Auto geparkt, dann kamen die Strassenreiniger. Auto abgeschleppt.
Hallo,
Ich habe eben von einer Aktion erfahren die eine Freundin von mir sehr betroffen macht. 🙁
Sie parkt ihr Fahrzeug immer korrekt am öffentlichen Straßenrand. Sie wohnt in sehr dicht besiedeltem Gebiet in Stuttgart. Also muss sie manchmal auch etwas Fußweg in Kauf nehmen um vom Auto nach Hause zu gehen.
Zur eigentlichen Story:
Sie stellt ihr Auto in ihrer Straße ab. Manchmal steht das Auto vier oder fünf Tage, zur Arbeit fährt sie in Stuttgart mit den öffentlichen Verkehrsmitteln.
Sie fuhr dann mit dem Auto zum Einkaufen.
Gleich hat sie die Schilder bemerkt, die ein Parkverbot anzeigen weil die Straße gereinigt werden sollte (Laub usw.)
Somit hat sie ihr Fahrzeug, nach der Fahrt, weiter entfernt auf dieser Straße geparkt, wo noch keine Hinweise auf ein Parkverbot zu sehen waren.
Ein paar Tage später wird sie per Messenger, von einem befreundeten Nachbar, angeschrieben dass ihr Auto gerade abgeschleppt wird.
Augenscheinlich wurden die Schilder innerhalb von ein paar Tagen versetzt, um einen weiteren Strassenabschnitt zu reinigen.
Da sie ihr Fahrzeug immer mehrere Tage unbeaufsichtigt parkt, hat sie nicht gesehen dass nun dieser Abschnitt der Straße zur Reinigung für parkende Fahrzeuge gesperrt wurde.
Jetzt wurde das Fahrzeug umgesetzt und sie muss mit etwa 300€ rechnen die sie bezahlen soll.
Ich habe im Netz nichts entsprechendes gefunden.
Ist das rechtens?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Gurkengraeber schrieb am 12. Januar 2019 um 12:34:17 Uhr:
Was für ein praxisferner Unsinn soll das mit dem regelmäßig nach seinem Auto schauen Mist denn bitte sein? Wenn ich drei Wochen in den Urlaub fliege (oder halt auch zwei) steht mein Auto trotzdem ganz normal vor der Haustür.
.und wenn in der Zwischenzeit dofr ein HalteVerbot aufgestellt wird,schleppt man den Wagen halt ab. Ganz normal, gängige Praxis.
Gruß M
119 Antworten
Zitat:
@HighspeedRS schrieb am 13. Januar 2019 um 17:33:41 Uhr:
Wenn die Parksituation angespannt ist wird vielleicht deshalb nicht der ganze Straßenzug auf einmal gesperrt. Damit überhaupt noch geparkt werden kann...
Es besteht keine Notwendigkeit, für einen Streckenabschnitt insgesamt mit identischem Zeitfenster das Parken zu untersagen. Jedenfalls nicht, wenn sich die Maßnahme auf mehrere Tage erstreckt.
Zitat:
@windelexpress schrieb am 13. Januar 2019 um 18:57:15 Uhr:
...Man kann ja auch den Schlüssel stecken lassen,dann kann VorausTrupp die Fahrzeuge kurz um den Block fahren und hinter der Kehrmaschine wieder hinstellen.
Die autonomen Fahrzeuge machen das dann zukünftig ganz allein.
Zitat:
@Gleiterfahrer schrieb am 13. Januar 2019 um 09:17:03 Uhr:
Zitat:
@tazio1935 schrieb am 12. Januar 2019 um 21:14:46 Uhr:
Für meinen Geschmack ein herbes Urteil, weil jemand korrekt geparkt hat, der sich für einige Zeit nachweisbar aus medizinischen Gründen nicht selbst um den Wagen kümmern konnte. In diesem Härtefäll hatte der Halter doch praktisch kaum eine Chance, seinen Pflichten nachzukommen.
Naja, wenn ich weiss, dass ich länger im Krankenhaus bleibe, hätte ich mich hinfahren lassen.
Und was machst du, wenn du es vorher nicht weißt?
Stell dir mal vor, du bist nur zu Besuch da und erliegst vor Ort einer Erkrankung, wie handhabtest du die Geschichte dann?
Wobei ich tatsächlich davon ausgehe, dass ein Richter in dem Fall dies durchaus berücksichtigt.
Zitat:
@FWebe schrieb am 14. Januar 2019 um 07:52:31 Uhr:
Zitat:
@Gleiterfahrer schrieb am 13. Januar 2019 um 09:17:03 Uhr:
Naja, wenn ich weiss, dass ich länger im Krankenhaus bleibe, hätte ich mich hinfahren lassen.
Und was machst du, wenn du es vorher nicht weißt?
Stell dir mal vor, du bist nur zu Besuch da und erliegst vor Ort einer Erkrankung, wie handhabtest du die Geschichte dann?
Wobei ich tatsächlich davon ausgehe, dass ein Richter in dem Fall dies durchaus berücksichtigt.
Wenn Du krank bist, ist das letztendlich dein Problem. Wenn Du Bettlägrig bist, Du streust im Winter deswegen den Gehweg drausen nicht, wirst Du vor Gericht auch nicht durchkommen -- wenn deswegen jemand zu Schaden kommt. Hat ein ehemaliger Nachbar auch versucht. Das Ergebnis war, das sein Haus nach 5 Jahren zwangsversteigert wurde (der Trottel ging durch alle Revisionen, die letzten auch noch ohne Rechtsschutz Absicherung...).
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Zitat:
@TomD. schrieb am 14. Januar 2019 um 09:28:26 Uhr:
Zitat:
@FWebe schrieb am 14. Januar 2019 um 07:52:31 Uhr:
Und was machst du, wenn du es vorher nicht weißt?
Stell dir mal vor, du bist nur zu Besuch da und erliegst vor Ort einer Erkrankung, wie handhabtest du die Geschichte dann?
Wobei ich tatsächlich davon ausgehe, dass ein Richter in dem Fall dies durchaus berücksichtigt.
Wenn Du krank bist, ist das letztendlich dein Problem. Wenn Du Bettlägrig bist, Du streust im Winter deswegen den Gehweg drausen nicht, wirst Du vor Gericht auch nicht durchkommen -- wenn deswegen jemand zu Schaden kommt. Hat ein ehemaliger Nachbar auch versucht. Das Ergebnis war, das sein Haus nach 5 Jahren zwangsversteigert wurde (der Trottel ging durch alle Revisionen, die letzten auch noch ohne Rechtsschutz Absicherung...).
Man sollte nicht Äpfel mit Birnen vergleichen.
Dein bettlägeriger Nachbar hatte die Möglichkeit, jemand anderes damit zu beauftragen, welche derjenige im Krankenhaus eben nicht unbedingt hat.
Zitat:
@FWebe schrieb am 14. Januar 2019 um 07:52:31 Uhr:
Und was machst du, wenn du es vorher nicht weißt?
Stell dir mal vor, du bist nur zu Besuch da und erliegst vor Ort einer Erkrankung, wie handhabtest du die Geschichte dann?
Wobei ich tatsächlich davon ausgehe, dass ein Richter in dem Fall dies durchaus berücksichtigt.
Es ist und bleibt an dir hängen. Du bist dafür verantwortlich. Ob du nun schuldhaft gehandelt hast oder nicht, ist bei solchen zivilrechtlichen Fragen kein Gegenstand.
Anders sieht es im Strafrecht aus, dort ist das durchaus eine Frage. Aber Abschleppen ist keine Strafe, auch wenn mancher das so empfindet.
Zitat:
@robert1354 schrieb am 14. Januar 2019 um 11:59:57 Uhr:
Zitat:
@FWebe schrieb am 14. Januar 2019 um 07:52:31 Uhr:
Und was machst du, wenn du es vorher nicht weißt?
Stell dir mal vor, du bist nur zu Besuch da und erliegst vor Ort einer Erkrankung, wie handhabtest du die Geschichte dann?
Wobei ich tatsächlich davon ausgehe, dass ein Richter in dem Fall dies durchaus berücksichtigt.Es ist und bleibt an dir hängen. Du bist dafür verantwortlich. Ob du nun schuldhaft gehandelt hast oder nicht, ist bei solchen zivilrechtlichen Fragen kein Gegenstand.
Anders sieht es im Strafrecht aus, dort ist das durchaus eine Frage. Aber Abschleppen ist keine Strafe, auch wenn mancher das so empfindet.
Die Frage dahinter ist jene, wie man von einer handlungsunfähigen Person die Übernahme einer Verantwortung verlangen kann, wobei sich der Beitrag zudem auch auf eine vermeintlich planbare Situation bezog.
Die zivilrechtliche Frage dahinter befasst sich letztlich nur damit, wer in welchem Maß für die Kosten aufzukommen hat.
Schon mal versucht es vom genau anderen Standpunkt zu betrachten?
DU - Als ´Betroffener!
Also: bei dir geht etwas kaputt was nur mit erheblichem Aufwand repariert werden kann -
#40 tonnen Kran und 38 tonnen Sattelschlepper brauchen 50 Meter vor deinem Grundstück.
Jetzt ist das aber eine öffentliche Fläche - und wird laufend schön beparkt.
Du stellst einen Antrag bei der Stadt, Straßensperrung in 1 Woche....- wird natürlich genehmigt und mit Schildern kenntlich gemacht...
Bezahlen darfst du natürlich auch! - nicht zu knapp sagen wir 200 Euro...
Am Tag der "Reperatur"
- LKW da
- Kran da
Aber auch halt 10 "Osterhasen" die das Schild nicht beachten konnten / wollten (ich parke da immer....)
Und dann?
Wartest du ob es nächste Woche besser ist?
Das ist ein öffentlicher Grund - es ist nicht dein Privatparkplatz!
Abschleppen ist in diesem Fall mehr als angebracht.
An die Herren und Damen die zwar ein Haus aber keinen Parkplatz oder Stellplatz haben :
Pech gehabt- dafür spart ihr euch ja die Miete / Bau vorher....
Zitat:
@FWebe schrieb am 14. Januar 2019 um 11:38:38 Uhr:
Zitat:
@TomD. schrieb am 14. Januar 2019 um 09:28:26 Uhr:
Wenn Du krank bist, ist das letztendlich dein Problem. Wenn Du Bettlägrig bist, Du streust im Winter deswegen den Gehweg drausen nicht, wirst Du vor Gericht auch nicht durchkommen -- wenn deswegen jemand zu Schaden kommt. Hat ein ehemaliger Nachbar auch versucht. Das Ergebnis war, das sein Haus nach 5 Jahren zwangsversteigert wurde (der Trottel ging durch alle Revisionen, die letzten auch noch ohne Rechtsschutz Absicherung...).Man sollte nicht Äpfel mit Birnen vergleichen.
Dein bettlägeriger Nachbar hatte die Möglichkeit, jemand anderes damit zu beauftragen, welche derjenige im Krankenhaus eben nicht unbedingt hat.
Ob im KH, irgendwo in Reha oder Zuhause -- die Konsequenz ist jedesmal die gleiche: Demjenigen sein Problem...
Zitat:
@FWebe schrieb am 14. Januar 2019 um 12:03:29 Uhr:
Die zivilrechtliche Frage dahinter befasst sich letztlich nur damit, wer in welchem Maß für die Kosten aufzukommen hat.
Richtig, da geht es nur um die Kosten. Und da ist man eben dabei, sofern man dafür die Verantwortung trägt (egal ob nun geparktes abgeschlepptes Auto oder nicht geräumter Gehweg). Dabei ist es irrelevant, ob man dieser Verantwortung nachkommen konnte oder nicht. Man hat sie halt inne.
Das muss man aber wie gesagt trennen von persönlicher Schuld.
Zitat:
@FWebe schrieb am 14. Januar 2019 um 07:52:31 Uhr:
Und was machst du, wenn du es vorher nicht weißt?
Stell dir mal vor, du bist nur zu Besuch da und erliegst vor Ort einer Erkrankung, wie handhabtest du die Geschichte dann?
Wobei ich tatsächlich davon ausgehe, dass ein Richter in dem Fall dies durchaus berücksichtigt.
Ich war schon mal in dieser Situation. Ich wollte im Krankenhaus (Notaufnahme) nur abklären lassen, woran ich erkrankt war, die haben mich dann gleich dabehalten.
Man ruft natürlich gleich die Familie an und mein Schwager hat dann mein Auto nach Hause gefahren. Gleichzeitig hat er noch ein paar Utensilien mitgebracht.
Man kann dazu stehen wie man will, aber die Behörde sollte immer das mildeste Mittel wählen. Und mal ehrlich, ob dieses Stück gereinigt wird oder nicht, dürfte vernachlässigbar sein. Die Knolle dürfte reichen. Abschleppen betrachte ich als nicht verhältnismäßig.
peso
Zitat:
@tcsmoers schrieb am 14. Januar 2019 um 19:36:49 Uhr:
Man kann dazu stehen wie man will, aber die Behörde sollte immer das mildeste Mittel wählen. Und mal ehrlich, ob dieses Stück gereinigt wird oder nicht, dürfte vernachlässigbar sein. Die Knolle dürfte reichen. Abschleppen betrachte ich als nicht verhältnismäßig.peso
Man kann dazu stehen, wie man will, aber für sein Auto ist man nun einmal selbst verantwortlich. Hier wieder dem anderen, dieses Mal der Behörde, den schwarzen Peter zu zu stecken ist schon merkwürdig. Hauptsache, man hat es selbst bequem. Und typisch: man nimmt sich selbst von den Regeln aus, die anderen dürfen sie befolgen. Denn wenn sich alle, wenigstens die große Mehrheit, so verhalten würden, dann könnte der Reinigungstrupp gleich wieder abfahren. Abschleppen ist notwendig und damit auch "verhältnismäßig", weil die Straße frei sein muss. Sonst sind die Folgen garantiert nicht zu vernachlässigen.
Es kann ja jeder machen, was er will. Aber soll dann bitte auch die Konsequenzen tragen. Ich sehe nicht ein, weshalb eine Behörde Steuergelder dafür ausgeben soll, Haltern hinterher zu rennen, die aus irgendwelchen Gründen glauben, nicht nach ihrem Auto schauen zu müssen.
Grüße vom Ostelch
Mal davon abgesehen, eine Strassenreinigung kann auch bedeuten, dass z.B. Kanalschächte/Gullis gereinigt oder Äste vom Baum geschnitten werden. Da würde ich es nicht wollen, dass mein Auto unter dem Ast steht.
Nur wegen einer Kehrmaschine wird wohl kaum eine Strasse gesperrt, ausser sie wäre immer zugeparkt.
Es handelt sich ja hier wohl nur um eine Kehrmaschine. Ansonsten bin ich der Auffassung, dass sämtliche Diskussionen überflüssig sind, da sich ja die meisten MTler hier als gesetzestreue Autofahrer darstellen. Kein Verkehrsforum trieft so, wie dieses hier, von Sanktionsbefürwortern.
peso