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Auto geklaut

Audi A6 C6/4F
Themenstarteram 22. Juli 2014 um 9:34

Ich könnt kotzen. Gestern Aben den Dicken vor der Haustür abgestellt und heute Vormittag war er nicht mehr da. Ich dachte meinen klaut eh keiner. Bj. 05, kein Leder, nur keines Navi, keine Automatik, abgegriffenes 4 Speichen Lenkad, blinde H7 Scheinwerfer. Mal schaun was die Teilkasko zahlt.:(

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 16. Oktober 2014 um 21:05

So, ich hole den Beitrag nochmal aus der Versänkung da es jetzt endlich komplett abgeschoßen ist. Gut 2,5 Wochen nach dem Diebstahl bekahm ich einen Anruf von der Polizei in Dresden. "Ihr Auto wurde wieder aufgefunden, sichergestellt und steht auf dem Verwahrgelände." Also nach Dresden (450KM) und die Gegenstände im Auto als meine oder nicht meine Identifiziert. Der Dicke sah von Außen recht mitgenommen aus. Total verdreckt und rundum verkratzt.

Im Innenraum wurde es dann schlimmer. Die gesamte Inneraumbeleuchtung und die Ausstiegsleuchten in den Türen wurden komplett raugerissen. Der Anschnallgut hinten rechts wurde abgeschnitten und lag im Kofferraum. Zentimeter hoch Erde und Dreck überall. Scheinbar sind die durch den Wald geschrotet. Türschloß aufgebrochen und dabei die Tür verbeult. Zündschloß wahr unversährt. Nach mehreren vergebichen Startversuchen (nicht mal die Lekradsperre ging auf) mit meinem Schlüssel ging das KI an. Rund 1000KM sind die damit umgejuckelt. Also Versicherung angerufen und Informiert. Antwort Bitte Stehen lassen und alle Schlüssel an uns schicken bis unser Gutachter sich den Wagen angeschaut hat. Die wirklich nette Dame von der KriPo war garnicht begeistert. Platzmangel auf dem Gelände. Nach weiteren drei Wochen war auch der Gutachter da. Ergebnis nach viel hinterher Telefonieren und allerhand Schriftverkehr: Wirtschaftlicher Totalschaden. Wiederbeschaffungswert 7350€ Brutto, Restwert 3280€ und Rep. Kosten in Höhe von 13.553,35€:eek: Zu meinem Erstaunen wurde mit dem Gutachten ach ein Aufkäufer genannt der ein Verbindliches Angebot über den Restwert gemacht hat. 2 Tage nach Erhalt des Gutsachtens hatte die Versicherung den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert und 150€ SB bei der TK bezahlt. 4Tage später hatte der Aufkäufer zeit dem Wagen abzuholen. Also wieder nach Dreden. Kaufvertrag ausgefüllt Bargeld entgegen genommen und zugesehen wie 2 übergewichtige Herren den Dicken mit viel Mühe mit einer Kurbelgetriebenen Seilwinde auf einen altersschwachen Anhänger würgten. Nun ist er offiziell und legal in Polen und ich immernoch erstaunt das es für meinen Serviceheft gepflegten 05er 2.7TDI Avant mit Handschaltung, 263TKM und kaum Ausstattung auf 4ter Hand noch so viel Geld giebt.

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am 11. August 2014 um 9:50

Es steht sogar unterhalb von Musterkaufverträgen so ein Text! Weil es gesetzlich nicht ausgeschlossen werden darf! Auch wenn ein Dieb = Dieb ist! Darfst du nicht grobfahrlässig handeln!

Wenn die Firma mit "von Behörden eingesetzt" anpreißt, möchte ich als A) wissen wo? B) wie?

Nicht alles glauben was auf der Homepage steht!

BG

Der Haftungsausschluss für Sachmängel gilt nicht für Schadensersatzansprüche, die auf eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung von Pflichten des Verkäufers oder dessen Erfüllungsgehilfen beruhen sowie für Ansprüche aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Schön und gut, aber die Diskussion entstand ja mit dem Link zu diesem Ventilwächter. Nicht mit irgendwelchen eingebauten Selbschussanlagen, oder so.

Dann der Kommentar von Toshy dazu, dies sei 100 % verboten, ....

Dies stimmt aber halt eben nicht. Vollstreckungsbehörde mal als Beispiel, ein Link.

http://www.op-online.de/.../ventile-besser-kralle-482850.html

Das die Behörde dann ein nettes Schildchen ans Auto ranpappt, ist ja wohl klar.

Der Privatbürger nimmt da wohl ein Aufkleber zu. (... mache ich bei meinem Winterreifen fürs Tempo ja auch so).

Gibt es im übrigen auch bei A...one, das Teil.

am 11. August 2014 um 12:07

Zitat:

Original geschrieben von Toshy

Wenn du aber eine Einrichtung am Fahrzeug anbringst, die andere bei normaler Anwendung des Fahrzeugs ohne Warnhinweise verletzt, dann ist das fahrlässige Körperverletzung oder mehr. Dabei ist es egal, ob das Fahrzeug widerrechtlich entwendet wird.

Nochmal etwas genauer. Auf meinem Grund und Boden darf ich doch Fahrzeuge abstellen, welche nicht für den öffentlichen Straßenverkehr tauglich sind. Also darf ich auf meinem Grund und Boden doch auch Ventilwächter montieren, weil ich es geil finde 50m zu fahren um die Reifen dann wieder aufzupumpen. Man muss mir doch erst Nachweisen, dass ich das Fahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum bewegen will.

Zitat:

Original geschrieben von Toshy

Die Bild macht noch keine direkte Rechtssprechung! Soweit kommts noch ...

Um Gottes willen, bitte nicht! Aber wenn sowas die große Runde durch die Medien macht, dass Diebe freigesprochen werden und der Beklaute verurteilt wird, dann schlägt es schon so seine Wellen und beeinflusst in Gewisser Art und Weise ggf. eine zweite oder dritte Instanz.

Gruß,

Benny

Zitat:

Original geschrieben von Quattro210379

Zitat:

Original geschrieben von Bleede

Ehrlich gesagt verstehe ich gar nicht dass ihr so ein Gedöns um eure Autos macht. Das ist Stangenware kann jederzeit Neu gekauft werden. Manchmal denke ich ihr habt eure Autos lieber als eure Frauen.

Sehe ich genauso, vernünftig versichern, und gut ist's...

Das ist sehr kurzsichtig und realitätsfremd. Wenn ich eine Leasingkiste habe oder bei meinem Firmenwagen - ja dann wäre es mir egal.

Hier geht es nicht nur um den Diebstahl, man sollte mal weiter denken.

Ich habe den Ärger. Ich habe den Schaden und muss mich mit Versicherung rumschlagen, welche dann einen Pseudowert ansetzen, welcher vielleicht nicht mal den reelen Wert des Autos widerspiegelt.

Ich muss mich um einen neuen Wagen kümmern, welchen ich natürlich "IMMER" gleichwertig zu der von der Versicherung bezahlten Summe nach X-Wochen kaufen kann.

Man sollte mal drüber nachdenken, dass so wie beim TE mit dem Arbeitsplatz auch schnell Existenzen dran hängen können.

Zitat:

Original geschrieben von blueXtreme

 

Nochmal etwas genauer. Auf meinem Grund und Boden darf ich doch Fahrzeuge abstellen, welche nicht für den öffentlichen Straßenverkehr tauglich sind.

Du darfst in deinem Garten auch keine Selbstschussanlagen aufstellen. Für Deinen Hund hast du eine Versicherung, die den Einbrecher schützt. Der darf nämlich auch Schadenersatz verlangen, wenn er durch den Wachhund zu Schaden kommt. ;)

Themenstarteram 16. Oktober 2014 um 21:05

So, ich hole den Beitrag nochmal aus der Versänkung da es jetzt endlich komplett abgeschoßen ist. Gut 2,5 Wochen nach dem Diebstahl bekahm ich einen Anruf von der Polizei in Dresden. "Ihr Auto wurde wieder aufgefunden, sichergestellt und steht auf dem Verwahrgelände." Also nach Dresden (450KM) und die Gegenstände im Auto als meine oder nicht meine Identifiziert. Der Dicke sah von Außen recht mitgenommen aus. Total verdreckt und rundum verkratzt.

Im Innenraum wurde es dann schlimmer. Die gesamte Inneraumbeleuchtung und die Ausstiegsleuchten in den Türen wurden komplett raugerissen. Der Anschnallgut hinten rechts wurde abgeschnitten und lag im Kofferraum. Zentimeter hoch Erde und Dreck überall. Scheinbar sind die durch den Wald geschrotet. Türschloß aufgebrochen und dabei die Tür verbeult. Zündschloß wahr unversährt. Nach mehreren vergebichen Startversuchen (nicht mal die Lekradsperre ging auf) mit meinem Schlüssel ging das KI an. Rund 1000KM sind die damit umgejuckelt. Also Versicherung angerufen und Informiert. Antwort Bitte Stehen lassen und alle Schlüssel an uns schicken bis unser Gutachter sich den Wagen angeschaut hat. Die wirklich nette Dame von der KriPo war garnicht begeistert. Platzmangel auf dem Gelände. Nach weiteren drei Wochen war auch der Gutachter da. Ergebnis nach viel hinterher Telefonieren und allerhand Schriftverkehr: Wirtschaftlicher Totalschaden. Wiederbeschaffungswert 7350€ Brutto, Restwert 3280€ und Rep. Kosten in Höhe von 13.553,35€:eek: Zu meinem Erstaunen wurde mit dem Gutachten ach ein Aufkäufer genannt der ein Verbindliches Angebot über den Restwert gemacht hat. 2 Tage nach Erhalt des Gutsachtens hatte die Versicherung den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert und 150€ SB bei der TK bezahlt. 4Tage später hatte der Aufkäufer zeit dem Wagen abzuholen. Also wieder nach Dreden. Kaufvertrag ausgefüllt Bargeld entgegen genommen und zugesehen wie 2 übergewichtige Herren den Dicken mit viel Mühe mit einer Kurbelgetriebenen Seilwinde auf einen altersschwachen Anhänger würgten. Nun ist er offiziell und legal in Polen und ich immernoch erstaunt das es für meinen Serviceheft gepflegten 05er 2.7TDI Avant mit Handschaltung, 263TKM und kaum Ausstattung auf 4ter Hand noch so viel Geld giebt.

Hi Bulli Driver

na wenn man die ersten Zeilen liest, dann fährt einem der Schauer über den Rücken hinunter...

Aber zum Schluss hast Du dann doch ein bisschen Glück gehabt...

Am besten ist es "normalerweise" wenn man das Auto nicht mehr findet..., denn genau sowas passiert wenn der Wagen wieder auftaucht, und meistens fast kpl. ausgeschlachtet!!!

Freut mich für Dich, Daumen hoch.

Gruß

Roland

Themenstarteram 19. Oktober 2014 um 20:36

Noch ein kleiner Hinweis. Bei dem vergeblichen Versuch den Dicken mit den Oglinalschlüßel zu starten kahm mir der Gedanke das das Türschloß äußerlich recht ramponiert aber das Zündschloß makellos war. Also einfach mal den Schlüssel vom neuen Dicken ins Zündschloß gesteckt und erstaunt festgestellt das ich den genauso drehen konnte. Scheinbar giebt es garkein richtigen Schließzylinder für´s Zündschloß.:mad:

Zitat:

@Bulli Driver schrieb am 19. Oktober 2014 um 22:36:47 Uhr:

Noch ein kleiner Hinweis. Bei dem vergeblichen Versuch den Dicken mit den Oglinalschlüßel zu starten kahm mir der Gedanke das das Türschloß äußerlich recht ramponiert aber das Zündschloß makellos war. Also einfach mal den Schlüssel vom neuen Dicken ins Zündschloß gesteckt und erstaunt festgestellt das ich den genauso drehen konnte. Scheinbar giebt es garkein richtigen Schließzylinder für´s Zündschloß.:mad:

Ich kann meinen Schlüssel auch ins Zündschloss von einem Verwandten(S6 4F) stecken und er passt nur ich kann ihn nicht drehen... Die haben bestimmt dein Zündschloss geschrottet deswegen kannst mit jedem Schlüssel drehen;)

Hallo,

mal diesen Thread wieder erwecken....

Frage wegen Diebstahlschutz.

Gibt es denn die Möglichkeit entweder den Fingerprint oder diese Codeeingabe à la Transporter vom A8 in den A6 einzubauen?

PS: jede Art von Auto wird geklaut, sogar ein Fiesta Bj90

 

Lg

Themenstarteram 22. Dezember 2014 um 16:41

Ob das möglich ist kann ich nicht sagen aber ich bezweifel das es sinnvoll ist. Nach dem was ich im Internet herrausfinden konnte gehen die über den OBD Stecker mit dem Notebook direkt auf MSG und spielen eine Schadsoftware auf mit der die Wegfahrsperre ausgehebelt wird und sich der Wagen vermutlich mit einem nachgemachten Schlüssel starten lässt. Ein Bekannter meine es giebt nur eine Hand voll verschiedene Schlüsselprofiele.

Zitat:

@Bulli Driver schrieb am 19. Oktober 2014 um 22:36:47 Uhr:

........... Scheinbar giebt es garkein richtigen Schließzylinder für´s Zündschloß.:mad:

Das Zündschloss vom 4F ist nicht auf den vorhandenen Schlüssel "codiert" - dieses ist ohne Kennung bzw. Fräsung. Wenn ein Schlüssel verloren wird, muss er nur wegen dem Fahretür-Schließzylinder nachgefräst werden.

Die Freigabe des Zündschloss erfolgt über den internen LIN der ELV, wenn die Kennung des Transponders im Schlüssel dieses erlaubt.

Themenstarteram 22. Dezember 2014 um 21:04

Sowas habe ich auch vermutet da das Türschloss recht rabiat aufgebrochen wurde aber der Bereich um´s Zündschloss unversehrt war. Was mich halt gewundert hat das ich den Schlüssel des neuen A6 ins Zündschloss des alten bekommen hatte und drehen konnte. Das sich mit beiden Schlüsseln nichts tat schiebe ich auf die geänderte SW im MSG, da selbst mit einer Starterbatterie das Lenkradschloss und die Zündung keinen Mux machten. Egal mit welchen Schlüssel.

Ich selber wohne 30 km von der Polnischen Grenze entfernt.

Bei uns hier ist es ziemlich ruhig.

Im Sommer wenn die Touristen die Insel belagern da werden schon mal A6 geklaut wie jedes Jahr.

Auf der A20 werden nachts auch gezielt Audi s raus gezogen selber schon erlebt ;)

Dafür gibt es bestimmte Beamte die das durch ziehen.

Zitat:

@meckpomm A6 4F schrieb am 22. Dezember 2014 um 22:10:56 Uhr:

.....wenn die Touristen die Insel belagern da werden schon mal A6 geklaut wie jedes Jahr.....

Also wohl Usedom ?! Da hatte ich vor 1,5 Jahren dann ja wohl Glück, meiner stand die ganze Zeit auf einem Fleck - hatten Fahrräder mit. Ob die Klaubacken auch wissen, dass nachts Wagen "rausgezogen", also kontrolliert werden? Ich als Dieb würde dann ja......

Gruß, lippe1audi

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