Auto Exportkennzeichen in anderem Bundesland
Hallo Community,
Ich schreib das Thema einfach mal hier rein, falls es hier nicht passt kann es ja verschoben werden.
Zu meiner Frage: Ich will mir ein Auto zum exportieren nach Irland kaufen, dieses steht in Schleswig-Holstein. Mein deutscher Wohnsitz ist allerdings in Bayern.
Ich brauche Exportkennzeichen für das Auto. Kann ich das auch bei einem Landratsamt dort im Norden machen? Denn eigentlich wollte ich das Auto nicht mehr nach Bayern bringen nur zum anmelden und vor allem bekomme ich es ohne Kennzeichen dort garnicht erst hin.
Würde mich freuen wenn ihr mir da weiterhelfen könntet.
Danke im Vorraus,
Gruß Sitzheitzung.
21 Antworten
Amtshilfe gibt’s, wenn dein Kennzeichen eingezogen wird … 😉
Bin jetzt mal auf die Website vom Landratsamt Cuxhaven gegangen (der Kreis wo das Auto steht) und da steht, dass bei einem Exportkennzeichen keine Meldebescheinigung benötigt wird: http://www.landkreis-cuxhaven.de/index.phtml?...
Weil die Zulassungsstelle Zugriff auf die Daten des Einwohnermeldeamts hat? Deine Adresse musst du ja wegen der Steuer angeben, und wenn die nicht in dem Bundesland ist, wird’s eher nix mit dem Ausfuhrkennzeichen. Ich würde das am Telefon einfach mal abklären.
Zitat:
@birscherl schrieb am 5. Oktober 2016 um 07:08:22 Uhr:
Weil die Zulassungsstelle Zugriff auf die Daten des Einwohnermeldeamts hat? Deine Adresse musst du ja wegen der Steuer angeben, und wenn die nicht in dem Bundesland ist, wird’s eher nix mit dem Ausfuhrkennzeichen. Ich würde das am Telefon einfach mal abklären.
Mach ich nur z.B bei 5-Tage Kennzeichen benötigt man eine Meldebescheinigung.
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Zitat:
@birscherl schrieb am 3. Oktober 2016 um 20:40:46 Uhr:
Ausfuhrnummernschilder erteilt nur die Zulassungsstelle am Wohnort des Fahrzeughalters, da dort auch die Steuer fällig wird. Das Auto selbst brauchst du ja nicht für die Erteilung der Kennzeichen, nur die Papiere, Versicherungsnachweis und den HU-Nachweis. HU muss mindestens bis Ende der Gültigkeit der Kennzeichen bestehen.
Sicher, dass man das Auto selbst nicht braucht? Zumindest im o.g. Kreis Cuxhaven ist anscheinend bei Ausfuhrkennzeichen die Vorführung des Fahrzeugs erforderlich, sagen jedenfalls die Links. Kann natürlich sein, dass das anderswo anders ist.
In München wird es so gehandhabt, dass nur Fahrzeuge mit ausländischen Fahrzeugpapieren oder bei erneuter Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens das Fahrzeug vorgeführt werden muss, sonst eben nicht. Möglicherweise wird das je nach Zulassungsstelle unterschiedlich gehandhabt.
Das macht jede Zulassungsstelle so wie sie möchte. Ich kenne es von hier, meine macht es bei Ausfuhr nicht, zwei angrenzende Zulassungsbezirke machen es. Eine generelle Aussage ist da eigentlich nicht möglich.