Auto durchsuchen ohne Tatverdacht?

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Moin moin!

ich hoffe ich bin hier richtig.

unzwar wurde ich gestern von dr Polizei angehalten. Die zwei Polizeiautos verfolgten mit mit blaulicht und martinshorn. als sie mich anhielten meinten sie allgmeine verkerskontrolle, papiere...

nachdem ich ausgestiegen bin meinten sie, sie hätten einen hinweis bekommen, ich wäre schlanglinien gefahren. ich machte keinerlei angaben dazu.

ich musste einen alkoholtest machen, und hab mich (leider) freiwillig bereiterklärt einen drogentest durchzuführen. dazu gingen wir zur nahegelegenden wache. nach einer 3/4 stunde war dieser beendet.

Danach meinten die Polizisten sie müssten noch mein auto durchsuchen, was sie dann auch taten.

meine frage nun: dürfen die ohne jeden verdacht mein auto durchsuchen?

danke schonmal! 🙂

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Mit dem angeblichen Hinweis auf den Fahrstil ist der Verdacht da und das Fahrzeug kann durchsucht werden. Auch wenn es der eine oder andere nicht wahr haben will. Auf dicke Hose machen hilft da sicher nicht.😉

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da steht was drueber 😉 http://www.autobild.de/artikel/ratgeber-recht-933124.html

Zitat:

Original geschrieben von Luene007


dazu gingen wir zur nahegelegenden wache. nach einer 3/4 stunde war dieser beendet.

vielleicht war der Test ja positiv?

Ansonsten klingt das für mich eher nach Ferienzeit

Wenn der TE so fährt wie er schreibt - lieber eine Kontrolle zu viel als eine zu wenig. Bei Alk oder Drogen liegt doch das Ergebnis sofort vor. Warum schweigt sich der TE darüber aus?

Ohne Durchsuchungsbefehl wäre mein Auto verschlossen geblieben... sowieso wenn der Alk/Drogentest negativ ausgefallen wäre.

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Zitat:

Original geschrieben von Roter-Baron


Ohne Durchsuchungsbefehl wäre mein Auto verschlossen geblieben... sowieso wenn der Alk/Drogentest negativ ausgefallen wäre.

Wäre es nicht... auch wenn du dich auf den Kopf gestellt hättest...

Eben. Es braucht ja nur Gefahr im Verzug gewesen sein...

Mit dem angeblichen Hinweis auf den Fahrstil ist der Verdacht da und das Fahrzeug kann durchsucht werden. Auch wenn es der eine oder andere nicht wahr haben will. Auf dicke Hose machen hilft da sicher nicht.😉

Und wenn du auf den Durchsuchungsbefehl bestehst, dann ruft der Polizist halt irgendwo an und besorgt sich einen. Das Auto bleibt bis dahin allerdings genau da stehen wo es ist und du steigst auch nicht mehr ein 😉

Ist die Frage, ob der Hinweis / die Anzeige wegen auffälligem Fahrstils einen ausreichenden Anfangsverdacht darstellt, ggF kann hier nicht von "ohne jeden verdacht" die Rede sein, denn es scheinen Hinweise auf Straßenverkehrsgefährdung oder eine Trunkenheits- bzw. Drogenfahrt vorgelegen zu haben.

Zitat:

Original geschrieben von xmisterdx



Zitat:

Original geschrieben von Roter-Baron


Ohne Durchsuchungsbefehl wäre mein Auto verschlossen geblieben... sowieso wenn der Alk/Drogentest negativ ausgefallen wäre.
Wäre es nicht... auch wenn du dich auf den Kopf gestellt hättest...

Wäre es trotzdem, man muss es dem Beamten nur im ruhign Ton erklären:

GiV (Gefahr im Verzug ) liegt nicht vor.

1. Auto vor der Polizeiwache

2. Ich in begleitung mindestens eines Beamten vor / neben/ hinter dem beamten.

Nix mit GiV.
Richter wecken und hören was der sagt

Ich habe es in 33 Jahren Fahrpraxis nicht geschafft, daß mich die Polizei mit Blaulicht und Martinshorn verfolgt und gestellt hat. Da muß also schon Einges im Argen gelegen haben...

Das wird in 98% aller Fälle aber nur der machen, der sich sicher ist, dass im Auto irgendwas gefunden werden könnte bzw. gefunden wird. Jemand der sich absolut sicher ist, nichts Illegales im Auto zu haben, wird sich diesen zeitraubenden Firlefanz nicht antun. Und da das auch der Richter weiss, wird er in 99,9% aller Fälle eine Durchsuchung genehmigen 😉

Zitat:

Original geschrieben von xmisterdx


Das wird in 98% aller Fälle aber nur der machen, der sich sicher ist, dass im Auto irgendwas gefunden werden könnte bzw. gefunden wird. Jemand der sich absolut sicher ist, nichts Illegales im Auto zu haben, wird sich diesen zeitraubenden Firlefanz nicht antun. Und da das auch der Richter weiss, wird er in 99,9% aller Fälle eine Durchsuchung genehmigen

Nein, das darf nicht sein. Es gilt die Unschuldsvermutung. Ist diese verwirkt, bloß weil man sich drauf beruft, dann lebt man nicht in einem Rechtsstaat. Entscheidend dürfen nur die anderen, tatsächlichen Geschehnisse/Umstände sein.

Dann gehöre ich eben zu den 2%.
Wenn es genug Leute machen muß der Richter seine Logik ändern.
Sollte er eigentlich sofort. Die Logik: Staatsbürger beruft sich auf seine Rechte und ist somit verdächtig steht im krassen Gegensatz zur Unschuldsvermutung.

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