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Auto breiter als Zulassung !!

Themenstarteram 20. November 2011 um 17:30

Ich sah gerade die Sendung "AutoMobil". Ein Thema war "Fahrzeugbreite".

Laut Gesetz(geber) muss ein Fahrzeug Aussenspiegel haben.

Laut Gesetz(geber) muss der Fahrzeugschein mitgeführt werden wo Fahrzeugdaten wie Länge,Breite,Höhe,... eingetragen sind.

Nun meine Frage:

Warum steht NICHT die GESAMTBREITE des Fahrzeuges im KFZ-Schein, also mit Aussenspiegel sondern nur die Breite der Karosserie ??

Da widerspricht sich ein Gesetz dem andern.

Ich vertrau den "Papieren" die "Abgesegnet" wurden und bekomme ein Auto mit anderen Massen !?!

Die Polizei kassiert ein Bussgeld von 20€ weil das KFZ ca.30cm breiter ist als im KFZ-Schein ausweist wegen den Spiegeln.

Bedeutet das ich JEDES Fahrzeug was ich kaufe separat abwiegen und ausmessen muss damit ich die Technischen Daten habe ???

Wie kommt so eine Gesetzesregelung zustande ???

über JEDE aufklärung wäre ich sehr dankbar.

ps: im TV haben sie das nicht geklärt

Beste Antwort im Thema
am 20. November 2011 um 17:44

Zitat:

Original geschrieben von SwissWheel

...also ABZOCKE !!!

Das StVerkAmt stellt die >2,10m< Schilder auf und die Polizei kennt die PKW Breiten die sicher NICHT unter 2,10m liegt und kassiert, oder wie?!?

also IMMER schön RECHTS fahren!!!

 

DANKE

Wieso Abzocke? Du weißt doch, dass Dein Auto breiter ist, kannst Dich also auch richtig verhalten. Und als Fahrer gehört es zu Deinen Pflichten, sich mit solchen Dingen vertraut zu machen!

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Kurz: Unabhängig vom Auto sind die ein Problem die mit der schmalen Fahrspur nicht klarkommen aber selber ja überdurchschnittlich gute Autofahrer sind und daher auch nicht brav rechts fahren. Da nervt der der sich nicht traut zu überholen genauso wie der der meint 60 oder 80 wären viel zu langsam, es aber nicht auf die Kette bekommt sein Auto in seiner Spur zu halten.

Tagtäglich erneut zu bewundern die 95% überdurchschnittlich guten Autofahrer :rolleyes:

am 22. November 2011 um 18:41

Beziehen sich die 2m-Schilder auf die Breite mit den Spiegeln oder ohne?

Zitat:

Original geschrieben von downforze94

Beziehen sich die 2m-Schilder auf die Breite mit den Spiegeln oder ohne?

Mit

Zitat:

Original geschrieben von downforze94

Beziehen sich die 2m-Schilder auf die Breite mit den Spiegeln oder ohne?

MIT, darum geht es doch gerade.

am 22. November 2011 um 18:55

Dann muß ich demnächst wohl die Spiegel nach innen klappen, damit alles einen Sinn macht.

Zitat:

Original geschrieben von Tanea

Zitat:

Original geschrieben von downforze94

Beziehen sich die 2m-Schilder auf die Breite mit den Spiegeln oder ohne?

MIT, darum geht es doch gerade.

Habe gestern den TV Bericht auch gesehen und da wurde Klar deffinieret das die Schilder sich auf die reale Breite beziehen, also inclusive Spiegel. Die im Schein angegebene Breite ist das Fahrzeug ohne Anbauteile also ohne spiegel ... Ungünstige konstellation . ggf muß man wirklich nachmessen. 70 % aller Fahrzeuge sind mit Spiegeln breiter als die 2 Meter und dürfen die linke fahrspur somit nicht benutzen.. Die komplette Fahrzeugbreite ist der Betriebsanleitung zu entnehmen.. Punkt. Jol.

Zitat:

Original geschrieben von downforze94

Dann muß ich demnächst wohl die Spiegel nach innen klappen, damit alles einen Sinn macht.

Selbst wenn Du die Spiegel abbauen würdest, dann würden sie trotzdem zu der Fahrzeugbreite hinzugerechnet (wenn sie denn über die Karosserie hinausragen würden).

Zitat:

Original geschrieben von Pastaflizzer

Zitat:

Original geschrieben von downforze94

Dann muß ich demnächst wohl die Spiegel nach innen klappen, damit alles einen Sinn macht.

Selbst wenn Du die Spiegel abbauen würdest, dann würden sie trotzdem zu der Fahrzeugbreite hinzugerechnet (wenn sie denn über die Karosserie hinausragen würden).

Und mit eingelappten Spiegeln würde ich mich nicht erwischen lassen denn das wird noch teurer Jol.

Wobei ich mich frage, warum alle jammern, zumal man die Fahrzeugbreite durchaus als Kaufkriterium entsprechend seiner beabsichtigten Fzg.-Nutzung beachten kann.

Die 2m-Schilder in den BAB-Baustellen sind ja nun nicht neu. Wird doch keiner gezwungen, überbreite Fzg. zu kaufen.

Irgendwie ist doch der ganze Thread mal wieder ziemlich überflüssig.

Das Problem ist nicht erst seit gestern aktuell, sondern wurde schon oft in den Medien angesprochen.

Wo bitte ist jetzt die Schwierigkeit einen Blick ins Handbuch zu werfen, oder mal selber zum Gliedermassstab zu greifen?

Wer das schon nicht hinbekommt, sollte sich ernsthaft Gedanken machen, ob er/sie mit den Herausforderungen die das Führen eines Fahrzeugs mit sich bringt, überfordert ist.

Schön ist allerdings mal wieder zu beobachten, wie gewisse Personen hier nach einer eindeutigen Regelung durch den Gesetzgeber schreien. Und das, obwohl eben diese Personen sich doch sonst durch Regeln immer so eingeschränkt fühlen in ihrer persönlichen Freiheit.

Fähnchen eben ;)

Mfg Zille

Da es ja noch eine 2.Dimension (http://www.motor-talk.de/.../...baustellen-2m-breite-t3156356.html?...) zu diesem Thema gibt, schließe ich mal ab.

 

********geschlossen*********

 

twindance/MT-Moderation

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