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Auto gekauft / Getriebeschaden / Kosten
Guten Morgen,
ich habe vor drei Wochen beim VW Händler einen gebrauchten VW Touran gekauft.
Nach drei Wochen sieht es jetzt so aus, das ich einen Getriebeschaden habe.
Die Kupplung hängt öfters, der Gang lässt sich nicht einlegen und die Schaltung schleift beim Gang einlegen.
Jetzt hatte ich heute Termin in der Werkstatt und habe das Auto abgegeben.
Da sagt, der Servicemitarbeiter das ich die Kosten vielleicht selber tragen muss.
Nach drei Wochen sehe ich das eigentlich nicht ein.
Habe ich hier vielleicht eine Rechtsgrundlage um gegen diese Rechnung vorzugehen?
Weil jetzt noch zwischen 500 - 1500€ für eine neue Kupplung/Schaltung zu zahlen, sehe ich nicht ein.
Danke
Beste Antwort im Thema
Ein paar mehr Informationen werden dann doch zum Befeuern der Glaskugeln benötigt. Preis, Alter, Kilometerstand, Vorbesitzer? Verkäufer war der Händler oder trat der nur als Vermittler auf „Verkauf im Kundenauftrag“? Zusicherungen im Kaufvertrag?
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38 Antworten
Zitat:
@zille1976 schrieb am 16. März 2020 um 18:53:28 Uhr:
Zitat:
@Holger-TDI schrieb am 16. März 2020 um 18:06:27 Uhr:
Wahrscheinlich wurde bei der Problefahrt nichts bemerkt, weil das Getriebe da noch OK war.
Siehste....und da hat der Händler schon den Angriffspunkt nicht einen müden Cent dazuzugeben.
Nein, hat er nicht, im Gegenteil: § 477 BGB
Zitat:
Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar.
Grüße vom Ostelch
Zitat:
@Ostelch schrieb am 16. März 2020 um 18:58:18 Uhr:
Zitat:
@zille1976 schrieb am 16. März 2020 um 18:53:28 Uhr:
Siehste....und da hat der Händler schon den Angriffspunkt nicht einen müden Cent dazuzugeben.
Nein, hat er nicht, im Gegenteil: § 477 BGB
Zitat:
@Ostelch schrieb am 16. März 2020 um 18:58:18 Uhr:
Zitat:
Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar.
Grüße vom Ostelch
Dafür muss erstmal der TE den Beweis führen, dass ein Sachmangel vorliegt
Hier könnte es aber normaler Verschleiß sein.
Und da liegt die Beweislast beim TE.
Gut das der Meister einfach das gesagt hat wie es ist. Und nicht CSI MT den Fall übernommen hat.
Der TE hat jetzt zwar etwas vergeudete Zeit aber Geld muss er nicht rauslegen.
Zitat:
@zille1976 schrieb am 16. März 2020 um 19:00:02 Uhr:
Dafür muss erstmal der TE den Beweis führen, dass ein Sachmangel vorliegt
Hier könnte es aber normaler Verschleiß sein.
Und da liegt die Beweislast beim TE.
Der TE muss gar nichts nachweisen. Die Beweislast liegt beim Verkäufer.
Zitat:
@zille1976 schrieb am 16. März 2020 um 19:00:02 Uhr:
Zitat:
@Ostelch schrieb am 16. März 2020 um 18:58:18 Uhr:
Nein, hat er nicht, im Gegenteil: § 477 BGB
Zitat:
@zille1976 schrieb am 16. März 2020 um 19:00:02 Uhr:
Zitat:
@Ostelch schrieb am 16. März 2020 um 18:58:18 Uhr:
Grüße vom Ostelch
Dafür muss erstmal der TE den Beweis führen, dass ein Sachmangel vorliegt
Hier könnte es aber normaler Verschleiß sein.
Und da liegt die Beweislast beim TE.
Du irrst. Beweisen muss der TE nichts. Er musste nur den Fehler beschreiben. Alles schon passiert.
Grüße vom Ostelch
Wenn ein Sachmangel vorliegt habt ihr recht. Aber es liegt keiner vor.
@Turbotobi28
Klasse Story - super,gefällt mir !!!
Sorry für Offtopic.
Zitat:
@zille1976 schrieb am 16. März 2020 um 21:16:27 Uhr:
Wenn ein Sachmangel vorliegt habt ihr recht. Aber es liegt keiner vor.
Warum nicht?
Grüße vom Ostelch
Zitat:
@zille1976 schrieb am 16. März 2020 um 21:16:27 Uhr:
Wenn ein Sachmangel vorliegt habt ihr recht. Aber es liegt keiner vor.
Na, auf die Begründung bin ich ja mal gespannt!
Weil Verschleiß kein Sachmangel ist sondern Verschleiß
Zitat:
@zille1976 schrieb am 16. März 2020 um 21:50:13 Uhr:
Weil Verschleiß kein Sachmangel ist sondern Verschleiß
Aber er bekommt doch Gewährleistung
Öhm ... der TE bekommt es doch schon als Gewährleistung kostenfrei repariert ... aber ihr könnt natürlich weiter diskutieren wie es wäre, wenn dem nicht so wäre.
Deswegen bin ich ja auf die Begründung von zille neugierig.
Zitat:
@zille1976 schrieb am 16. März 2020 um 21:50:13 Uhr:
Weil Verschleiß kein Sachmangel ist sondern Verschleiß
Hier ist es aber kein Verschleiß. Ein Getriebedefekt nach 80.000 km Laufleistung ist kein üblicher Verschleiß. Wechselst du bei deinen Autos alle 80.000 km das Getriebe wegen "Verschleiß"?
Grüße vom Ostelch
Das gesamte Fahrzeug ist ein Verschleißteil das für eine Bestimmte Laufleistung konzipiert ist.
Somit unterliegt natürlich auch das Getriebe einem Verschleiß.
Mit 80tkm ist die Verschleißgrenze eine Getriebes aber bei weitem nicht erreicht. Daher ist der defekt auch ein Mangel den der Händler im Rahmen der Gewährleistung kostenfrei beheben muss. Wobei er auch ein gebrauchtes Getriebe mit ähnlicher Laufleistung verwenden dürfte.
Jenseits der 200tkm würde das aber anders aussehen. Da könnte ein Getriebedefekt durchaus als Verschleiß gewertet werden.