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Auto gekauft mit Mängeln denen ich mir nicht bewusst war

Themenstarteram 11. Februar 2023 um 14:34

Hallo! Ich habe vor knapp einer Woche ein Auto bei privat gekauft. Es wurde ein ADAC Kaufvertrag gemacht indem auch einige Mängel angegeben wurden. Nun habe ich ein paar Tage später das Auto bei der Werkstatt mal auf die Hebebühne bringen lassen und ein Stoßdämpfer hinten ist etwas feucht. Der Verkäufer sagt, er hätte davon nichts gewusst. Die letzte HU liegt 1/2 Jahr zurück und der Wagen kam durch. Ich weiß nicht, ob ich dem Verkäufer glauben kann (oder muss), dass er das nicht wusste.

 

Habe ich hier einen rechtlichen Anspruch, dass der Verkäufer das reparieren lassen muss oder sich zumindest finanziell an der Reparatur beteiligen muss? Kann ich vergangene TÜV / DEKRA Berichte anfordern, einsehen, um zu sehen, ob bei vergangenen HU alles in Ordnung war? Kennt sich hier jemand mit der rechtlichen Lage in etwa aus?

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33 Antworten

Rechtsberatung kann und darf hier nicht erfolgen. Meine Meinung kann ich Dir sagen:

- der letzte HU-Bericht gehört für mich zu den Papieren des Fahrzeuges. Ohne hätte ich zB nicht gekauft. Der liegt Dir vor? Was steht da drin?

- zum Stoßdämpfer, ob der das gewusst haben „muss“ … wenn ich nachdenke wann wir ich das letzte Mal unter einem meiner Autos war um die Chance zu haben sowas zu sehen … muss der gar nix gewusst haben. Und beweisen ob/wieviel der gewusst hat wirst Du nix können.

- Du hast ein Gebrauchtwagen ohne Gewährleistung gekauft. Da passiert sowas eben. Dafür ist der (oder sollte der) auch billiger gewesen sein als vom Händler.

NEIN, Du hast überhaupt keinen Anspruch.

Genau aus dem Grunde hast Du ja Privat gekauft, Käufer und Verkäufer treffen sich, werden sich handelseinig und sehen sich nie wieder. Spart im Normalfall auch einige Euro zum Händlerangebot.

Selbst beim Händler brauchst Du mit sowas nicht antanzen. Stoßdämpfer sind Verschleißteile!

Zitat:

@RainerG1 schrieb am 11. Februar 2023 um 15:34:23 Uhr:

Nun habe ich ein paar Tage später das Auto bei der Werkstatt mal auf die Hebebühne bringen lassen...

Das hättest du vor dem Kauf arrangieren müssen.

ich würde das ganze abhaken und unter Erfahrung verbuchen. Du hattest die Möglichkeit, den Wagen vor Unterschrift zu einer Fachwerkstatt zu fahren und einen Check machen zu lassen, dann hättest Du vielleicht 250,- EUR runtergehandelt und trotzdem gekauft. Oder eben nicht.

Um was für einen Wagen sprechen wir und in welcher Preisregion bewegen wir uns?

Zitat:

@CivicTourer schrieb am 11. Februar 2023 um 15:41:35 Uhr:

Rechtsberatung kann und darf hier nicht erfolgen. Meine Meinung kann ich Dir sagen:

. . .

-

Genauso ist das.

https://www.motor-talk.de/.../...t-lesen-update-10-01-13-t3358316.html

Zu V&S verschoben - mit dem Ratschlag an den TE sich den gemachten Kaufvertrag genau anzusehen.

Dann sollte die Sache klar werden.


Gruß Olli
MT-Moderation

Ich dachte ohne aktuellen HU-Bericht kann man die Karre garnicht zulassen?! Bzw. den zu bekommen hätte ich so oder so generell zur Bedingung gemacht, dass ich die Karre kaufe.

Wenn du den letzten HU-Bericht zu deiner Karre willst, musst du auf jeden Fall wissen, über welche Prüforganisation das gemacht wurde. Sieht man z. B. am Stempel in der ZB1 vom Vorbesitzer.

Schätze im ADAC-Kaufvertrag ist ein Gewährleistungsausschluss zu Gunsten des Verkäufers drin. Dann bleibt nur arglistige Täuschung nachzuweisen, was sehr schwer ist (gerade bei Verschleißteilen) und vermutlich nicht ohne Anwalt funktionieren wird, selbst wenn der Verkäufer es tatsächlich gewusst hat.

notting

Ich habe am 13.01 auch eine gebrauchte Karre auf mich zugelassen.

Der alte HU Bericht war nicht nötig, der HU Eintrag im alten Schein

wurde im neuen Schein übernommen.

Willst mit abgelaufener HU zulassen, so geht das nicht, nur mit neuer HU

Tom

Jepp.

Und das wohl ein Sachmangelauschluß vorliegt hat man hier wohl schlechte Karten. Denn dem VK zu beweisen das er dir den Mangel arglistig verschwiegen hat dürfte nahezu unmöglich werden.

Ich würde sagen Augen auf beim Gebrauchtkauf. Hast wohl Pech.

Die Frage ist auch, ob es überhaupt ein Mangel ist.

 

Was ist schon feucht...

 

Es gibt technische Informationen von einigen Herstellern dass die Feuchtigkeit im oberen Viertel kein Mangel ist, sondern technisch bedingt ist.

 

Gibt es hier Fotos?

 

Ansonsten weiterfahren und beobachten, oder wenn der Dämpfer richtig nass ist neu machen.

Was will man da ein Fass aufmachen?

 

Übrigens die HU von vor einem halben Jahr ist hinsichtlich des Mangels völlig unwichtig.

Ich war mit meiner ex Winter Möre auch Tüv Dekra mit Mängel.

Mängel bis Lenkgetriebemanschette hab ich beseitigt und der Besuch bei einem Bekannten fand dieser hinten recht öligen Dämpfer mit zerbröselter Staubmanschette.

Hat der Dekra Prüfer auch nicht gesehen, so kann's kommen.

Tom

Etwas feucht - hat's geregnet oder was? Ein klein bisschen ölfeucht ist kein Drama solange der nicht undicht ist, da liegt dann nicht einmal ein Mangel vor den man reklamieren könnte.

Ansonsten Verschleißteil, Privat mit Gewährleistungsausschluss, ... Pech.

Alten Prüfbericht kannst du auch bei der Prüforgansiation bekommen, muss nur rumtelefonieren wenn du nicht weiß bei welcher das Auto zur HU war.

Je nach Preis, Alter und Laufleistung des Fahrzeugs ist es vielleicht sogar eine gute Nachricht, wenn dies der einzige Mangel sein sollte.

Je nach Fahrzeugklasse, Modell und betroffener Achse kann das recht günstig zu reparieren sein. Ich glaube, bei meinem Polo hab ich vor ein paar Jahren für die Hinterachse 200 Euro gezahlt. Und selbst dafür wurde ich im Forum noch ausgelacht, warum ich so viel bezahlt habe.

Damals kam der Defekt übrigens auch mehr oder weniger „über Nacht“ - sprich: hat sich für mich NICHT merkbar angekündigt.

Zitat:

@Brunolp12 schrieb am 11. Februar 2023 um 20:59:29 Uhr:

Je nach Preis, Alter und Laufleistung des Fahrzeugs ist es vielleicht sogar eine gute Nachricht, wenn dies der einzige Mangel sein sollte.

...

Genauso ist es. Wenn ich einen Gebrauchten kaufe, rechne ich immer Summe X für Reparaturen ein, je nach Alter des Fahrzeuges. Einen Gebrauchten ohne Mängel zu kaufen ist wohl illusorisch.

Ansonsten beim Händler kaufen. Da haste wenigsten die gesetzlich Gewährleistung, obwohl noch nicht mal die alle Defekte abdeckt.

Der schickt dich gleich vom Hoff da er argumentiert das Verschleiß nicht unter das Sachmangelrecht fällt;)

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