Auto Anzahlung geleistet. Jetzt Türe leicht zerkratzt

Hallo,

wie ist es rechtlich?
Ich habe eine Anzahlung mit Kaufvertrag gemacht.
Dem Verkäufer ist jemand seitlich an Auto gefahren.
Welchen Anspruch habe ich bzw. der Besitzer.
Ich will das Auto auf jeden Fall kaufen da es günstig ist.

gutachter Bericht liegt vor.

Er meinte ich könnte zurück treten.
Ich will wie gesagt nicht zurück treten...
Er hat mir nur ca. 30% Von dem Schaden lt. Gutachter angeboten den Preis zu reduzieren?

Was meint ihr?

60 Antworten

Zitat:

@DarkDarky schrieb am 28. Juni 2021 um 08:05:39 Uhr:


@Ostelch Aber genau dieses Vorgehen möchte der Verkäufer aber doch nicht..! Insofern bringt es recht wenig, dass hier mehrmals zu posten...
@Zebulon102 Verkauft (Vertrag gemacht) bedeutet aber noch nicht übereignet...; insofern sind aktuell die Eigentumsverhältnisse klar...! (Verkäufer ist nachwievor Eigentümer!) Ergo kann er auch entscheiden, wie die Schadensregulierung von Statten laufen soll...
Das es für Ihn evtl. cleverer wäre, hier auch Rücksprache mit dem Käufer zu halten, ist klar..., Aber der Verkäufer will es offenbar nicht und muss es m.M.n. auch nicht...

Was heißt hier, der Verkäufer "möchte nicht"? Er hat einen Kaufvertrag abgeschlossen und schon eine Anzahlung kassiert. Es gelten also die üblichen kaufrechtlichen Vorschriften für mangelhafte Sachen. Der Käufer hat Ansprüche, die der Verkäufer nicht einfach mit "ich will nicht mehr" abtun kann. Dass der Kaufgegenstand noch nicht übereignet wurde, ändert daran nichts.

Darüber, warum der Verkäufer "nicht mehr will" können wir nur spekulieren und sollten es deshalb lassen. Es ändert auch nichts an der Rechtslage.

Grüße vom Ostelch

Hab ne Antwort von der RA Hotline.
Ich kann die Schadensminderung lt. Gutachten voll ansetzen.
Kaufvertrag bleibt Kaufvertrag.

Nur in der Praxis zieht sich sowas hin....
Deswegen werde ich hoffen das wir so eine Einigung erzielen.

Immerhin kennst du jetzt die Rechtslage. Und das macht einen Riesen Unterschied.
Mit diesen Wissen kann man gleich ganz anders verhandeln.

Sollte er weiterhin versuchen, sich an dir zu bereichern, auch noch nachdem du ihn über die Rechtslage auf geklärt hast, würde ich den nächsten Schritt machen und ihn darüber informieren, das du dich an ihm schadlos halten wirst.
Ich hoffe zumindest, du hast dich am Telefon auch über die möglichen weiteren Szenarien informiert ?

Ich bin eigentlich ein sehr auf Kompromiss bedachter Mensch.
Aber das ist dein Recht, und das muss er akzeptieren.
Der Kaufvertrag ist abgeschossen, jetzt gibt es keine Verhandlungen mehr, jetzt zählt das, was vereinbart wurde und das was jedem zusteht.

Mich würde da mal interessieren, welche Rechte der Verkäufer hat.

Ist der Käufer genauso an den Vertrag gebunden?
Das Auto ist ja nicht mehr in dem Zustand in dem es bei Vertragsabschluss war. Auch nach der Reparatur nicht.
Wenn das jetzt ein größerer Schaden wäre, müsste der Käufer das Auto trotzdem abnehmen, wenn es repariert wäre?

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Eine leicht zerkratzte Tür ist ein behebbarer Mangel. entweder wird der Mangel vom Verkäufer behoben oder eben das alles mit der Abtretung gelöst.

Anders sieht das erst aus, wenn das Auto ohne Verschulden des Verkäufers zerstört wird. Dann schuldet dieser ggf. Schadenersatz o.ä.. Wird dann komplizierter, aber der Käufer steht nicht rechtlos da.

Zitat:

@fehlzündung schrieb am 28. Juni 2021 um 13:10:05 Uhr:


Mich würde da mal interessieren, welche Rechte der Verkäufer hat.

Ist der Käufer genauso an den Vertrag gebunden?
Das Auto ist ja nicht mehr in dem Zustand in dem es bei Vertragsabschluss war. Auch nach der Reparatur nicht.
Wenn das jetzt ein größerer Schaden wäre, müsste der Käufer das Auto trotzdem abnehmen, wenn es repariert wäre?

Ich bin auch an einer Lösung interessiert die für uns beide passt.
Mann kann ja in die Waagschale schmeißen das ich das Fahrzeug zu einem sehr Fairen Preis angezahlt und einen Kaufvertrag abgeschlossen habe.
Das werde ich berücksichtigen.

Ich kann vom Kaufvertrag zurück treten der Verkäufer lt. Aussage des RA nicht.

Ich würde wahrscheinlich so ähnlich handeln wie Er an seiner Stelle.
Aber Kaufvertrag ist Kaufvertrag.

Nochmals kurz gesagt wenn sich das für weniger beheben lässt ist mir das auch Recht.... dann soll Er sich durch den Schaden etwas bereichern. Aber ich will auf jeden Fall das ich die Möglichkeit habe den Schaden bei einem vernünftigen Lackierer zu beheben....

Warum soll er sich dran bereichern? Ihm ist ja kein Schaden entstanden. Er verkauft das Auto wie im Vertrag vereinbart. Er steht weder schlechter, noch besser da.

Dir ist ein Schaden entstanden, in Form einer Wertminderung. Daher ist es nach meinem Empfinden auch in Ordnung, wenn du das Geld dafür von der Versicherung erhältst.

Es wundert mich ja, dass keiner nach den Daten und dem Preis vom Wagen gefragt hat.

Eine Tür zu lackieren kann locker 700 bis 1.000 Euro Entschädigung bringen. Wenn der Wagen dann nur 1.500 Euro kosten soll - ratet mal, was dann jeder möchte.

Zitat:

@Deloman schrieb am 28. Juni 2021 um 16:29:36 Uhr:


Es wundert mich ja, dass keiner nach den Daten und dem Preis vom Wagen gefragt hat.

Eine Tür zu lackieren kann locker 700 bis 1.000 Euro Entschädigung bringen. Wenn der Wagen dann nur 1.500 Euro kosten soll - ratet mal, was dann jeder möchte.

Seite 1 , Beitrag Nr 10 😉 aber der TE schweigt dazu.

Der übliche Fall ... Fahrzeug erleidet einen Schaden, es sieht zwar optisch kacke aus und ist teuer, mindert aber den Gebrauchswert nicht. Auch mit dem Schaden würde das Fahrzeug noch problemlos weitere 20 Jahre fahren. Also wird fiktiv abgerechnet ... nur das eben jetzt der zukünftige Käufer sauer ist, weil der Verkäufer 70 % des Gutachtens für sich haben will. An sich ist das schon kein schlechter Deal auch für den Käufer.

Bedenke eins, wenn du jetzt den letzten € aus dem Verkäufer rauspresst, so gibt es einige Verkäufer, die sowas persönlich nehmen. Dann wird halt das Auto versteckt nochmal beschädigt, damit der Käufer keinen Gewinn macht. Sei es nun ne tote Maus vorm Innenraumfilter, Kratzer im Unterboden (damit es schneller rostet) oder ein kleines gebohrtes Löchlein im Radkasten hinten. Oder man fährt halt nochmal "wilde Sau" mit Rückwärtsgang mit Gewalt rein, sinnloser Vollbremsung oder sowas.

Solche Zeitgenossen gibt es nämlich leider auch.

Und egal was du tust, so schlecht scheint das Angebot des Verkäufers nicht zu sein. Frag freundlich ob vielleicht auch 50 % gehen, aber bei einer Klage verdient vor allem der Anwalt. "Gewinn" macht dann keiner von euch beiden mehr, zumindest wenn man den entstehenden Ärger und Zeitverlust mit einpreist ...

Hallo
Ich würde 2 zerkratzte Türen nehmen :-)
MfG
Didi2708

Zitat:

@Deloman schrieb am 28. Juni 2021 um 16:29:36 Uhr:


Es wundert mich ja, dass keiner nach den Daten und dem Preis vom Wagen gefragt hat.

Eine Tür zu lackieren kann locker 700 bis 1.000 Euro Entschädigung bringen. Wenn der Wagen dann nur 1.500 Euro kosten soll - ratet mal, was dann jeder möchte.

Da kann er noch so viel mögen wie er will. Er hat einen Kaufvertrag zu erfüllen. Und da das Auto nur mit diesem (reparierten) Schaden zu veräußern ist, kann der Käufer die gleichen Forderungen stellen. Raum, um da noch selst was "abzustauben" bleibt da nicht.

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@Knergy schrieb am 28. Juni 2021 um 16:34:17 Uhr:


Der übliche Fall ... Fahrzeug erleidet einen Schaden, es sieht zwar optisch kacke aus und ist teuer, mindert aber den Gebrauchswert nicht. Auch mit dem Schaden würde das Fahrzeug noch problemlos weitere 20 Jahre fahren. Also wird fiktiv abgerechnet ... nur das eben jetzt der zukünftige Käufer sauer ist, weil der Verkäufer 70 % des Gutachtens für sich haben will. An sich ist das schon kein schlechter Deal auch für den Käufer.

Bedenke eins, wenn du jetzt den letzten € aus dem Verkäufer rauspresst, so gibt es einige Verkäufer, die sowas persönlich nehmen. Dann wird halt das Auto versteckt nochmal beschädigt, damit der Käufer keinen Gewinn macht. Sei es nun ne tote Maus vorm Innenraumfilter, Kratzer im Unterboden (damit es schneller rostet) oder ein kleines gebohrtes Löchlein im Radkasten hinten. Oder man fährt halt nochmal "wilde Sau" mit Rückwärtsgang mit Gewalt rein, sinnloser Vollbremsung oder sowas.

Solche Zeitgenossen gibt es nämlich leider auch.

Und egal was du tust, so schlecht scheint das Angebot des Verkäufers nicht zu sein. Frag freundlich ob vielleicht auch 50 % gehen, aber bei einer Klage verdient vor allem der Anwalt. "Gewinn" macht dann keiner von euch beiden mehr, zumindest wenn man den entstehenden Ärger und Zeitverlust mit einpreist ...

Jetzt gehts aber wieder los! Wenn dann der "Zeitgenosse Käufer" auch aus solchem Holz geschnitzt ist, brennt beim Verkäufer bald die Gartenlaube ab und bis zum dritten Weltkrieg ist es nicht mehr weit.

Wie wäre es denn, wenn beide, Käufer und Verkäufer, die Sache rechtlich sauber abwickeln. Dann kann auch die Katze die Maus behalten. Wer glaubt, man könne mit dem Schaden unter diesen Umständen auch noch zusätzlich Geld verdienen, ist wohl ein ganz Schlauer.

Grüße vom Ostelch

Was soll das für eine Frage sein, welche Rechte der Verkäufer hat ?
Er hat das Recht auf das vereinbarte Entgelt, das war’s.
Er hat sogar schon eine Anzahlung kassiert.

Manche tun hier so, als ob der Verkäufer gezwungen worden wäre.
Dann darf man eben nicht verkaufen, wenn man mit dem Preis nicht einverstanden ist, so einfach ist das.

Er kann natürlich den Schaden fachgerecht reparieren lassen.
Oder er kann den Wagen auch unrepariert übergeben, aber dann muss er den Entschädigung dem Käufer übergeben.

So wäre es laut meinen empfinden fair.

Allerdings ist der Einwand mit dem Verkaufspreis auch berechtigt.
Wenn der Schafen höher als der Verkaufspreis ist , dann wäre das ein Totalschaden.

Diese Frage, ob alle möglichen Szenarien besprochen wurden, wurde leider auch nicht beantwortet.

Habe gestern mit dem Verkäufer telefoniert.
Wir haben uns auf fifty-fifty geeinigt vom Netto geeinigt.

Es passt für mich, es passt für Ihn und somit ist mein Fall geklärt.

Danke an Alle die sich meiner Frage gestellt haben.

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