Auto Anzahlung geleistet. Jetzt Türe leicht zerkratzt
Hallo,
wie ist es rechtlich?
Ich habe eine Anzahlung mit Kaufvertrag gemacht.
Dem Verkäufer ist jemand seitlich an Auto gefahren.
Welchen Anspruch habe ich bzw. der Besitzer.
Ich will das Auto auf jeden Fall kaufen da es günstig ist.
gutachter Bericht liegt vor.
Er meinte ich könnte zurück treten.
Ich will wie gesagt nicht zurück treten...
Er hat mir nur ca. 30% Von dem Schaden lt. Gutachter angeboten den Preis zu reduzieren?
Was meint ihr?
60 Antworten
Es ist ein kleiner Schaden.
mir geht es darum nicht den Kauf abzulehnen.
Ich will nur nicht das der Verkäufer sich das meiste an Kohle in de Tasche steckt und mich mit nem mickrigen Anteil abwimmelt....
Zitat:
@Tobianus schrieb am 26. Juni 2021 um 23:14:50 Uhr:
Es ist ein kleiner Schaden.
mir geht es darum nicht den Kauf abzulehnen.
Ich will nur nicht das der Verkäufer sich das meiste an Kohle in de Tasche steckt und mich mit nem mickrigen Anteil abwimmelt....
Du hast mittlerweile genug Meinungen erhalten was du machen kannst.
Entweder das Angebot des Verkäufers akzeptieren oder vom Kaufvertrag zurücktreten...was soll man dir sonst noch vorschlagen?
Und wenn du das Fahrzeug sowieso unter Wert gekauft hast, sollte das jetzt immernoch im Rahmen sein, oder?
Ich weiß nicht, ob es rechtlich durchsetzbar ist, aber dann würde ich dem Verkäufer mitteilen, dass ich weiterhin auf Erfüllung des Vertrages bestehe und er entweder das Auto fachgerecht instandsetzen soll oder dir die Schadenssumme auszahlen (oder eben verrechnen) soll.
Ja, würde ich auch so sehen.
Entweder den größten Teil der Schadenssumme bekommst du und du bekommst das Auto unrepariert.
Oder du bestehst auf einer vollständigen und fachgerechten Reparatur bei einer Fachwerkstätte.
Die betreffenden Rechnungen und Details zur Reparatur würde ich einfordern, damit der nicht den billigsten Pfuscher organisiert und so wieder profitiert.
Wenn du wirklich eine qualifizierte Antwort willst, musst du sowieso Rechtsberatung einholen.
Was z.b. mit einer Rechtsschutzversicherung kein Problem ist.
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Zitat:
@fehlzündung schrieb am 26. Juni 2021 um 23:33:55 Uhr:
Ich weiß nicht, ob es rechtlich durchsetzbar ist, aber dann würde ich dem Verkäufer mitteilen, dass ich weiterhin auf Erfüllung des Vertrages bestehe und er entweder das Auto fachgerecht instandsetzen soll oder dir die Schadenssumme auszahlen (oder eben verrechnen) soll.
Und Ich als Verkäufer würde dir mitteilen, dass der Vertrag unverschuldet nicht mehr erfüllbar ist. Punkt. Weil es einfach nicht mehr möglich ist. Wenn du willst, dann kannst du Schadenersatz einklagen, musst aber den finanziellen Schaden vor Gericht belegen können. Was du zu 99,9999% nicht kannst...
Und die Forderung nach Instandsetzung etc ist wieder eine Abweichung vom geschlossenen Vertrag und kann nicht einfach so verlangt werden.
Zitat:
@Tobianus schrieb am 26. Juni 2021 um 23:14:50 Uhr:
Es ist ein kleiner Schaden.
mir geht es darum nicht den Kauf abzulehnen.
Ich will nur nicht das der Verkäufer sich das meiste an Kohle in de Tasche steckt und mich mit nem mickrigen Anteil abwimmelt....
Wie kommst Du darauf,dass Dir von der Versicherungssumme was zusteht?
Dir steht maximal das zu, was ihr im Vertrag festgehalten habt.
Wenn Durch höhere Gewalt,was ein Unfall wohl ist, der Vertragsgegenstand nicht mehr in dem Zustand lieferbar ist,wie vereinbart, dann wird der Vertrag halt aufgehoben.
Ein Forum lebt von solchen Threads, keine Frage.
Aber statt hier zahlreiche Meinungen zu lesen, investiere doch Max 20 Euro und rufe eine Anwaltshotline an, täglich und rund um die Uhr für ALLE Fachgebiete….und du hast deine Frage sofort geklärt.
Hab ich oft wahrgenommen, in 10–15 Minuten ist alles geklärt, super Sache!
Viel Erfolg….
Mach ich morgen.... bei meiner Rechtsschutz...
ich möchte dem Verkäufer im Grunde nicht ins Schienbein treten.... es soll für uns beide passen.... Es war halt so... wie er reagiert hat... das es Ihm Recht wäre wenn ich vom Kauf zurück treten würde.... das möchte ich nicht da der preis schon sehr gut ist....
Was soll Dir der RA helfen?
Du hast 2 Angebote vom Verkäufer bekommen.
Du kannst zurücktreten (was ich absolut fair finde) oder auch nicht. Du musst für Dich entscheiden, was Dir der Wagen wert ist. Wenn's nicht passt, dann trittst zurück, oder handle einen Preis aus mit dem Du leben kannst.
Der Anwalt wird Dir nix anderes sagen.
Gruß jaro
Das Geld für den Rechtsanwalt ist hinausgeworfen, wie schon zuvor mehrfach von verschiedenen Nutzern ausgeführt.
Ist es nicht.....ich weiss ja nicht, ob ihr wisst was ein Vertrag ist. Das ist ein rechtsverbindlich es Schriftstück . Der Verkäufer hat den Wagen verkauft und eine Anzahlung kassiert. Damit ist von beiden Seiten ein Willen erklärt worden am Geschäft.
Nun ist am Wagen ein Schaden entstanden. Der Gutachter hat einen Betrag X ermittelt. Darin ist auch eine spätere Wertminderung eingerechnet.Das ist der Preis um das,Fahrzeug wieder in den ursprünglichen Zustand zu bringen. Also: Fahrzeug mit Rechnung in einer Fachwerkstatt reparieren lassen. Warum sollte der Käufer auf seinen Kauf verzichten ? Wenn er damit zufrieden ist, ist es doch ok. Und der Verkäufer hat gar kein Anrecht auf den Schadenersatz. Die Gegnerische Versicherung regelt den Schaden. Das,Geld ist dafür da, den Schaden zu bereinigen.
Ausserdem muss man den Betrag erst einmal bekommen. Ohne Werkstatt wird nämlich erst einmal die MwSt abgezogen.
Ich würde auf Reparatur und Herausgabe des Fahrzeugs bestehen.
Zitat:
@Zebulon102 schrieb am 27. Juni 2021 um 23:26:59 Uhr:
Ich würde auf Reparatur und Herausgabe des Fahrzeugs bestehen.
Auf welcher Rechtsgrundlage?
Berlin-paul hat doch bereits eine gute Lösung vorgeschlagen. Da muss man doch nicht mehr wild spekulieren:
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 26. Juni 2021 um 18:50:37 Uhr:
Ähnliches gibt es auf _iBäh_ zu hauf. Die Beschädigung nach dem Vertragsschluss ändert den Vertrag nicht. Der Verkäufer bleibt zur Übereignung verpflichtet. Die müsste ohne den Mangel geschehen.Wenn der Verkäufer den Schadenersatzanspruch an den Käufer abtritt und dieser das annimmt, dann wäre das die sinnvollste Lösung und unterm Strich hat jeder das was er wollte.
Grüße vom Ostelch
@Ostelch Aber genau dieses Vorgehen möchte der Verkäufer aber doch nicht..! Insofern bringt es recht wenig, dass hier mehrmals zu posten...
@Zebulon102 Verkauft (Vertrag gemacht) bedeutet aber noch nicht übereignet...; insofern sind aktuell die Eigentumsverhältnisse klar...! (Verkäufer ist nachwievor Eigentümer!) Ergo kann er auch entscheiden, wie die Schadensregulierung von Statten laufen soll...
Das es für Ihn evtl. cleverer wäre, hier auch Rücksprache mit dem Käufer zu halten, ist klar..., Aber der Verkäufer will es offenbar nicht und muss es m.M.n. auch nicht...