Auto geerbt, wie gehts mit den Ämtern weiter?
Vlt. könnt ihr mir weiterhelfen. Mein geschätzter Vater ist nun verstorben und hat meiner Mutter sein Auto vererbt. Sie gibt es aber an mich direkt weiter, will dass ich ihn fahre.
Das Auto ist immer noch versichert, beide waren/sind wohnhaft in Ort X. Ich selbst wohne mit meinem eigenen noch angemeldeten Auto in Ort Y.
Beide Orte haben auch unterschiedliche Straßenämter.
Wo muss ich nun anfangen? Will nicht ständig von Amt zu Amt reisen.
Muss oder darf ich eine neue Versicherung abschließen?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@StephanRE schrieb am 4. April 2018 um 21:51:51 Uhr:
... Ein Erbschein wäre Sinnvoll aber nur in verbindung mit einer Bestätigung deiner Mutter, das Sie Dir das Auto vermacht hat. Dann kann die Zulassungsstelle nämlich Nachvollziehen wer das Auto rechtmäßig besitzt.
Seit wann interessiert sich die Zulassungsstelle dafür???
Die gehen regelmäßig davon aus, dass derjenige, der die Fahrzeugpapier vorlegt, berechtigt ist, die Kiste auf sich selbst anzumelden!
(musste noch nie einen Kaufvertrag o.ä. vorlegen 😉 )
27 Antworten
Es wurde bereits dargelegt, dass das, was StephanRE mal wieder zusammen fantasiert, eben NICHT korrekt ist. Man muss das nicht auch noch wiederholen.
Zitat:
@SpyderRyder schrieb am 5. April 2018 um 10:44:59 Uhr:
Es wurde bereits dargelegt, dass das, was StephanRE mal wieder zusammen fantasiert, eben NICHT korrekt ist. Man muss das nicht auch noch wiederholen.
Oh, ich bitte um Entschuldigung... 🙄
Habe nicht gewusst dass er fantasiert.
Fakt ist, und das basiert auf eigenen Erfahrungen, wenn du einen kleinkarierten Beamten da hast, bekommst du deinen Stempel nicht - und zwar weil er etwas SEHEN möchte, was du nicht dabei hast. Für den TE/uns alle ist die Lage vllt klar, und sogar auch korrekt. Nur wenn das nicht die Einstellung/Handhabung der Stempelausgabe trifft, kannst du dich auf den Rücken schmeißen und Handstand machen.
Ich habe a.d. Zulassungsstelle schon Dinge erlebt, da wackelst du mit den Ohren.
Meine in der Sig stehende Honda bekam ich nicht zugelassen, weil mir angeblich ein Dokument fehlte.
Mein Spezl, der am nächsten Tag mit *DENSELBEN Papieren zu einem anderen Schalter ging, bekam den Stempel... ...nur mal so als Beispiel.
*und natürlich einer Vollmacht von mir, nur der Vollständigkeit halber erwähnt....
Gruß Jörg.
Was bei der Zulassungsstelle vorgelegt werden muss, steht auf deren Seite im Internet. Wenn halt jemand der Meinung ist, auch seinen Impfausweis und idiotentest vorlegen zu müssen, soll er es tun. Das bedeutet aber nicht, dass das auch nötig ist. Bei vielen würde es sicher auch am fehlenden Idiotentest scheitern🙂
Zitat:
Kauf eines Fahrzeugs mit auswärtigen Kennzeichen (Umschreibung)
Fz-Brief bzw. Zulassungsbescheinigung II
eVB Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung, früher Doppelkarte)
Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung I
Wenn zugelassen bisherige Kennzeichen
Prüfbuch (bei LKW, Bus oder Anhänger ab 10t Gesamtgewicht)
SP Zugmaschine, Ackerschlepper ab 50km/h (Sicherheitsprüfung)
So steht es auf der Seite "meiner" Zulassungsstelle. Ich habe schon ziemlich viele Fahrzeuge zugelassen und musste auch noch nie etwas anderes vorlegen.
Ähnliche Themen
Zitat:
@lemonshark schrieb am 5. April 2018 um 12:42:59 Uhr:
Zitat:
@lemonshark schrieb am 5. April 2018 um 12:42:59 Uhr:
Zitat:
Kauf eines Fahrzeugs mit auswärtigen Kennzeichen (Umschreibung)
Fz-Brief bzw. Zulassungsbescheinigung II
eVB Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung, früher Doppelkarte)
Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung I
Wenn zugelassen bisherige Kennzeichen
Prüfbuch (bei LKW, Bus oder Anhänger ab 10t Gesamtgewicht)
SP Zugmaschine, Ackerschlepper ab 50km/h (Sicherheitsprüfung)
So steht es auf der Seite "meiner" Zulassungsstelle. Ich habe schon ziemlich viele Fahrzeuge zugelassen und musste auch noch nie etwas anderes vorlegen.
Ja, richtig, so steht es bei meiner auch.
Ich wollte das bestimmt nicht anzweifeln.
Ich wollte nur klarmachen, das man einen Erbsenzähler-Beamten bekommen kann.
Da mir sowas schon passiert ist, nehme ich mit was ich dazu habe.
Den freundlicherweise von Juri aufgeführten Idiotentest braucht man allerdings nicht.
Wie er darauf kommt, bleibt ganz sicher sein Geheimnis - was auch besser ist 😉
Gruß Jörg.
Bei einem Halterwechsel braucht man keinen Eigentumsnachweis und schon gar keinen Erbschein.
Dieser wird lediglich erforderlich, wenn der Verstorbene seine Dokumente so gut weggelegt hat,dass die Nachkommen diese nicht mehr finden.
Wenn ich den TE richtig verstanden hab,sind die Dokumente vorhanden,also Kennzeichen, Dokumente, HU Protokoll, Perso und eVB einpacken und umschreiben den Hobel.
Gruß M
Zitat:
@63er-joerg schrieb am 5. April 2018 um 12:57:43 Uhr:
Ich wollte nur klarmachen, das man einen Erbsenzähler-Beamten bekommen kann.
Was ist dann? Der kann auch nicht mehr verlangen, als seine eigene Behördenleitung vorgibt.
Zitat:
@lemonshark schrieb am 5. April 2018 um 13:45:58 Uhr:
Zitat:
@63er-joerg schrieb am 5. April 2018 um 12:57:43 Uhr:
Ich wollte nur klarmachen, das man einen Erbsenzähler-Beamten bekommen kann.
Was ist dann? Der kann auch nicht mehr verlangen, als seine eigene Behördenleitung vorgibt.
🙄 🙄
Ok, hast Recht...
lassen wir es...
Zitat:
@63er-joerg schrieb am 5. April 2018 um 14:32:39 Uhr:
Zitat:
@lemonshark schrieb am 5. April 2018 um 13:45:58 Uhr:
Was ist dann? Der kann auch nicht mehr verlangen, als seine eigene Behördenleitung vorgibt.🙄 🙄
Ok, hast Recht...
lassen wir es...
Ja, lass es. Oder musstest du bei der Zulassung deiner Honda einen Erbschein vorlegen?
Stellen wir uns mal vor es ist Montag morgen auf der Zulassungsstelle, die Leute stehen bis zur Straße und der Sachbearbeiter hatte ein miesen Wochenende...
Die erste Frage die er stellt: "Warum meldet Ihr vater das Auto dennnicht selber ab?" Kann er ja nicht also wird nach einer Sterbeurkunde oder Erbschein gefragt. Auf dem Erbschein steht aber die Mutter als Erbin, also wird nach einem Nachweis gefragt das man berechtigt ist usw.
Wenns gut läuft ist man ohne die Papiere nach 10 Minuten draußen, wenns schlecht läuft, siehe oben
Zitat:
@lemonshark schrieb am 5. April 2018 um 15:18:06 Uhr:
Zitat:
@63er-joerg schrieb am 5. April 2018 um 14:32:39 Uhr:
🙄 🙄
Ok, hast Recht...
lassen wir es...
Ja, lass es. Oder musstest du bei der Zulassung deiner Honda einen Erbschein vorlegen?
Was soll das ????
Musst du nachtreten ???
Nochmal aus der Hecke schießen ???
Ich hatte aufgegeben, OK ?
Ich habe dir Recht gegeben, OK ??
Reicht dir sowas nicht ??
Das letzte Wort mit Seitenhieb muss sein, oder ?
Also noch einmal: Ok, hast Recht, also lass es gut sein...
Gruß Jörg.
Zitat:
@StephanRE schrieb am 5. April 2018 um 19:26:23 Uhr:
Stellen wir uns mal vor es ist Montag morgen auf der Zulassungsstelle, die Leute stehen bis zur Straße und der Sachbearbeiter hatte ein miesen Wochenende...Die erste Frage die er stellt: "Warum meldet Ihr vater das Auto dennnicht selber ab?" Kann er ja nicht also wird nach einer Sterbeurkunde oder Erbschein gefragt. Auf dem Erbschein steht aber die Mutter als Erbin, also wird nach einem Nachweis gefragt das man berechtigt ist usw.
Wenns gut läuft ist man ohne die Papiere nach 10 Minuten draußen, wenns schlecht läuft, siehe oben
Blödsinn!
Aber wie heißt es: Wie man in den Wald rein ruft, so..................."
Gruß M
Ich habe auf Ämtern, egal welchen schon die buchstäblichen Pferde kotzen gesehen. Gerade Straßenverkehrsämter glämzem da nicht mit Freundlichekeit.
Es schadet auf keden fall nicht so etwas mit zu nehmen. Ich sagte ja. wenns gut läuft braucht man nix.