Auto gekauft, Verkäufer hatte Wildunfall

Hallo Leute,

ich hoffe ihr könnt hier ein bisschen Klarheit in die Sache bringen.

Zur Geschichte: Ich habe am Sonntag ein Auto besichtigt, soweit so gut. Habe mit dem Verkäufer einen Kaufvertrag abgeschlossen und da ich das Auto noch nicht direkt mitnehmen konnte einen Abholtermin auf das kommende Wochenende gelegt. Nun hatte der Verkäufer ein Zusammentreffen mit einem Hasen und die Stoßstange wurde in Mitleidenschaft gezogen (1500,- Schadenssumme). Nun hat er mir ein paar Vorschläge unterbreitet wie eir das ganze Regeln könnten. Also hab ich mich dazu entschieden, da ich den Wagen trotzdem gerne hätte, dass das Ganze einfach über die Versicherung abgewickelt wird. Sprich Reperatur in der Fachwerkstatt und das Ganze wäre für mich kein Thema mehr.
Jetzt stellt sich der Verkäufer quer und will von mir seine Selbstbeteiligung bezahlt haben oder den Vorschlag den Wagen so zu lassen und mir nach Abzug von Steuern und seine SB die restliche Gutachtenhöhe auszubezahlen, da der Wagen ja jetzt mir gehöre. Da ich dies aber abgelehnt habe und den Schaden lieber bei der Fachwerkstatt beheben zu lassen als bessere Variante ansehe. Nun hat der Verkäufer angedeutet mir den Wagen doch nichtmehr verkaufen zu wollen.

So hier nun meine eigentliche Frage, wie sollte das nun ablaufen und kann er den Kaufvertrag aufheben? (es erfolgte keine Anzahlung und im Vertrag steht drin, dass bis zur vollen Erfüllung des Vertrages das Auto im Besitz des Käufers bleibt)?

Vieln Dank und ich hoffe auf Hilfe.

Gruß

Beste Antwort im Thema

Sei froh. Bei so einem Verkäufer, der Dir auch noch die Eigenbeteiligung der Versicherung aufs Auge drücken will, würde ich sagen, dass er seine Karre behalten soll.

Und das Wägelchen ist auch nicht mehr in dem Zustand wie es gekauft wurde. Er hat es in den Zustand zu versetzen und zwar ohne Beteiligung von Dir.

Diese Karre gibt es auch woanders zu kaufen.

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Hat du deinen Anwalt nach der "Unmöglichkeit" Möglichkeit gefragt?

Kann euren Vertrag nicht erfüllen (sofern unfallfrei Bestandteil ist)?
Diese Eigenschaft wird auch nicht durch eine Reparatur wiederhergestellt?
Also ist es ihm nicht möglich den Vertrag "das Auto GolVI GTI mit Fg-Nr. WVWZZZ1KZ... unfallfrei" zu erfüllen?

Aber ihr schließt ja einen neuen Vertrag. 🙂
Auf jeden Fall viel Glück.

Zitat:

Original geschrieben von Mav3rick


Die Gegenseite hat zugestimmt allerdings auf seinem Recht bestanden die Reperatur dort durchzuführen wo er möchte.

Nachtigall, ick hör dir trappsen!🙄

Zitat:

Original geschrieben von Matsches



Zitat:

Original geschrieben von Mav3rick


Die Gegenseite hat zugestimmt allerdings auf seinem Recht bestanden die Reperatur dort durchzuführen wo er möchte.
Nachtigall, ick hör dir trappsen!🙄

ich würde da auch sagen: egal wo, nur ein vw emblem muss auf der rechnung zu sehen sein, also vertragswerkstatt

Was nützt dem TE aber eine Vertragswerkstatt, wenn die keine Karosserieschneider hat? Nüscht!
Was mich beruhigt ist, ich habe nicht alleine "Bauchschmerzen" bei der ganzen Sache. Hoffentlich ist da nicht doch noch mehr im argen ...? Vielleicht sind wir auch einfach zu misstrauisch, weil, die Welt ist ja so Abgrund tief schlecht und mies und es gibt ja nur noch Lug und Trug in der Gesellschaft 😁
Ach ... TE ... wie wäre es denn mit ein paar Fotos und einer Probefahrt??? Ach ja, vielleicht machst du anstelle des Fuchsschwanz ein Hasenfell an die Stoßstange? 😁 Quasi als Glücksbringer ... 😉

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Der TE hat sein Problem vorgetragen, ihm wurde verschiedene Tipps angeraten, er hat sich beim Anwalt beraten, er hat seine Vorgehensweise entschieden und entsprechend berichtet. Damit ist die Sache doch eigentlich erledigt. Nun macht ihm doch bitte nicht noch im Nachhinein unnötig Angst (die m.E. zudem unbegründet ist).
meint der HHH1961

Ja genau, hatte genug in letzter Zeit ^^
Hier noch ein Bild:

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22


Was nützt dem TE aber eine Vertragswerkstatt, wenn die keine Karosserieschneider hat? Nüscht!

Um eine Stoßstange auszutauschen reichen zwei Leute die wissen wie man das mach, da braucht es keinen Karosserieschlosser.

Bei 1500€ dürfte nicht mehr als der Stoßfänger betroffen sein da schon der Stoßfänger ohne Lack um die 1000€ kosten dürfte und dann muß noch Einiges von der Alten in die Neue umgebaut werden, lackieren und Montage.

Vermutlich hat das Teil im unteren Bereich einen Riß, 😁 passiert bei VW ganz gerne wenn ein Hase oder ähnliches Kaliber in die Quere kommt, wo bei anderen Herstellern gar nichts passiert ausser das das Tier Fuchsfutter wurde.

Wie auch immer, eine neue Stoßstange dürfte kaum einen Wertverlust rechtfertigen da es ja im Grunde nur ein angeschraubtes Dekoteil ist.

Ohne Wertminderung würde ich ihn nicht "davonkommen lassen". DU hast beim Wiederverkauf durch den Fakt, dass es sich jetzt um einen Unfallwagen handelt mit einer Einbuße zu rechnen. Das sollte sich auch im Kaufpreis widerspiegeln.

Wann ist ein Unfall auch ein Unfall den man angeben muss beim weiter verkauf? So lange doch nur Stoßstange und Halter betroffen sind und nichts verzogen ist was wichtige Teile sind muss man das doch nicht angeben.

Zitat:

Original geschrieben von 1a2b3c


Wann ist ein Unfall auch ein Unfall den man angeben muss beim weiter verkauf? So lange doch nur Stoßstange und Halter betroffen sind und nichts verzogen ist was wichtige Teile sind muss man das doch nicht angeben.

Doch. Neue Stoßstange wg. Unfall = Unfallwagen. Da ist die Rechtsprechung ziemlich eindeutig.

Aber die "Stoß"stange ist doch dafür da um ein geringfügigen Aufprall ohne größere weitere Schäden abzufangen. Und ich denke eher die Lackierung wird einiges an Geld kosten.
Ein Unfall der als Unfall auch angeben muss ist für mich kein Stoßstangenschaden.

Hier sind paar Beispiele dabei KLICK

Zitat:

Original geschrieben von 1a2b3c


… Ein Unfall der als Unfall auch angeben muss ist für mich kein Stoßstangenschaden.

Es kommt aber nicht auf dein persönliches Empfinden, sondern auf geltendes Recht incl. bereits ergangener Urteile an.

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22


Was nützt dem TE aber eine Vertragswerkstatt, wenn die keine Karosserieschneider hat? Nüscht!

die vertragswerkstatt ist trotzdem ansprechpartner, wenn was nicht gescheit gemacht wurde. das ist was wert. mein händler - und ganz viele andere - hat auch keinen eigenen lackierer im haus. aber ich renn doch nicht bei nem schaden zu ihm, lass mir ne neue stoßstange dranbauen und fahre dann zu seinem lackierer, der -auf ne seperate rechnung - den lack drauf macht

*fehlpost*

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