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Auto in den Graben gesetzt / in der Kurve weggerutscht

Themenstarteram 3. März 2020 um 7:57

Hallo Zusammen,

wir waren am Samstag im Sauerland wandern. Auf der Rückfahrt war es scho kalt & nass. In einer Kurve habe ich die Kontrolle über meinen Wagen verloren mit knapp 50 auf einer Landstraße, ich habe richtig gemerkt wie das Auto mir wegrutschte, ich versuchte noch gegenzulenken - erfolglos. Ich landete mitten in der Pampa. Die Straße war zwar geräumt aber rings herum lag gut Schnee. So wirklich rekonstruieren kann ich das gar nicht mehr, was da passiert ist...

Ich habe ein paar kleine Bäume umgenietet und bin mit meinen Insassen relativ glimpflich davon gekommen. Ich landete nur so "blöde" im Graben, dass mein Auto vorne auf einen Baumstumpf aufbockte. Teile der Unterbodenverkleidung gingen kaputt, mein Kia hat an der rechten Seite eine Beule mit Kratzer und der komplette Seitenschweller ist zerbeult, der Kollisonswarner ist defekt und die untere Nase etwas gebrochen. Mehr ist nicht passiert. Gottseidank. Der Baum unter mir wurde eine Woche zuvor gefällt. Kein Personenschaden - nix. Alle fit.

Nun konnte ich mich nicht mehr davon selbstständig befreien. Also rief ich als ADAC Mitglied den ADAC und die Polizei. Der ADAC Kran kam nach 40 Minuten an, die Polizei kam erst 1,5h später. Natürlich gehen die davon aus, dass ich mit 180 Sachen durch die Kurve gejuckelt bin, ich musste pusten und habe kein Verwarngeld von 35,- bekommen. Es handelt sich um eine Landstraße mit S Kurve, die nah beieinander lagen, sodass ich gar nicht auf dem kurzen Stück so beschleunigen kann und der Spurhalteassistent schaltet sich mit 58 dazu, dieser war auch noch aus. Soweit ich mich entsinnen kann, hatte ich 53 auf dem Tacho, und fühlte mich meines Erachtens sicher.

Die Polizei war mega angenervt und unfreundlich, sichtlich enttäuscht dass ich anscheinend nichts getrunken habe (ich hab sowieso eine Enzymstörung und kann keinen Alkohol verwerten, tut aber nichts zur Sache).

Die meinten, dass ich ein Schreiben bzgl. einer Ordnungswidrigkeit bekomme. Es ist mein erster Unfall, bei dem ich selbst Schuld habe in mehr als 15 Jahren Pendler-Dasein (fahre jeden Tag +- 100km).

Versicherung ist auch schon informiert. Ich warte jetzt, bis die sich melden zwecks Gutachter und co. Auto ist fahrtüchtig.

Bis auf das ich kurz mit meinem Leben abgeschlossen hatte und sehr gefasst im Graben landete mit dem Gedanken "ich hoffe hier stehen nur kleine Bäume", geht es allen gut. Mein Bester Freund ist außenstehender Zeuge.

Weiß jemand, was auf einen zukommen kann? Wie sieht es mit der Vollkasko aus (hab ich ja) übernehmen die den Schaden?

Liebe Grüße und euch einen schönen Dienstag :-)

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 16. April 2020 um 15:06

Hallo :-)

Also ich habe die Tage den Owi-Bogen bekommen. Darin waren jetzt 35,- Bußgeld mit der Begrüdnung: "Sie verursachten einen Unfall mit geringem Sachschaden" - sonst war nix.

Ich hab das jetzt gezahlt, damit sollte die Sache erledigt sein. Interessant, dass die beiden Polizisten so einen Aufstand gemacht hatten - nebst Alkoholvortrag .. egal.

Mein Auto wird im Mai repariert, ist ja alels wegen COVID in struggle.

Bleibt alle gesund.

LG Corenn

Und vielen Dank, an alle, übrigens.

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Habe es auch so verstanden dass er eben nicht die 35€ bezahlen musste und sich deswegen Sorgen macht.

am 3. März 2020 um 10:40

Ist aber irritierend, dazu überhaupt ein konkretes - nicht erhaltenes - Verwarngeldangebot zu konkretisieren...

Themenstarteram 3. März 2020 um 10:53

Huhu, ja die meinten ich bekomme ein Schreiben. War kein Tippfehler - mit 35,- wäre das ja erledigt gewesen, so wie ich das verstanden habe. Termin für den KV der AXA habe ich schon bekommen.

Nimm den Hinweis von Uwe bitte ernst. Man wird Dir unangepasste Geschwindigkeit vorwerfen, das kostet die bereits beschriebenen 145.-€ und bringt einen Punkt. Umgehen kann man das, indem man plausibel begründet, einen Fahrfehler begangen zu haben. Der kostet nämlich nur 35.-€. Falsch gelenkt, unachtsam, am Radio gespielt? Es kann ja viel passieren. Mit Rechtsschutz schreibt Dir die Begründung auch ein Anwalt.

@Corenn, mir ist das so ähnlich im letzten Sommer passiert.

Plötzlich einsetzender Starkregen, ich bremste auf knapp 50kmh ab, nahm die Kurve zu spät und rammte mit 28kmh ein Straßenschild. Auto vorne ziemlich hin und Straßenschild lag flach. ADAC und Polizei gerufen. Alle waren super freundlich und hilfsbereit. Ordnungswidrigkeit von 35€ musste ich überweisen. Der Schaden über 5000€ vom Auto übernahm die Vollkasko und auf die Rechnung vom Straßenschild warte ich noch.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass Deine Strafe höher ausfallen wird und drücke Dir die Daumen.

Liebe Grüße

Annemarie

Themenstarteram 3. März 2020 um 12:13

Zitat:

@Kai R. schrieb am 3. März 2020 um 12:13:26 Uhr:

Nimm den Hinweis von Uwe bitte ernst. Man wird Dir unangepasste Geschwindigkeit vorwerfen, das kostet die bereits beschriebenen 145.-€ und bringt einen Punkt. Umgehen kann man das, indem man plausibel begründet, einen Fahrfehler begangen zu haben. Der kostet nämlich nur 35.-€. Falsch gelenkt, unachtsam, am Radio gespielt? Es kann ja viel passieren. Mit Rechtsschutz schreibt Dir die Begründung auch ein Anwalt.

Wenn mir ein Punkt droht, werde ich einen befreundeten Anwalt einschalten, da ich nicht das Gefühl hatte auf einer Landstraße wo 100 ist mit 50km/h zu schnell zu fahren, ich hatte immer das Gefühl, ich habe alles im Griff. Ehrlich gesagt, keine Ahnung wie das zustande gekommen ist..seltsam wirklich...so ein kontrollverlust hängt einem echt hinterher. Die 150€ werde ich verkraften, den Punkt sehe ich nicht ein, wieso auch... Rechtsschutz habe ich leider nicht :-)

Nur kommt es eben nicht auf Dein Gefühl an, und auch nicht darauf was Max für eine Geschwindigkeit erlaubt ist. Stell Dir vor - auf einer unbeschränkten BAB musste ich aufgrund der Verhältnisse sogar schon mal langsamer fahren als 50. das ist jedenfalls keine adäquate Begründung.

am 3. März 2020 um 12:36

Ich frage mich, wieso ein Punkt so schlimm ist...

Aus eigener Erfahrung kann ich sagen , das sowas immer als unangepasste Geschwindigkeite gewertet wird.

Bin auch mal bei Blitzeis abgeflogen. Allerdings mit Personenschaden / Flurschaden.

Ende vom Lied war ein kleines Bußgeld. Alles andere hat meine Versicherung (Vollkasko) geregelt und bezahlt.

 

Gruss

Hallo!

 

Zitat:

@CivicTourer schrieb am 3. März 2020 um 13:25:42 Uhr:

Nur kommt es eben nicht auf Dein Gefühl an, und auch nicht darauf was Max für eine Geschwindigkeit erlaubt ist. [...] das ist jedenfalls keine adäquate Begründung.

Aus rein juristischer Perspektive sicher richtig.

 

Nur, welche Anhaltspunkte hat man denn in der Praxis tatsächlich außer seinem eigenen Gefühl? Es kann praktisch fast immer und überall passieren, dass eine Stelle auf der Straße (aus welchem Grund auch immer) sehr viel rutschiger ist als normal. Deshalb kann man ja nun schlechterdings immer nur noch Schrittgeschwindigkeit fahren. Und auch ein Bremstest alle 5 m hilft nicht; selbst wenn der 1000-mal erfolgreich war, ist das keine Gewähr für das nächste Mal.

 

Wonach passe ich also meine Geschwindigkeit an, wenn nicht nach meinem Gefühl? Was wäre eine adäquate Begründung?

 

Gruß

.SD

Themenstarteram 3. März 2020 um 14:21

Zitat:

@Brian Basco schrieb am 3. März 2020 um 13:36:04 Uhr:

Ich frage mich, wieso ein Punkt so schlimm ist...

Weil ich nach meiner Sicht angemessen gefahren bin,... da finde ich einen Punkt unbegründet. Aber das ist halt meine Sichtweise. :-) Ich hab mich sicher gefühlt, und bin langsamer als sonst gefahren - mehr kann man glaube ich als Autofahrer auch nicht machen...sonst würde man ja nur noch kriechen wie .SD schrieb.

Ein mit einem Fahrfehler begründeter Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid hat meist Erfolg. Hattest Du nicht etwas auf der Straße liegen sehen und beim Ausweichen zu stark gelenkt?

am 3. März 2020 um 14:37

Zitat:

@Lagebernd schrieb am 3. März 2020 um 09:03:47 Uhr:

Solange du niemanden ANDERES geschädigt hast oder das Eigentum eines ANDEREN beschädigt wurde passiert gar nix.

Menge Papier und Stellungnamen abgeben.

das ist falsch! auch wenn man nur sich selbst gefährdet muss man zahlen da man ja zu schnell war!

in diesem Fall waren auch noch Insassen....

Aber so ist das mit dem ESP - wenn das überfordert ist - wird "Gegenlenken" nichts mehr helfen!

Glückwunsch zum ersten überstanden Stunt !

Gut dass nix weiter passiert ist!

Zitat:

@Corenn schrieb am 3. März 2020 um 15:21:47 Uhr:

 

...

Weil ich nach meiner Sicht angemessen gefahren bin,...

Faktisch wird man dir aber vorhalten können, dass du nicht im Graben gelandet wärst, wenn es angemessen gewesen wäre.

Ergo: Es war halt doch nicht angemessen, deshalb bist du im Graben gelandet.

Wie kann man denn mit knapp 50km/h die Kontrolle über sein Fahrzeug verlieren und in die Bankette "fahren"?

 

Grüße vom Armani-Biker...

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