Auto durch den TüV/HU gefallen, trotzdem Verlängerung der Plakette bis Dezember 2023?

Der TüV meines Autos ist abgelaufen und ich habe den Wagen daher vor 2 Tagen in einer Werkstatt zur HU/AU abgegeben. Raus kam, dass der Bremsbelag 2. Achse rechts verschlissen ist. Die HU wurde demnach nicht berstanden und ich habe bis Ende September Zeit den Mangel zu beheben.

Trotzdem wurde die Plakette am Nummernschild bis 12/2023 verlängert, was ich nicht verstehe. Kann mir das jemand erklären?

Darf ich den Wagen bis Ende September noch fahren, oder muss erst der Mangel behoben sein? Wollte in ner guten Woche eigentlich mit dem Auto nach Frankreich fahren.

Grüße und schönen Abend

37 Antworten

Dein Tonfall und die Wortwahl unterstreichen deine überragende Kompetenz. Danke für den Beitrag!

Zitat:

@windelexpress schrieb am 30. August 2023 um 22:15:15 Uhr:



Zitat:

@speedrs4 schrieb am 30. August 2023 um 20:53:42 Uhr:


Tüv kannst Monate überziehen, siehe im www seriös Seiten

Tom

Und dann plärren wenn's ein Ticket und Punkte gibt.
Seid schon so paar Helden

Der TE wollte wissen, wie die 12/23 Plakette ans Auto gekommen ist,obwohl die HU nicht bestanden wurde und nicht wie er erfolgreich sein Flenspunkte Konto füllt und das Portemonnaie leert.

Seriös kannst die HU nicht um Monate überziehen

Punkt gibt's über acht Monate mit 60,- und davor gestaffelt mit 15,- und 25,- Euro Verwarngeld, nix owi

Immer bei der Wahrheit bleiben

Tom

Zitat:

@garrettv8 schrieb am 1. September 2023 um 08:17:56 Uhr:


Der Prüfer macht idR.eine Sichtkontrolle von aussen durch die Felge, so wie das jedermann auch tun kann, wenn da noch "3mm" Belag drauf sind sieht das von vorne optisch zusammen mit dem üblichen Grat aus als wäre es sofort austauschreif.
Für den Prüfer ist das dann nach seinen Vorgaben "verschlissen". & das schreibt er halt auf.

Na, ich hoffe doch sehr, dass der Wagen auch auf dem Bremsenprüfstand war und wenn die Bremse dort unzureichend ist, dann dürfte das mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht mehr für "noch ein paar 1000km gut" sein.

Bei einem Grat, der 3mm Bremsbelag abdeckt... da ist dann aber nicht nur der Belag fällig; die Scheibe ist in dem Fall schon lange überfällig.

Zitat:

@WeissNicht schrieb am 03. Sept. 2023 um 12:20:06 Uhr:


Na, ich hoffe doch sehr, dass der Wagen auch auf dem Bremsenprüfstand war und wenn die Bremse dort unzureichend ist, dann dürfte das mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht mehr für "noch ein paar 1000km gut" sein.

.

Von ungleichmäßiger oder unzureichender Bremswirkung auf dem Prüfbericht hat der TE nichts geschrieben.

Von verschlossener Bremsscheibe auch nichts.

Dass die Benutzung des BPS vorgeschrieben ist, steht nicht zur Frage.
Zumindest in den meisten Fällen, gibt auch Fahrzeuge da geht es nicht.

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Zitat:

Rainy01 schrieb am 1. September 2023 um 08:04:31 Uhr:


@Kai R.

Dass die Bremsbeläge verschlissen sind hat doch der TÜV bereits festgestellt..

Wobei ich leider auch schon von Werkstatt-hörigen Prüfern gesehen habe, dass gerade Bremsbeläge gerne mal vorzeitig als verschlissen aufgeschrieben werden, kann ich dann auch nicht leiden.

Zum Glück kann man das selbst nachprüfen und die meisten Fahrzeuge zeigen es auch an.

gut auf Anzeigen o.ä. sollten/dürfen wir uns net verlassen, weißte auch.
Aber wenns schon als Mangel draufsteht, wirst den ja auch net bei einer NK/NU "drüberwinken", mit "geht ja eigentlich noch"
Der Kunde hat dann schon verloren...

Zitat:

@v8.lover schrieb am 9. September 2023 um 09:23:13 Uhr:



Wobei ich leider auch schon von Werkstatt-hörigen Prüfern gesehen habe, dass gerade Bremsbeläge gerne mal vorzeitig als verschlissen aufgeschrieben werden, kann ich dann auch nicht leiden.

Stammtisch-Dummfug.

Man könnte maximal diskutieren, ob die abgefahrenen Beläge als Mangel oder Hinweis vermerkt wird.

Wird das Auto nämlich mit "grenzwertigen" Belägen durchgewinkt, so passiert oft folgendes: das Auto wird verkauft und der neue Besitzer wird von seiner Werkstatt aufgehetzt "man hat dir ein verkehrsunsicheres Auto verkauft / lebensgefährlich / vermutlich stecken Verkäufer und Prüfer unter einer Decke / hätte nie TÜV bekommen dürfen / der Prüfer wurde bestochen / (.....) "

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