Auto gekauft, Fahrzeugschein / ZB1 wurde mir nicht geschickt

Ich habe mir letzte Woche ein Auto gekauft aus andere Stadt der Vorbesitzer hat das Auto bis zu mir nach Hause gebracht hatte er Nummernschild und Fahrzeugschein mitgenommen damit er das Auto ein Tag später abmeldet. Er sagte dass der mir der Fahrzeugschein per Post geschickt hat und ich warte seit einer Woche ich habe immer noch das Fahrzeugschein nicht erhalten was kann ich tun um das Auto wieder anzumelden ich habe nur das Fahrzeugbrief.

43 Antworten

Auf solche Spielchen mit dem erst Kennz.u.ZB1 Mitnehmen und dann irgendwann vielleicht wieder zurückschicken hätte ich keine Lust …
Entweder man vertraut mir, daß ich das Auto selbst zeitnah ummelde oder es gibt dann halt nicht sofort den Vollen Kaufpreis bzw.er kann sich einen anderen Käufer suchen.
Natürlich, wenn ich das Fahrzeug unbedingt will, und der Verkäufer unbedingt selbst abmelden will, findet man auch Lösungen. Z.B.gemeinsam zur Zul.stelle oder lass Ihn erst selbst abmelden und ich hole das Ding per Hänger oder KZK oder ich mache nach Abmeldung den Vertrag und melde dann auf mich an. (muss dann eben 2x hinfahren)
Bei einer 0815 Euro Gurke aber nicht…
Wenn jeder stur auf seinem Standpunkt beharrt, klappt das Geschäft eben nicht.

Was kann der TE nun machen?
Entweder noch etwas warten ob die Post eintrifft oder evtl.an Absender zurück geht, (wer weiß wie der Deinen Namen und Adresse geschrieben hat)
oder mit seiner Zul.stelle sprechen, fragen ob die den Verkäufer evtl.anschreiben können und zum Verbleib der ZB 1 befragen oder die Abgabe einer Erklärung verlangen könnten.

Zitat:

@Ali.lahib schrieb am 18. Dezember 2022 um 08:51:09 Uhr:


Den Verkäufer meinte dass der die Fahrzeugschein per Post schon geschickt hat und sein Adresse bzw seinen ganzen Daten stehen doch auf Fahrzeugbrief ich warte seit zwei Wochen und ich habe immer noch den Fahrzeugschein nicht erhalten

Dann kommt das auch nicht mehr.
Nun muss der Verkäufer eben den Verlust des Fahrzeugscheins bei der Zulassungsstelle erklären.
Sollte unter vernünftigen Erwachsenen möglich sein.
Wenn nicht: Anwalt. Soll er doch erst einmal beweisen, dass er den Brief wirklich losgeschickt hat.

Wichtige Postsachen schickt man als Einwurfeinschreiben oder als Einschreiben mit
Rückschein !

Ein normaler Postbrief kann verschwinden

Zudem kann der Verkäufer den PKW am Tag x abmelden und am selben
Tag x zu dir fahren. 😉

Tom

"Soll er doch erst einmal beweisen"

Solll doch der TE mal beweisen, dass er bezahlt hat.

...

Beweisen kann keiner der Beteiligten irgend was bei dieser Art von Geschäften, was ja wohl auch deren Sinn ist.

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Zitat:

@Pauliese schrieb am 18. Dezember 2022 um 10:05:19 Uhr:


Was kann der TE nun machen?

oder mit seiner Zul.stelle sprechen, fragen ob die den Verkäufer evtl.anschreiben können und zum Verbleib der ZB 1 befragen oder die Abgabe einer Erklärung verlangen könnten.

Also die Zulassungsstelle des TE befragt den vermeintlichen Verkäufer/ letzten Halter mit Sicherheit nicht zum Verbleib der ZB1. Das geht sie überhaupt nichts an.

Zur Umschreibung muss der TE die Zulassungsbescheingung(bestehend aus Teil 1 und 2) vorlegen und wenn ihm die ZB1 fehlt, wird der Antrag halt abgelehnt und er muss die ZB1 besorgen. Da er sie nie hatte und den Erwerb des Autos in keiner Form mangels schriftlichen KV belegen kann, ist es ein rein zivilrechtliches Problem des TE, wie er die ZB1 vom Verkäufer erhält. Und da würde ich nach 14 Tagen und wie es ausschaut mangelnder Mitwirkung des Verkäufers umgehend einen Anwalt zu Hilfe nehmen.

Ich bin zwar kein Freund von i Kfz aber im Fall des TE hätte der Verkäufer bei der Fahrzeugübergabe das Fahrzeug online außer Betrieb setzen lassen können, mangels fehlender online Funktion des Ausweises gibt es inzwischen 2 oder 3 Anbieter,die das als Bevollmächtigter mit ihrem Ausweis anbieten und dann hätte die ZB1 beim Käufer verbleiben können.

Jetzt hängt alles am Verkäufer. Wenn er meint, die ZB1 per einfachen Brief verschickt zu haben, wird ihm nichts anderes übrig bleiben, bei seiner Zulassungsstelle vorzusprechen und dort den Verlust der ZB1 zu erklären und die Ausstellung einer Ersatz ZB1 für außer Betrieb gesetzte Fahrzeuge zu beantragen.
Alternativ kann er dort auch den Verlust erklären und seine Zulassungsstelle schickt der Zulassungsstelle des TE eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, dass gegen die Umschreibung des Fahrzeugs ohne Vorlage der ZB1 keine Bedenken bestehen.
So umgeht man das Risiko,dass der nächste Brief mit der ZB1 wieder nicht ankommt.

Obwohl ich fast glaube,dass der Verkäufer die gar nicht abgeschickt hat.

Zitat:

@LKunz2022 schrieb am 18. Dezember 2022 um 11:27:30 Uhr:


Beweisen kann keiner der Beteiligten irgend was bei dieser Art von Geschäften, was ja wohl auch deren Sinn ist.

Und genau aus diesem Grund, kann ich nicht nachvollziehen, dass viele immer noch Fahrzeuge kaufen/verkaufen ohne richtigen KV.
Und am Schluss sollen sich andere einen Kopf machen, wie man das Fahrzeug ab oder umgemeldet bekommt.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 18. Dezember 2022 um 11:32:43 Uhr:


Da er sie nie hatte und den Erwerb des Autos in keiner Form mangels schriftlichen KV belegen kann, ist es ein rein zivilrechtliches Problem des TE, wie er die ZB1 vom Verkäufer erhält.

Korrekt.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 18. Dezember 2022 um 11:32:43 Uhr:


Und da würde ich nach 14 Tagen und wie es ausschaut mangelnder Mitwirkung des Verkäufers umgehend einen Anwalt zu Hilfe nehmen.

Was kommt dabei rum ?

Kosten für den Anwalt, das ist alles.

Ohne Mitwirkung des Verkäufers hat der TE ein Stück Alteisen vor der Tür das er noch nicht mal abmeldeden und verschrotten kann.

Edit zu deinem letzten Beitrag: Auf den Punkt gebracht.

Nebenbei bemerkt, da gibt’s doch einige Threads hier zu den Thema, allerdings bezgl. ZB 2 die von Autohäusern verschickt werden und manchmal auch nicht angekommen sind.
Oder die ZB 2 musste bei der Finanzierenden Bank erst ausgelöst werden.
Speziell die Santanderbank soll doch (lt.User Windelexpress) gerne und öfter die ZB 2 als einfachen Brief auf dem Postweg verschicken.
Also kein Einschreiben, kein Zustellungsnachweis etc.
Wie diese Fälle dann letztlich gelöst wurden oder ausgegangen sind, steht oftmals im Thread am Ende nicht mehr drin.

Santander verschickt ausschließlich mit einfachen Brief.

Auf Nachfrage warum : die Kosten für eine verlustige ZB sind in der Summe geringer,als alle Dokumente per Einschreiben zu versenden.

Den Ärger hat ja auch nicht die Bank, wenn so ein Brief abhanden kommt,sondern immer der Empfänger.
Und trotzdem berechnen sie dem Kreditnehmer eine 2 stellige Bearbeitungsgebühr, wenn der die ZB2 anfordert.

Das viele hier über den Ausgang ihres Problems nicht berichten, fällt leider wirklich auf.

ja, Pauliese so ist es.....auch die Ford Bank hat mir den Kfz-Brief ( ZB 2 ) mit NORMALER Post gesendet.... und dieser ist meiner Meinung nach noch wichtiger als der Fahrzeugschein ( ZB1).....es ist aber immer noch NICHT die Frage beantwortet "war der Verkäufer auch der letzte Halter" im Brief..... Personalausweis ZEIGEN lassen..... wenn das Auto per Wohnungseinbruch mit Papiere und Schlüssel gestohlen wurde, na dann gute Nacht bei der Zulassungsstelle......sollte aber das Fahrzeug weder gestohlen noch was anderes sein, dann hieß es früher immer "wer den Brief hat ist auch der Besitzer".... darum ja den Brief NIE im Handschuhfach mitführen, kann man überall nachlesen

Hieß es auch früher schon nicht. Stand selbst auf dem Bundesdeutschen Fahrzeugbrief drauf und jetzt auf der ZB2 auch.
"Der Inhaber der Zulassungsbescheingung wird nicht als Eigentümer ausgewiesen"

Die Zulassungsbescheingung weist lediglich die Verfügungsberechtigung nach, die man für Anträge bei der Zulassungsstelle benötigt, um ein Fahrzeug an- , ab- oder umzumelden.

ZB2 und Versendung durch die Bank sind hier nicht das Thema.

stimmt, Bank und Versendung wird je 1 Punkt abgezogen..... aber sonst: "war es spitze"....und bei C.4c steht es wirklich, hab noch nie drauf geachtet.... war das auch bei dem "alten Brief" so ??, wenn ja woher kommt dann dieser Spruch ??

Ich würde vor allem Mal ruhig bleiben. In der Vorweihnachtszeit gibt's doch noch mehr Probleme mit der Post also sowieso schon.

Welchen bösartigen Grund sollte der Verkäufer denn haben, um die ZB1 zurückzuhalten?

Hat denn der Verkäufer das Auto überhaupt schon abgemeldet? Ein Hinweis darauf könnte sein, daß dieses Kennzeichen im Wunschkennzeichen Portal wieder verfügbar ist.

Das hängt davon ab, welche Zeit die dortige Zulassungsstelle eingestellt hat, bis abgemeldete Kennzeichen wieder im Pool landen. Von Sekundengenau bis mehrere Tage alles möglich.
Auch kann der Verkäufer sich das Kennzeichen ja reserviert haben, das Fahrzeug ist also abgemeldet und trotzdem ist das Kennzeichen nicht verfügbar.

Doof für den TE,dass er nicht mal rausbekommt,ob das Fahrzeug überhaupt abgemeldet ist. Da er nicht Halter ist, wird ihm die Auskunft bei der alten Zulassungsstelle verwehrt.

Ob der Grund fürs zurückhalten bösartig oder einfach nur Schlamperei ist, spielt für den TE keine Rolle. In beiden Fällen, bekommt er den Wagen nicht angemeldet.
Hoffentlich steht er auf Privatgrundstück, aber Post zum abstellen eines Fahrzeugs im öffentlichen Raum ohne Kennzeichen,würde hier ja der Verkäufer bekommen, dem es dann schwer fallen dürfte nachzuweisen, dass er wegen des Verkaufs nicht mehr für das Fahrzeug verantwortlich ist.

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