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Auto gekauft mit zusage 6 - 8 Wochen und wird weiterhin hinausgezögert

Themenstarteram 14. Juli 2016 um 14:22

Hallo Freunde,

 

mein Bruder hat sich Anfang März ein Auto im Autohaus bestellt. Dort hieß es 6-8 Wochen. Nach den 8 Wochen,wollte mein Bruder das Auto abholen und wurde dann wieder hingehalten. Es gäbe Lieferschwierigkeiten, er soll sich bis Juni noch gedulden. Ende Juni hat Er wieder nachgefragt, wieder nichts.

Ende August wäre es soweit. Nun hat Er Post bekommen, das Auto kann erst im November abgeholt werden.

Wir wissen nicht was wir davon halten sollen, hab Sie sich eventuell verkalkuliert und schauen ob Sie ein billigeren Neuwagen irgendwo herbekommen oder sogar ein EU - Wagen.

Muss das Autohaus in so einem Fall dann bekannt geben das es ein EU Wagen ist und ist es normal so hin gehalten zu werden ???

Ich habe so etwas noch nicht erlebt, denn als ich meinen Neuwagen holte, habe ich gerade 6 Wochen warten müssen.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@alleinallein1 schrieb am 14. Juli 2016 um 17:16:24 Uhr:

Dacia Lodgy in Weiß.

[zynismus] Strafe muss sein [/zynismus]

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Was für ein Auto?

Seltene Sonderausstattungen (Standheizung z.b.) oder Farben oder Kombinationen können manchmal schon zu Lieferverzögerungen führen.

Oder ist das Auto allgemein so beliebt, dass der Hersteller lange Lieferzeiten hat. Ist bei einign SUV´s aus Fernost so (der Honda HR-V hat mehr als 6 Monate Lieferzeit). Das hätte der Verkäufer aber bei der Vertragsunterschrift schon wissen müssen.

Einen EU-Neuwagen wird Dir ein Vertragshändler nicht andrehen, da bin ich mir sicher. Aber wenn, müsste er das natürlich sagen.

Themenstarteram 14. Juli 2016 um 15:16

Dacia Lodgy in Weiß.

Nicht zufällig mit LPG oder? ;)

Zitat:

@alleinallein1 schrieb am 14. Juli 2016 um 17:16:24 Uhr:

Dacia Lodgy in Weiß.

[zynismus] Strafe muss sein [/zynismus]

am 15. Juli 2016 um 4:32

Such einfach mal nach dem Rotz in Mobile, da steht 4-9 Monate Lieferzeit, je nach Modell...

Hi,

jetzt mal bitte ein wenig Zurückhaltung ich weiß ja Dacia ist für viele Autoenthusiasten ein roten Tuch aber für das was sie kosten sind das richtig gute Autos. Und wie man sieht verkaufen die sich wie geschnitten Brot.

Wenn dein Bruder einen Kaufvertrag ohne Lieferzeitpunkt unterschrieben hat wird es schwer. Bei einem unverbindlichen Liefertermin könnte er den Händler mit einer angemessenen Frist unter Verzug setzen.

Grundproblem bleibt halt die Fahrzeuge sind beliebt und verkaufen sich gut, wenn er aus dem Vertrag raus will wird sich da sicher ein Weg finden,aber wahrscheinlich will er ja einfach das Auto. Da wird es schwieriger denn wenn der Hersteller nicht liefern kann ist es für den Händler schwierig.

Ist natürlich schon frech 8 Wochen zu versprechen wenn er weiß er kann es nicht halten.

Gruß tobias

Der erste Schritt, um diese Hängepartie zu beenden, ist den neu genannten Termin ablehnen und dem Händler eine Nachfrist für die Lieferung ( ca. zwei Wochen) setzen. Alles schriftlich. Liefert der Händler auch dann nicht, ist er in Verzug. Erst wen Händler in Verzug ist, kann man weitergehend Rechte geltend machen: Schadenersatz, Rücktritt.

Für diese weiteren Schritte sollte man einen Rechtsbeistand einschalten.

O.

Zitat:

@go-4-golf schrieb am 15. Juli 2016 um 08:39:14 Uhr:

Der erste Schritt, um diese Hängepartie zu beenden, ist den neu genannten Termin ablehnen und dem Händler eine Nachfrist für die Lieferung ( ca. zwei Wochen) setzen. Alles schriftlich. Liefert der Händler auch dann nicht, ist er in Verzug. Erst wen Händler in Verzug ist, kann man weitergehend Rechte geltend machen: Schadenersatz, Rücktritt.

Für diese weiteren Schritte sollte man einen Rechtsbeistand einschalten.

O.

..korretk..

Selbst eine "unverbindliche Lieferfrist" mit Datums-od. Wochenangabe ist "verbindlich"

und kann max. 6-Wochen "überschritten" werden.

So die Erklärung des BGH's (BGH NJW 1982, 331).

D.h. erst nach Ablauf von ~6-Wochen der "unverbindlichen Lieferfrist" kannst Du dem

Händler ein Frist zur Vertragserfüllung geben (14-Tage).

Kann er sich nicht daran halten, dann kannst Du / Dein Bruder :

- kostenneutral vom Vertrag zurücktreten

od.

- "Schadenerstatz wegen Nichterfüllung" von 5% des vereinbarten Kaufpreises verlangen

Hinweis : dies ist keine Rechtsberatung sondern nur ein Hinweis, welche möglichkeiten

Dir / Euch zustehen.

Genaue Info's kann nur der Anwalt für Vertragsrecht, nach "Aktenlage" sagen.

hier einige Quellen:

http://www.finanztip.de/lieferfrist-neues-auto/

http://www.iww.de/.../...ne-pauschale-vom-kaufpreis-einbehalten-f20125

Also, dem Verkäufer, per "Brief" eine First setzen (siehe oben), mit dem Hinweis,

wenn nach 14-Tagen keine Lieferung, dann, entweder zurück treten od. die 5% Entschödigung

(für was sich Dein Bruder entscheidet= eintragen.

Bzgl. den 5%, hier wird er wohl gegen VK "klagen" müssen, denn i.d.r. wird sich hier kein

Händler "entgegenkommend" zeigen, obowhl das das "Recht" des Käufers ist.

Wie sagt ein schönes Sprichwort:

Recht haben und Recht bekommen sind zwei Paar Schuhe

Grüße

am 16. Juli 2016 um 14:07

Die spannende Frage ist ja erst einmal, hat er das überhaupt schriftlich mit dem Liefertermin, denn wenn es nur mündlich war, kann man sich das alles sparen.

Zitat:

@Jupp78 schrieb am 16. Juli 2016 um 16:07:42 Uhr:

Die spannende Frage ist ja erst einmal, hat er das überhaupt schriftlich mit dem Liefertermin, denn wenn es nur mündlich war, kann man sich das alles sparen.

Ich denke nicht. So "blöd" ist doch kein Händler.

Zitat:

@Jupp78 schrieb am 16. Juli 2016 um 16:07:42 Uhr:

Die spannende Frage ist ja erst einmal, hat er das überhaupt schriftlich mit dem Liefertermin, denn wenn es nur mündlich war, kann man sich das alles sparen.

Im Grunde beinhalten "aktuelle" Kauf-/Bestellverträge auch die Lieferzeit bzw. Lieferdatum.

Wenn nix "drinn" steht, dann würde ich mir Rechtsbeistand holen, etc.

ist dann der gesamte Vertrag "nichtig"..

Und selbst die "unverbindliche Lieferzeit" ist "bindend"..mit der Ausnahme, dass der

Käufer frühestens nach 6-Wochen, mit 14-tätiger Fristsetzung, den Käufer "unter Druck"

setzen kann.

a. der Käufer kann dann "kostenneutral" vom Kaufvertrag zurück treten

b. 5% "Nachlass" vom ausgehandelten Kaufpreis als "Entschädigung" fordern

(wird er aber i.d.R. "einklagen müssen").

Grüße

am 18. Juli 2016 um 7:34

Zitat:

@Jupp78 schrieb am 16. Juli 2016 um 16:07:42 Uhr:

Die spannende Frage ist ja erst einmal, hat er das überhaupt schriftlich mit dem Liefertermin, denn wenn es nur mündlich war, kann man sich das alles sparen.

Nachdem der TE schrieb, der Bruder hätte Post bekommen, ist davon auszugehen, dass der verschobene Liefertermin schriftlich vorliegt.

Ungeachtet dessen (auch wenn der Termin nur mündlich vorläge) ist das Setzen einer Nachfrist und die Inverzugsetzung die einzige Möglichkeit, aus dem Vertrag zu kommen oder Schadenersatz zu erhalten.

Gruß

Der Chaosmanager

Zitat:

@Texas_Lightning schrieb am 14. Juli 2016 um 20:27:39 Uhr:

Zitat:

[zynismus] Strafe muss sein [/zynismus]

Also wir haben bei uns in der Firma mehrere Duster (Benziner) mit Automatik laufen und haben bisher keinerlei Probleme mit den Autos; trotz einer jaehrlichen Laufleistung von knapp 70.000km.

Seltsamerweise werden die Autos hier unter der Marke Renault, und nicht unter Dacia verkauft.

LG aus Dubai :cool:

am 18. Juli 2016 um 8:41

Zitat:

@scottydxb schrieb am 18. Juli 2016 um 10:28:12 Uhr

Seltsamerweise werden die Autos hier unter der Marke Renault, und nicht unter Dacia verkauft.

So seltsam ist das nicht - Dacia ist eine Tochterfirma von Renault.

Grüße

Der Chaosmanager

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