Auto durchsuchen ohne Tatverdacht?
Moin moin!
ich hoffe ich bin hier richtig.
unzwar wurde ich gestern von dr Polizei angehalten. Die zwei Polizeiautos verfolgten mit mit blaulicht und martinshorn. als sie mich anhielten meinten sie allgmeine verkerskontrolle, papiere...
nachdem ich ausgestiegen bin meinten sie, sie hätten einen hinweis bekommen, ich wäre schlanglinien gefahren. ich machte keinerlei angaben dazu.
ich musste einen alkoholtest machen, und hab mich (leider) freiwillig bereiterklärt einen drogentest durchzuführen. dazu gingen wir zur nahegelegenden wache. nach einer 3/4 stunde war dieser beendet.
Danach meinten die Polizisten sie müssten noch mein auto durchsuchen, was sie dann auch taten.
meine frage nun: dürfen die ohne jeden verdacht mein auto durchsuchen?
danke schonmal! 🙂
Beste Antwort im Thema
Mit dem angeblichen Hinweis auf den Fahrstil ist der Verdacht da und das Fahrzeug kann durchsucht werden. Auch wenn es der eine oder andere nicht wahr haben will. Auf dicke Hose machen hilft da sicher nicht.😉
104 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
aber sicher gibts das!Zitat:
Original geschrieben von warnkb
Vielleicht sollte man sich bei aller Aufregung mal auf das Subjekt der "Durchsuchung" besinnen:Wir reden von einem Auto, nicht von einer Wohnung oder einem Haus.
Für Autos, LKW, Handtaschen, Jackentaschen etc. gibt es keine "Durchsuchungsbeschlüsse"
im zuge einer sog. hausdurchsuchung wird (wen als nötig erachtet) auch ein "durchsuchsbefehle" (wie du richtig erkannt hast heisst das blaue zettelchen nicht befehl sondern beschluss 😉 ) für ein eventuell vorhandenes auto ausgestellt.
Nein, gibt es so nicht. Was du meinst, ist ein Durchsuchungsbeschluss für Wohnungen, der eventuell vorhandene Fahrzeuge mit einschließen kann. Und dennoch unterliegt die Durchsuchung von Sachen - und nichts anderes ist ein PKW im Normalfall - nicht dem Richtervorbehalt. Dieser Richtervorbehalt bei der Durchsuchung von Wohnungen trägt Artikel 13 GG Rechnung - sprich: da der Eingriffscharakter bei der Durchsuchung von Wohnungen wesentlich höher ist, als bei der Durchsuchung von Sachen, wurde hier die Anordnungsbefugnis an eine höhere Stelle geschoben, nämlich den Richter.
Bei der Durchsuchung eines PKWs reicht bereits ein Anfangsverdacht aus. Es wäre auch eine Durchsuchung nach Gefahrenabwehrrecht denkbar, hier gibt es aber von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Gesetze bzw. Befugnisse der Länderpolizeien.
darf ich nach dem artikel, welcher definiert, auf welches territorium der erdkugel sich das GG erstreckt fragen? 😁
Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
den insider witz hast du nicht verstanden 😉
Ähhh ... ja, das ist an mir vorbeigegangen, obwohl ich eigentlich immer den Ironiedetektor eingeschaltet lasse ... 😁😁😁
Zitat:
Original geschrieben von turbocivic
darf ich nach dem artikel, welcher definiert, auf welches territorium der erdkugel sich das GG erstreckt fragen? 😁
Du, laß man. Wie haben hier schon begriffen, daß Du auf diese "reichsdeutsche" Ideologie reingefallen bist.
Da es dazu einen wunderschönen Text gibt, muß ich mir jetzt nicht selbst was ausdenken:
"In jüngerer Zeit wird der Begriff [Reichsdeutsche; E.] auch als ironische Sammelbezeichnung für querulierende Eingabenverfasser verwendet, die mit der Behauptung, die auf deutschem Gebiet nach dem Zweiten Weltkrieg gegründeten Länder und die Bundesrepublik Deutschland sowie deren jeweilige Untergliederungen existierten nicht rechtswirksam, zumeist private Anliegen zumal im Führerschein- und Ordnungswidrigkeitenrecht verfolgen; sie erkennen Behörden- und Gerichtsentscheidungen nicht an und produzieren auch, 'ermächtigt' durch 'Reichskanzleien' u. dgl., den Rechtsverkehr erheiternde bis behindernde 'offizielle Dokumente'."
Quelle: Wikipedia
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von turbocivic
darf ich nach dem artikel, welcher definiert, auf welches territorium der erdkugel sich das GG erstreckt fragen? 😁
klarer fall: in der nationalhymde!
Zitat:
Original geschrieben von BMWRider
Hauptsache, mal wieder eine wenig wortgeklaubt und Korinthen gekackt.
Jeder weiß, was gemeint ist. Echt. Jeder!
das ultimative argument, was dagegen spricht, die sehr genaue deutsche sprache fachgerecht zur anwendung zu bringen und sich richtig auszudrücken.
Zitat:
Original geschrieben von turbocivic
das ultimative argument, was dagegen spricht, die sehr genaue deutsche sprache fachgerecht zur anwendung zu bringen und sich richtig auszudrücken.Zitat:
Original geschrieben von BMWRider
Hauptsache, mal wieder eine wenig wortgeklaubt und Korinthen gekackt.
Jeder weiß, was gemeint ist. Echt. Jeder!
....sagte er und ignorierte die Groß- und Kleinschreibung der sehr genauen deutschen Sprache fachgerecht.....
Mensch, so klappt es mit der Überzeugungsarbeit! 😁
Zitat:
Original geschrieben von Erwachsener
Du, laß man. Wie haben hier schon begriffen, daß Du auf diese "reichsdeutsche" Ideologie reingefallen bist.Zitat:
Original geschrieben von turbocivic
darf ich nach dem artikel, welcher definiert, auf welches territorium der erdkugel sich das GG erstreckt fragen? 😁Da es dazu einen wunderschönen Text gibt, muß ich mir jetzt nicht selbst was ausdenken:
"In jüngerer Zeit wird der Begriff [Reichsdeutsche; E.] auch als ironische Sammelbezeichnung für querulierende Eingabenverfasser verwendet, die mit der Behauptung, die auf deutschem Gebiet nach dem Zweiten Weltkrieg gegründeten Länder und die Bundesrepublik Deutschland sowie deren jeweilige Untergliederungen existierten nicht rechtswirksam, zumeist private Anliegen zumal im Führerschein- und Ordnungswidrigkeitenrecht verfolgen; sie erkennen Behörden- und Gerichtsentscheidungen nicht an und produzieren auch, 'ermächtigt' durch 'Reichskanzleien' u. dgl., den Rechtsverkehr erheiternde bis behindernde 'offizielle Dokumente'."
Quelle: Wikipedia
Köstlich.
Aber Herrn Turbocivic kann mit der allgemeinen Staatslehre geholfen werden, wonach die Rechtsetzung eines Staates für sein Territorium gilt (und genau für sein Territorium). Eine solche Bestimmung im GG hätte bestenfalls erläuternden Charakter.
insbesondere kann ihm in einem (sogenannten) staat geholfen werden, in welchem an den juristischen fakultäten schon seit jahrzehnten das fachgebiet "römisches recht" nicht mehr gelehrt wird.
war wieder mal 'ne meisterleistung, Blubber.
ER will ja nicht immer Recht haben - ihm genügt das klein gehäckselte letzte wort😁😁
Jetzt reicht es hier aber mal. Zurück zum eigentlichen Thema. Andere philosophische Diskussionen über die Anerkennung des deutschen Staates dürfen gerne woanders geführt werden.
Zitat:
Original geschrieben von BMWRider
Jeder weiß, was gemeint ist. Echt. Jeder!
Wetten das nicht?
Dem deutschsprachigem Ausland dürften wir eher als Ger geläufig sein. Den Sportbegeisterten Ausländer wird BRD auf jeden Fall nix sagen.
Zitat:
Original geschrieben von joschi67
Wetten das nicht?Zitat:
Original geschrieben von BMWRider
Jeder weiß, was gemeint ist. Echt. Jeder!Dem deutschsprachigem Ausland dürften wir eher als Ger geläufig sein. Den Sportbegeisterten Ausländer wird BRD auf jeden Fall nix sagen.
Weil wir hier ja auch in einem Forum sportbegeisterter Ausländer sind....
Hoffentlich sind viele hier nur im Forum und nicht auf der Strasse so. Was hier so hinkonstruiert wird, das ist ja fast schon bewundernswert.