Auto Kauf ohne Brief

Moin zusammen.

Ja ich weiß ohne Brief kauft man nix. Aber bitte erst lesen dann urteilen.

Ich hab am 09.01.2021 ein Auto beim Gebrauchtwagen Händler gekauft.
Bin 650 km nach Berlin gefahren, natürlich vorher über Internet angeschaut, alles durch gelesen und mehrfach mit dem Verkäufer telefoniert.
Als es dann endlich soweit war, dorthin gefahren mit nem kumpel, Probefahrt und genau durchgeschaut, ein einziges mangel was nicht bekannt war gefunden und drauf hingewiesen, war nix großes.
Also alles fertig gemacht, Vertrag unterschrieben und dann kams.
Verkauf ging nur über den Händler, also im Auftrag, Garantie und Kaufvertrag läuft über Händler, fahrzeugbrief musste noch bei der Bank ausgelöst werden....
Ok, naja normal mach ich sowas nicht, aber ich habe im Vorfeld schon so viel Kontakt mit denen gehabt, also glaube und vertraue ich mal.
Auto bezahlt, rote Nummern dran und ab nach hause,650 km zurück.
Montags drauf wurde der Brief ausgelöst, Bank schickt ihn per Post.....
Das ist jetzt 8 Wochen her.
Tägliche anrufe beim Händler, zwei Fristsetzungen und es passiert nichts.
Auf rücktrittsandrohung vom Kaufvertrag kommt nichts.
Die Karre steht seitdem hier, musste beim Nachbarn schon nen Stellplatz anmieten das er von der Straße kommt. Anmelden kann man ja nicht ohne Brief, eidesstatt kann ich auch nicht abgeben und vom Händler kommt auch nur das deren Anwalt sich kümmert. Habe allerdings nichts schriftliches bekommen seitdem.
Ich bin mit meinem Latein echt am Ende.

Wäre um tips dankbar

74 Antworten

Bringen eure Definitionen den TE irgendwie weiter?

Vermutlich eher nicht ... TE hat das Auto vor der Tür stehen, die unvollständigen Papiere sind noch sonstwo.

Zitat:

@molchhero schrieb am 7. März 2021 um 16:38:33 Uhr:



Zitat:

@Tom1182 schrieb am 7. März 2021 um 15:37:35 Uhr:


@vollkommenegal

Wo hast du die Information her das der Wagen im Besitz vom Händler war? Alle Aussagen vom TE sind das der Händler nur im Auftrag verkauft hat also hatte er das Auto nie im besessen!


.....

Vergiss nicht, da ist ein Unterschied zw. Besitzer und Eigentümer.
Wer also irgendwo einbricht und dort etwas klaut oder irgendwem etwas raubt, der ist hinterher im Besitz dieses irgendetwas.
Aber der Eigentümer ist derjenige noch lange nicht.

In diesem Fall war der Wagen sehr wohl im Besitz des Fahrzeugs, war aber wohl nicht der Eigentümer.

Das sind so juristische Fragen die man besser mit seinem Anwalt klärt.
Hier im Forum haben wir wenige Informationen und sind auch eher keine Anwälte.

Ihr verwirrt mich!!!! :-D

Also, laut Gesetz bin ICH mittlerweile der Besitzer, da vollständig bezahlt und auch Kaufvertrag vorliegt.
Anwalt hab ich jetzt eingeschaltet (zum Glück kann ich den auch sonntags kontaktieren)
Es liegen bei mir alle Papiere bis auf wie gesagt der Brief also zb2.
Es ist auch noch keine Aufbietung in Gange, da schau ich täglich zig mal nach.
Und bitte, ich weiß das man das so normal nicht macht, mich trifft da logischerweise auch eine schuld, allerdings war auch verdammt viel vertrauen im Spiel, mal wieder in der Menschheit getäuscht.
Wie gesagt, mein Anwalt sichtet jetzt alles, werde morgen vormittag gleich nochmal mit ihm telefonieren und mal sehen was jetzt passiert.
Der Wagen hat übrigens knapp 10tsd gekostet.
Der Anwalt kostet nicht die Welt, nur Zeit.
Danke aber an die guten Ratschläge...
Werde natürlich weiter berichten.
Schönen Sonntag euch noch

Du bist nicht nur der Besitzer, sondern Du bist eben aufgrund des Kaufvertrages und der stattgefundenen Eigentumsübertragung auch der Eigentümer... ;-)

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@DarkDarky

Wie soll er bei der unsicheren Sachlage Eigentümer sein?

Ein Händler hat iA irgendeinen Vertrag aufgesetzt und unterschrieben.

Ob und inwieweit dieser berechtigt war ist unklar!

Halten wir fest: das Ding ist an den Anwalt übergeben und der TE hat so ziemlich alles falsch gemacht, was man falsch machen kann. Eigentlich fehlt nur noch eine Diebstahlanzeige vom Eigentümer, weil er die Karre gar nicht verschachern durfte.
Ich würde mich jetzt wirklich auf den Anwalt verlassen. Hier kann man bis zum jüngsten Tag spekulieren, ohne dass es zu einem Ergebnis führt.

Anwalt ist die einzig sinnvolle Option.

Zitat:

@seahawk schrieb am 7. März 2021 um 21:24:10 Uhr:


Anwalt ist die einzig sinnvolle Option.

ich sehe zwei Optionen:

(eigener) Anwalt ... oder Staatsanwalt ...

Zitat:

@pathfindermaggo schrieb am 7. März 2021 um 13:27:02 Uhr:


Das Problem ist das ich vom Händler keine Auskunft bekomme, er beruft sich jedesmal auf Datenschutz ...

der Händler hat Dir ein Auto verkauft/vermittelt - hierfür wohl auch das Geld entgegen genommen - welches NICHT KOMPLETT geliefert wurde

weise den Händler darauf hin, dass Du zunehmend zu der Annahme kommst, dass hier ein Betrugsdelikt vorlegen könnte
--> wenn nicht UMGEHEND ein Nachweis erfolgt, dass alles so gelaufen ist, wie er Dir vorlabert, wirst Du den Vorgang der Staatsanwaltschaft anzeigen mit der Bitte um Prüfung auf strafrechtlich relevante Tatbestände
(was dann wohl darauf hinaus laufen würde, dass sowohl der im Vertrag angegebene Verkäufer als auch der für diesen tätig gewordene "Händler"/Vermittler Gegenstand einer strafrechtlichen Ermittlung werden dürften)

PS:
dieses Vorgehen erfordert allerdings, dass Du fähig bist, den Sachverhalt UMFASSEND und korrekt darzustellen!

Zitat:

@pathfindermaggo schrieb am 7. März 2021 um 20:01:50 Uhr:


Also, laut Gesetz bin ICH mittlerweile der Besitzer, da vollständig bezahlt und auch Kaufvertrag vorliegt.

ist Dir überhaupt der Unterschied zwischen Besitz und Eigentum bekannt?

Zitat:

@DarkDarky schrieb am 7. März 2021 um 20:05:44 Uhr:


Du bist nicht nur der Besitzer, sondern Du bist eben aufgrund des Kaufvertrages und der stattgefundenen Eigentumsübertragung auch der Eigentümer... ;-)

vielleicht ... vielleicht auch nicht ...

die Eigentumsübertragung erfordert nämlich dass der Verkäufer bzw. Händler selbst uneingeschränktes Eigentum an dem Auto hat(te)!

ein gutgläubiger Erwerb (eines unterschlagenen oder an die Bank verpfändeten) Fahrzeugs scheidet ja aus, solange die ZLB 2 noch NICHT vorbelegt und ausgehändigt wurde!

Ich bekomme es nicht in meinen Kopf, wieso sich hier mal wieder juristische Laien über einen gutgläubigen Erwerb auskotzen. Meint ihr, ihr helft dem TE in irgendeiner Form mit euren Phantasiegebilden?
Glaubt ihr Juristen studieren aus Spaß 5 Jahre um anschließend noch durch Referendariat zu müssen?

Zitat:

@camper0711 schrieb am 8. März 2021 um 11:02:06 Uhr:



ein gutgläubiger Erwerb (eines unterschlagenen oder an die Bank verpfändeten) Fahrzeugs scheidet ja aus, solange die ZLB 2 noch NICHT vorbelegt und ausgehändigt wurde!

Wie zur Hölle soll die Bank ein Pfandrecht am Fahrzeug haben, ohne im Besitz ebendieses zu sein?
Warum hat sich die deutsche Juristerei nochmal das Konstrukt der Sicherungsübereignung ausgedacht?

Ist den hier "Beratenden" überhaupt bekannt, welche unterschiedlichen dinglichen Rechte der Veräußerer an dem Fahrzeug haben kann, wenn die Bank im Besitz des KFZ-Brief ist?
Und dem folgend was es auch ohne die Voraussetzung eines gutgläubigen Erwerbes an Rechtsübertragungen gibt bzw. inwiefern die fehlgeschlagene Eigentumsübertragung umgedeutet wird?
Kennt hier irgendjemand § 366 HGB?

Zitat:

@camper0711 schrieb am 8. März 2021 um 11:02:06 Uhr:



die Eigentumsübertragung erfordert nämlich dass der Verkäufer bzw. Händler selbst uneingeschränktes Eigentum an dem Auto hat(te)!

Nein erfordert es nicht. Wie kommt man auf sowas?

Zitat:

@camper0711 schrieb am 8. März 2021 um 10:58:16 Uhr:



ist Dir überhaupt der Unterschied zwischen Besitz und Eigentum bekannt?

Nein ist es ihm nicht. Dir aber offensichtlich auch nicht so wirklich.

Zitat:

@camper0711 schrieb am 8. März 2021 um 10:57:02 Uhr:



--> wenn nicht UMGEHEND ein Nachweis erfolgt, dass alles so gelaufen ist, wie er Dir vorlabert, wirst Du den Vorgang der Staatsanwaltschaft anzeigen mit der Bitte um Prüfung auf strafrechtlich relevante Tatbestände
(was dann wohl darauf hinaus laufen würde, dass sowohl der im Vertrag angegebene Verkäufer als auch der für diesen tätig gewordene "Händler"/Vermittler Gegenstand einer strafrechtlichen Ermittlung werden dürften)

Der Händler wird sich vor Angst in die Hosen machen. Und bei diesem sehr sehr klaren Sachverhalt ist auch sehr klar, was der Staatsanwalt machen wird.
Schonmal einen Einblick gehabt, wie der Laden arbeitet? Ohje...

Zitat:

@Tom1182 schrieb am 7. März 2021 um 20:11:45 Uhr:


@DarkDarky

Wie soll er bei der unsicheren Sachlage Eigentümer sein?

Ein Händler hat iA irgendeinen Vertrag aufgesetzt und unterschrieben.

Ob und inwieweit dieser berechtigt war ist unklar!

Hör auf mit den "juristischen" Tipps und setzt dich lieber in eine Sachenrechtsvorlesung.

Zitat:

@DarkDarky schrieb am 7. März 2021 um 20:05:44 Uhr:


Du bist nicht nur der Besitzer, sondern Du bist eben aufgrund des Kaufvertrages und der stattgefundenen Eigentumsübertragung auch der Eigentümer... ;-)

Achso. Dann ist ja alles geklärt.

Zitat:

@molchhero schrieb am 8. März 2021 um 12:41:19 Uhr:


Ich bekomme es nicht in meinen Kopf, wieso sich hier mal wieder juristische Laien über einen gutgläubigen Erwerb auskotzen. Meint ihr, ihr helft dem TE in irgendeiner Form mit euren Phantasiegebilden?
Glaubt ihr Juristen studieren aus Spaß 5 Jahre um anschließend noch durch Referendariat zu müssen?
....
Achso. Dann ist ja alles geklärt.

Ganz kurz, er soll zum Anwalt gehen.
Der wird ja wohl hoffentlich studiert haben.
Also Jura studiert haben.
Und ich meine jetzt nicht das Zeitalter der Dinosauriern oder eine Ecke der Alpen oder..

Zitat:

@Alexander67 schrieb am 8. März 2021 um 13:07:12 Uhr:



Ganz kurz, er soll zum Anwalt gehen.
Der wird ja wohl hoffentlich studiert haben.
Also Jura studiert haben.
Und ich meine jetzt nicht das Zeitalter der Dinosauriern oder eine Ecke der Alpen oder..

Richtig. Das hat er aber schon getan.

Andere, welche in einen ähnlichen Situation sind, lesen aber den Quatsch der üblichen Verdächtigen und glauben es am Ende noch.

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