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Auto böswillig zerkratzt - was tun?

Themenstarteram 12. Januar 2010 um 14:37

Hallo Leute,

vor 2 Wochen wurde mein Ibiza böswillig von irgendjemand unbekannten mit einem Schlüssel o.ä. zerkratzt, und zwar einmal über die gesamte Beifahrerseite. Vorderer und hinterer Kotflügel sowie beide Türen.

Nun war ich mal in einer Lackiererei (wohlgemerkt erst einer - habe sehr wenig Zeit) und habe mir mal sagenn lassen, was mich der Spaß kosten würde bei ihm:

MIT RECHNUNG: ca. 1350,-€

OHNE RECHNUNG: 700,-€

Er meinte, es sei so teuer, weil er die Teile komplett abschleifen und neu lackieren würde, mit Rostschutzgrundierung u. allem drum und dran ...

(Versichert bin ich bei der HUK mit der "KASKO-SELECT Option", d.h. sie würden die Werkstatt bestimmen.)

Der Wagen ist Vollkasko versichert, die SB beträgt 300,- ... ausserdem würde ich wieder von 85% auf 100% zurück gestuft.

Nun meine eigentliche Frage: Wißt ihr, was für die Lackierung der 4 Teile "üblich" ist? Meint ihr, das Angebot der Lackiererei ist gut?

BTW: Ich hoffe, ich bin bei der Fahrzeugpflege im richtigen Bereich mit meinem Thread :-)

Grüße aus Hamburg

Beste Antwort im Thema
am 14. Januar 2010 um 0:58

Also wenn so ein Arschloch einmal über die komplette Seite gegangen ist, braucht man über smart repair gar nicht erst nachdenken, dass können und machen die nicht. Da kann man auch gleich selber mit einem Lackstift drübermalen. Je nach dem wie tief die Kratzer sind, ist dass auch eine ganz schöne Arbeit das sauber wieder hin zu bekommen, da muss geschliffen und ganz neu aufgebaut werden.

In Sachen Rechnung finde ich die Hinweise von einigen Leuten sehr interessant. Es wird etwas von gemutmaßter Steuerverkürzung geschrieben und Hinweise auf eine Mitschuld gegeben. Ich frage mich woher Ihr Eure Weisheiten habt? Der Kollege hat lediglich geschrieben, dass er einen Betrag X für eine Leistung mit und einen Betrag Y für eine Leistung ohne Rechnung zahlen muss. Das die ausführende Werkstatt die auf diesen Betrag anfallenden Steuern nicht zahlen will wurde nirgends geschrieben. Vielmehr macht Ihr Euch strafbar indem Ihr der Werkstatt ohne Beweise bewußte Steuerverkürzung unterstellt, dieser Tatbestand lautet auf Verleumdung.

Also: erst lesen, dann schlaue Sprüche loslassen.

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am 14. Januar 2010 um 9:20

Zitat:

Original geschrieben von Schoeneberg30

Zitat:

Original geschrieben von self

Ja, genau. :rolleyes:

Und wenn "der Staat" merkt, dass aus der Umsatzsteuer zu wenig kommt, behält "er" natürlich alle Steuersätze bei und denkt sich: "Ei verflixt, da hat mich "der Bürger" aber ausgetrickst!"

Du rätst hier zu Steuerhinterziehung, beziehungsweise Anstiftung und Beihilfe dazu. Denk mal drüber nach.

Genau und ich würds immer wieder tun.

@ Schoeneberg30

Ich wollt es erst asozial nennen, aber Dein Verhalten nennt man wohl eher DISSOZIAL: :D

Zitat:

Asozial ist eine unscharfe, moralisch stark abwertende Bezeichnung für ein von den sozialen Normen abweichendes Verhalten. Randgruppen wird ein nicht gesellschaftskonformes, d. h. meist feindliches Handeln unterstellt. Dasselbe gilt für abweichendes Verhalten aufgrund körperlicher oder geistiger Behinderungen. Da abweichendes Verhalten im Allgemeinen (kriminelle Handlungen wie Verhalten von gesellschaftlichen Randgruppen) auf Sozialisationsstörungen zurückgeht, sollten diese Verhaltensweisen nicht als asozial sondern vielmehr als «dissozial», als nicht in Einklang mit der Gesellschaft stehend, bezeichnet werden.

Nana, nicht ausfallend werden ja.

Zitat:

Original geschrieben von Kölnmondeo

[…]

In Sachen Rechnung finde ich die Hinweise von einigen Leuten sehr interessant. Es wird etwas von gemutmaßter Steuerverkürzung geschrieben und Hinweise auf eine Mitschuld gegeben. Ich frage mich woher Ihr Eure Weisheiten habt? Der Kollege hat lediglich geschrieben, dass er einen Betrag X für eine Leistung mit und einen Betrag Y für eine Leistung ohne Rechnung zahlen muss. Das die ausführende Werkstatt die auf diesen Betrag anfallenden Steuern nicht zahlen will wurde nirgends geschrieben. Vielmehr macht Ihr Euch strafbar indem Ihr der Werkstatt ohne Beweise bewußte Steuerverkürzung unterstellt, dieser Tatbestand lautet auf Verleumdung.

Also: erst lesen, dann schlaue Sprüche loslassen.

Als selbstausgewiesener Fachmann kannst Du sicher erklären, woher der Preisunterschied von € 650,- zwischen den Beträgen mit und ohne Rechnung kommt. Sicher wird die Differenz von fast 50% nicht mit der aufzuwendenden Zeit für die Rechnungserstellung oder dem durch das Fehlen der Rechnung eingesparten Material begründet werden können. Auch sollte es mit Deinem kaufmännischen Sachverstand ein leichtes für Dich sein, noch schnell zu erklären, wie gegenüber dem Finanzamt z.B. bei einer Buchprüfung ohne Rechnungen eine korrekte Buchführung belegen werden soll. Ich bin da jetzt echt auf Deine einleuchtenden Erklärungen gespannt.

Zitat:

Original geschrieben von Kölnmondeo

 

Also: erst lesen, dann schlaue Sprüche loslassen.

In Deinem Fall sollte der Satz dann aber abgewandelt werden, und zwar in:

Erst denken, dann schlaue Sprüche loslassen.

Grüsse

Norske

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