Auto durchsuchen ohne Tatverdacht?

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Moin moin!

ich hoffe ich bin hier richtig.

unzwar wurde ich gestern von dr Polizei angehalten. Die zwei Polizeiautos verfolgten mit mit blaulicht und martinshorn. als sie mich anhielten meinten sie allgmeine verkerskontrolle, papiere...

nachdem ich ausgestiegen bin meinten sie, sie hätten einen hinweis bekommen, ich wäre schlanglinien gefahren. ich machte keinerlei angaben dazu.

ich musste einen alkoholtest machen, und hab mich (leider) freiwillig bereiterklärt einen drogentest durchzuführen. dazu gingen wir zur nahegelegenden wache. nach einer 3/4 stunde war dieser beendet.

Danach meinten die Polizisten sie müssten noch mein auto durchsuchen, was sie dann auch taten.

meine frage nun: dürfen die ohne jeden verdacht mein auto durchsuchen?

danke schonmal! 🙂

Beste Antwort im Thema

Mit dem angeblichen Hinweis auf den Fahrstil ist der Verdacht da und das Fahrzeug kann durchsucht werden. Auch wenn es der eine oder andere nicht wahr haben will. Auf dicke Hose machen hilft da sicher nicht.😉

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Habe ich keine Leiche oder 5Kg Koks im Kofferraum, so kann ich den doch auch einfach öffnen und gut ist.

Zitat:

Original geschrieben von VW-Malle


Habe ich keine Leiche oder 5Kg Koks im Kofferraum, so kann ich den doch auch einfach öffnen und gut ist.

musst du eh, weil: Nach Verbandskasten und Warndreieck dürfen sie fragen. Trotzdem, die Logik "wer nichts zu verbergen hat, der wehrt sich nicht", die ist zwar pragmatisch aber im Sinne eines Rechtstaates falsch, weil die nichts anderes heisst als: "Wer seine Rechte wahrnimmt, der hat was zu verbergen und macht sich verdächtig" und das darf eben nicht sein.

Die Unschuldsvermutung besteht selbstverständlich. Das heisst aber noch lange nicht, dass die Polizei bzw. die Justiz bei einem Verdacht nicht ermitteln darf. Und wenn du dich weigerst, dann erhärtest du diesen Verdacht ja sogar noch...

Du stellst dir alles ein bißchen einfach vor. So könnte ja jeder Drogen in seinem Auto transportieren, bei ner Kontrolle sagen "Nö ihr guckt da nicht rein, für euch gilt die Unschuldsvermutung..." und unbehelligt weiterfahren...

Es steht natürlich jedem frei, sich bis vors BVG durchzuklagen. Ich nutze meine Zeit abends lieber anders, mache kurz den Kofferraum und das Handschuhfach auf und fahre dann weiter. Wieso sollte ich der Polizei bei ihren Ermittlungen nicht helfen, wenn ich genau weiss, dass ich es nicht war bzw. nichts zu verbergen habe?
Ich erwarte von der Polizei ja auch, dass sie mich freundlich behandelt. Und da soll ich denen die Arbeit schwerer machen als nötig?

Fasst euch mal an eure eigenen Nasen und haltet die ne Weile fest. Kann nicht schaden 😉

Zitat:

Original geschrieben von xmisterdx


Die Unschuldsvermutung besteht selbstverständlich. Das heisst aber noch lange nicht, dass die Polizei bzw. die Justiz bei einem Verdacht nicht ermitteln darf. Und wenn du dich weigerst, dann erhärtest du diesen Verdacht ja sogar noch...
Du stellst dir alles ein bißchen einfach vor. So könnte ja jeder Drogen in seinem Auto transportieren, bei ner Kontrolle sagen "Nö ihr guckt da nicht rein, für euch gilt die Unschuldsvermutung..." und unbehelligt weiterfahren...
Es steht natürlich jedem frei, sich bis vors BVG durchzuklagen. Ich nutze meine Zeit abends lieber anders, mache kurz den Kofferraum und das Handschuhfach auf und fahre dann weiter. Wieso sollte ich der Polizei bei ihren Ermittlungen nicht helfen, wenn ich genau weiss, dass ich es nicht war bzw. nichts zu verbergen habe?
Ich erwarte von der Polizei ja auch, dass sie mich freundlich behandelt. Und da soll ich denen die Arbeit schwerer machen als nötig?

Wie gesagt: mag ja in der Praxis richtig sein...

aber grundsätzlich gehts so eben genau nicht, sondern es kommt auf das an, was ich schrieb: Gibts einen Anfangsverdacht? Was sind die Umstände, was genau ist geschehen? Danach hat der Richter zu entscheiden, nicht danach, ob jmd seine Rechte beansprucht oder freiwillig verzichtet.

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Zitat:

Original geschrieben von Brunolp12



Zitat:

Original geschrieben von xmisterdx


Die Unschuldsvermutung besteht selbstverständlich. Das heisst aber noch lange nicht, dass die Polizei bzw. die Justiz bei einem Verdacht nicht ermitteln darf. Und wenn du dich weigerst, dann erhärtest du diesen Verdacht ja sogar noch...
Du stellst dir alles ein bißchen einfach vor. So könnte ja jeder Drogen in seinem Auto transportieren, bei ner Kontrolle sagen "Nö ihr guckt da nicht rein, für euch gilt die Unschuldsvermutung..." und unbehelligt weiterfahren...
Es steht natürlich jedem frei, sich bis vors BVG durchzuklagen. Ich nutze meine Zeit abends lieber anders, mache kurz den Kofferraum und das Handschuhfach auf und fahre dann weiter. Wieso sollte ich der Polizei bei ihren Ermittlungen nicht helfen, wenn ich genau weiss, dass ich es nicht war bzw. nichts zu verbergen habe?
Ich erwarte von der Polizei ja auch, dass sie mich freundlich behandelt. Und da soll ich denen die Arbeit schwerer machen als nötig?
Wie gesagt: mag ja in der Praxis richtig sein...
aber grundsätzlich gehts so eben genau nicht, sondern es kommt auf das an, was ich schrieb: Gibts einen Anfangsverdacht? Was sind die Umstände, was genau ist geschehen? Danach hat der Richter zu entscheiden, nicht danach, ob jmd seine Rechte beansprucht oder freiwillig verzichtet.

Ich seh es genauso. Es geht nicht darum der Polizei das Leben schwer zu machen. Und wer denkt eine Dursuchung sei " kurz den Kofferraum und das Handschuhfach öffnen" dürfte sich schwer wundern wenn er mal ne echte Dursuchung sieht.

Im Falle des TE scheint die Polizei ja einen Tipp bekommen zu haben, was widerum der Grund für die Kontrolle sein dürfte... Ich vermute, dass je nach Inhalt des Tipps, die richterliche Entscheidungsfreudigkeit beschleunigt werden könnte.

Zitat:

Original geschrieben von joschi67


Und wer denkt eine Dursuchung sei " kurz den Kofferraum und das Handschuhfach öffnen" dürfte sich schwer wundern wenn er mal ne echte Dursuchung sieht.

Ja, besonders dann, wenn die Beamten bei der Kontrolle besonderen Wert auf die Eigensicherung legen...😁

Wie ich schon sagte, betrachte ich das Ganze auch unter dem Aspekt eines vernünftigen Miteinanders. Ich sehe keinen Grund darin die Ermittlungsbehörden unnötig zu beschäftigen, weil ich meine einen Richter anrufen zu müssen, bevor ein Polizist kurz in meinen Kofferraum guckt...

Ich weiss ja auch gar nicht, warum er das tut? Vielleicht sucht man gerade einen flüchtigen Straftäter, der zufällig nen Golf VI geklaut hat? Und deswegen werde ich nun kontrolliert?

Ich halte nichts davon, es Leute bei ihrer Arbeit schwerer zu machen als nötig, wenn mir dadurch keinerlei Schaden entsteht...

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Ich habe es in 33 Jahren Fahrpraxis nicht geschafft, daß mich die Polizei mit Blaulicht und Martinshorn verfolgt und gestellt hat. Da muß also schon Einges im Argen gelegen haben...

du nicht aber ich schon

erst sind se ohne irgendwas im six pack entgegen gekommen und entgegen gesetzt gefahren.
nach etwa 3km kamen die mit blaulicht und horn hinterher und zogen mich raus wegen ner verkehrskontrolle weil denen einfiel och die können wir kontrollieren damit unsere newbies was lernen

Zitat:

Original geschrieben von xmisterdx


Wie ich schon sagte, betrachte ich das Ganze auch unter dem Aspekt eines vernünftigen Miteinanders.(...)
Ich halte nichts davon, es Leute bei ihrer Arbeit schwerer zu machen als nötig, wenn mir dadurch keinerlei Schaden entsteht...

Wir drehen uns im Kreis. Du darfst das so sehen, aber ein Richter sollte nicht darauf basierend seine Entscheidungen fällen.

und - ja, dir entstünde Schaden, wenn dein Ansatz zum Grundsatz würde, nämlich Schaden an Persönlichkeitsrecht und Freiheit.

Ja, wenn das so würde, dann entstünde mir ein Schaden. Das ist aber reichlich theoretisch, denn wie du weisst spricht man im Grundgesetz von den "unveräußerlichen Menschenrechten" und hat mit Artikel 79 Absatz 3 eine sog. "Ewigkeitsklausel" geschaffen...

Die von dir befürchtete Änderung der Grundrechte hingehend zu meinem "Ansatz" des Miteinanders im Alltag, wäre also nicht einmal dann möglich, wenn ich die Mehrheit im Bundestag und Bundesrat hätte...

Abgesehen davon steht es natürlich jedem frei auf seine Rechte zu pochen...

Zitat:

Original geschrieben von xmisterdx


Ja, wenn das so würde, dann entstünde mir ein Schaden. Das ist aber reichlich theoretisch, denn wie du weisst spricht man im Grundgesetz von den "unveräußerlichen Menschenrechten" und hat mit Artikel 79 Absatz 3 eine sog. "Ewigkeitsklausel" geschaffen...
Die von dir befürchtete Änderung der Grundrechte hingehend zu meinem "Ansatz" des Miteinanders im Alltag, wäre also nicht einmal dann möglich, wenn ich die Mehrheit im Bundestag und Bundesrat hätte

das wäre allerdings hinfällig, wenn du hier Recht hättest:

Zitat:

Original geschrieben von xmisterdx


Das wird in 98% aller Fälle aber nur der machen, der sich sicher ist, dass im Auto irgendwas gefunden werden könnte bzw. gefunden wird. (...)Und da das auch der Richter weiss, wird er in 99,9% aller Fälle eine Durchsuchung genehmigen

Naja, die Schilderung des TE erweckt bei mir nicht unbedingt den Eindruck, daß es sich da um eine Fahrzeugdurchsuchung "mit allem drum und dran" gehandelt hat.

Die Polizisten sagten doch klar, sie hätten einen Hinweis bekommen, und es seien Schlangenlinien gefahren worden. Das reicht zunächst aus, wenn der Fahrer "auf frischer Tat" betroffen wird. Für eine Hausdurchsuchung (also zuhause...) hätte es dann in aller Regel eines Durchsuchungsbeschlusses des zuständigen Ermittlungsrichters / Bereitschaftsrichters bedurft.

Zitat:

Original geschrieben von Blubber-AWD


Für eine Hausdurchsuchung (also zuhause...) hätte es dann in aller Regel eines Durchsuchungsbeschlusses des zuständigen Ermittlungsrichters / Bereitschaftsrichters bedurft.

Klar. Hier geht es aber nur um eine Durchsuchung des Tatfahrzeuges.

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