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Auto getauscht , nun kommen die Probleme ..

Hallo zusammen ich habe folgendes Problem , ich habe am 11.08.2016 meinen alten Golf 4 1.4er BJ 2000 c,a 222.300 KM gegen einen Mazda RX8 192 PS Rechtslenker BJ 2007 124.000 KM getauscht ..

Das ganze fing so an , ich hab den Typen auf Ebay kleinanzeigen gefunden , und fragte nach ob er eventuell intresse an einem Tausch hätte , er wollte Fotos haben von meinem Golf 4 , er zeigte intresse .. alles schön und gut.. einen Tag danah haben wir uns getroffen , wir schauten uns die Autos an , machten beide jeweils eine Probefahrt , er lies meinen Wagen von der Werkstatt Prüfen bis auf 3 sachen war alles I.O ..

Seinen lies ich aber nicht Checken .. grund warum ich dies nicht machte .. beim beobachten von ihm .. sah man direkt das er eigentlich wegen jeder Kleinigkeit in die Werkstatt fuhr .. aber das ist was anderes ..

Kommen wir zu den Problemen .. ich habe das Auto am Freitag ins Netz gestellt gestern kam jemand der Intresse an dem Mazda hatte , also machten wir eine Probefahrt , es ging die direkt auf die Autobahn .. bei c.a 100-130 KMH bremste er .. er Bremsen sieht anders aus der Wagen Springt mehr als er bremsen tut , zieht zur seite wenn mans lenkrad nicht festhällt .. dieses Passierte dann über der ganzen Probefahrt selbst bei Tempo 30 ..

Dazu kam gestern bei einem Test mit einem Kollegen raus , das das getriebe ziemlich am Stinken ist .. und dies waren garantiert nicht die Reifen ..

Ich habe Tüv berichte von 2014 von dem Wagen , beim genauen durchlesen kommen aber langsam Zweifel auf..

Laut Aktuellem Tüv bericht wurden keine Mängel festgestellt .. Einen Hinweiß gibt es allerdings der wie folgt lautet " -Bremswirkung (Feststellbremse) Blockiergrenze erreicht "

Laut Tüv haben die Bremse folgende Werte .. Achse 1 Links 336 Rechts 313 Achse 2 Links 170 Rechts 163 Abmessung z = 53,9%

Dieser Tüv wurde bei der Dekra gemacht , und auch bar bezahlt .. das war am 21.07.2016 ..
Nun gibt es aber eine Weitere Rechnung über Tüv.. vom 22.7.2016 auf der Rechnung steht nur HU PKW und AU , dies war in einer Werkstatt ..

Wie kann der Wagen so wie er jetzt ist Tüv bekommen haben ? , innerhalb von nichtmal einen Monat können die Bremsen nicht so verschließen / beschädigt sein , da die scheiben Risse aufweißen die man nur mit einer Taschenlampe genauer sieht .. in seine Anzeige bei Ebay Kleinanzeigen gab er an , nur einen Parkrempler gehabt zu haben wo das Blickerglas ersetzt werden müsste , weiteres Stand nicht drin ..

Wir haben beide einen Vertrag unterschrieben , den er selber wohl am PC schrieb ..

Dort steht folgendes drin , die daten beider . Personalausweißnummer , adresse , und das Fahrzeug ..

Ganz unten schrieb er dann noch :

"Die Tauuchgegenstände (KFZ) wurden vor Vertragsabschluß besichtigt. Sämtliche Mängel wurden dabei offen dargelegt. Der Tauschgegenstand wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung getauscht. Der Ausschluss gilt nicht für Schadenersatzansprüche aus grob fahrlässiger bzw. vorsätzlicher Verletzung von Pflichten des Tauschpartners sowie für jede Verletzung von Leben , Körper und Gesundheit Beide Pateien erklären das das KFZ unverzüglich umgemeldet wird .. "

Habe ihn natürlich gestern direkt drauf angesprochen auf diese Probleme , aber sagt er wüsste davon nix , er hat keine ahnung von Autos , er bekam ja erst letzten Monat tüv , ich bat ihn auch vorbei zu kommen damit ich es ihm Zeigen kann , er lehnte ab ..

Gibt es noch ne Chance was zu machen ? oder muss ich damit Leben das er mich auf gut Deutsch beschissen hat..

Gruss

Beste Antwort im Thema

Das ganze Theater hier erinnert mich an frühere Sandkastenspiele, wo wir unsere Siku-Autos getauscht haben. Abends gab es dann wechselweise bei mir oder bei den Freunden großes Geheule, weil man sein altes Auto doch lieber wieder mit nach Hause gebracht hätte. Der TE und sein Tausch-Kumpel haben jetzt halt mit ihren echten Schrott-Autos Sandkasten gespielt - und siehe da, es wird geheult ;-)

54 weitere Antworten
54 Antworten

Zitat:

@Speedii87 schrieb am 14. August 2016 um 12:00:08 Uhr:



Zitat:

@igor.krapotnik schrieb am 14. August 2016 um 11:58:16 Uhr:


Dann ist ja alles klar, Du hast es kaputt gemacht - selber schuld!

Gruß
Andi

Ist das normal , das man sich hier Lustig über andere macht ?! ..

Wenn jemand so einen Thread eröffnet eigentlich schon 🙂

Gruß
Andi

Zitat:

@Speedii87 schrieb am 14. August 2016 um 12:10:55 Uhr:



Es muss doch ihrgeneine möglichkeit geben dort was zu machen .. oder muss ich echt zum Anwalt gehen um das Prüfen zulassen , schon alleine wegen den 2 x mal voll bezahlten Tüv ..

Ja, bitte geht zum Anwalt und zieht das durch, vergiss aber nicht uns Bescheid zu geben wie's ausgegangen ist 😁

Gruß
Andi

Zitat:

@trouble01 schrieb am 14. August 2016 um 12:08:40 Uhr:



Zitat:

@Speedii87 schrieb am 14. August 2016 um 12:00:51 Uhr:


Er hat den Wagen in der Werkstatt Prüfen lassen , laut der Werkstatt ist alles Ok ..

Und laut Deiner eigenen Beschreibung im anderen Thread war nichts ok. Öl gesoffen wie ein Loch. War das vielleicht Deine Werkstatt, wo der Wagen vom Tauschpartner geprüft wurde?

In dem anderen Thread ging es darum das ich davon ausginge das der AKQ Motor drin war , es ist aber der AXP also war dies mein Fehler , der rest stimmt wie beschrieben .. mit dem öl Agr ventil ruckeln usw ..

Den Wagen hab ich am selben Tausch Tag noch nach Castrop in die Werkstatt gebracht , der baute das AGR Ventil ein , und erkläre mir auch das es von der Kurbelwellenentlüftung kommt ..

Der Golf selbet wurde eine Woche vorher an nem Samstag von seiner Werkstatt bei mir in der Nähe geprüft und wurde als In Ordnung abgestempelt .. Sein Werkstattmeister sagte , das der Kupplungsgeberzylinder suppen tut , der aus Castrop konnte nix feststellen .. ebenso das bald die Bremsen hinten gemacht werden müssen , und das halt das AGR Ventil fehlt was wieder eingebaut wurde .. sonst wurde nix Festgestellt ..

Zitat:

@igor.krapotnik schrieb am 14. August 2016 um 12:12:45 Uhr:



Zitat:

@Speedii87 schrieb am 14. August 2016 um 12:00:08 Uhr:


Ist das normal , das man sich hier Lustig über andere macht ?! ..

Wenn jemand so einen Thread eröffnet eigentlich schon 🙂

Gruß
Andi

Sehe ich jetzt nicht so , aber denke da teilen sich die Meinungen .. jeder macht mal Fehler .. 😉

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In der Situation kann dir wohl niemand mehr helfen, du hast einfach, sagen wir mal, "nicht sehr überlegt " gehandelt.
Lern für die Zukunft daraus und denk mehr bevor du handelst 😉

Zitat:

@Stratos Zero schrieb am 14. August 2016 um 13:12:43 Uhr:


In der Situation kann dir wohl niemand mehr helfen, du hast einfach, sagen wir mal, "nicht sehr überlegt " gehandelt.
Lern für die Zukunft daraus und denk mehr bevor du handelst 😉

Fehler sind ja dazu da um zu Lernen , ich werde mich wohl an andere stellen wenden müssen diesbezüglich , trotzdem bedank ich mich bei allen für die antworten.

Verstehe ich das richtig das du Händler bist?
Den Golf hast du ein halbes Jahr besessen, den RX8 versuchtst du 1 Woche nach Erwerb zu verkaufen.
Die meisten Richter werden dich wohl als Händler ansehen wenn du nicht begründen kannst warum du deine Autos so schnell wieder ab gibst.

Damit musst du auf den Golf Gewährleistung geben hast aber auf den RX8 vermutlich keine bekommen.
Man wird dir auch eine hohe Sachkenntnis unterstellen, also davon ausgehen dass das Problem entweder bekannt war oder bei Übergabe nicht vorhanden war.
Außerdem steht dir noch Ärger mit dem Finanzamt aus wenn du den Fall vor Gericht bringst.

Zitat:

@Tand0r schrieb am 14. August 2016 um 13:44:51 Uhr:


Verstehe ich das richtig das du Händler bist?
Den Golf hast du ein halbes Jahr besessen, den RX8 versuchtst du 1 Woche nach Erwerb zu verkaufen.
Die meisten Richter werden dich wohl als Händler ansehen wenn du nicht begründen kannst warum du deine Autos so schnell wieder ab gibst.

Damit musst du auf den Golf Gewährleistung geben hast aber auf den RX8 vermutlich keine bekommen.
Man wird dir auch eine hohe Sachkenntnis unterstellen, also davon ausgehen dass das Problem entweder bekannt war oder bei Übergabe nicht vorhanden war.
Außerdem steht dir noch Ärger mit dem Finanzamt aus wenn du den Fall vor Gericht bringst.

Nein ich bin Kein Händler auch kein unternehmer , den Golf kaufte ich 2014 , den Mazda ertauschte ich , alleine um Erfahrung zusammeln , und mir sowieso klar war das ich diesen nicht Behalten werde..

Zitat:

@Speedii87 schrieb am 14. August 2016 um 10:41:01 Uhr:


Gibt es noch ne Chance was zu machen ? oder muss ich damit Leben das er mich auf gut Deutsch beschissen hat..

Gruss

Was ist denn in den beiden Kaufverträgen vereinbart worden ?

Und wo soll nun das Problem bestehen? Die Bremsanlage ist nicht mehr ok oder nur verschlissen? Das kann man doch reparieren.

Zitat:

@Pepperduster schrieb am 14. August 2016 um 14:11:35 Uhr:



Zitat:

@Speedii87 schrieb am 14. August 2016 um 10:41:01 Uhr:


Gibt es noch ne Chance was zu machen ? oder muss ich damit Leben das er mich auf gut Deutsch beschissen hat..

Gruss

Was ist denn in den beiden Kaufverträgen vereinbart worden ?

Und wo soll nun das Problem bestehen? Die Bremsanlage ist nicht mehr ok oder nur verschlissen? Das kann man doch reparieren.

In den Vertrag wurde nur die Gewährleistung ausgeschlossen , auch sonst wurden weder Mängel angeben noch sonstiges .. es steht nur drin das Alle Mängel offen dargelegt wurden ... was ja nicht der fall ist ..

Da vermutlich ein Getriebe schaden da ist , sowie die Bremsanlage die reinste Katastrophe ist..

Am 21.07 war der Wagen beim Tüv .. und dies Mängelfrei .. am 11.08 bekam ich den Wagen und bemerkt wurden diese Mängel gestern .. also kann da vorne und hinten absolut nix Stimmen .. das sind meine Bedenken .. und wie der Wagen so Tüv bekommen hat..

Ich habe ihm auch Angeboten vorbei zu kommen und es sich selbst anzusehen , auch ein Laie erkennt auf der Autobahn wenn die gesamte Karosse vibriert und und das Lenkrad beim Bremsen ziemlich Wackelt das man es sieht und hört .. auch habe ich ihm angeboten das wir den Tausch Rückgängig machen , aber dies lehnt er ab und stellt sich auf " Ich wusste von nix mein Name ist Hase " ..

Ein beginnender Getriebeschaden ist nicht tüv-relevant. Ob die Sache mit der Bremse wirklich hieb- und stcihfest ist, lässt sich auch nicht sagen. Wenn die Scheiben mittlerweile einen Schlag haben, kann das auch nach der TÜV-Prüfung passiert sein ...

... sagen wir es mal so. Du hattest Dollarzeichen in den Augen, weil du glaubtest, das du für deinen ranzigen Golf (ein Golf 4 mit 1.4er Motor, 200.000 kunter und diversen kleinen Problemchen ist halt ne alte wertlose Kiste) deutlich mehr als erwartet bekommst. Dem war wohl doch nicht so.

Würdest du den Rex für 500 Euro verkaufen wollen?

Um das ganze nochmal zusammen zufassen ..

Ich bin der Meinung das der Typ mich dreist gelinkt hat , warum ich das denke ? ..

Beim Treffen mit ihm und dem Mazda schauten wir uns die Autos an , er fragte mich ob ich meinen Wagen in der Werkstatt Prüfen lassen kann , ich bejahte dies .. er bot dieses für seinen Mazda nicht an , fand ich jetzt nich so schlimm ..Beim weiteren Gespräch mit ihm sagte er halt ich solle aufs Kühlwasser achten .. denke mir Ok ..
Zuhause die Motorhaube aufgemacht nochmal genauer geschaut ... nix zu sehen , ein Freund mir entdeckte dann einen Losen Stecker , also Stecker eingesteckt im Cockpit geschaut , Kühlwasser Kontroll Lampe , danah gegooglet .. Ergebniss nicht grade bescheident könnte auch ein Motorschaden sein etc..
Dann er versicherte mir das mittels USB Adapter das Radio USB abspielen kann , er würde diesen dazu legen schön und gut .. geschaut ob es USB abspielt .. im Internet nach anleitungen gesucht aber keinen Erfolg gehabt ..also Nach gefragt .. da hies es auf einmal ich bräuchte einen zusatzadapter für das Radio damit dieses USB abspielt , kosten c.a 120€ zuvor hies es aber das das Radio USB abspielen kann ..
Laut TÜV Bericht kam er Mängel frei durch aber anscheind war er 2 mal bein Tüv .. 20.7 war die AU , 21.07 die HU bei der Dekra , 22.07 HU&AU bei einer Werkstatt..

Laut seiner Verkaufsanzeige hatte der Wagen nur einen Parkrempler , aber hinten sieht er aus als hätte er schonmal einen unfall gehabt , auch das mit dem Bremsen und Getriebe wurde nirgendswo erwähnt auch schriftlich nicht ..

Es muss doch eine Möglichkeit geben dies Rückgängig zu machen .. ich habe ihn bereits gestern und heute erneut angeschrieben ohne Erfolg .. er bat mir an das ich mich mit dem Prüfer unterhalten soll der ihm den TÜV gab , nur Frage ich mich was der Prüfer mit dem Auto zu tun hat wofür er ganz alleine verantwortlich ist .. Auch bat ich ihn vorbei zu kommen , es selbst sich anzugucken er weigert sich strikt dagegen , auch den vorschlag den ich gemacht habe lehnt er komplett ab .. eine Rückgabe kommt für ihn nicht in betracht .. und mir kann wirlich keiner sagen das sich Bremsen so dermassen abnutzen innerhalb weniger Tage oder gar beschädigen durch haarrisse usw ..

Ich selber habe den Wagen seit Donnerstag abend und habe diesen auch kaum bewegt ..

Ich möchte einfach nur die Rückgabe und das war es dann , aber er lässt sich auf NIX ein ..

Zitat:

@Speedii87 schrieb am 14. August 2016 um 14:22:36 Uhr:


In den Kaufvertrag wurde nur die Gewährleistung ausgeschlossen , auch sonst wurden weder Mängel angeben noch sonstiges .. es steht nur drin das Alle Mängel offen dargelegt wurden ... was ja nicht der fall ist ..

Sieht nach betrogenem Betrüger aus. 😁 Sorry.
Aber Keiner der halbwegs bei Verstand ist tauscht ein 4000€ Auto gegen ein 1000€ Modell, auf der anderen Seite sollte Jedem klar sein das Er für ein 1000€ Auto kein Modell das mit 4000 gehandelt wird im Tausch bekommt.
Aber zum Vertrag, da steht das alle Mängel offen dargelegt wurden. Du sagst Er habe nicht, Er wird sagen das Er alle Mängel aufgelistet habe und Du hattest ja die Möglichkeit das Auto in einer Werkstatt anschauen zu lassen. Zu 99,9% wird das einem Richter reichen um eine Klage zu deinen Ungunsten enden zu lassen. Ausser du kannst beweisen das nichts davon erwähnt wurde.
Und da Du auf der Probefahrt nichts bemerkt haben willst ist das auch ein Zeichen dafür das nichts verheimlicht wurde, bzw ungeklärt blieb.
Was die Bremsen angeht, sind halt Verschleißteile und so lange sie bei der HU noch innerhalb der Grenzwerte liegen und keine offensichtlichen Mängel aufweist sind Sie ok, auch wenn Sie dann ein paar Kilometer weiter aus Verschleißgründen versagen.

Und warum soll Er diese Möhre zurücknehmen wenn Er endlich einen Dummen gefunden hat? Kaputt und Rechtslenker sind keine guten Verkaufsargumente.
Entweder wie er ist wieder Verkaufen oder Reparieren.

Zitat:

@Speedii87 schrieb am 14. August 2016 um 14:53:04 Uhr:


Um das ganze nochmal zusammen zufassen ..

Ich bin der Meinung das der Typ mich dreist gelinkt hat , warum ich das denke ? ..

Beim Treffen mit ihm und dem Mazda schauten wir uns die Autos an , er fragte mich ob ich meinen Wagen in der Werkstatt Prüfen lassen kann , ich bejahte dies .. er bot dieses für seinen Mazda nicht an

Ich möchte einfach nur die Rückgabe und das war es dann , aber er lässt sich auf NIX ein ..

Dann hättest du auch darauf bestehen müssen den Mazda prüfen zu lassen, es ist wohl möglich das der dich gelinkt hat, rechtlich müsstest du Ihm die arglistige Täuschung beweisen da hilft es nichts es nur zu behaupten.

Da dich niemand zu dem Geschäft gezwungen hat und du geschäftsfähig bist hast du einen schlechten Deal gemacht, oder du steckst Geld in dem Mazda rein so das er wieder fit ist.

So und wenn du einen Polo zu verkaufen hat und jemand kommt mit einem Porsche und will tauschen dann sollten eigentlich aber auch alle Alarmglocken bei dir aufleuchten, das da was faul sein muss. Ich verstehe eigentlich nicht wenn man ein Auto verkaufen will das man sich auf so ein Tauschgeschäft einlässt, du wurdest dazu ja nicht gezwungen oder?

Bewiese Ihm die arglistige Täuschung ansonsten hast du wohl pech gehabt aber du wolltest ja Erfahrungen sammeln da waren sie.

Edit: Sir Donald hats schon passend beschrieben.

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