Auto Anzahlung geleistet. Jetzt Türe leicht zerkratzt
Hallo,
wie ist es rechtlich?
Ich habe eine Anzahlung mit Kaufvertrag gemacht.
Dem Verkäufer ist jemand seitlich an Auto gefahren.
Welchen Anspruch habe ich bzw. der Besitzer.
Ich will das Auto auf jeden Fall kaufen da es günstig ist.
gutachter Bericht liegt vor.
Er meinte ich könnte zurück treten.
Ich will wie gesagt nicht zurück treten...
Er hat mir nur ca. 30% Von dem Schaden lt. Gutachter angeboten den Preis zu reduzieren?
Was meint ihr?
60 Antworten
Zitat:
@Tobianus schrieb am 29. Juni 2021 um 07:23:08 Uhr:
Habe gestern mit dem Verkäufer telefoniert.
Wir haben uns auf fifty-fifty geeinigt vom Netto geeinigt.Es passt für mich, es passt für Ihn und somit ist mein Fall geklärt.
Danke an Alle die sich meiner Frage gestellt haben.
Wenn es für dich passt,sollte es auch für uns hier passen. Der Verkäufer weiß hoffentlich, wie viel Glück er mit dir gehabt hat als verständnisvollem Käufer.
Grüße vom Ostelch
Passt doch für beide.
Der VK hat zu seinem angeblich geringen Kaufpreis noch ein paar Euro dazu "verdient" und der TE hat das Fahrzeug nochmal billiger bekommen, jetzt halt mit ein paar leichten Kratzern.
Ob der VK mit dem Käufer Glück hatte oder andersrum, lasse ich mal dahingestellt.
Wäre trotzdem mal interessant zu wissen,in welcher "Preisklasse" sich das Ganze abspielt.
3000 oder 30000 Euronen,finde ich,sind schon ein gewaltiger Unterschied....
Gerade dann eventuell später - wegen des Wiederverkaufswertes (Stichwort Unfallwagen).
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Zitat:
@Peterchen1975 schrieb am 29. Juni 2021 um 09:23:27 Uhr:
...Ob der VK mit dem Käufer Glück hatte oder andersrum, lasse ich mal dahingestellt.
Selbstverständlich hatte der Glück. Der TE hätte ihm auch Stress machen können. Dass der Verkäufer aus der Geschichte auchnoch mit einem Plus herausgeht bezeichne ich als Glück.
Grüße vom Ostelch
Zitat:
@Ostelch schrieb am 29. Juni 2021 um 09:37:26 Uhr:
Zitat:
@Peterchen1975 schrieb am 29. Juni 2021 um 09:23:27 Uhr:
...Ob der VK mit dem Käufer Glück hatte oder andersrum, lasse ich mal dahingestellt.
Selbstverständlich hatte der Glück. Der TE hätte ihm auch Stress machen können. Dass der Verkäufer aus der Geschichte auchnoch mit einem Plus herausgeht bezeichne ich als Glück.
Grüße vom Ostelch
Der VK hätte genauso auf stur schalten können. Was hätte der TE dann die nächsten Monate auf keinen Fall gehabt? Richtig, sein "neues" Auto.
Also Glück gehabt.
Zitat:
@migoela schrieb am 29. Juni 2021 um 09:31:23 Uhr:
Wäre trotzdem mal interessiert,in welcher "Preisklasse" sich das ganze abspielt.
3000 oder 30000 Euronen,finde ich,sind schon ein gewaltiger Unterschied....
Gerade dann eventuell später - wegen des Wiederverkaufswertes (Stichwort Unfallwagen).
Wird wohl der 2018er Golf 7 aus dem anderen Thread des TEs sein.
Preis wird also ungefähr in der Mitte liegen.
Zitat:
@Peterchen1975 schrieb am 29. Juni 2021 um 09:42:02 Uhr:
Zitat:
@Ostelch schrieb am 29. Juni 2021 um 09:37:26 Uhr:
Selbstverständlich hatte der Glück. Der TE hätte ihm auch Stress machen können. Dass der Verkäufer aus der Geschichte auchnoch mit einem Plus herausgeht bezeichne ich als Glück.
Grüße vom Ostelch
Der VK hätte genauso auf stur schalten können. Was hätte der TE dann die nächsten Monate auf keinen Fall gehabt? Richtig, sein "neues" Auto.
Also Glück gehabt.
Wir brauchen jetzt hier keine Argumentationsspielchen betreiben. Für den Verkäufer war das eine schlechte Situation. "Auf stur schalten" hätte für ihn vor allem teuer werden können. Es gibt auch Leute als Käufer, die nutzen das aus, auch wenn sie dafür etwas auf das Auto warten müssen. Wenn ich also schrieb, dass der Verkäufer Glück hatte, heißt das nicht, dass ein weniger nachgiebiger Käufer nicht auch Nachteile davon gehabt hätte, auf seine Ansprüche zu pochen.
Hier sollte nur nicht der Eindruck entstehen, dass sich der TE ja glücklich schätzen könne, auf so einen netten Verkäufer getroffen zu sein. Dessen Verhalten war zumindest "grenzwertig", denn die Idee, an dem Schaden auch noch verdienen zu wollen, ist schon einigermaßen dreist.
Grüße vom Ostelch
Dann sind wir uns ja einig, dass es letztendlich eine win-win Situation ist.
Und es ist auch völlig verständlich, dass der VK versucht, noch ein paar Euro rauszuziehen...
Zitat:
@Peterchen1975 schrieb am 29. Juni 2021 um 10:00:44 Uhr:
Dann sind wir uns ja einig, dass es letztendlich eine win-win Situation ist.
Und es ist auch völlig verständlich, dass der VK versucht, noch ein paar Euro rauszuziehen...
Win-win war es nur, weil der TE kompromißbereit war. Hätte er die gleiche Einstellung gehabt wie der Verkäufer, ginge der Zoff jetzt erst richtig los.
Grüße vom Ostelch
Zitat:
@Ostelch schrieb am 29. Juni 2021 um 10:08:36 Uhr:
Zitat:
@Peterchen1975 schrieb am 29. Juni 2021 um 10:00:44 Uhr:
Dann sind wir uns ja einig, dass es letztendlich eine win-win Situation ist.
Und es ist auch völlig verständlich, dass der VK versucht, noch ein paar Euro rauszuziehen...Win-win war es nur, weil der TE kompromißbereit war.
Grüße vom Ostelch
Weil beide kompromißbereit waren, der VK hat ja 20% "nachgegeben".
Aber juckt doch jetzt nicht mehr.
Der TE bekommt seinen "Neuen" und ist happy, der VK vermutlich ebenso.
TE: Viel Spass mit dem Fahrzeug und gute Fahrt.
Die Sache stellt sich so dar, wie der Verkäufer es schildert. Du hast die Wahl:
Rücktritt vom Vertrag oder Wagen kaufen; und zwar zu den neuen Bedingungen, sprich 30% Nachlass. Was willst du mehr? Instandsetzung kannst du vom Verkäufer nicht verlangen. Stelle dir vor, der Wagen wäre abgebrannt. Dann kann man ja auch unmöglich vom Verkäufer verlangen, den Zustand des Wagens wieder herzustellen.
Ich denke, das Angebot des Verkäufers ist fair. Er ist zu diesem Angebot nicht verpflichtet. Er hätte dich auch vor die Wahl stellen können: Entweder Rückabwicklung des Vertrages oder kaufen ohne (!) Abschlag.
Jo.
Zitat:
@cdti19 schrieb am 2. Juli 2021 um 18:35:37 Uhr:
....
Er hätte dich auch vor die Wahl stellen können: Entweder Rückabwicklung des Vertrages oder kaufen ohne (!) Abschlag.
Jo.
Kauf ohne Abschlag (selbstverständlich aber incl. Abtretung des Schadens) wäre sicher für den Käufer am interessantesten gewesen.
Welche Rechte der Käufer und welche Pflichten der Verkäufer hat, wurde aber doch jetzt schon des öfteren dargelegt.
Zitat:
@Peterchen1975 schrieb am 29. Juni 2021 um 10:00:44 Uhr:
Dann sind wir uns ja einig, dass es letztendlich eine win-win Situation ist.
Und es ist auch völlig verständlich, dass der VK versucht, noch ein paar Euro rauszuziehen...
Nein, das halte ich nicht für verständlich.
Die rechtliche Lage ist eindeutig. Wer sich nicht ans Gesetz zu hält um sich zu bereichern begibt sich eben ins Unrecht.
Es gibt auch Käufer die sowas ausnutzen. Die setzen nüchtern eine Frist, klagen dann und machen neben der Übereignung und Abtretung der Schadensersatzansprüche noch Mietwagenkosten geltend.
Da kann für den Verkäufer aus dem "verständlichen" Zusatzeinkommen schnell ein veritables Loch im Geldbeutel werden.
Aber hier ist es ja gut ausgegangen und mit dem Ergebnis mag der TE auch gut leben können. Aber so zu tun, als sei geltende Rechtslage nur eine Einladung zum Verhandeln, finde ich schräg.