also ist beim Händler gekauft, dort stand er auch und wurde abgemeldet übergeben, zlb Teil 1 mit TÜV und allem drum und dran hab ich mitbekommen, auch eine Gebrauchtwagengarantie vom Händler, Serviceheft und alles.
Laut Händler wurde das Fahrzeug bei der Bank vom benannten Händler ausgelost und der Brief laut ihm zu ihnen versendet, per Post.
Kam nicht an und laut ihm hat er auch letzte Woche nen Anwalt eingeschaltet. Ich bekomme leider keine Daten von ihm.
Werde am Montag zur Polizei gehen und Anzeige machen und gleichzeitig auch versuchen über den Kaufvertrag dann alles weitere rauszubekommen und natürlich den Brief dann sicherheitshalber als "gestohlen" melden lassen falls es möglich ist.

Die ZB2 kannst Du nicht als gestohlen melden,da Du diese niemals hattest.

Dein Ansprechpartner ist der, der in Deinem Kaufvertrag als Verkäufer steht.

Die ZB 2 muss aufgeboten werden. Dafür muss der für den Verlust Verantwortliche eine eidesstattliche Versicherung abgeben.
Bis Du alle Beteiligten soweit hast,wird noch Zeit vergehen.

Hast Du die roten Kennzeichen vom Verkäufer bekommen, um heim zu fahren?

Nur zu meinem Verständnis.

Du hast das Fahrzeug bei Händler A gekauft,des Verkäufer hat den KV unterschrieben?
Der Verkauf war im Auftrag von Händler B oder direkt vom letzten Halter.

Lass mich raten, denn nur diese Geschichte anhand der dargebotenen Sachen macht Sinn:

... du hast einen Wagen im Kundenauftrag gekauft mit einer Garantieversicherung, für die du extra Geld bezahlst. Alles andere macht für den Händler nämlich sonst keinen Sinn, da er praktisch für wenig Gewinn das volle Risiko übernimmt. Lese mal deine Unterlagen gründlich durch, du wirst erstaunt sein, was da wahrscheinlich alles drinsteht.

Alleine das der Händler dir rote Kennzeichen mitgibt, macht ihn suspekt. Kein seriöser Händler wurde so etwas tun, denn die ortsfremden roten Kennzeichen laden jede Polizeistreife zu einer Kontrolle ein. Erst recht an einem Samstag mit Januar, wo unterwegs vielerorts Ausgangsbeschränkungen existierten. Ebenso hat er davon außer "Kundenservice" überhaupt nichts, da er das volle Versicherungsrisiko trägt.

Hast du erst in Berlin erfahren, das im Kundenauftrag verkauft wurde? Zudem macht es auch keinen Sinn, wenn angeblich die Bank an den Händler auslöst. Wenn da der Brief auf dem Postweg verloren gehen würde, müsste er sich nicht mit der Bank rumstreiten. Die kann sich nämlich garnicht am Wagen bereichern oder hätte Vorteile aus einer Verzögerung. Es bleibt komisch ... entweder der Händler brauchte Geld, um den Wagen auszulösen oder der bisherige Besitzer.

Also rede Klartext, du bringst immer Wischiwaschi-Aussagen. Was für dich vollkommen klar erscheint, ist es nämlich überhaupt nicht! Da kommt es auf die genaue Situation an, deine ungenaue Beschreibung verkompliziert nur das Verständnis.

Oh man, ultra schlechtes Deutsch, sodass man hier überhaupt nicht konkret nachvollziehen kann, was der TE meint bzw. meinen könnte...
Wer war der Verkäufer???
(Und damit ist immer(!) der letzte Eigentümer [nicht Besitzer!!] gemeint!!).

Zitat:

@windelexpress schrieb am 6. März 2021 um 21:14:00 Uhr:



Zitat:

@pathfindermaggo schrieb am 6. März 2021 um 19:41:02 Uhr:


Also ist beim Händler gekauft, dort stand er auch und wurde abgemeldet übergeben, zlb Teil 1 mit TÜV und allem drum und dran hab ich mitbekommen, auch eine Gebrauchtwagengarantie vom Händler, Serviceheft und alles.
Laut Händler wurde das Fahrzeug bei der Bank vom benannten Händler ausgelost und der Brief laut ihm zu ihnen versendet, per Post.
Kam nicht an und laut ihm hat er auch letzte Woche nen Anwalt eingeschaltet. Ich bekomme leider keine Daten von ihm.
Werde am Montag zur Polizei gehen und Anzeige machen und gleichzeitig auch versuchen über den Kaufvertrag dann alles weitere rauszubekommen und natürlich den Brief dann sicherheitshalber als "gestohlen" melden lassen falls es möglich ist.

Die ZB2 kannst Du nicht als gestohlen melden,da Du diese niemals hattest.

Dein Ansprechpartner ist der, der in Deinem Kaufvertrag als Verkäufer steht.

Die ZB 2 muss aufgeboten werden. Dafür muss der für den Verlust Verantwortliche eine eidesstattliche Versicherung abgeben.
Bis Du alle Beteiligten soweit hast,wird noch Zeit vergehen.

Hast Du die roten Kennzeichen vom Verkäufer bekommen, um heim zu fahren?

Nur zu meinem Verständnis.

Du hast das Fahrzeug bei Händler A gekauft,des Verkäufer hat den KV unterschrieben?
Der Verkauf war im Auftrag von Händler B oder direkt vom letzten Halter.

Nein, Kennzeichen hab ich mitgebracht ( war ein schwerer Kampf da ran zu kommen)

Händler hat im Auftrag verkauft, vorbesitzer steht als Verkäufer drin und Händler hat im Auftrag unterschrieben, letzter Halter ist wieder eine andere Person.

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So nochmal zum Verständnis....
Fahrzeug stand im Internet bei Händler in Berlin ( gebrauchtwagenhändler)
Fahrzeug wurde mir von diesem auch verkauft.
Besitzer war Person a
Halter war Person b
Brief lag bei Bank und wurde von Händler ausgelöst ( hatte vom Besitzer die Vollmacht)

Fahrzeug wurde von mir gekauft, erst dann erfuhr ich das das Auto im Auftrag verkauft wurde.

Sprich zum vorbesitzer und Halter habe ich bis heute keinen Kontakt, läuft alles über den Händler.

Also doch im Kundenauftrag vom Händler verkauft.

Na ja das war schon mal eine nicht so gute Endscheidung denn die Gewährleistung entfällt dann schon mal.

Dein Ansprechpartner ist hier dann der vorige Eigentümer, nicht Besitzer, des KFZ´s und der müsste ja im Vertrag benannt sein.

Vermutlich hat der Händler dir den Wagen im Kundenauftrag für jemanden verkauft der das Geld erhalten hat aber nicht der Bank weitergeben hatte. Nun gibt die Bank den Brief /ZUB2/ nicht raus weil sie kein Geld bekommen hat.

Wenn das so ist kann man höchstens gegen den alten Eigentümer ein Anzeige wegen versuchter Unterschlagung und nicht Herausgabe der Unterlagen und oder eventll. eine Betrugsanzeige machen wenn man nachweisen kann das er betrügerisch mit Absicht handelte.

Ich würde dir dringend raten eine schriftlich nachweisbare Frist zur Herausgabe der ZUB zu setzen. Sicherheitshalber an Händler und Eigentümer gleichermaßen um sicher zu gehen.

Dann ab zum Anwalt und auf Herausgabe oder Rückabwicklung und Schadensersatz verklagen.

Aber wenn du zum Anwalt gehst machst du das bitte anders als hier. Du erklärst dich schrittweise und genau was abgelaufen ist. Denn das was du hier ablässt ist mehr als unverständlich und verwirrend.

Zitat:

@pathfindermaggo schrieb am 7. März 2021 um 08:04:45 Uhr:


Fahrzeug wurde von mir gekauft, erst dann erfuhr ich das das Auto im Auftrag verkauft wurde.

Sorry, aber spätestens da, hätte man den Quatsch abbrechen sollen. Insbesondere, da Du zu dem Zeitpunkt ja wohl schon wusstest,dass die ZB2 nicht vor Ort ist.

Den Kaufpreis hast Du sicherlich vollständig bezahlt?

So gut kann kein Preis sein,dass ich diese Konstellation und den Ablauf überhaupt in Erwägung ziehen würde.

Hoffentlich bist auf den Wagen nicht angewiesen. Wird sich noch hinziehen,wenn der Brief nicht doch noch auftauchen sollte.

Ist überhaupt bekannt,wer ihn als letztes in der Hand hatte?
Evtl ist das Fahrzeug ja noch nicht mal ausgelöst und es besteht eine Sicherungsübereignung. Erst wenn diese gelöscht ist, kann überhaupt an eine Ersatzausstellung der Zulassungsbescheinigung und Umschreibung gedacht werden.

Zitat:

@pathfindermaggo schrieb am 7. März 2021 um 08:04:45 Uhr:


...

Fahrzeug wurde von mir gekauft, erst dann erfuhr ich das das Auto im Auftrag verkauft wurde.

...

Ok, "im Auftrag" betrachte ich als normal, wenn ich mein Altblech für 1.500 € oder weniger kaufe...

Aber hast Du Dir nicht VOR dem Abschluss des Kaufvertrags die Papiere durchgesehen?
Da fällt eine fehlende ZLB doch auf!

Wie das der Händler rüber gebracht hat, würde mich auch mal interessieren.

Zitat:

@pathfindermaggo schrieb am 6. März 2021 um 19:43:34 Uhr:



Zitat:

@Timbow7777 schrieb am 6. März 2021 um 19:42:17 Uhr:



Hast du die Kontaktdaten von dem Anwalt und diesen auch schon mal kontaktiert?

Nein, wie gesagt, ich bekomme vom Händler leider keine Auskunft, egal um welche Bank es sich handelt die angeblich den Brief verdemmelt hat, noch die neue Anschrift vom vorbesitzer

Zitat:

@pathfindermaggo schrieb am 6. März 2021 um 19:33:28 Uhr:


..... Klar hab ich den Namen von allen Beteiligten,....

?????

Ganz klar, eigenen Anwalt einschalten!
Rechtsschutzversicherung vorhanden?

Schaltet mal alle einen Gang runter Leute, sonst meldet sich der TE hier ganz sicher nicht mehr.

Zitat:

@E97 schrieb am 7. März 2021 um 10:19:13 Uhr:


Schaltet mal alle einen Gang runter Leute, sonst meldet sich der TE hier ganz sicher nicht mehr.

Ich befürchte wir können ihm auch nicht helfen.

@pathfindermaggo : Helfen kann dir allenfalls die (auch örtliche) Zulassungsstelle. Da könntest du über den Kaufvertrag belegen, dass du das Auto von einem Händler gekauft hast. Dazu solltest du dann erwähnen, dass der Fahrzeugbrief bei einer Bank hinterlegt war, von denen aber (angeblich) an den Autohändler übersandt wurde, dort aber nicht angekommen ist.

Richtiger Ansprechpartner wäre zwar die Zulassungsstelle des eingetragenen Halters, nette Zulassungsstellen regeln das dann aber untereinander.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 07. März 2021 um 12:18:07 Uhr:


wurde

Vielen Dank für den Tipp. Werde ich morgen gleich mal nachfragen

Man könnte auch die Bank anschreiben, ob der Brief wirklich abgeschickt wurde. Mit Kopie des Kaufvertrags sollten Sie Dir Auskunft geben dürfen.

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