Auto angemeldet verkauft ohne Kaufvertrag - Hilfe Was soll ich tun ??
Hallo,
voller Verzweiflung habe ich nach ähnlichen Themen bei Google gesucht haber aber nix hilfreiches gefunden und bin auf dieses Forum hier gestießen und dies ist mein erster Thread.
Ich hatte mir einen alten Opel Calibra angeschafft und nach 3 Monaten ist mir wahrscheinlich das Getriebe kaputt gegangen worauf hin ich das Auto als Bastlerfahrzeug inserriert hatte.
Es fand sich ein deutscher Käufer der einen seriösen Eindruck machte und den Wagen mit nem Schlepper abholte. Da ich noch nie selbst ein Auto verkauft habe war ich leider so wahnsinnig dumm und habe hierfür keinen Kaufvertrag gemacht, da ich dachte das es bei einem Bastlerfahrzeug nicht unbedingt nötig sei.
Die Schilder, sowie Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief habe ich dummerweise auch mitgegeben und der Käufer sagter er würde keinen Kaufvertrag brauchen und er würde es gleich morgen früh abmelden und mir davon dann ein Bild per Whatsapp schicken. Natürlich hat sich der Käufer weder gemeldet noch ein Bild geschickt oder das Auto nach einer Woche abgemeldet obwohl ich ihn merhmals über whatsapp angeschrieben habe und mehr mals angerufen habe. Alles was ich habe von ihm ist eine Visitenkarte und evtl. Nachbarn die die Abwicklung vom Balkon aus beobachtet haben.
Meine Mutter auf die der Wagen als zweit Wagen angemeldet ist schimpfte bereits wahnsinnig mit mir wie ich den so blöd sei und keinen KV gemacht habe und was er jetzt nicht alles damit auf meinen Namen anstellen kann..
Daher wende ich mich verzweifelt an dieses Forum und hoffe jemand kann mir wertvolle Tipps und Ratschläge geben was ich denn jetzt eigl dagegen unternehmen kann? Soll ich zur Zulassungsstelle, Finanzamt, Versicherung informieren ? Zur Polizei ? Rechtsanwalt ?
Das wird mir aufjedenfall eine Lehre sein und aus dummen Fehlern lernt man..
Beste Antwort im Thema
Solch ein ähnlichen Fall hatte ich auch schon. Zulassungsstelle und Versicherung verbindlich schriftlich darüber informieren dass das Auto mit einem Mündlichen Kaufvertrag verkauft wurde und der Käufer das Fahrzeug unverzüglich abmelden soll! Deine Versicherung wird den Vertrag kündigen und die Zulassungsstelle wird den Halter informieren, spätestens jetzt weisst du ab du noch der Halter bist. Zeitgleich kannst du eine Anzeige bei der Polizei machen und dort angeben das dein Fahrzeug ohne Versicherungsschutz bewegt wird. Daraufhin wird das KFZ zur Fahndung ausgeschrieben und die Plaketten entfernt. Die Sache kann im Fall einer Straftat böse enden! Du bist als Halter des KFZ für den verbleib und der Fahrer verantwortlich. Ich weiss auch wieviel Nerven das kosten kann. Aber ab diesem Zeitpunkt kannst du nur noch hoffen das es gut ausgeht.
38 Antworten
Vielleicht könntest du ihm einen Besuch abstatten. Hoffe doch, dass Du die Adresse hast.
Wenn nicht, dann selber schuld.
Zitat:
Irgendwas muss ich doch machen können ??
Zumindest solltest du der Zulassungsstelle den Verkauf schriftlich melden.
Das du dazu verpflichtet bist, steht übrigens kleingedruckt auf der Rückseite des Fahrzeugscheins.
Zitat:
@tschawo22 schrieb am 21. Oktober 2014 um 18:33:57 Uhr:
...
was könnte ich denn jetzt am besten dagegen tun ?? Irgendwas muss ich doch machen können ??
Nochmal - die Kfz-Zulassungsstelle anrufen und ggf. aufsuchen.
Parallel dazu immer wieder versuchen, den Käufer zu erreichen um die Angelegenheit gütlich zu klären.
Ich verstehe nicht so ganz, wie der Käufer sich das vorstellt; will der das Fahrzeug jetzt weiterhin benutzen, obwohl er keinen Fahrzeugschein besitzt?
Ohne Fahrzeugschein hätte der das Auto gar nicht von dir wegfahren dürfen, oder hat der das auf einem Anhänger oder Fahrzeugtransporter bei dir abgeholt?
Vorsichtshalber noch die Frage an dich; bist du absolut sicher, dass du den Fahrzeugschein übergeben hast und gibt es dafür wirklich einen Zeugen, der das ggf. vor Gericht auch beeiden könnte und würde?
Solch ein ähnlichen Fall hatte ich auch schon. Zulassungsstelle und Versicherung verbindlich schriftlich darüber informieren dass das Auto mit einem Mündlichen Kaufvertrag verkauft wurde und der Käufer das Fahrzeug unverzüglich abmelden soll! Deine Versicherung wird den Vertrag kündigen und die Zulassungsstelle wird den Halter informieren, spätestens jetzt weisst du ab du noch der Halter bist. Zeitgleich kannst du eine Anzeige bei der Polizei machen und dort angeben das dein Fahrzeug ohne Versicherungsschutz bewegt wird. Daraufhin wird das KFZ zur Fahndung ausgeschrieben und die Plaketten entfernt. Die Sache kann im Fall einer Straftat böse enden! Du bist als Halter des KFZ für den verbleib und der Fahrer verantwortlich. Ich weiss auch wieviel Nerven das kosten kann. Aber ab diesem Zeitpunkt kannst du nur noch hoffen das es gut ausgeht.
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wenn du weisst wo er wohnt hinfahren und gucken ob du die schilder bekommst. haste die schilder wird der rest einfacher, weil dann der andere zumindestens nicht mehr mit deinen schildern schindluder betreiben kann. er kann das auto aber noch in den wald stellen und man wird sich bei dir melden...
Ich würde keine Selbstjustiz empfehlen, das könnte ziemlich schnell eskalieren und wir leben auch nicht im "Wilden Westen".
Er soll den Käufer ja auch nicht erschlagen 🙂, nur hinfahren,
reden und wenn nichts geht einfach die Polizei rufen 😉!
Das Kennzeichen, läuft ja noch auf seinen Namen.
Ich überseht, dass der Käufer das Fahrzeug rechtmäßig erworben hat.
Es geht um den Kfz-Schein und da steht Aussage gegen Aussage.
Letztendlich können Widersprüche nur durch ein Gericht geklärt werden.
Der Verkäufer kann sich schnell ins Unrecht setzen, wenn er manche der Vorschläge befolgt.
@Oetteken:
Da hast du recht, aber ich sehe hier keinen Grund, als Verkäufer ausfallend zu werden.
Man fährt einfach hin und verlangt seine Nummernschilder zurück, mehr will er ja nicht 🙂!
Und falls das nicht geht, würde ich, wenn ich der Verkäufer wäre, alternativ
die Polizei anrufen und eine Streitigkeit beim Fahrzeugverkauf nennen.
Der Fahrzeugbrief gehört dem Käufer, die Kennzeichen laufen jedoch nicht auf seinen Namen.
Also zu viel mehr kann man leider - außer den anderen Tips am Anfang -
hier IMHO nicht machen ;(, sonst halt nur warten.
Zitat:
@SauRausLasser schrieb am 22. Oktober 2014 um 19:52:27 Uhr:
Die eigenen Eier in der Hose zurechtrücken und den Wagen als gestohlen melden.
Schon mal was von "Vortäuschen einer Straftat " gehört? Das sind ja wertvolle Tipps hier.
Wie hier schon gesagt wurde. Ich seh auch nur den Weg über die Versicherung und die Zulassungsstelle. Die Polizei hat mit der Sache gar nichts zu schaffen.
Zitat:
@bmw318is-black schrieb am 22. Oktober 2014 um 20:09:34 Uhr:
Man fährt einfach hin und verlangt seine Nummernschilder zurück, mehr will er ja nicht 🙂!
Was macht er dann nochmal genau mit den Nummernschildern?
@TE
Ich würde es auch mit der sog. Erwerberkündigung gem. §96VVG probieren. Name und Anschrift hast Du ja offensichtlich mit der Visitenkarte (wenn die Daten richtig sind 😰). Ich hatte allerdings noch nie den Fall, dass man einen mündlichen Kaufvertrag als Grund angibt... 😕
Zitat:
Was macht er dann nochmal genau mit den Nummernschildern?
Gut, dann kann der Käufer zu mindestens nicht mehr auf seinen Namen weiterfahren!
Er kann ja schlecht den Brief und das auto zurückfordern 🙂.
Was aber nicht heißt, das der Verkäufer dann nicht mehr seine Versicherung und
Zulassungsstelle anschreiben braucht ...
ich verstehe jetzt das Problem nicht ganz. Der Käufer hat doch zugestimmt, die Kennzeichen und den Brief auszuhändigen. Der Schein ist verloren, da Verkäufer der Meinung ist diesem dem Käufer gegeben zu haben und der Käufer meint er habe ihn nicht bekommen. Also ist doch der Schein definitiv verloren.
Verlustmeldung bei der Zulassungsstelle, entsprechenden Obolus zahlen und als Lehrgeld abschreiben. Kennzeichen und Brief händigt der Käufer ja aus und du kannst so abmelden...