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Auto Finanzierung Vorlage des Gehaltcheckes?

Themenstarteram 29. Oktober 2015 um 19:37

Hallo Leute,

ich fange demnächst, also zum 1.12 bei einer neuen Arbeitsstelle an. Das Problem ist nur, dass sie etwas weiter weg ist und ich nur mit dem Auto dahin fahren kann.

Ich habe mir sowieso schon länger vorgenommen ein Auto (4-5k €) zuzulegen, aber da ich derzeit nur 2k € Anzahlen kann, müsste ich den Rest auf Raten abbezahlen.

Jetzt weiß ich nur nicht, ob es immer Pflicht ist, sein Gehalt nach zuweißen oder ob man einfach monatlich keine Ahnung 150€ zahlen muss. Ich kann leider kein Gehalt der letzten Monate nachweißen, da ich seit 3 Monaten Arbeitslos bin und erst zum 01.01.2016 mein Gehalt bekomme.

Vielleicht könnt ihr mir irgendwie weiterhelfen? :/

Gruß,

Elefantoz

Beste Antwort im Thema

Das beste wäre wohl, mit der Hausbank zu sprechen. Die kennen dein Kontoverhalten und wenn du den Arbeitsvertrag vorlegst, ist evtl. möglich.

Oder du kaufst was Gutes für 2.000,-, was du dann in 6 Monaten gegen was besseres eintauscht, falls erforderlich. Ein Kleinwagen mit frischen Tüv sollte für den Preis problemlos drin sein.

So dürfte dir keine Bank einen Kredit geben. Auf Arbeitslosengeld gibt es keinen seriösen Kredit.

Und bei der Selbstauskunft schummeln ist auch Mist. Es könnte zwar sein, das die Bürokratie aufgrund der Summe schlank bleibt, aber wenn dann doch ein Nachweis gefordert wird.

Mir fällt gerade ein, das Azubis bei der Citibank ähm Targobank Kredit bekommen. Vielleicht da mal mit Arbeitsvertrag vorsprechen. Oder Freunde/Familie um Kredit bitten.

Mir fällt gerade ein. Es gibt Autohäuser, die sich mit kostengünstigen Fahrzeugen auf solche Fälle spezialisiert haben. Die behalten wie eine Bank die Zulassung Teil 2 (Brief) und einen Schlüssel des Fahrzeugs, bis der Kaufpreis komplett bezahlt ist.

BEN

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Der Fahrzeugbrief ist tatsächlich eine sehr wichtige Komponente. Die Absicherung des Kredites erfolgt in der Regel über Lohn/Gehalt(-spfändungen). Man will ja nicht, dass der Kredit kaputt geht, sondern dass der Schuldner ordentlich bezahlt und sein Darlehen zurückführt. Alles andere führt zu Kosten, und das ist schlecht.

Der Fahrzeugbrief ist eher eine psychologische Komponente, und mit ein Grund weshalb Autokredite als todsicheres Geschäft gelten. Die Ausfallquote ist tatsächlich sehr gering in diesem Bereich. Die Leute wissen einfach, dass die Banken ansonsten an das Auto rangehen. Das wird besonders peinlich wenn das Ganze dann durch einen Gerichtsvollzieher erfolgen muss. Das bekommt die Nachbarschaft mit und ist für den Betroffenen sehr unangenehm.

Hätte der Halter auch noch den Brief, könnte er jederzeit den Wagen verkaufen, womit die Sicherheit der Bank weg wäre.

Und der Tatbestand der Hehlerei erfüllt wäre, weil immernoch ein Eigentumsvorbehalt konstitutiert wird.

am 25. November 2015 um 13:16

Zitat:

@iiSS schrieb am 24. November 2015 um 23:31:53 Uhr:

Der Fahrzeugbrief ist das verbriefte Eigentumsrecht am Fahrzeug.

Diese (falsche) Meinung ist genau so verbreitet wie der Name "Fahrzeugbrief", obwohl dieser schon vor zehn Jahren abgeschafft wurde.

In der Zulassungsbescheinigung II ist explizit der Hinweis enthalten, dass der Inhaber des Dokuments nicht als Eigentümer ausgewiesen ist.

Keinesfalls ist der Kreditgeber Eigentümer des finanzierten Fahrzeugs, wenn ihm die ZB II vorliegt. Es handelt sich um eine Sicherungsübereignung, um die Forderung des Kreditgebers abzusichern, allerdings nur bis zu der Höhe der Schuld.

Die umgangssprachliche Äußerung "das Auto gehört der Bank" ist juristisch gesehen völlig falsch.

Grüße

Der Chaosmanager

am 25. November 2015 um 13:19

Zitat:

@iiSS schrieb am 25. November 2015 um 12:22:13 Uhr:

Und der Tatbestand der Hehlerei erfüllt wäre, weil immernoch ein Eigentumsvorbehalt konstitutiert wird.

Das ist allerdings sehr weit hergeholt ...

Grüße

Der Chaosmanager

Um das genauer darzustellen: In Deutschland ist derjenige der Eigentümer des Fahrzeugs, der das Fahrzeug gekauft hat - also, derjenige, welcher im Kaufvertrag als Käufer benannt wird.

Bevor mein Post immer wieder auseinandergerissen wird.

Noch mal für die, die es irgendwann lesen.

Es gibt Autohäuser, die bieten Leuten, die eine schlechte Schufa oder sonstwas für Probleme haben, eine Finanzierung eines Autos an. Diese Autos sind nicht sehr teuer, aber es gibt ordentliche Wagen mit 2 Jahren Tüv, teils mit Garantie. Die Autohäuser spielen selber Bank, es wird keine seriöse Bank eingeschaltet. Das Autohaus verkauft das Auto auf Raten. Anders als bei der Sicherungsübereignung, behalten die zusätzlich den 2. Schlüssel.

Wer nicht zahlt, ist die Karre ruck zuck wieder los.

Alles vertraglich geregelt.

Und für bestimmte Leute gar nicht so schlecht. So wie zum Beispiel der Threadersteller hier.

BEN

P.S.: BItte richtig lesen und nicht wieder alles aus dem Zusammenhang reißen und Teilstücke meines Textes kommentieren.

Zitat:

@Goify schrieb am 25. November 2015 um 12:17:17 Uhr:

Hätte der Halter auch noch den Brief, könnte er jederzeit den Wagen verkaufen, womit die Sicherheit der Bank weg wäre.

Wie bereits erwähnt dient das Auto nicht als Sicherheit.

Wenn dies so wäre, dann würdest du bei einer Kreditberechnung mehr Autokredit als Privatkredit erhalten (beim ersteren Sicherheit Auto+Gehalt, beim zweiteren nur Gehalt), dem ist aber auch nicht so.

Denk doch mal aus Sicht der Bank.

Was willst du verhindern?

-> Das der Kunde alle Fäden in der Hand hat.

Und das regelst du über den Fahrzeugschein..

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