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Auto geerbt, wie gehts mit den Ämtern weiter?

Themenstarteram 4. April 2018 um 14:47

Vlt. könnt ihr mir weiterhelfen. Mein geschätzter Vater ist nun verstorben und hat meiner Mutter sein Auto vererbt. Sie gibt es aber an mich direkt weiter, will dass ich ihn fahre.

Das Auto ist immer noch versichert, beide waren/sind wohnhaft in Ort X. Ich selbst wohne mit meinem eigenen noch angemeldeten Auto in Ort Y.

Beide Orte haben auch unterschiedliche Straßenämter.

Wo muss ich nun anfangen? Will nicht ständig von Amt zu Amt reisen.

Muss oder darf ich eine neue Versicherung abschließen?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@StephanRE schrieb am 4. April 2018 um 21:51:51 Uhr:

... Ein Erbschein wäre Sinnvoll aber nur in verbindung mit einer Bestätigung deiner Mutter, das Sie Dir das Auto vermacht hat. Dann kann die Zulassungsstelle nämlich Nachvollziehen wer das Auto rechtmäßig besitzt.

Seit wann interessiert sich die Zulassungsstelle dafür???

Die gehen regelmäßig davon aus, dass derjenige, der die Fahrzeugpapier vorlegt, berechtigt ist, die Kiste auf sich selbst anzumelden!

(musste noch nie einen Kaufvertrag o.ä. vorlegen ;) )

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Du nimmst die Papiere, gehst zu dem für den Standort des Fahrzeugs zuständigen Amt und lässt es auf deinen Namen zu. Dabei kannst du die derzeitige Versicherung weiterführen oder das Auto sonstwo versichern (und ggf. den SFR des verstorbenen Vaters übernehmen).

Willst du dann beide Autos fahren - dein bisheriges und das geerbete? Oder wirst du dein bisheriges Auto verkaufen?

Du kannst das geerbte Auto an deinem Wohnort ummelden. Wenn du mit der Versicherung redest, kannst du wahrscheinlich den SF-Rabatt (oder zumindest einen Teil davon) deines Vaters übernehmen.

Du gehst mit allen Papieren und dem Wagen zu Deiner Zulassung, und meldest den dort ab oder um. Zur Sicherheit Sterbeurkunde, Erbschein oder eröffnetes Testament, (Kopie) und Vollmacht von der Mutter (sie ist wohl alleine Erbin?) mitnehmen.

Themenstarteram 4. April 2018 um 15:00

Ah ok also kann ich alles bei meinem eigenen Wohnort bewerkstelligen. Ich brauche nur die Vollmacht meiner Mutter und sicherheitshalber eine Kopie des Erbscheins bzw Sterbeurkunde.

======

Mein eigenes, altes Auto soll verkauft werden. Ich weiß aber noch nicht ob ich das zeitlich parallel schaffe, da ich noch nicht mal einen Lagerort für mein altes Auto habe.

Was empfehlt ihr mir?

Wenn's schnell weg soll und dir egal ist wie viel du rauskriegt:WKDA(wirkaufendeinauto)

Sonst halt über gewisse Portale zum Schnäppchenpreis. Sollte dann recht schnell weggehen ;)

Die richtige Antwort hat @lemonshark gegeben.

Was interessiert die Zulassungsstelle die Erbschaft. Zulassungsbescheinigung 1 und 2 + Nummerschilder und ganz normal zulassen. Oder mußte schon mal jemand beim Anmelden den Kaufvertrag vorlegen?

Zitat:

@TheKnight83 schrieb am 4. April 2018 um 16:47:29 Uhr:

... hat meiner Mutter sein Auto vererbt. Sie gibt es aber an mich direkt weiter, will dass ich ihn fahre.

...

interessante Formulierung:

WILLST DU das geerbte Auto (dauerhaft) fahren?

am 4. April 2018 um 15:46

Zitat:

@TheKnight83 schrieb am 4. April 2018 um 17:00:55 Uhr:

Ah ok also kann ich alles bei meinem eigenen Wohnort bewerkstelligen. Ich brauche nur die Vollmacht meiner Mutter und sicherheitshalber eine Kopie des Erbscheins bzw Sterbeurkunde.

======

Mein eigenes, altes Auto soll verkauft werden. Ich weiß aber noch nicht ob ich das zeitlich parallel schaffe, da ich noch nicht mal einen Lagerort für mein altes Auto habe.

Was empfehlt ihr mir?

Dein altes Auto kannst du ja ueberall parken, wenn du es fuer eine Uebergangszeit angemeldet laesst, z.B. bei deiner Mutter.

Um das Auto deines Vaters auf dich anzumelden sollten die Papiere reichen, vorher mit der Versicherung reden; um das Auto auf dich anzumelden, brauchst du eine Bestaetigung der Versicherung, dass das Auto eben versichert ist. Du meldest also das Auto auf dich an, laesst dein altes Auto angemeldet und schaust dann an wen du es am besten verkaeufst, da beide Autos angemeldet sind, brauchst du dich auch nicht um Ueberfuehrungskennzeichen und dergleichen kuemmern.

Wenn es die Zeit und dein Gemuetszustand erlaubt, sollte man das an einem Tag geregelt kriegen.

Zitat:

@Skodadriver0815 schrieb am 4. April 2018 um 17:46:31 Uhr:

Zitat:

@TheKnight83 schrieb am 4. April 2018 um 17:00:55 Uhr:

 

da beide Autos angemeldet sind, brauchst du dich auch nicht um Ueberfuehrungskennzeichen und dergleichen kuemmern.

. . . um dann nach dem Verkauf hier zu Posten"Hab mein Auto verkauft,der neue Besitzer meldet es nicht um, Hilfe was kann ich tun?"

Wenn Du das Fahrzeug Deines verstorbenen Vaters auf Dich anmelden möchtest, brauchst die Kennzeichen, die ZB 1 und 2, das HU Protokoll, Deinen Ausweis, eine EvB und Deine KontoDaten.

Die Eigentumsverhältnisse berühren die Zulassungsstelle nicht.

Gruß M

am 4. April 2018 um 17:04

Zitat:

@windelexpress schrieb am 4. April 2018 um 18:15:12 Uhr:

Zitat:

@Skodadriver0815 schrieb am 4. April 2018 um 17:46:31 Uhr:

 

. . . um dann nach dem Verkauf hier zu Posten"Hab mein Auto verkauft,der neue Besitzer meldet es nicht um, Hilfe was kann ich tun?"

Wenn Du das Fahrzeug Deines verstorbenen Vaters auf Dich anmelden möchtest, brauchst die Kennzeichen, die ZB 1 und 2, das HU Protokoll, Deinen Ausweis, eine EvB und Deine KontoDaten.

Die Eigentumsverhältnisse berühren die Zulassungsstelle nicht.

Gruß M

Er kann das Auto an einen Haendler verkaufen, im Haendlerauftrag oder an Privat und die Kennzeichen einfach behalten, so wuerde ich es im Zweifel machen, muss der Kaeufer sich eben um eine Kurzzeitzulassung kuemmern.

Das Auto abmelden kannst Dui prinzipiel bei jeder Zulassungsstelle.

Geh zu der Stelle wo Du das Auto anmelden willst und melde es dort um.

An Unterlagen brauchst Du nur das Übliche. Ein Erbschein wäre Sinnvoll aber nur in verbindung mit einer Bestätigung deiner Mutter, das Sie Dir das Auto vermacht hat. Dann kann die Zulassungsstelle nämlich Nachvollziehen wer das Auto rechtmäßig besitzt.

Zitat:

@StephanRE schrieb am 4. April 2018 um 21:51:51 Uhr:

... Ein Erbschein wäre Sinnvoll aber nur in verbindung mit einer Bestätigung deiner Mutter, das Sie Dir das Auto vermacht hat. Dann kann die Zulassungsstelle nämlich Nachvollziehen wer das Auto rechtmäßig besitzt.

Seit wann interessiert sich die Zulassungsstelle dafür???

Die gehen regelmäßig davon aus, dass derjenige, der die Fahrzeugpapier vorlegt, berechtigt ist, die Kiste auf sich selbst anzumelden!

(musste noch nie einen Kaufvertrag o.ä. vorlegen ;) )

Zitat:

@camper0711 schrieb am 4. April 2018 um 22:00:51 Uhr:

 

Seit wann interessiert sich die Zulassungsstelle dafür???

Interessiert sie auch nicht. Wer die Verfügungsberechtigung durch Vorlage der Zulassungsbescheinigung (Teil I und II) nachweisen kann, bekommt das Fahrzeug auf sich angemeldet. Das beeinflusst auch keine ggf abweichenden Eigentumsverhältnisse.

Kaufvertrag/Rechnung wird nur verlangt, wenn ein Fahrzeug bspw importiert wurde und noch keine Zulassungsbescheinigung in Deutschland erstellt wurde.

Gruß M

Was Stephan schreibt, ist absolut korrekt.

Immer !! alle Papiere mitnehmen. Alles !

Brauchst du es nicht, ist es egal.

Brauchst du es, weil derjenige hintern Schalter danach fragt, und hast es nicht, ärgerst du dich grün und blau.

Ist denn das (dein) altes Auto noch etwas wert ??

Also nicht nurn tausender oder so...

Dann informieren wie sowas gehandelt wird, damit man auch "seine" Kohle kriegt.

Gruß Jörg.

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