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Auto auf Urlaub vorbereiten

Themenstarteram 29. Juni 2015 um 6:55

Liebes Forum,

ich brauche mal Rat...

Ich werde über einen Zeitraum von 7 Wochen im Urlaub sein und mein Auto in der Zeit zu hause lassen.

Nun stellt sich die Frage, was ich machen kann, damit ich nach dem Urlaub noch ein funktionstüchtiges Auto habe. Teilweise wurde mir empfohlen, die Batterie abzuklemmen oder es zwischendurch umparken zu lassen.

Was empfehlt ihr?

Falls es hilfreich/von Bedeutung sein sollte, hier ein paar Daten zu meinem Auto:

-TOYOTA Yaris 1.3 VVT-i Multi Mode (Automatik)

-Hubraum 1298 ccm, Leistung 87 PS

-Treibstoff Benzin

Ich gibt eine Person, die regelmäßig guckt, dass mein Auto nicht in einem kurzfristig eingerichteten Parkverbot steht. Diese Person würde ggf umparken, das ist aber auch schon alles.

Hier meine Fragen:

Was kann ich machen, damit das Auto sich nicht platt steht und die Batterie nicht entlädt innerhalb der 7 Wochen? Und was gibt es zusätzlich zu bedenken?

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 29. Juni 2015 um 20:00

ergänzend:

Ja, ich bin eine Frau. Und es ist mein erstes Auto... ich stelle Fragen, die ihr tlw vor hundert Jahren auch mal hattet als ihr noch Fahranfänger ward ;)

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auch bedenken ,das auf öffentlichen Strassen/Parkplätzen die Parkdauer max 14 Tage ist.

Solange nix ist natürlich unbegrenzt ,aber wenn Bauarbeiten beginnen oÄ. dann werden die 2 Wochen vorher angezeigt und das Auto muss dann weg.

Lass halt jemand mit Schlüsselgewalt ab und zu nachsehen...

Zitat:

@CocoHH schrieb am 29. Juni 2015 um 08:55:20 Uhr:

Ich gibt eine Person, die regelmäßig guckt, dass mein Auto nicht in einem kurzfristig eingerichteten Parkverbot steht. Diese Person würde ggf umparken, das ist aber auch schon alles.

am 30. Juni 2015 um 9:52

Zitat:

@keildriemen schrieb am 30. Juni 2015 um 11:47:11 Uhr:

auch bedenken ,das auf öffentlichen Strassen/Parkplätzen die Parkdauer max 14 Tage ist. …

Das ist falsch. Die 14 Tage gelten nur für Anhänger.

am 30. Juni 2015 um 10:02

Zitat:

@birscherl schrieb am 30. Juni 2015 um 11:52:32 Uhr:

Zitat:

@keildriemen schrieb am 30. Juni 2015 um 11:47:11 Uhr:

auch bedenken ,das auf öffentlichen Strassen/Parkplätzen die Parkdauer max 14 Tage ist. …

Das ist falsch. Die 14 Tage gelten nur für Anhänger.

Der gesamte Beitrag war falsch. Bis hin zum Usernamen :D

Dieses Kurzfristige Parkverbot hat doch mind 14 Tage vorlauf, oder?

Wenn was falsch ist, einfach schreiben was richtig ist...

Das wäre zu einfach. Wir sind hier bei Motor-Talk. Da kann man es nicht "einfach" machen.

cheerio

Zitat:

@keildriemen schrieb am 30. Juni 2015 um 12:16:04 Uhr:

Dieses Kurzfristige Parkverbot hat doch mind 14 Tage vorlauf, oder?

Die Gerichte, bzw. ein Gericht hat 2 Tage für zu kurz, 3 Tage Vorlauf aber als ausreichend angesehen.

Quelle: http://www.anwalt.de/.../...t-oh-schreck-der-wagen-ist-weg_003684.html

@torty

Ich hab dieses gefunden.

Zitat:

Der Umstand, daß Halteverbotsschilder erst nach dem rechtmäßigen Abstellen eines Fahrzeugs angebracht worden sind, steht der Verhältnismäßigkeit des Abschleppens regelmäßig nicht entgegen, wenn zwischen dem Aufstellen der Schilder und dem Abschleppen eine Frist von 48 Stunden verstrichen ist.

OVG Münster, VM 1996, 63; bestätigt durch BVerwG v. 11.12.1996, NJW 1997, 1021.

Sei es drum ,da lag ich falsch mit meiner Aussage. Gut das ich nochmal so fehlerhaft gepostet habe.

Das hätten die zwei Schlaumeier aber auch richtig stellen können...ist immerhin verdammt viel kürzer.Ob nun 2 oder 3 Tage.

 

Kann also schnell gehen...

 

PS: @ kÄpten

...stimmt leider immer öfter, schnüff

Zitat:

@keildriemen schrieb am 30. Juni 2015 um 13:18:11 Uhr:

@torty

Ich hab dieses gefunden.

Zitat:

@keildriemen schrieb am 30. Juni 2015 um 13:18:11 Uhr:

Zitat:

Der Umstand, daß Halteverbotsschilder erst nach dem rechtmäßigen Abstellen eines Fahrzeugs angebracht worden sind, steht der Verhältnismäßigkeit des Abschleppens regelmäßig nicht entgegen, wenn zwischen dem Aufstellen der Schilder und dem Abschleppen eine Frist von 48 Stunden verstrichen ist.

OVG Münster, VM 1996, 63; bestätigt durch BVerwG v. 11.12.1996, NJW 1997, 1021.

Solange das nicht irgendwo gesetzlich geregelt ist, wird das wohl jedes Gericht für sich entscheiden.

Zitat:

Sei es drum ,da lag ich falsch mit meiner Aussage.

Kann also schnell gehen...

Genau, also gut überlegen, wo man sein Auto parkt, wenn man keinen eigenen Parkplatz hat.

Ist auch die Frage, wer das kontrolliert... bei uns (Vorfahrtsstraße) stand wochenlang ein Monteurswagen unbewegt mitten auf der Fahrbahn und alle fuhren vorbei. Der stand da bald zwei Monate. Und Vorfahrtsstraße ist ja noch mal was anderes als das Verkehrszeichen mit der "Rakete" drin... dieses "Vorfahrt nä. Kreuzung/Einmündung".

cheerio

Zitat:

@där kapitän schrieb am 30. Juni 2015 um 14:01:30 Uhr:

Ist auch die Frage, wer das kontrolliert... bei uns (Vorfahrtsstraße) stand wochenlang ein Monteurswagen unbewegt mitten auf der Fahrbahn und alle fuhren vorbei. Der stand da bald zwei Monate. Und Vorfahrtsstraße ist ja noch mal was anderes als das Verkehrszeichen mit der "Rakete" drin... dieses "Vorfahrt nä. Kreuzung/Einmündung".

Solange der ordnungsgemäß geparkt ist, noch TÜV hat und angemeldet ist, dürfte das auch kein Problem sein.

Normalerweise muss man ja auch der Strasse parken, und nicht auf dem Gehweg. Natürlich nicht mittig, aber ich denke das war auch nicht so.

Parken auf Vorfahrtsstrassen ist nur Ausserorts verboten (IMHO).

Die Stadt München wollte genau unter dem Auto einer in Urlaub befindlichen Nachbarin ein Loch graben. Das Auto wurde sorgfältig angehoben und ein Straßeneck weiter "geparkt". Die Polizei war informiert und hat die panische Nachbarin beruhigt und ihr den Weg zu ihrem Auto gezeigt. Anscheinend hatte die Baufirma extra ein Hebegeschirr an ihrem Bagger. Die graben ja auch dauernd in den engen zugeparkten Straßen.

Ach so, war das außerorts? Müsste ich mal nachschauen... aber nächstes Jahr kommt eh ein weiterer Führerschein dazu. ;)

cheerio

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