Auto gekauft, am gleichen Tag Wirtschaftlicher Totalschaden

Opel Signum Z-C/S

Hallo, ich habe da ein grosses Problem,
ich wollte mir einen Signum kaufen, der Händler hatte ihn für Händler oder Export angeboten. Ich hatte trotzdem interesse und der Händler meinte zu mir, wenn die reparatur nicht zu teuer wird macht er ihn mir fertig. Nockenwellensensor, Nockenwellenrad und Zündspulen gewechselt.

3 Wochen später konnte ich einen Kaufvertrag unterschreiben,

er hatte aber im Drehzahlmesser die Leuchte mit der Motorelektronik an ( ich dachte aber es wäre die Inspektionsleuchte gewesen),
nun ja ich habe ihn dann auch am 09.05.2011 gekauft und in Bar bezahlt und mitgenommen.
Zuhause angekommen und noch einmal zurück um den Wagen abzuholen mit dem ich den Siggi abgeholt hatte. Wieder Zuhause angekommen Oel leer !!! ca. 1Liter Oel auf 100 KM !!!

Am nächsten Morgen nach Opel auslesen lassen : Nockenwellensensor Stromkreis offen und Klimaautomatik ???

Beim Händler angerufen und am 16.05.2011 hin gebracht zur reparatur !!!
Heute, den 17.05.2011 um ca. 17 Uhr rief der Händler an und meinte es wäre ein Wirtschaftlicher Totalschaden
er würde mir den Kaufpreis zurück geben !!!
Die rep. wäre zu hoch ca. 2500 € Steuerkette etc.

Ich selber möchte den Wagen vom Händler repariert haben !!!
Bin im Rechtschutz, aber wie sind meine Rechte oder Chancen ??????????

Lg. speedy157

Beste Antwort im Thema

Ich verstehe das Ganze hier irgendwie nicht. Wer bitte ist so du... ääh naiv und kauft als Privatkunde ein Kfz, welches vom Händler eigentlich für andere Händler oder den Export angeboten wurde? Geiz ist geil oder was? Und dann, wenn der Händler schon anbietet, den Kaufpreis vollständig zu erstatten, wird das Angebot nicht angenommen, sondern auf Anraten eines Anwalts ein Prozess angestebt! Einige Leute brauchen echt die Behandlung mit der groben Kelle, um auch nur im Geringsten etwas zu checken. Gib die Karre zurück, nimm die Kohle und gut ist!

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Mal kurz zum direkt.
Mein Dad hatte so einen aus 2004.
Den haben wir vor 2 Wochen mit 78000 km Verkauft.
Gekauft mit 5000 km und 5 Monaten alt.
Der hatte die ganze Zeit rein gar nix. Weder Reifen, Bremsen oder sonst was. Nur die Inspektionen.
Soviel mal zum direkt.
Ein tolles Auto. Sehr zuverlässig.
Da hat Opel mal wieder bewiesen..... Opel der zuverlässige!!!

Wenn dein Bekannter ein neues Fahrzeug in D kauft, hat er natürlich die Werksgarantie von 2 Jahren.

Ok supa, danke!

Zitat:

Original geschrieben von Opel Dortmund



Zitat:

Original geschrieben von alexander5206


hey an te der händler hat ihn für export oder Händler angeboten...... ER MUSS KEINE GARANTIE auf das Fahrzeug geben wenn er diesen Zusatz verwendet.... selbst wenn er Gewerbetreibender ist.....
NE NE UND NEIN. Wird das Fahrzeug verkauft hat der Kunde zwei Jahre Sachmängelhaftung (kann auf einen verkürzt werden)
Garantie ist natürlich freiweillig.
Ganz egal was der Verkäufer in die Anzeige oder den Vertrag schreibt.

Man muss das etwas relativieren. Ein Gewerbetreibender (Händler oder auch Firmenwagen), kann die Gewährleistung beim Verkauf an einen anderen Gewerbetreibenden (Händler, bei Zulassung als Firmenfahrzeug) ausschließen. Umgekehrt muss man aufpassen, wenn man als Selbstständiger einen Firmenwagen verkauft. Dann muss man auch mindestens ein Jahr Gewährleistung geben, außer man verkauft wieder an einen Gewerbetreibenden und schließt die Gewährleistung nicht explizit aus.

Gruß
Achim

@ Opel Dortmund

aber nicht wenn der Händler den Kunden VOR dem Kauf auf den Mangel hinweist... selbst wenn er ihn behebt... dann nicht....

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Zitat:

Original geschrieben von alexander5206


@ Opel Dortmund

aber nicht wenn der Händler den Kunden VOR dem Kauf auf den Mangel hinweist... selbst wenn er ihn behebt... dann nicht....

da fällt mir ein nur wer schreibt der bleibt... der händler hat nix in der Hand... wie ich das nun mitbekommen habe demzufolge Haftet er...

persönlich würd ich das geld wieder nehmen und mir ein anderen suchen du weißt nicht was danach alles kommt wenn der händler das nur notdürftig repariert weil du ihm ans bein gepisst hast...

Zitat:

Original geschrieben von Burger.Nico



Zitat:

Original geschrieben von alexander5206


@ Opel Dortmund

aber nicht wenn der Händler den Kunden VOR dem Kauf auf den Mangel hinweist... selbst wenn er ihn behebt... dann nicht....

da fällt mir ein nur wer schreibt der bleibt... der händler hat nix in der Hand... wie ich das nun mitbekommen habe demzufolge Haftet er...

persönlich würd ich das geld wieder nehmen und mir ein anderen suchen du weißt nicht was danach alles kommt wenn der händler das nur notdürftig repariert weil du ihm ans bein gepisst hast...

Hallo....

auf irgendwelche Mängel wurde nicht hingewiesen, der Motor lief etwas unruhig und den wollte er fertig machen und das ganze zu einem Festpreis. Er macht damit ein verlust Geschäft mit dem Wagen, deswegen sträubt er sich gegen eine rep.

Laut Anwalt habe ich sehr gute Chancen auf eine ordentliche durchführung der rep.

Lg.

Du willst den Wagen immernoch? 😰

Zitat:

Original geschrieben von speedy157



Zitat:

Original geschrieben von Burger.Nico


da fällt mir ein nur wer schreibt der bleibt... der händler hat nix in der Hand... wie ich das nun mitbekommen habe demzufolge Haftet er...

persönlich würd ich das geld wieder nehmen und mir ein anderen suchen du weißt nicht was danach alles kommt wenn der händler das nur notdürftig repariert weil du ihm ans bein gepisst hast...

Hallo....
auf irgendwelche Mängel wurde nicht hingewiesen, der Motor lief etwas unruhig und den wollte er fertig machen und das ganze zu einem Festpreis. Er macht damit ein verlust Geschäft mit dem Wagen, deswegen sträubt er sich gegen eine rep.
Laut Anwalt habe ich sehr gute Chancen auf eine ordentliche durchführung der rep.
Lg.

Sagen wir mal so... ich würd dir eier in die lüftungsritzen stecken^^ wenn du dein geld doch wieder bekommst warum nimmst es nicht einfach und suchst dir nen anderen?

mfg

Muß ja jeder selber wissen, wie er sich ins Unglück stürzt. Wenn ein 2,2 direct nicht richtig läuft, dann unbedingt Finger weg.

Gruß....Andi

Zitat:

Original geschrieben von alexander5206


@ Opel Dortmund

aber nicht wenn der Händler den Kunden VOR dem Kauf auf den Mangel hinweist... selbst wenn er ihn behebt... dann nicht....

Doch auch dann. So einfach wie sich das alle oftmals vorstellen geht das nicht.

Du kannst Mängel natürlich ausschliessen aber der Rest bleibt davon unberührt.

Ich gehe davon aus, das er Privatkäufer ist also gibt es keine Ausschlussmöglichkeit für Unternehmer.

Alda gib die Karre wieder ab !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

wenn du den Reparieren lässt dann kann dir hier auch keiner mehr helfen bzw. dann ist dir nicht mehr zu helfen 🙄🙄

Zitat:

Original geschrieben von Leo 67



Zitat:

Original geschrieben von sandel


was möchtest du uns mit deinem beitrag sagen?? das alle opel schlecht und kaputt sind? und übrigens, dein beitrag geht am thema vorbei. :-)

Warum geht das am Thema vorbei🙄 Der 2,2Direct ist nunmal kein Motor bei dem Opel sich mit Ruhm bekleckert hat und der einem mal ganz schnell finanziell die Schuhe ausziehen kann.

Gruß

Ein Recht auf die Reparatur hat man nach gängiger Rechtssprechung nur, wenn die Rep-Kosten den Zeitwert um nicht mehr als 130% übersteigen.
Klar erzählt Dir Dein Anwalt Du hättest super Chancen. Weil er den Prozess führen will, entweder bezahlst Du den, oder der Händler. Dein Anwalt kassiert so oder so.

Ich sehe es so, dass der Händler zu der Einsicht gekommen ist, dass er die angebotene Leistung (der Wagen in einwandfreiem Zustand für den Preis) nicht Leisten kann. Er bietet innerhalb der ersten 10 Tage eine Rückabwicklung an, die jeder Vertragspartei zusteht. Jedes Rechtsgeschäft ist innerhalb der ersten 10 Tage nach Abschluß einseitig wiederrufbar, wenn nicht besondere Gesetzte was anderes sagen, z.B. bei Versicherungspolicen oder Auktionen. Im rechtssinn erkennt also eine Vertragspartei, dass es ihr nicht möglich ist, die Leistung zu erbringen und tritt deswegen vom Rechtsgeschäft zurück. Sow eit, so rechtens. Macht er von dem Recht des Rücktritts gebrauch, muß er jedoch die andere Vertragspartei entschädigen. In diesem Fall bedeutet Entschädigung, dass die zurücktretende Seite der Anderen das erstatten muß, was diese für das rechtsgeschäft aufgewendet hat. In diesem falle den Kaufpreis + eine Aufwandsentschädigung für den Aufwand den die andere Seite hatte, z.B. Fahrtkosten oder ne kleine finanzielle Pauschale für die aufgewandte Zeit (meist 30€ pro Tag). Sinn der Entschädigung ist es nicht, die zurücktretende Seite zu bestrafen, sodnern die andere Seite in den Zustand zurückzu versetzten, in dem sie wäre, wennd as geschäft nicht zustande gekommen wäre.
Vor diesem Hintergrund denke ich, dass Du keine große Aussicht auf eine Reparatur hast, wenn der Reparaturaufwand den zeitwert übersteigt. Allein schon die Tatsache das der Händler von sich aus die Rückabwicklung und Entschädigung anbietet, wird im Prozessfalle zu seinen Gunsten ausgelegt werden.

Ich habe den Eindruck, der vermeintlich Geschädigte pocht so auf die Rep. weil er sich einen Signum zum realistischen Marktpreis nicht leisten kann und das die einzige Chance ist, an ein entsprechendes FZ ranzukommen.

Aus tech. Sicht kann ich auch nur sagen: Ein 2,2 direct, der jetzt schon Ärger macht: Finger weg, mit dem wirst Du nicht glücklich. Bei ner anderen maschine wäre das anders. Bei nem 3,2 V6 oder nem 2,2 dti könnte man sagen: Ok, der Schaden ist klar abgegernzt, mit der Reparatur ist das Problem aus der Welt, danach kann der Motor noch locker 100 -200.000 km laufen, da könnte ich es nachvollziehen. Aber wenn im direct einmal der Wurm drinn ist, bekommste den nicht mehr raus. Dazu bedingen sich in diesem Motor zu viele Dinge gegenseitig, die Folgeschäden nach sich ziehen, die auch erst 2 oder 3 jahre später sich bemerkbar machen...

Normalerweise klagen Leute immer, dass sie ein Auto zurückgeben können, nun bekommt es mal einer angeboten... 🙄

Sei nicht dumm. Du kannst eine Karre zurückgeben, die sehr gute Aussichten hat, finaziell ein fass ohne Boden für dich zu werden.
Aber Du nimmst ein unkalkulierbares Prozessrisiko auf Dich, um ein Auto zu behalten, was höchstwahrscheinlich eh langfristig ein finanzielles Fass ohne Boden wird. Warum??? Wenn Du das was Du wiederbekommst + das Prozessrisiko (noch mal die gleiche Summe bis zum 1,5-fachen: Mit gerichts- und Anwaltskosten, Gutchter) zusammenrechnest bekommst Du locker ein viel besseres Auto was deinen Vorstellungen entspricht.

So hast Du das Risiko, dass Du am Ende gar nichts hast, außer nem sack voll verlorenem Geld. *kopfschüttel*

@ burkhard256

Was möchtest du denn nun zum zitierten sagen?

Zitat:

Original geschrieben von Gimmimoorhuhn


Sorry für OT aber wegen der Garantie... Der Händler muss beim Export ja keine Garantie geben... Gilt das denn auch für Neuwagen-Garantie? Denn ein Kumpel plant sich einen Seat von Deutschland nach Österreich zu holen... Oder ist das innerhalb der EU überhaupt anders?

Eine Neuwagen-Garantie ist in der EU überall gleich. Nach EU-Recht ist der Verkauf innerhalb der EU-Grenzen kein Export. Z. B. einen Neuwagen in Österreich kaufen und in Deutschland anmelden hat daher keinen Einfluß auf die Garantie/Gewährleistung, weil beides EU-Länder sind.

Wenn das anders wäre, gäbe es nicht Hunderte von Importeuren bzw. Reimporteuren, -auch in Österreich, die jedes Jahr zigtausend Autos preiswerter verkaufen können als die Werkshändler vor Ort, -mit Original-Garantie und ohne irgendein Problem.

Geschwätz aus der Gerüchte-Küche, das schon mal was Anderes erzählt (aber nie Fakten nennt), ist ohne Belang.

MfG Walter

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