Auto getauscht , nun kommen die Probleme ..

Hallo zusammen ich habe folgendes Problem , ich habe am 11.08.2016 meinen alten Golf 4 1.4er BJ 2000 c,a 222.300 KM gegen einen Mazda RX8 192 PS Rechtslenker BJ 2007 124.000 KM getauscht ..

Das ganze fing so an , ich hab den Typen auf Ebay kleinanzeigen gefunden , und fragte nach ob er eventuell intresse an einem Tausch hätte , er wollte Fotos haben von meinem Golf 4 , er zeigte intresse .. alles schön und gut.. einen Tag danah haben wir uns getroffen , wir schauten uns die Autos an , machten beide jeweils eine Probefahrt , er lies meinen Wagen von der Werkstatt Prüfen bis auf 3 sachen war alles I.O ..

Seinen lies ich aber nicht Checken .. grund warum ich dies nicht machte .. beim beobachten von ihm .. sah man direkt das er eigentlich wegen jeder Kleinigkeit in die Werkstatt fuhr .. aber das ist was anderes ..

Kommen wir zu den Problemen .. ich habe das Auto am Freitag ins Netz gestellt gestern kam jemand der Intresse an dem Mazda hatte , also machten wir eine Probefahrt , es ging die direkt auf die Autobahn .. bei c.a 100-130 KMH bremste er .. er Bremsen sieht anders aus der Wagen Springt mehr als er bremsen tut , zieht zur seite wenn mans lenkrad nicht festhällt .. dieses Passierte dann über der ganzen Probefahrt selbst bei Tempo 30 ..

Dazu kam gestern bei einem Test mit einem Kollegen raus , das das getriebe ziemlich am Stinken ist .. und dies waren garantiert nicht die Reifen ..

Ich habe Tüv berichte von 2014 von dem Wagen , beim genauen durchlesen kommen aber langsam Zweifel auf..

Laut Aktuellem Tüv bericht wurden keine Mängel festgestellt .. Einen Hinweiß gibt es allerdings der wie folgt lautet " -Bremswirkung (Feststellbremse) Blockiergrenze erreicht "

Laut Tüv haben die Bremse folgende Werte .. Achse 1 Links 336 Rechts 313 Achse 2 Links 170 Rechts 163 Abmessung z = 53,9%

Dieser Tüv wurde bei der Dekra gemacht , und auch bar bezahlt .. das war am 21.07.2016 ..
Nun gibt es aber eine Weitere Rechnung über Tüv.. vom 22.7.2016 auf der Rechnung steht nur HU PKW und AU , dies war in einer Werkstatt ..

Wie kann der Wagen so wie er jetzt ist Tüv bekommen haben ? , innerhalb von nichtmal einen Monat können die Bremsen nicht so verschließen / beschädigt sein , da die scheiben Risse aufweißen die man nur mit einer Taschenlampe genauer sieht .. in seine Anzeige bei Ebay Kleinanzeigen gab er an , nur einen Parkrempler gehabt zu haben wo das Blickerglas ersetzt werden müsste , weiteres Stand nicht drin ..

Wir haben beide einen Vertrag unterschrieben , den er selber wohl am PC schrieb ..

Dort steht folgendes drin , die daten beider . Personalausweißnummer , adresse , und das Fahrzeug ..

Ganz unten schrieb er dann noch :

"Die Tauuchgegenstände (KFZ) wurden vor Vertragsabschluß besichtigt. Sämtliche Mängel wurden dabei offen dargelegt. Der Tauschgegenstand wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung getauscht. Der Ausschluss gilt nicht für Schadenersatzansprüche aus grob fahrlässiger bzw. vorsätzlicher Verletzung von Pflichten des Tauschpartners sowie für jede Verletzung von Leben , Körper und Gesundheit Beide Pateien erklären das das KFZ unverzüglich umgemeldet wird .. "

Habe ihn natürlich gestern direkt drauf angesprochen auf diese Probleme , aber sagt er wüsste davon nix , er hat keine ahnung von Autos , er bekam ja erst letzten Monat tüv , ich bat ihn auch vorbei zu kommen damit ich es ihm Zeigen kann , er lehnte ab ..

Gibt es noch ne Chance was zu machen ? oder muss ich damit Leben das er mich auf gut Deutsch beschissen hat..

Gruss

Beste Antwort im Thema

Das ganze Theater hier erinnert mich an frühere Sandkastenspiele, wo wir unsere Siku-Autos getauscht haben. Abends gab es dann wechselweise bei mir oder bei den Freunden großes Geheule, weil man sein altes Auto doch lieber wieder mit nach Hause gebracht hätte. Der TE und sein Tausch-Kumpel haben jetzt halt mit ihren echten Schrott-Autos Sandkasten gespielt - und siehe da, es wird geheult ;-)

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Zitat:

@Sir Donald schrieb am 14. August 2016 um 15:02:13 Uhr:



Zitat:

@Speedii87 schrieb am 14. August 2016 um 14:22:36 Uhr:


In den Kaufvertrag wurde nur die Gewährleistung ausgeschlossen , auch sonst wurden weder Mängel angeben noch sonstiges .. es steht nur drin das Alle Mängel offen dargelegt wurden ... was ja nicht der fall ist ..

Aber zum Vertrag, da steht das alle Mängel offen dargelegt wurden. Du sagst Er habe nicht, Er wird sagen das Er alle Mängel aufgelistet habe und Du hattest ja die Möglichkeit das Auto in einer Werkstatt anschauen zu lassen. Zu 99,9% wird das einem Richter reichen um eine Klage zu deinen Ungunsten enden zu lassen. Ausser du kannst beweisen das nichts davon erwähnt wurde.
Und da Du auf der Probefahrt nichts bemerkt haben willst ist das auch ein Zeichen dafür das nichts verheimlicht wurde, bzw ungeklärt blieb.
Was die Bremsen angeht, sind halt Verschleißteile und so lange sie bei der HU noch innerhalb der Grenzwerte liegen und keine offensichtlichen Mängel aufweist sind Sie ok, auch wenn Sie dann ein paar Kilometer weiter aus Verschleißgründen versagen.

Als wir uns getroffen haben , haben wir uns beide Auto angeschaut , er fragte mich ob ich meinen Wagen prüfen lassen kann von der Werkstatt , ich sagte ja klar , er bot es mir aber nicht an ..
Bei der Probefahrt wurde absolut nix bemerkt. Erst gestern auf der Autobahn bei Tempo 100-130 .. und dieses soll er selber vor 3 Tagen vor Tausch nicht bemerkt haben .. Im Vertrag wurden keine Schriftlichen Mängel vermerkt .. nur das "alles offen dargelegt wurde " was aber nicht der falls ist .. der Wagen bremst halt nicht so wie ein Wagen bremsen sollte , auch sind die Bremsen am Vorderrad total Fest .. der Reifen dreht nur schwergängig .. und davon war nie die Rede .. Einzig und alleine was er mir erzählte war das ich aufs Kühlwasser achten soll , aber nicht das der Stecker für die Kühlwasser Kontrolle ab is , ebenso wie den Parkrempler vorne wo nur das Blickerglas ersetzt werden müsste und die kleine beule entfernen zu lassen ..

Aber das er hinten augenscheinlich mal einen Unfall hatte kam auch nicht zu Wort ..

Aber nunja .. er ist zu keinem Gespräch bereit , und den Tausch Rückgänig machen möchte/will er auch nicht , also muss ich halt andere Schritte einleiten und sehen was bei rum kommt .

Zitat:

@Pepperduster schrieb am 14. August 2016 um 15:17:29 Uhr:



Zitat:

@Speedii87 schrieb am 14. August 2016 um 14:53:04 Uhr:


Um das ganze nochmal zusammen zufassen ..

Ich bin der Meinung das der Typ mich dreist gelinkt hat , warum ich das denke ? ..

Beim Treffen mit ihm und dem Mazda schauten wir uns die Autos an , er fragte mich ob ich meinen Wagen in der Werkstatt Prüfen lassen kann , ich bejahte dies .. er bot dieses für seinen Mazda nicht an

Ich möchte einfach nur die Rückgabe und das war es dann , aber er lässt sich auf NIX ein ..

Dann hättest du auch darauf bestehen müssen den Mazda prüfen zu lassen, es ist wohl möglich das der dich gelinkt hat, rechtlich müsstest du Ihm die arglistige Täuschung beweisen da hilft es nichts es nur zu behaupten.

Da dich niemand zu dem Geschäft gezwungen hat und du geschäftsfähig bist hast du einen schlechten Deal gemacht, oder du steckst Geld in dem Mazda rein so das er wieder fit ist.

So und wenn du einen Polo zu verkaufen hat und jemand kommt mit einem Porsche und will tauschen dann sollten eigentlich aber auch alle Alarmglocken bei dir aufleuchten, das da was faul sein muss. Ich verstehe eigentlich nicht wenn man ein Auto verkaufen will das man sich auf so ein Tauschgeschäft einlässt, du wurdest dazu ja nicht gezwungen oder?

Beswiese Ihm die arglistige Täuschung ansonsten hast du wohl pech gehabt.

Klar hätte ich ihn Prüfen lassen können , habe es nicht getan war mein Fehler , und nein mich hat keiner dazu gezwungen .. und bei dem Tausch ging es mir Weniger um den Gesamtgewinn , klar stand er besser da als mein Golf.. ich nahm den Wagen aus reiner Neugier .. Da der Wagen selber für einen Preis von 1.700€ zum Verkauf stand ..

Da kam ich halt auf die Blöde idee mal zu Fragen wie es mit einem tausch aussieht .. und ja das merke ich nun .. aber trotzdem bin ich der Meinung das er absolut falsche angaben zu dem KFZ machte , in seiner Anzeige sowie in dem persönlichen gespräch .. auch die das mit dem Radio das es USB abspielt es aber dann doch nicht kann da wohl ein adapter fehlt wovon nie die Rede war ..

Aber nunja Fehler macht jeder..

Zitat:

@Speedii87 schrieb am 14. August 2016 um 15:18:20 Uhr:



Zitat:

@Sir Donald schrieb am 14. August 2016 um 15:02:13 Uhr:


Aber zum Vertrag, da steht das alle Mängel offen dargelegt wurden. Du sagst Er habe nicht, Er wird sagen das Er alle Mängel aufgelistet habe und Du hattest ja die Möglichkeit das Auto in einer Werkstatt anschauen zu lassen. Zu 99,9% wird das einem Richter reichen um eine Klage zu deinen Ungunsten enden zu lassen. Ausser du kannst beweisen das nichts davon erwähnt wurde.
Und da Du auf der Probefahrt nichts bemerkt haben willst ist das auch ein Zeichen dafür das nichts verheimlicht wurde, bzw ungeklärt blieb.
Was die Bremsen angeht, sind halt Verschleißteile und so lange sie bei der HU noch innerhalb der Grenzwerte liegen und keine offensichtlichen Mängel aufweist sind Sie ok, auch wenn Sie dann ein paar Kilometer weiter aus Verschleißgründen versagen.

Als wir uns getroffen haben , haben wir uns beide Auto angeschaut , er fragte mich ob ich meinen Wagen prüfen lassen kann von der Werkstatt , ich sagte ja klar , er bot es mir aber nicht an ..
Bei der Probefahrt wurde absolut nix bemerkt. Erst gestern auf der Autobahn bei Tempo 100-130 .. und dieses soll er selber vor 3 Tagen vor Tausch nicht bemerkt haben .. Im Vertrag wurden keine Schriftlichen Mängel vermerkt .. nur das "alles offen dargelegt wurde " was aber nicht der falls ist .. der Wagen bremst halt nicht so wie ein Wagen bremsen sollte , auch sind die Bremsen am Vorderrad total Fest .. der Reifen dreht nur schwergängig .. und davon war nie die Rede .. Einzig und alleine was er mir erzählte war das ich aufs Kühlwasser achten soll , aber nicht das der Stecker für die Kühlwasser Kontrolle ab is , ebenso wie den Parkrempler vorne wo nur das Blickerglas ersetzt werden müsste und die kleine beule entfernen zu lassen ..

Aber das er hinten augenscheinlich mal einen Unfall hatte kam auch nicht zu Wort ..

Aber nunja .. er ist zu keinem Gespräch bereit , und den Tausch Rückgänig machen möchte/will er auch nicht , also muss ich halt andere Schritte einleiten und sehen was bei rum kommt .

Nicht das du jetzt noch als Begründung sagst im Golf waren 15 Ltr Benzin und im Mazda nur 10 Ltr Super.

Du verennst dich hier langsam mit deinen Argumenten merkste das nicht selbst? Du bist Geschäftsfähig, Volljährig und ihr habt ein gegenseitige Willensvereinbarung getroffen und dieses sogar mit einem schriftlichen Kaufvertrag welcher eine Sachmangelhaftung ausschließt ausgesprochen.

Bevor man einen gebrauchten Gegenstand kauft überprüft man diesen SORGRFÄLTIG und fragt VOR der Unterschrift nach den Ungereimtheiten und technischen Fragen im Zusammenhang mit dem Kauf.

Entweder beweist du dem Verkäufer die arglist oder du zahlst ggf. an einen Anwalt noch mehr Lehrgeld, mehr kann und will ich dir hier nicht mehr sagen, weil du es anscheinend nicht verstehst oder es nicht verstehen willst.

Ein Fahrzeug zu erwerben nur um es direkt wieder zu verkaufen ist vor Gericht gewerblich, egal ob du ein Gewerbe angemeldet hast oder nicht.
Ich glaube kaum das, ich wollte Erfahrungen sammeln, daran etwas ändert.

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abhaken, Lehrgeld gezahlt

Da wollte einer großen Reibach machen, hat aber 0 Plan und fühlt sich jetzt auch noch betrogen. Mensch Junge, Du hast es ja nun oft genug erzählt bekommen. Da haste einfach Pech gehabt.

Du hattest alle Möglichkeiten den Wagen auf Herz und Nieren zu prüfen. Hättest mal bei deiner Probefahrt abbremsen können - irgendwie doch auch Sinn einer Probefahrt?! Du hättest einen Gebrauchtwagen-Check machen können. Du hättest dir mal genauer den Wagen ansehen können. Du unterschreibst einen "selbst" geschriebenen Vertrag, anstatt einfach selber mal zu überlegen was da drin stehen sollte...

Machste alles nicht - Dann dem Verkäufer arglistige Täuschung nachweisen zu wollen...da wünsche ich dir zumindest eine Rechtsschutzversicherung und nicht die Notwendigkeit, dass du einen Anwalt aus eigener Tasche bezahlen musst, der dir "Hoffnungen" macht.

Zu bedenken ist ja auch: Tauschgeschäft ist Tauschgeschäft und erfordert keine Gleichwertigkeit der Tauschgüter. Und dass der Typ jetzt nicht zurück tauschen möchte, ist doch verständlich. Wieso auch? Der hat ja vorher geprüft, ob der Tausch für ihn sinnvoll ist oder nicht.

Nächstes mal einfach besser vor- als nachdenken - gibt halt selten was geschenkt 😉

..die Angaben der Bremsenprüfung im TÜV-Bericht sind absolut o.k.

Das jetzt die Bremse ein Problem hat, hmm, mal drunter geschaut ob nicht mittlerweile
die Beläge od. Scheibe "runter" sind ?

"Getriebe" stinkt, habe ich noch nie so "vernommen", ausser, wenn die Kupplung
kurz vor Ende ist..
Ansonsten, ist genügend Getriebeöl vorhanden und auch sonst, mal den Wagen am besten
in einer Fachwerkstatt durchchecken lassen, somit weißte, obs ne "Gurke" ist.. 🙂

Ansonsten, den Deal unter "wieder was fürs Leben gelernt" abhaken.

Das ganze Theater hier erinnert mich an frühere Sandkastenspiele, wo wir unsere Siku-Autos getauscht haben. Abends gab es dann wechselweise bei mir oder bei den Freunden großes Geheule, weil man sein altes Auto doch lieber wieder mit nach Hause gebracht hätte. Der TE und sein Tausch-Kumpel haben jetzt halt mit ihren echten Schrott-Autos Sandkasten gespielt - und siehe da, es wird geheult ;-)

Zumal der TE echt einen guten Tausch gemacht hat. Ich bin mir sicher, dass man den Rex für wenig Geld (3000-5000 Euro) wieder herrichten kann und dann hat er einen wirklich schicken Wagen.

Zitat:

@Speedii87 schrieb am 14. August 2016 um 13:31:33 Uhr:



Zitat:

@Stratos Zero schrieb am 14. August 2016 um 13:12:43 Uhr:


In der Situation kann dir wohl niemand mehr helfen, du hast einfach, sagen wir mal, "nicht sehr überlegt " gehandelt.
Lern für die Zukunft daraus und denk mehr bevor du handelst 😉

Fehler sind ja dazu da um zu Lernen , ich werde mich wohl an andere stellen wenden müssen diesbezüglich , trotzdem bedank ich mich bei allen für die antworten.

Auch Rechtschreibfehler?

Zitat:

@Speedii87 schrieb am 14. August 2016 um 15:18:20 Uhr:



Aber das er hinten augenscheinlich mal einen Unfall hatte kam auch nicht zu Wort ..

Wenn der Unfallschaden so augenscheinlich ist, wieso hattest Du ihn nicht darauf angesprochen? Konntest Du vor lauter €-Zeichen in den Augen nichts mehr sehen?

Sei ehrlich, du kommst mit dem Rechtslenker nicht klar 😁

So jetzt betrachten wir das mal aus juristisch sachlicher Sicht.

Vorne Weg, so viel Naivität und Blödheit wird halt bestraft. Dsa war mein Shitstorm dazu.

In eurem KV stehen beim Mazda keine weiteren Mängel. Laut TÜV waren die Bremsen in Ordnung. Der TÜV ist aber auch ein Gurkenverein, habe ich selber schon erlebt. Auto war beim TÜV und eine Woche später stellt ich fest, dass eine Feder gebrochen war.

Wenn, das Problem mit den Bremsen auf Verschließ zurückzuführen ist, dann hat der Verkäufer dafür zu sorgen, dass diese gewechselt werden, da er es 1. arglistig verschwiegen hat und 2. davon auszugehen ist, dass Bremsen in einem so kurzen Zeitraum nicht verschleißen. Problem hierbei bleibt aber, nachzuweisen, dass Deine beschriebenen Probleme schon vorher da waren. Da der Verkäufer kein Händler ist, muss er nicht wissen, dass die bremsen verschlissen sind und muss dieses auch nicht prüfen bei Verkauf.

Mit dem Getriebe sieht das schon problematischer aus. Es dürfte schwierig werden nachzuweisen, dass die Probleme bereits vor Verkauf bestanden. Es kann ja gut sein, dass es jetzt erst merkbar anfängt.

Also Du müsstest prüfen lassen, ob das Bremsenproblem verschleiß bedingt ist. Wenn ja, ist davon auszugehen, dass diese bereits vor Verkauf verschlissen waren. Dann bleibt das Problem, ob Du ihm nachweisen kannst, das er schon vorher davon wusste. Sollte dem so sein, hat der Verkäufer das Recht auf Nachbesserung. Erst wenn er dies aus logischen Gründen verweigert, kannst Du das Fahrzeug zurück tauschen.

Das Gleiche gilt auch bei dem Unfallschaden. Wenn hier allerdings tatsächlich ein Unfallschaden festgestellt wird, hätte der Verkäufer das reinschreiben MÜSSEN. Denn von einem Unfallschaden weiß man bzw. muss man wissen. Hier ist der Verkäufer nicht aus dem Schneider mit dem Spruch wusste ich nicht. Dann hat er dich arglistig getäuscht und du kannst ggf. vom KV zurücktreten.

Kurzum. Nach Deiner Schilderung dürfte hier die Rechtslage schwierig zu beurteilen sein und im Zweifel verlierst Du. Am besten du entfernst Dich hier vom Kindeforum und schilderst das in einem Rechtsforum.

Ich würde mir bei gebrauchtkauf immer eine KFZ Sachverständigen mit nehmen.

Zitat:

@Future30 schrieb am 17. August 2016 um 14:51:29 Uhr:


So jetzt betrachten wir das mal aus juristisch sachlicher Sicht.

Dann geh bitte auch du aus diesem Forum zurück in Dein Rechtsforum.
Zum Einen ist Rechtsberatung nicht erwünscht zum anderen handelt es sich hier nicht um ein Kaufgeschäft.
Das Ganze war ein Tauschgeschäft Auto gegen Auto, Grundlage war ein selber verfasster Vertrag, bisher keine Details vorhanden was da genau drinne steht.

Seit wann muss der Verkäufer Verschleißteile vor dem Verkauf erneuern ? Welche Rechtsgrundlage soll das sein, er muss das nicht mal erwähnen!
Auf den Unfallschaden wurde hingewissen, das wurde schon mehrmals erwähnt!
Recht auf Nachbesserung zwischen Privatpersonen ? Auch hier bitte die geltende Rechtsgrundlage benennen!

Gruß
Christoph

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