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Auto gekauft, Verkäufer hatte Wildunfall

Themenstarteram 9. April 2014 um 15:30

Hallo Leute,

ich hoffe ihr könnt hier ein bisschen Klarheit in die Sache bringen.

Zur Geschichte: Ich habe am Sonntag ein Auto besichtigt, soweit so gut. Habe mit dem Verkäufer einen Kaufvertrag abgeschlossen und da ich das Auto noch nicht direkt mitnehmen konnte einen Abholtermin auf das kommende Wochenende gelegt. Nun hatte der Verkäufer ein Zusammentreffen mit einem Hasen und die Stoßstange wurde in Mitleidenschaft gezogen (1500,- Schadenssumme). Nun hat er mir ein paar Vorschläge unterbreitet wie eir das ganze Regeln könnten. Also hab ich mich dazu entschieden, da ich den Wagen trotzdem gerne hätte, dass das Ganze einfach über die Versicherung abgewickelt wird. Sprich Reperatur in der Fachwerkstatt und das Ganze wäre für mich kein Thema mehr.

Jetzt stellt sich der Verkäufer quer und will von mir seine Selbstbeteiligung bezahlt haben oder den Vorschlag den Wagen so zu lassen und mir nach Abzug von Steuern und seine SB die restliche Gutachtenhöhe auszubezahlen, da der Wagen ja jetzt mir gehöre. Da ich dies aber abgelehnt habe und den Schaden lieber bei der Fachwerkstatt beheben zu lassen als bessere Variante ansehe. Nun hat der Verkäufer angedeutet mir den Wagen doch nichtmehr verkaufen zu wollen.

So hier nun meine eigentliche Frage, wie sollte das nun ablaufen und kann er den Kaufvertrag aufheben? (es erfolgte keine Anzahlung und im Vertrag steht drin, dass bis zur vollen Erfüllung des Vertrages das Auto im Besitz des Käufers bleibt)?

Vieln Dank und ich hoffe auf Hilfe.

Gruß

Beste Antwort im Thema

Sei froh. Bei so einem Verkäufer, der Dir auch noch die Eigenbeteiligung der Versicherung aufs Auge drücken will, würde ich sagen, dass er seine Karre behalten soll.

Und das Wägelchen ist auch nicht mehr in dem Zustand wie es gekauft wurde. Er hat es in den Zustand zu versetzen und zwar ohne Beteiligung von Dir.

Diese Karre gibt es auch woanders zu kaufen.

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Sei froh. Bei so einem Verkäufer, der Dir auch noch die Eigenbeteiligung der Versicherung aufs Auge drücken will, würde ich sagen, dass er seine Karre behalten soll.

Und das Wägelchen ist auch nicht mehr in dem Zustand wie es gekauft wurde. Er hat es in den Zustand zu versetzen und zwar ohne Beteiligung von Dir.

Diese Karre gibt es auch woanders zu kaufen.

am 9. April 2014 um 15:57

DAS ist ja mal eine interessante Frage. Spontan hätte ich jetzt gesagt, er soll sein Auto behalten, denn der Deal, den er vorschlägt, ist unseriös und zu deinem Nachteil. Denn DU hättest ab Reparatur einen Unfallwagen, dabei ist es unerheblich was oder wie schwer der Schaden ist.

Auch würde ich mit meinem Nichtjuristischen Sachverstand (UPS) sagen, dass der Verkäufer solange der Besitzer bleibt, bis der Wagen bezahlt ist.

Kurz: Lass die Finger davon! Wer weiß was noch alles auftaucht, wenn du das Auto erst bezahlt hast.

Seriös kannst du den Verkäufer jedenfalls nicht nennen, höchsten clever. ;)

am 9. April 2014 um 16:00

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22

DAS ist ja mal eine interessante Frage. Spontan hätte ich jetzt gesagt, er soll sein Auto behalten, denn der Deal, den er vorschlägt, ist unseriös und zu deinem Nachteil. Denn DU hättest ab Reparatur einen Unfallwagen, dabei ist es unerheblich was oder wie schwer der Schaden ist.

Auch würde ich mit meinem Nichtjuristischen Sachverstand (UPS) sagen, dass der Verkäufer solange der Besitzer bleibt, bis der Wagen bezahlt ist.

Kurz: Lass die Finger davon! Wer weiß was noch alles auftaucht, wenn du das Auto erst bezahlt hast.

Seriös kannst du den Verkäufer jedenfalls nicht nennen, höchsten clever. ;)

Aber wieso ist der Wagen ein Unfallwagen, nur weil ein Hase die Stoßstange zertrümmert hat?

Themenstarteram 9. April 2014 um 16:00

Den Wagen hatte ich ja besichtigt und der Schaden ist definitiv erst danach Eingetreten, da die Lippe an der Stoßstange etwas weggebrochen ist und er mir ein Bild mit den entsprechenden Haaren des Tieres an der Stoßstange geschickt hatte.

Mir geht es ja eig nur dardrum, das es recht dreißt ist mir seine SB zahlen zu lassen und wenn nicht mir "droht" den Kaufvertrag als nichtig anzusehen.

Darf er das überhaupt?

gruß

Pfff, was für eine Räuberpistole.

Was fährt der überhaupt mit dem Wagen rum und beschädigt ihn, so dass er nicht mehr im Vertragsgemäßen Zustand ist? Und wenn ER einen Unfall baut und deswegen die SB fällig wird, ist das ausschließlich sein Problem. Kann ja versuchen den Hasen in Regress zu nehmen.

Lass die Finger davon, mit solchen Leuten macht man keine Geschäfte!

am 9. April 2014 um 16:15

Er hat dein Auto beschädigt. Also muss er auch den Schaden beseitigen. Wie er das bezahlt, ist nicht dein Problem. Du könntest das Auto auch einfach abholen, in einer Fachwerkstatt reparieren lassen, und ihm die Rechnung schicken.

Zitat:

Original geschrieben von Mav3rick

Mir geht es ja eig nur dardrum, das es recht dreißt ist mir seine SB zahlen zu lassen und wenn nicht mir "droht" den Kaufvertrag als nichtig anzusehen.

Ein Vertrag ist ein Vertrag. [/ferengi]

Bei einem Totalschaden käme er da wohl wieder raus (man kann ja nichts liefern, was es nicht mehr gibt). Hier hat er damit aber keine Chance.

 

Edit: Hab die von 1a2b3c zitierte Klausel überlesen. Das könnte ein Problem sein...

am 9. April 2014 um 16:21

Es steht aber noch das im raum

Zitat:

es erfolgte keine Anzahlung und im Vertrag steht drin, dass bis zur vollen Erfüllung des Vertrages das Auto im Besitz des Käufers bleibt)?

Zitat:

Original geschrieben von 1a2b3c

Es steht aber noch das im raum

Zitat:

Original geschrieben von 1a2b3c

Zitat:

es erfolgte keine Anzahlung und im Vertrag steht drin, dass bis zur vollen Erfüllung des Vertrages das Auto im Besitz des Käufers bleibt)?

Das wird da so eher nicht stehen, sondern dass es im Besitz des Verkäufers bleibt.

Der Verkäufer will oder kann den Vertrag offensichtlich nicht erfüllen, die Ware nicht im vereinbarten Zustand liefern. Damit hat es sich, soll er mit der Karre doch da bleiben wo der Pfeffer wächst.

Zur vollen Vertragserfüllung gehört die Bezahlung und bis zu diesem Zeitpunkt ist das Auto im Besitz des Verkäufers. Wenn ich das richtig verstehe, ist das Auto nicht mehr im vertragsgemäßen Zustand. Du hast aber einen Kaufvertrag. Das heißt, Du könntest ihn theoretisch auf Erfüllung des Vertrages verklagen und er müsste Dir ohne wenn und aber das reparierte Auto für den vereinbarten Preis überlassen.

Natürlich beißt sich die Katze hier ein bisschen in den Schwanz. Notfalls würde ich aber vom Vertrag zurücktreten, sein Unfall kann nicht Dein Problem sein.

am 9. April 2014 um 16:36

Zitat:

Original geschrieben von 18.430

 

Aber wieso ist der Wagen ein Unfallwagen, nur weil ein Hase die Stoßstange zertrümmert hat?

Ich gebe zu kein Fachmann zu sein. Nur habe ich mal gelesen, dass sobald Originalteile Unfallbedingt (ist ja hier der Fall) durch andere ersetzt werden, sollte zumindest darauf hingewiesen werden und könnte gemeinhin als Unfallwagen gelten, da er nicht mehr dem Originalzustand entspricht.

Zudem haben wir doch hier gelernt ;) das selbst ein harmloser Anpraller größere Schäden verursachen kann. Und ein Hase kann nun mal ein paar Kilo auf die Waage bringen. Was da alles kaputt gehen kann ............ :rolleyes:

Bevor du Luft holst solltest du dir klar darüber sein, dass es nicht meine Worte sind sonder ich nur zitiere ... Denn, ein Anstupser mit 10km/h kann schon einen immensen Karosserieschaden nach sich ziehen, wurde mir von einigen Usern vorgehalten. :rolleyes: ;)

Und in unserer misstrauischen Gesellschaft könnte der TE bei einem möglichen späteren Verkauf ein Problem bekommen, wenn der neue Käufer feststellt, dass die Originalteile mal ersetzt wurden. Der Verdacht auf einen Unfall liegt da nahe und MIR als möglichem Käufer wäre es u.U. total egal WAS da den Schaden verursacht hat.

Lese ich dann noch, dass der Verkäufer noch seine SB Wertminderung (?) etc. bezahlt haben will ... könnte er sich die Ka ... das Auto von mir aus ins Wohnzimmer stellen.

Ach so, ein Artikel gehört erst mir, wenn er auch bezahlt ist, Vertrag hin, oder her! Und, wenn am Vertragsgegenstand nach Unterzeichnung eine Änderung des Zustandes erfolgt, kann der Verkäufer seinen Müll behalten!

Themenstarteram 9. April 2014 um 16:39

Ich meinte natürlich "bis zur Erfüllung des Vertrages belibt das Auto im Besitz des Verkäufers"

Naja ich wär ja mit einer fachgerechten Reperatur zufrieden, soviel ist da nicht kaput. Das Teuerste sind da nur die Arbeitsstunden denke ich.

Und den Vertrag möchte ich nicht lösen, nur das Auto repariert auf meinem Hof zu dem Preis wie es im Vertrag steht.

gruß

Ich bin kein Rechtsgelehrter, aber ...

(a) Im Vertrag steht sicherlich, dass der Verkäufer bis zur vollständigen Bezahlung der Eigentümer (nicht der Besitzer!) des Autos bleibt.

(b) Du hast Anspruch auf Übergabe des Fahrzeugs so wie dieses auch hinsichtlich des Zustandes im Kaufvertrag beschrieben und vereinbart wurde. Ist zwischenzeitlich ein Schaden eingetreten, dann kannst Du darauf bestehen, dass das Fahrzeug zur Übergabe in den vertraglich vereinbarten Zustand versetzt wird. Die Kosten dafür muss der Verkäufer tragen. Glück für ihn, wenn er eine Teil- oder Vollkasko hat, die den Schaden zum überwiegenden Teil trägt, denn hätte er keine Versicherung, müsste er alles auf eigene Rechnung richten. Insofern hat er keinerlei rechtliche Handhabe, um anteilige Kosten wie beispielsweise den Selbstbehalt an Dich als Käufer weiterzureichen.

(c) Einen Anspruch auf Rücktritt vom Kaufvertrag ist nur möglich, sofern die andere Vertragspartei ihre Vertragspflichten verletzt. Solange Du als Käufer also Deine Vertragspflichten erfüllst - und erklärtermaßen bist Du ja willig zur Erfüllung -, hat er als Verkäufer keinen Rücktrittsanspruch. Anders verhielte es sich vermutlich, wenn die Kosten für die Rückversetzung des Fahrzeugs in den vertraglich vereinbarten Zustand für den Verkäufer als nicht zumutbar bzw unverhältnismäßig in Relation zum Kaufpreis anzusehen wären.

meint zumindest der HHH1961

Zitat:

Original geschrieben von Mav3rick

Nun hat der Verkäufer angedeutet mir den Wagen doch nichtmehr verkaufen zu wollen.

In diesem Fall müßte er den Kaufvertrag einseitig lösen und wäre dir gegenüber schadenersatzpflichtig.

Hinsichtlich der Höhe des Schadenersatzes (in Prozent vom Kaufpreis des Fahrzeuges) solltest du dich von einem Fachanwalt für Vertragsrecht beraten lassen.

Wie hoch war den der vereinbarte Kaufpreis?

Zitat:

Original geschrieben von 18.430

Aber wieso ist der Wagen ein Unfallwagen, nur weil ein Hase die Stoßstange zertrümmert hat?

bei 1500€ schaden ist die karre nunmal nichtmehr 'unfallfrei'!

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