Auto gekauft, nach einer Woche Motorschaden
Hallo, ich habe am Freitag den 03.01. einen BMW e90 gekauft , davor hab ich ihn begutachten lassen , ein paar Mängel wurden festgestellt und der Verkäufer ist deshalb 400 Euro vom Preis runtergegangen damit ich es reparieren lassen kann .
Am Montag habe ich das Auto angemeldet und somit auch zu mir nach Hause gefahren , ich war noch bei der Tankstelle und mehr nicht . 2 Tage später bin ich auch nochmal kurz mit dem Auto gefahren und das wars.
Freitags (10.01.) zur Werkstatt gebracht, damit die Mängel repariert werden können um 650! Euro , auf einmal ruft mich der von der Werkstatt an und sagt es geht nicht mehr . Nach langem Suchen hat er gesagt , dass die Zündkerzen getauscht werden müssen , da die noch nie getauscht wurden ! Nochmal 120 Euro .
Gestern erfahre ich jetzt , dass das Auto einen Motorschaden hat , und das der Verkäufer das gewusst haben muss . Angeblich sieht man , dass der Schwarz irgendwo ein Service hat machen lassen , dort wahrscheinlich bisschen „gepfuscht“ damit das Auto geht , nur um es verkaufen zu können .
Ich weiß jetzt nicht was ich tun soll , es hat mich jetzt insgesamt mit Autokauf und reperaturen (ohne Motor) 9000 Euro gekostet .
Wer haftet jetzt dafür ? Kann ich vor Gericht gehen , immerhin kann es ja nicht sein das nach paar Tagen ein Motorschaden entsteht, obwohl ich fast nichts damit gefahren bin . Kann ich das Geld zurückverlangen oder das Geld für die Reperatur des Motors verlangen ? Im Internet steht überall , das ich keine Chancen habe .
Ich bin gerade wirklich verzweifelt..
Vielen Dank im Vorhinein
Beste Antwort im Thema
Offensichtlich hat der TE es nicht mehr nötig sich hier zu melden!
Scheint aber auch eher ein FHZ. Typ "Bastelbude" zu sein:
https://www.motor-talk.de/.../...ten-funktionieren-nicht-t6777058.html
Im obigen Link, wird noch etwas von "Kolben geschmolzen" gebrabbelt!😕
Nun Tabi97, als du den BMW Probegefahren (??) bist, lief der Motor doch und deinem Kumpel, dem Super Auto Spezi, ist bei der Überprüfung auch nichts aufgefallen ..!
Was willst du eigentlich?
Erzähle diese Geschichte so vor Gericht und der Richter wird dich sofort fragen, was du von dem Verkäufer eigentlich willst?
Der Verkäufer ist Laie (?) und deinem KFZ Kumpel (Fachmann..) fällt nichts auf .., wie willst du da noch Argumentieren, das der Verkäufer von dem Schaden gewusst haben soll?
63 Antworten
Im Prinzip haftet der Verkäufer nur bei arglistik verschwiegenen Mängeln. Er musste also vom Mangel wissen oder mit dem Mangel gerechnet haben. Teilt er dies dem Käufer nicht mit, so steht er in der Haftung.
Das Problem wird nur sein, dies dem Verkäufer nachzuweisen. Ohne Nachweis der Arglist keine Haftung.
Ich würde dringend einen Anwalt mit entsprechender Fachrichtung (Vertragsrecht) aufsuchen. Der sollte wissen, wie man den Nachweis erbringen könnte. Stellt sich der Verkäufer dann immer noch taub, so musst du wohl klagen. Dazu wirst du alle Kosten erstmal selber tragen müssen.
Dazu kommt das Problem, dass der Wagen 14 Jahre alt ist und 150.000km runter hat. Da kann jeder Richter auch von normalen Verschleiß ausgehen.
Genauso einen Mist hatten wird letztes Jahr mit unserem T5. Unser Anwalt hat uns dann von weiteren Schritten abgeraten, weil der Nachweis der Arglist in unsere Fall sehr schwer zu erbringen war und der Ausgang vor Gericht mehr als Ungewiss ist. Das Geld für Anwalt, Gutachter und Gericht hatten wir dann lieber in den T5 gesteckt.
Zitat:
@Holger-TDI schrieb am 18. Januar 2020 um 23:51:27 Uhr:
Dazu kommt das Problem, dass der Wagen 14 Jahre alt ist und 150.000km runter hat. Da kann jeder Richter auch von normalen Verschleiß ausgehen.
Hierbei handelt es sich um die übliche Spekulation, dass der Wagen nur für Kurzstrecke genutzt wurde. Der Kilmometerstand von 150.000KM ist sehr gering. Ich weiß nicht, ob ein Richter da von Verschleiß ausgeht.
Zitat:
Genauso einen Mist hatten wird letztes Jahr mit unserem T5. Unser Anwalt hat uns dann von weiteren Schritten abgeraten, weil der Nachweis der Arglist in unsere Fall sehr schwer zu erbringen war und der Ausgang vor Gericht mehr als Ungewiss ist. Das Geld für Anwalt, Gutachter und Gericht hatten wir dann lieber in den T5 gesteckt.
Aber es wird dir doch immer wieder geraten, zu einem Anwalt zu gehen.
Dann läuft es doch ...
Zitat:
@Lagebernd schrieb am 19. Januar 2020 um 07:07:08 Uhr:
Zitat:
Genauso einen Mist hatten wird letztes Jahr mit unserem T5. Unser Anwalt hat uns dann von weiteren Schritten abgeraten, weil der Nachweis der Arglist in unsere Fall sehr schwer zu erbringen war und der Ausgang vor Gericht mehr als Ungewiss ist. Das Geld für Anwalt, Gutachter und Gericht hatten wir dann lieber in den T5 gesteckt.
Aber es wird dir doch immer wieder geraten, zu einem Anwalt zu gehen.
Dann läuft es doch ...
Eine Erstberatung durch einen Anwalt würde ich bei nicht eindeutigen Fällen immer empfehlen, der Preis dafür ist wohl noch im zweistelligen Bereich wenn nicht sogar umsonst. Ein Thread hier im Forum ersetzt mit Sicherheit keine Rechtsberatung. Danach kann man immer noch entscheiden, wie man weiter vorgeht.
Zitat:
@MvM schrieb am 19. Januar 2020 um 02:40:20 Uhr:
Zitat:
@Holger-TDI schrieb am 18. Januar 2020 um 23:51:27 Uhr:
Dazu kommt das Problem, dass der Wagen 14 Jahre alt ist und 150.000km runter hat. Da kann jeder Richter auch von normalen Verschleiß ausgehen.Hierbei handelt es sich um die übliche Spekulation, dass der Wagen nur für Kurzstrecke genutzt wurde. Der Kilmometerstand von 150.000KM ist sehr gering. Ich weiß nicht, ob ein Richter da von Verschleiß ausgeht.
Der ganze Thread besteht aus Spekulation, mehr ist wohl auch nicht drin. Und ein Km-Stand von 150.000km und einem Alter von 14 ist wohl kaum "sehr gering". Bei diesen Stand kann man (muss aber nicht) bei einem PKW mit allem rechnen, auch mit einem Motorschaden. Dazu wissen wir nichts über die Vorgeschichte des Motors. Und auch wie ein Richter in dem Fall entscheiden würde, ist nur Spekulation. Nur aus eigener Erfahrung (Aussage von unserem Anwalt und einem Gutachter), ist bei diesem KM-Stand durchaus von mehr oder weniger hohem Verschleiß auszugehen. Da würde sogar ein Händler mit gesetzlicher Gewährleistung nicht 100% der Reparaturkosten übernehmen.
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îch habe mal einen gebrauchten audi gekauft, nach zwei tagen war der motor hinüber, der händler hat mir den kaufpreis erstattet und den audi zurückgenommenm
Der Händler muss innerhalb der ersten 6 Monate nachweisen, dass der Fehler erst nach der Übergabe des Fahrzeugs aufgetreten ist - praktisch also fast unmöglich bzw. nur mit sehr hohen Kosten verbunden.
Ich hatte letztes Jahr ein sehr ähnliches Problem: Gekauft habe ich einen gebrauchten 116i BJ 2007 mit fast 180tkm runter, nach zwei Tagen hat der Wagen gebläuelt, Endergebnis Motorschaden. Mit Hilfe meines Anwalts konnte ich dann den Kaufvertrag rückabwickeln, lass dir also nicht einreden, dass das Auto zu alt ist oder dass ein Motorschaden bei diesem Modell "völlig normal" sei und dass man mit sowas rechnen muss.
Der TO hat das Fzg von privat gekauft - es ist also vollkommen wumpe, wenn man hier von eigenen Erfahrungen mit einem Gebrauchtwagenkauf vom Händler berichtet.
Offensichtlich hat der TE es nicht mehr nötig sich hier zu melden!
Scheint aber auch eher ein FHZ. Typ "Bastelbude" zu sein:
https://www.motor-talk.de/.../...ten-funktionieren-nicht-t6777058.html
Im obigen Link, wird noch etwas von "Kolben geschmolzen" gebrabbelt!😕
Nun Tabi97, als du den BMW Probegefahren (??) bist, lief der Motor doch und deinem Kumpel, dem Super Auto Spezi, ist bei der Überprüfung auch nichts aufgefallen ..!
Was willst du eigentlich?
Erzähle diese Geschichte so vor Gericht und der Richter wird dich sofort fragen, was du von dem Verkäufer eigentlich willst?
Der Verkäufer ist Laie (?) und deinem KFZ Kumpel (Fachmann..) fällt nichts auf .., wie willst du da noch Argumentieren, das der Verkäufer von dem Schaden gewusst haben soll?
Ist doch alles gut...😁
Zitat:
@Holger-TDI schrieb am 18. Januar 2020 um 23:51:27 Uhr:
Ich würde dringend einen Anwalt mit entsprechender Fachrichtung (Vertragsrecht) aufsuchen. Der sollte wissen, wie man den Nachweis erbringen könnte.
Das Tragen einer schwarzen Roben macht den Anwalt nicht zum Zauberer.
Woher soll der wissen, wie man es dem Verkäufer nachweist? Allenfalls kann er aus Erfahrung typische Wege aufzeigen. Im Zweifel eben: Sachverständigengutachten, vorherige Werkstätten abklappern, Nachbarn anschreiben. Der Anwalt ist aber kein Detektiv.
Aber grundsätzlich ist dem
Zitat:
@4matic Guenni schrieb am 23. Januar 2020 um 18:38:52 Uhr:
Der Verkäufer ist Laie (?) und deinem KFZ Kumpel (Fachmann..) fällt nichts auf .., wie willst du da noch Argumentieren, das der Verkäufer von dem Schaden gewusst haben soll?
vorbehaltlos zuzustimmen. Wer bei einem Gebrauchtkauf einen Ankaufscheck in der eigenen Werkstatt durchführen lässt, der muss schon wirklich was handfestes vortragen, wenn er nachher dem Verkäufer überlegenes Wissen unterstellen will.
Was ist das denn genau für ein Motorschaden?
Na ja, im Parallelthread wurde ein geschmolzener Kolben durch Überhitzung diagnostiziert. Wusste gar nicht, das ein Motor so heiß werden kann.
https://www.motor-talk.de/.../...ten-funktionieren-nicht-t6777058.html
Lese dazu diesen Fred mal. Aber genau schlau wird man da auch nicht draus.
Nur das mit dem Kolben verstehe ich auch nicht wirklich.
Sicher kann ein Motor überhitzen. Kühlwasser oder Ölmangel z.B, aber eher brennt da Mal die Zylinderkopfdichtung durch.
Zusammengefasst: Auto vor drei Wochen von Privat gekauft, da lief die Kiste wohl. Befreundeter "Fachmann" hat den Wagen für OK befunden. Nach drei Wochen ein "geschmolzener" Kolben, da der Motor überhitzt wurde.
Das Ding ist doch gelaufen, außer er kann dem Verkäufer nachweisen, dass der Schaden vor dem Kauf vorhanden war und der Verkäufer davon wusste. Vielleicht hat der TE auch den Motor geschrottet, wir wissen es nicht.
N Motor der zu mager läuft kann auch n Kolben schädigen. Sind natürliche ungewöhnliche Schäden, aber warum sollte es sowas nicht gehen? In einem Brennraum herrschen eben sehr hohe Temperaturen.