Auto bei Händler gekauft im Kaufvertag anderer Name

Hallo liebe Forenmitglieder,

 

ich bin seit 2 tagen sehr verunsichert und nervös 🙁

 

vor 2tagen habe ich bei einem Händler ein Auto probegefahren alles probiert was geht und diesen dann für gut befunden und finde es auch jetzt noch!

Als ich dann mit dem sehr netten Händler gespochen habe waren wir uns Preislich einig und er hat mir den Kaufvertrag (von ihm unterschrieben) auf den Tisch gelegt und ich habe diesen nach lesen unterschrieben.

 

Da steht drin das er TÜV neu macht Km stand und Preis..... also erstmal alles gut..

 

Als ich und meine Frau dann am Abend nochmal das Inserat ansehen wollten weil es noch Online war (Samstag nachmittag) und den Kaufvertrag auf dem Tisch lag , habe ich festgestellt das da nicht Name und Adresse des Autohaus drauf steht sondern ein anderer Vorname (aber gleicher Nachname) und eine andere Adresse!

 

Das wäre ja dann ein Privatverkauf?

 

Aber ich saß ja im Autohaus die Anzeige im Netz war von dem besagten Autohaus usw....

 

Mir ist das einfach nicht aufgefallen 🙂 obwohl ich alles gelesen habe 🙁

 

Will der Verkäufer evtl. die Gewährleistung umgehen und als Privat verkaufen?

Er hat diesbezgl. auch nichts gesagt und ich habe auch noch nichts bezahlt, da er den Wagen noch für mich Anmelden sowie HU machen will!

Er braucht auch noch alle Daten von mit zB. Versicherungsnr. usw... diese sollte ich morgen per Mail schicken.

Könnte ich weil ich mein vertrauen verloren habe vom KV zurück tretten? (obwohl ich das Auto gut finde aber einfach aus Angst)...

Wieso ist das so?

 

Der wagen ist Scheckheft gepflegt mit Stempel und Telnr. vom Skoda Autohaus

1 Fahrzeughalter BJ 2009

 

ich wäre sehr dankbar für Hilfe!!

 

LG

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@IngoWausB schrieb am 9. Februar 2020 um 22:59:54 Uhr:



war nicht im Kundenauftrag und ja da steht das ich es Probegefahren bin, und mit ausschluß jeglicher Gewährleistung!

Ist im Kundenauftrag. Sonst kann der Händler die Gewährleistung nicht ausschließen. Da hast du leider Pech gehabt. Beim nächsten Autokauf liest du dir den Vertrag bestimmt richtig durch, denn was der Verkäufer labert interessiert nicht. Nur was im Vertrag steht zählt.

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Ein echter Händler kann die Gewährleistung nicht ausschließen. Wenn es im Kaufvertrag steht ist das schlichtweg ungültig. Ausnahme: er verkauft im Kundenauftrag. Das kann natürlich auch der Bruder Neffe oder sonstwer sein. Dann ist es ein privatverkauf und da kann das ausgeschlossen werden.

Problem hier: was ist vereinbart? Egal was der Händler gesagt hat. Was steht im Vertrag? Wenn da was von kundenauftrag steht hast du leider Pech gehabt.

Nur als tip:ein 10 jhre altes Auto wird dir kein Händler mit Garantie verkaufen. Der läst sich immer was einfallen um ds raus zu kommen. Weil mit so einem Auto ist immer irgendwas. Und den Ärger mit Verschleiß und wer trägt welche Kosten will der sich in der Preisklasse nicht mehr antun.

ggf fotografierst mal den Kaufvertrag (komplett also vorder rückseite / alle seiten). fahrgestellnummer und adresse kannst ja kurz papierschnipsel oder post it drüberlegen! hinweis ob vor der unterschrift i.A (oder auch in Worten im Auftrag oder vergleichbares steht dann entsprechend erwähnen) und stellst ihn hier online (die letzten 5 worte hatte ich heute früh vergessen zu schreiben......und verzeiht mir bitte auch die restliche rechtschreibung...)

Kleine Info:

Ich habe heute mit dem Händler telefoiert, der Name und Adresse ist er selbst, aber sagte mir auch er verkaufe quasi im Kundenauftrag. also privat!
Er meinte er würde mir noch eine Garantie nachträglich geben 1 jahr aber die kostet halt extra (glaube 150euro)
Ausserdem hat er mir Angeboten, bei Tüv dabei zu sein, und diesen Dekra test zu machen oder ich könne mit dem Wagen allein zur DEKRA und checken lassen!
Und wenn ich dann noch zweifel habe und es unbedingt will würde er mich aus dem Vertrag lassen!

Ich weiß das er mir nicth gesagt hat das es im Kundenauftrag ist, meine Frau war dabei und hat es auch nicht gehört!!
Und sowieso wie kann ein Händler/Verkäufer ein Auto privat verkaufen mit seinem Namen ...??

Naja aufjedenfall ist sind die Angebote die er gemacht hat, ja sehr gut!!
Was würdet ihr tun zurück treten vom KV??
das Auto stand ja gut da (mein Eindruck aber ich bin kein profi 😉

Und ja ich weiß ich war Blöd, aber wieder was fürs Leben gelernt!!

Danke euch!!

Zitat:

@IngoWausB schrieb am 10. Februar 2020 um 15:52:44 Uhr:


Kleine Info:

Ich habe heute mit dem Händler telefoiert, der Name und Adresse ist er selbst, aber sagte mir auch er verkaufe quasi im Kundenauftrag. also privat!
Er meinte er würde mir noch eine Garantie nachträglich geben 1 jahr aber die kostet halt extra (glaube 150euro)
Ausserdem hat er mir Angeboten, bei Tüv dabei zu sein, und diesen Dekra test zu machen oder ich könne mit dem Wagen allein zur DEKRA und checken lassen!
Und wenn ich dann noch zweifel habe und es unbedingt will würde er mich aus dem Vertrag lassen!

Ich weiß das er mir nicth gesagt hat das es im Kundenauftrag ist, meine Frau war dabei und hat es auch nicht gehört!!
Und sowieso wie kann ein Händler/Verkäufer ein Auto privat verkaufen mit seinem Namen ...??

Naja aufjedenfall ist sind die Angebote die er gemacht hat, ja sehr gut!!
Was würdet ihr tun zurück treten vom KV??
das Auto stand ja gut da (mein Eindruck aber ich bin kein profi 😉

Und ja ich weiß ich war Blöd, aber wieder was fürs Leben gelernt!!

Danke euch!!

Vermutlich handelt er neben legaler Autohändler auch als privater um hier keine Einkommensteuer oder Gewinnsteuer zu bezahlen.Da die Gebrauchtwagenhändler immer mehr aussterben oder bald ausgestorben sein werden, bleibt denen nichts mehr über.
Wenn du das Auto aus deiner Sicht als OK empfindest und preis stimmt, behalte es. Sonst gib Ihm zurück und kauf dir eins bei einem Vertragshändler, da zahlst zwar mehr aber dafür werden deine Ansprüche, falls was sein sollte vorhanden sein.
viel glück wünsche ich dir.

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Zitat:

@IngoWausB schrieb am 10. Februar 2020 um 15:52:44 Uhr:


Kleine Info:

Ich habe heute mit dem Händler telefoiert, der Name und Adresse ist er selbst, aber sagte mir auch er verkaufe quasi im Kundenauftrag. also privat!

Quasi im Kundenauftrag!
Da muss ich erst einmal lachen. 😁
Der macht sich nicht einmal mehr die Arbeit es über eine andere Person laufen zulassen, das wird ja immer dreister. Ich kann ihn verstehen, aber er muss sich an das Gesetz halten.
Ich bin kein Anwalt und es würde mich interessieren ob er damit durch kommt oder man die Gewährleistung locker einklagen könnte. Vielleicht kann ein Profi dazu was schreiben.

Ganz ehrlich ich würde aus Prinzip vom Vertrag zurücktreten. Hätte der Verkäufer von Anfang gesagt wie es ist könnte ich mich nach einer eingehenden Prüfung des Autos damit anfreunden. So ist das Vertrauen dahin.

Soll tatsächlich Händler geben, die in der Rechtsform der GmbH oder GmbH & Co KG ihren Betrieb führen, und trotzdem privat noch ein Auto besitzen. Hier eines mit Baujahr 2009, also betrieblich (steuerlich) vollkommen uninteressant.

Einfach mal nachsehen, ob der Betrieb in einer bestimmten Rechtsform geführt wird und wer als letzter Halter seit wann im Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) eingetragen ist. Zwei Tage vorher deuten auf eine Umgehung hin, einige Jahre vor dem Verkauf alles im grünen Bereich.

Also hier wird das schon so ein Grenzfall. Über Firma inseriert, Abwicklung auf dem Hof und in der Firma, mit dem Firmeninhaber bzw. GF. Da könnte man, denke ich, dem VK einen Strick drehen.

Ist ja nett das der VK für 150 Ocken auch noch ne (wahrscheinlich) miese Garantieversicherung die nicht mal alles abdeckt andrehen will.

Runter vom Preis oder der könnte mich mal und würde im das FA auch noch auf den Hals hetzen, das dürfte die wohl auch brennend interessieren. Das die Idioten echt sowas noch bringen ist schon dreist.

Meine Meinung.

Würde das Auto stehen lassen. So einem trau ich nicht übern weg. Wer weiß was er an der karre für Mängel versteckt hat die nicht gleich auf dem ersten Meter auffallen

Beispiel 1 : Meine Lenkung musste getauscht werden, alle paar Wochen hat sie einen Fehler abgelegt, wenn der gelöscht wurde, war wieder paar Wochen Ruhe,wurde immer schlimmer bis es irgendwann nicht mehr ging . 1000€

Gleiche Auto Probleme mit der Nockenwellenverstellung 2 Monate nach dem Kauf, auch 1000€.

Als ehrlicher Händler will ich hier auch mal meinen Senf dazugeben.

Die Geschichte stinkt und ich rate dem TE dazu, den Vertrag rückgängig zu machen. Einzig alleine aus dem Grund, weil er im Internet und auch im Gespräch nicht explizit darauf hingewiesen hat, dass es ein Privatverkauf ist.

Skoda und Bj. 2009, da denk ich schonmal an Steuerkettenschäden etc..

Das ist für mich kein Grenzfall mehr.
Der Verkäufer ist Gebrauchtwagenhändler, also Fachmann, der damit sein Geld verdient. Er verkauft ein Auto "privat" unter seinem Namen. Das interessiert durchaus das Finanzamt, gerade wenn die Herkunft des Autos unklar ist.

Sollte er Mängel verschwiegen haben wird man ihn leichter drankriegen als den Gärtner, der sein Auto verkauft (und von Autos keine Ahnung hat).

Ohne Klage wird da vermutlich nichts gehen - wenn denn überhaupt ein Mangel auftaucht.
Ich würde für das Auto nicht mehr bezahlen als bei normalen Privatkauf und dann im Falle des Falles klagen.

Hast du nun aber den Markenautohauswohlfühlpreis gezahlt/vereinbart würde ich versuchen aus der Nummer herauszukommen.

Hallo zusammen, ich habe mal eine Frage ich weiß das es vielleicht nicht hier rein gehört jedoch habe ich kein anderen Thread dazu gefunden.

Also ich habe diese Woche ein Fahrzeug gekauft, Vertrag unterschrieben usw. ein Tag später ruft mich der Verkäufer an und teilt mir mit dass das Fahrzeug einen Schaden hatte das es denen beim Kauf vom Kunden nicht bewusst war und somit das Auto nicht an mich verkaufen. Am selben tag haben die das Fahrzeug aber einen anderen verkauft, das ganze ist mir komisch und ich weiß nicht was ich machen soll, ich will das Auto dringend haben.

Kann mir jemand helfen oder mir Tipps dazu geben was ich morgen machen kann bevor das Auto an den anderen Käufer abgegeben wird ?!

Danke im Voraus a

Hast Du einen vom Händler gegengezeichneten Vertrag? Oder hast bisher nur Du unterschrieben?

Verträge sind einzuhalten. Wenn Du also einen rechtsgültigen Vertrag mit dem Verkäufer geschlossen hast, sind beide Vertragsparteien an den Vertrag gebunden.

Kann der Verkäufer den Vertrag nicht erfüllen, weil er schuldhaft das Auto anderweitig verkauft, muss er Ersatz leisten.

Wenn Du das Fahrzeug unbedingt haben möchtest, würde ich eine Erstberatung bei einem Rechtsanwalt einholen. Kostet auch ohne Rechtsschutzversicherung nicht die Welt.

Zitat:

@CivicTourer schrieb am 11. Juli 2021 um 22:32:28 Uhr:


Hast Du einen vom Händler gegengezeichneten Vertrag? Oder hast bisher nur Du unterschrieben?

Ich habe den Vertrag unterschrieben hin geschickt und eine Zusage per Mail gekriegt mit dieser Aussage: Sie haben von uns eine gültige Bestellung mit Gebrauchtwagengarantie erhalten. Somit läuft der Verkauf offiziell über unser Autohaus.

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