Auto gekauft, Verkäufer hatte Wildunfall

Hallo Leute,

ich hoffe ihr könnt hier ein bisschen Klarheit in die Sache bringen.

Zur Geschichte: Ich habe am Sonntag ein Auto besichtigt, soweit so gut. Habe mit dem Verkäufer einen Kaufvertrag abgeschlossen und da ich das Auto noch nicht direkt mitnehmen konnte einen Abholtermin auf das kommende Wochenende gelegt. Nun hatte der Verkäufer ein Zusammentreffen mit einem Hasen und die Stoßstange wurde in Mitleidenschaft gezogen (1500,- Schadenssumme). Nun hat er mir ein paar Vorschläge unterbreitet wie eir das ganze Regeln könnten. Also hab ich mich dazu entschieden, da ich den Wagen trotzdem gerne hätte, dass das Ganze einfach über die Versicherung abgewickelt wird. Sprich Reperatur in der Fachwerkstatt und das Ganze wäre für mich kein Thema mehr.
Jetzt stellt sich der Verkäufer quer und will von mir seine Selbstbeteiligung bezahlt haben oder den Vorschlag den Wagen so zu lassen und mir nach Abzug von Steuern und seine SB die restliche Gutachtenhöhe auszubezahlen, da der Wagen ja jetzt mir gehöre. Da ich dies aber abgelehnt habe und den Schaden lieber bei der Fachwerkstatt beheben zu lassen als bessere Variante ansehe. Nun hat der Verkäufer angedeutet mir den Wagen doch nichtmehr verkaufen zu wollen.

So hier nun meine eigentliche Frage, wie sollte das nun ablaufen und kann er den Kaufvertrag aufheben? (es erfolgte keine Anzahlung und im Vertrag steht drin, dass bis zur vollen Erfüllung des Vertrages das Auto im Besitz des Käufers bleibt)?

Vieln Dank und ich hoffe auf Hilfe.

Gruß

Beste Antwort im Thema

Sei froh. Bei so einem Verkäufer, der Dir auch noch die Eigenbeteiligung der Versicherung aufs Auge drücken will, würde ich sagen, dass er seine Karre behalten soll.

Und das Wägelchen ist auch nicht mehr in dem Zustand wie es gekauft wurde. Er hat es in den Zustand zu versetzen und zwar ohne Beteiligung von Dir.

Diese Karre gibt es auch woanders zu kaufen.

60 weitere Antworten
60 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess


Er hat wohl mal was von Unmöglichkeit gehört.

allerdings lohnt sich das (nicht die Unmöglichkeit sondern das Thema selbst) hier gar nicht mehr, TE ist ja bei seiner Anwältin. Und mehr als Meinungen und Erfahrungen gibts hier sowieso nicht.
[...]

Und was meinst du was es bei einem Anwalt gibt? Wahrheit und Sicherheit?

Dann bewahre dir deinen Glauben.

(Aber grundsätzlich hast du Recht, weil es keinen Belang hat was hier gemeint wird. Zumal der TE etwas beratungsresistent ist, mit diesem dreist-dummen Zeitgenossen trotzdem ein Geschäft machen will.)

auch ich bin kein Anwalt, habe mich aber zumindest mit dieser Thematik mal im Rahmen einer Prüfung auseinandersetzen dürfen, daher ist das noch ganz gut im Gedächtnis.

1. Der Vertrag ist unterzeichnet. Der Ware-Geld-Austausch hat noch nicht stattgefunden. Genauso wie es deine Pflicht wäre, die Ware zu bezahlen ist es Pflicht des Verkäufers die Ware auch im beschriebenen Zustand zu liefern. Ist die Ware nicht im beschriebenen Zustand muss der VK sie entweder in diesen versetzen (lassen) oder einen Ersatz liefern. Da gibt es recht wenig dran zu rütteln.

2. Kann er weder die Ware in den Zustand versetzen (geht in diesem Fall ja nicht, ein KFZ mit dem Merkmal Unfallfrei kann man schlicht nicht wieder in den Zustande Unfallfrei versetzen wenn es einen Unfall hatte) und kann er auch keinen Ersatz liefern (was wohl auch schwierig wird), hat der Käufer einen Anspruch auf Kompensation. Dies kann, wie bereits erwähnt, wirklich so enden, dass er sich (nach Fristsetzung usw) bei einem anderen Händler ein gleiches Auto kauft und vom VK den Differenzbetrag einfordert.

3. Das mit dem Einfordern hat natürlich gleich mehrere Nachteile, erstmal kostet das Geld (was man sich auch wiederholen könnte), Zeit und Nerven. Zweitens muss es auch was zum einfordern geben. Drittens gibt es ja immer einen Unterschied zwischen recht haben und recht bekommen.

4. Natürlich kann man dem VK auch einen Vergleichsvorschlag unterbreiten. Wenn du die Karre für 16t kaufen wolltest die Reparatur 1,5t kostet könnte man beispielsweise anbieten, das Fahrzeug repariert als Unfallwagen für 15t zu nehmen.

Im Prinzip wird es wohl zwei Möglichkeiten geben:

a) Auf Streit aus sein. Hier würde ich auch einen Vergleichsvorschlag an den Verkäufer einordnen.
b) Sich mit dem VK darauf einigen dass man den Vertrag als nichtig betrachtet (dem sollte er wohl zustimmen) und woanders einkaufen. Wie schon geschrieben, Autos gibt es mehr als genug, und mit so jemdem würde ich keine Geschäfte machen wollen. Meine Meinung.

Was ich aber auf gar keinen Fall hinnehmen würde, wäre der Vorschlag des VK seine Selbstbeteiligung zu zahlen. Das ist schon mehr als Frech.

Grüße,
dG

P.S. Vermutlich wäre es auch witzig mal zu überlegen, was die rechtlichen Folgen einer Nutzung eines bereits vertraglich verkauften Gutes durch den VK ohne Einverständnis des K wären. Nicht dass der TE einen Vorteil daraus hätte, einfach mal interessehalber.

Ich würde an Stelle des TE hier klar zu Möglichkeit "b" tendieren.
Teile dem Verkäufer mit daß Du einverstanden bist und er sein Fahrzeug gerne behalten darf.
Such dir dann ein anderes.
Alles andere bringt nur Kopfschmerzen und Ärger.

Zitat:

Original geschrieben von Matsches


Ich würde an Stelle des TE hier klar zu Möglichkeit "b" tendieren.
Teile dem Verkäufer mit daß Du einverstanden bist und er sein Fahrzeug gerne behalten darf.
Such dir dann ein anderes.
Alles andere bringt nur Kopfschmerzen und Ärger.

Dazu würde ich auch tendieren. Allerdings nicht ohne weitere Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

Ähnliche Themen

Die Diskussion und die Erklärungen sind ja ganz interessant. Die Tendenz den Wagen zurück zu geben bzw. gar nicht erst abzunehmen, ist klar erkennbar.
Nun bin ich ja nicht mehr soooo jung und habe damit einige Lebenserfahrung. Heißt ICH wüsste was ich tun müsste und die Diskussion wäre längst beendet. Nur geht es nicht um mich.

Nun habe ich trotzdem eine Frage die der TE in seinem Eingangspost leider nicht klar beschrieben hat. Ist der Verkäufer gewerblicher oder privater Verkäufer? Wie sieht es denn dann aus, wenn es entweder ein gewerblicher Verkäufer ist, mit klar geregelter Vorgehensweise? Oder, wenn der Verkäufer eher Privatmann ist? Ok, die einschlägigen Gesetze sollten für alle Fälle gelten. Trotzdem unterscheiden sich doch Verkäufe von privat und Gewerblich in der Abwicklung und Rücktrittsrecht etc.
Was ich meine ist: Bei einem gewerblichen Verkäufer hätte ich absolut kein Problem vom Kaufvertrag zurück zu treten. Bei einem privaten Verkäufer könnte das ein zäher Kampf werden ... Es sieht zwar eher nach Privatverkauf aus, nur definitiv steht es nirgendwo.
Danke für die Aufklärung! 😉

Also mal ein update wie die Sache nun geregelt wird.

Da ich immernoch Interresse an dem Wagen hab (ich bin nich Beratungsresistent) und ich mich bei meinem Anwalt beraten habe, wird der Verkäufer den Wagen fachmännisch und ordnungsgemäß ind den Zustand versetzen lassen wie er bei Besichtigung und Vertragsabschluss dagestanden hat. Und zwar auf seine Kosten!!
Mein Anwalt würde auch nicht davor scheuen vor Gericht zu gehen, da der Fall recht eindeutig ist.

"Der Verkäufer (hier ein Privatmann) ist solange Eigentümer bis zur vollständigen Erfüllung des Kaufvertrages. Somit hat dieser auch für evtl Schäden zu haften. Ich als Käufer habe das Recht auf Vertragserfüllung und bekomme deshalb den Wagen repariert übergeben. Da der Schaden vom Umfang nicht sonderlich groß war und ich damit einverstanden bin, dass dsr Wagen in den Ausgangszustand versetzt wird und mir dann so übergeben wird, ist es für mich so in Ordnung.

Gruß

Na dann ist ja alles in Ordnung. Hört sich ja so an, als ob der Verkäufer das schon abgenickt hätte.
Denk daran, dass du den Wagen aber nicht als "unfallfrei" deklarieren solltest, wenn du ihn mal wieder verkaufen willst. 😉
Ob man wegen so einem "kleinen" Schaden auf Wertminderung beharren sollte, lasse ich jetzt mal dahingestellt.

DANKE an den TE für die Rückmeldung/Aufklärung! 😛

Das mit dem "unfallfrei" ist mir natürlich bewusst und wird bei Weiterverkauf nicht verschleiert! Die Gegenseite hat zugestimmt allerdings auf seinem Recht bestanden die Reperatur dort durchzuführen wo er möchte. Solange fachgerecht und mit Rechnung kann er dies gern tun.

Gruß

Paß auf, daß es keine Gefälligkeitsrechnung wird (Arbeitsbericht usw. evtl. zeigen lassen).
Laß Dich da noch hierfür beraten!!!!

Nicht daß da der Kumpel mit Bauschaum und Lack da was aufhübscht und der Spezi über seine Werkstatt dann die entspr. Rechnung ausdruckt.

Normalerweise wird die Stoßstange und deren Aufhängungen und Stauchelemente geprüft und/oder ersetzt.

Keine Angst, da ich mit einer weiteren Person das ganze natürlich begutachten werde (die Stoßstange muss ersetzt werden, da Teile abgebrochen waren) und wir beide Mechaniker sind werden wir, wenn gepfuscht wurde schon sehn ob.

Hauptsache ist ersteinmal, dass nun alles geklärt ist und die Übergabe bald über die Bühne geht.

Gruß

@Mav3rick,
darf man Fragen um welches Fahrzeug es sich handelt.
Scheint ja schon was spezielleres zu sein (Ausstattung, Modell etc. pp.) da Du dieses unbedingt haben möchtest.

Es handelt sich um einen Golf 6 GTI in Vollausstattung.
Ich wollte eben nur die nötigsten Details rauslassen.

Zitat:

Original geschrieben von Mav3rick:
"Also mal ein update wie die Sache nun geregelt wird.
Da ich immernoch Interresse an dem Wagen hab (ich bin nich Beratungsresistent) und ich mich bei meinem Anwalt beraten habe ...".

Zitat:

Original geschrieben von HHH1961:
"Ich bin kein Rechtsgelehrter, aber ..."

... aber die Einschätzung Deines Anwaltes habe ich so erwartet. Danke für das Update. Und viel Erfolg bei der Kaufvertragsabwicklung

wünscht der HHH1961

Dankeschön!

Und auch an alle Andren Danke!

Gruß

Deine Antwort
Ähnliche Themen