Auto gekauft, Verkäufer hatte Wildunfall
Hallo Leute,
ich hoffe ihr könnt hier ein bisschen Klarheit in die Sache bringen.
Zur Geschichte: Ich habe am Sonntag ein Auto besichtigt, soweit so gut. Habe mit dem Verkäufer einen Kaufvertrag abgeschlossen und da ich das Auto noch nicht direkt mitnehmen konnte einen Abholtermin auf das kommende Wochenende gelegt. Nun hatte der Verkäufer ein Zusammentreffen mit einem Hasen und die Stoßstange wurde in Mitleidenschaft gezogen (1500,- Schadenssumme). Nun hat er mir ein paar Vorschläge unterbreitet wie eir das ganze Regeln könnten. Also hab ich mich dazu entschieden, da ich den Wagen trotzdem gerne hätte, dass das Ganze einfach über die Versicherung abgewickelt wird. Sprich Reperatur in der Fachwerkstatt und das Ganze wäre für mich kein Thema mehr.
Jetzt stellt sich der Verkäufer quer und will von mir seine Selbstbeteiligung bezahlt haben oder den Vorschlag den Wagen so zu lassen und mir nach Abzug von Steuern und seine SB die restliche Gutachtenhöhe auszubezahlen, da der Wagen ja jetzt mir gehöre. Da ich dies aber abgelehnt habe und den Schaden lieber bei der Fachwerkstatt beheben zu lassen als bessere Variante ansehe. Nun hat der Verkäufer angedeutet mir den Wagen doch nichtmehr verkaufen zu wollen.
So hier nun meine eigentliche Frage, wie sollte das nun ablaufen und kann er den Kaufvertrag aufheben? (es erfolgte keine Anzahlung und im Vertrag steht drin, dass bis zur vollen Erfüllung des Vertrages das Auto im Besitz des Käufers bleibt)?
Vieln Dank und ich hoffe auf Hilfe.
Gruß
Beste Antwort im Thema
Sei froh. Bei so einem Verkäufer, der Dir auch noch die Eigenbeteiligung der Versicherung aufs Auge drücken will, würde ich sagen, dass er seine Karre behalten soll.
Und das Wägelchen ist auch nicht mehr in dem Zustand wie es gekauft wurde. Er hat es in den Zustand zu versetzen und zwar ohne Beteiligung von Dir.
Diese Karre gibt es auch woanders zu kaufen.
60 Antworten
Hi,
erstmal Danke für die bis jetzt geposteten Posts und noch für alle folgenden Posts!
Ich bin wirklich gewillt den Vertrag zu erfüllen, solange das Auto repariert wird. Die SB liegt laut Verkäufer bei 300€, der Kaufpreis liegt bei annähernd 16000€. Also in meinen Augen ist die SB ein Klacks. Aber ich werde die auf keinen Fall tragen, rein aus Prinzip nicht. Leih mir ja schließlich auch kein Auto, fahrs kaputt und sag "is nich meins, sieh zu was du machst!"
gruß
Er hatte einen Unfall mit einem auf dem Papier verkauften Wagen ? Und nun soll ich für den Schaden , zumindest teilweise , aufkommen ? Ich würd ihn fragen, ob er noch alle Tassen im Schrank hat.
Mit so einem Angebot schiesst sich der Verkäufer aber selber ins Abseits. Der kann seine Karre behalten oder setzt sie auf seine Kosten un den ursprünglich vereinbarten Zustand.
Ohne Wenn und Aber !
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
bei 1500€ schaden ist die karre nunmal nichtmehr 'unfallfrei'!Zitat:
Original geschrieben von 18.430
Aber wieso ist der Wagen ein Unfallwagen, nur weil ein Hase die Stoßstange zertrümmert hat?
Richtig. Dementsprechend ist das Fahrzeug nicht mehr in dem vertraglich zugesicherten Zustand der Unfallfreiheit. Deshalb könnte man da gleich mal eine Kaufpreisminderung als Anspruch geltend machen.
Zitat:
Original geschrieben von Mav3rick
...der Kaufpreis liegt bei annähernd 16000€...
Schadenersatzansprüche bei Nichterfüllung eines Vertrages bewegen sich i.d.R. zwischen 5 - 20 % des Kaufpreises. Damit solltest du den Verkäufer mal konfrontieren. Eventuell ist ihm das überhaupt nicht bewußt.
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das werde ich tun, sobald mir meine Anwältin morgen grünes Licht gibt, nur um ein Schuß ins Blaue zu vermeiden.
Hab ja sowas dreißtes selten erlebt...
lg
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Schadenersatzansprüche bei Nichterfüllung eines Vertrages bewegen sich i.d.R. zwischen 5 - 20 % des Kaufpreises. Damit solltest du den Verkäufer mal konfrontieren. Eventuell ist ihm das überhaupt nicht bewußt.
Wobei der entstandene Schaden vom Käufer nachzuweisen ist.
Mir würden da spontan höchstens die Fahrtkosten für die erste Besichtigung einfallen.
Zitat:
Original geschrieben von Elchsucher
Wobei der entstandene Schaden vom Käufer nachzuweisen ist. Mir würden da spontan höchstens die Fahrtkosten für die erste Besichtigung einfallen.
Plus sämtliche Aufwände und Kosten für die Ersatzbeschaffung, auch das fällt unter Schaden.
Wenn der Verkäufer ADAC Mitglied ist, könnte er sich seine SB auch über die Wildschaden-Beihilfe des ADAC wiederholen.
Zitat:
Original geschrieben von Elchsucher
Wobei der entstandene Schaden vom Käufer nachzuweisen ist.Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Schadenersatzansprüche bei Nichterfüllung eines Vertrages bewegen sich i.d.R. zwischen 5 - 20 % des Kaufpreises. Damit solltest du den Verkäufer mal konfrontieren. Eventuell ist ihm das überhaupt nicht bewußt.Mir würden da spontan höchstens die Fahrtkosten für die erste Besichtigung einfallen.
Nur die Fahrkosten? Negativ.
Der Käufer hat Anspruch auf Lieferung des Fahzeuges, so wie es gekauft wurde. Kann der Verkäufer diesen Vetrag nicht mehr so erfüllen, wie er geschlossen wurde, so ist er Schadenersatzpflichtig.
Das bedeutet:
Da der Wagen nicht mehr unfallfrei ist, könnte der Käufer den entsprechenden Wertverlust geltend machen. Auch ein kleiner Hase kann einen großen Schaden verursachen. Kommt aufs Tempo an.
Der Käufer könnte sogar, wenn der Verkäufer das Fahrzeug nicht so liefern will, wie es gekauft wurde, ein gleichwertiges Fahrzeug anderswo kaufen und die Mehrkosten dem unwilligen Verkäufer in Rechnung stellen. Natürlich nur nach angemessener, schriftlich gesetzter Frist, ggfls. noch eine Nachfrist, ebenfalls schriftlich.
Doch dazu würde ich erst mal einen Fachanwalt fragen, der vielleicht auch mal die Bonität des Verkäufers überprüfen könnte. Kann ja sein, daß der Verkäufer überschuldet ist und garnicht in der Lage wäre, Schadenersatz und entsprechende Mehrkosten zu tragen.
Es könnte natürlich auch so sein, daß der Verkäufer plötzlich ein noch besseres Angebot bekommen hat und mit dieser windigen Angelegenheit den "alten" Käufer zum Vertragsrückzug bringen will. Vielleicht will er dann auch noch Kohle dabei rausschlagen.
Jedenfalls sollte sich der Käufer diese ganzen Angaben, Hasenunfall usw. schriftlich geben lassen, denn hinterher heißt es, das wurde nie so gesagt.
Na, hier sind ja die Rechtsexperten unter sich 😉
Vorweg, ich bin auch keiner, und ich werde schon garnicht irgendwo irgendwelche Urteile raussuchen die scheinbar meinen Standpunkt untermauern sollen. Aber ich hatte (vor vielen Jahren 😎) ein paar Rechtsvorlesungen und entsprechende Schulungen, und versuche mal mich daran zu erinnern.
Und mit dem im Hintergrund kann ich mich der allgemeinen Meinung hier, was du nicht alles für Ansprüche gegenüber dem Verkäufer hättest, nicht anschließen. Ein Kaufvertrag (im seinem eigentlichen Sinn, nicht zu verwechseln mit dem Stück Papier auf dem "Kaufvertrag" steht) besteht aus zwei Teilen, einerseits der ausdrücklichen, übereinstimmenden Willenserklärung der beiden Parteien den Kauf zu tätigen (was in dem Fall wohl mit der Unterschrift im Papier-"Kaufvertrag" geschehen ist) und dem tatsächlichen Akt, sprich Ware gegen Geld auszutauschen.
Da zweites noch nicht geschehen ist, und aufgrund dessen, dass die Ware nicht mehr in der in der Willenserklärung beschriebenen Form existiert, auch unmöglich noch gemacht werden kann, habt ihr keinen Kaufvertrag. Du hast den Wagen nicht gekauft.
Daraus jetzt abzuleiten dass der Verkäufer das Auto reparieren muss, sehe ich nicht. Dazu müsste jetzt auch die Willenserklärung übereinstimmend geändert werden, und ihr stimmt ja nicht mehr überein 😁
Ist das Auto nach der Reparatur weniger Wert weil es ein Unfallwagen ist? Ist ein Auto bei dem beschädigte Anbauteile durch Neuteile ersetzt wurden überhaupt einer? Ich glaube nicht,... Oder ist er gar mehr wert, weil ja jetzt Neuteile Verbaut sind?
Was ich mit dem ganzen sagen will: Bevor du versuchst irgendwelche angeblichen Ansprüche bei Gericht geltend zu machen, lass dich lieber von einem guten und ehrlichen Anwalt beraten und verlass dich nicht drauf was hier angebliche Experten im Forum erzählen.
Oder wähle den einfachen und unkomplizierten Weg: Vergiss die ganze Geschichte, das Vertrauen und das gute Gefühl sind ja sowieso schon dahin, such dir einen neuen Wagen und der Verkäufer soll sich zu welchen Konditionen auch immer einen neuen Käufer suchen. Das hat er dir ja auch schon angeboten.
so long,
Elwood
Zitat:
Original geschrieben von elwood123
Na, hier sind ja die Rechtsexperten unter sich 😉Vorweg, ich bin auch keiner, und ich werde schon garnicht irgendwo irgendwelche Urteile raussuchen die scheinbar meinen Standpunkt untermauern sollen. Aber ich hatte (vor vielen Jahren 😎) ein paar Rechtsvorlesungen und entsprechende Schulungen, und versuche mal mich daran zu erinnern.
Und mit dem im Hintergrund kann ich mich der allgemeinen Meinung hier, was du nicht alles für Ansprüche gegenüber dem Verkäufer hättest, nicht anschließen. Ein Kaufvertrag (im seinem eigentlichen Sinn, nicht zu verwechseln mit dem Stück Papier auf dem "Kaufvertrag" steht) besteht aus zwei Teilen, einerseits der ausdrücklichen, übereinstimmenden Willenserklärung der beiden Parteien den Kauf zu tätigen (was in dem Fall wohl mit der Unterschrift im Papier-"Kaufvertrag" geschehen ist) und dem tatsächlichen Akt, sprich Ware gegen Geld auszutauschen.
Da zweites noch nicht geschehen ist, und aufgrund dessen, dass die Ware nicht mehr in der in der Willenserklärung beschriebenen Form existiert, auch unmöglich noch gemacht werden kann, habt ihr keinen Kaufvertrag. Du hast den Wagen nicht gekauft.
Daraus jetzt abzuleiten dass der Verkäufer das Auto reparieren muss, sehe ich nicht. Dazu müsste jetzt auch die Willenserklärung übereinstimmend geändert werden, und ihr stimmt ja nicht mehr überein 😁
Ist das Auto nach der Reparatur weniger Wert weil es ein Unfallwagen ist? Ist ein Auto bei dem beschädigte Anbauteile durch Neuteile ersetzt wurden überhaupt einer? Ich glaube nicht,... Oder ist er gar mehr wert, weil ja jetzt Neuteile Verbaut sind?Was ich mit dem ganzen sagen will: Bevor du versuchst irgendwelche angeblichen Ansprüche bei Gericht geltend zu machen, lass dich lieber von einem guten und ehrlichen Anwalt beraten und verlass dich nicht drauf was hier angebliche Experten im Forum erzählen.
Oder wähle den einfachen und unkomplizierten Weg: Vergiss die ganze Geschichte, das Vertrauen und das gute Gefühl sind ja sowieso schon dahin, such dir einen neuen Wagen und der Verkäufer soll sich zu welchen Konditionen auch immer einen neuen Käufer suchen. Das hat er dir ja auch schon angeboten.so long,
Elwood
Welchen Sinn hätten denn die Pflichten des in 433 BGB beschriebenen Verpflichtungsgeschäfts als Teil des KV, wenn eine Nichterfüllung dieser für den Verkäufer keine Konsequenzen hätte, sondern einfach zur Nichtigkeit des KV führen?
Er hat wohl mal was von Unmöglichkeit gehört.
allerdings lohnt sich das (nicht die Unmöglichkeit sondern das Thema selbst) hier gar nicht mehr, TE ist ja bei seiner Anwältin. Und mehr als Meinungen und Erfahrungen gibts hier sowieso nicht.
Ich meine aber, aber auch bei der Unmöglichkeit... 😁
Zitat:
Original geschrieben von elwood123
... Da zweites noch nicht geschehen ist, und aufgrund dessen, dass die Ware nicht mehr in der in der Willenserklärung beschriebenen Form existiert, auch unmöglich noch gemacht werden kann, habt ihr keinen Kaufvertrag. Du hast den Wagen nicht gekauft ...
Sorry, das ist einfach nur Quatsch. Mach dich erst mal kundig, bevor du hier so einen Schmarrn schreibst.
Na ja, Anwaeltin und diskusionen mit dem Verkaeufer haette es bei mir nicht gegeben. In dem Moment wo er mir anbietet das ich seine Selbstbeteiligung zahlen soll oder er keine lust mehr habe mir das Fahrzeug zu verkaufen, bin ich sofort raus aus dem Geschaeft. Ich haette ihn sofort fest genagelt das er mir bitte schriftlich gibt das er vom Kaufvertrag zurueck tritt. Nicht um ihn in der Hand zu haben, nein, nur um beruhigt ein anderes Auto zu kaufen.
Autos gibt es mehr als genug. Da ist man auf solche Verkaeufer nicht angewiesen.