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Auto angemeldet verkauft ohne Kaufvertrag - Hilfe Was soll ich tun ??

Themenstarteram 21. Oktober 2014 um 11:10

Hallo,

voller Verzweiflung habe ich nach ähnlichen Themen bei Google gesucht haber aber nix hilfreiches gefunden und bin auf dieses Forum hier gestießen und dies ist mein erster Thread.

Ich hatte mir einen alten Opel Calibra angeschafft und nach 3 Monaten ist mir wahrscheinlich das Getriebe kaputt gegangen worauf hin ich das Auto als Bastlerfahrzeug inserriert hatte.

Es fand sich ein deutscher Käufer der einen seriösen Eindruck machte und den Wagen mit nem Schlepper abholte. Da ich noch nie selbst ein Auto verkauft habe war ich leider so wahnsinnig dumm und habe hierfür keinen Kaufvertrag gemacht, da ich dachte das es bei einem Bastlerfahrzeug nicht unbedingt nötig sei.

Die Schilder, sowie Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief habe ich dummerweise auch mitgegeben und der Käufer sagter er würde keinen Kaufvertrag brauchen und er würde es gleich morgen früh abmelden und mir davon dann ein Bild per Whatsapp schicken. Natürlich hat sich der Käufer weder gemeldet noch ein Bild geschickt oder das Auto nach einer Woche abgemeldet obwohl ich ihn merhmals über whatsapp angeschrieben habe und mehr mals angerufen habe. Alles was ich habe von ihm ist eine Visitenkarte und evtl. Nachbarn die die Abwicklung vom Balkon aus beobachtet haben.

Meine Mutter auf die der Wagen als zweit Wagen angemeldet ist schimpfte bereits wahnsinnig mit mir wie ich den so blöd sei und keinen KV gemacht habe und was er jetzt nicht alles damit auf meinen Namen anstellen kann..

Daher wende ich mich verzweifelt an dieses Forum und hoffe jemand kann mir wertvolle Tipps und Ratschläge geben was ich denn jetzt eigl dagegen unternehmen kann? Soll ich zur Zulassungsstelle, Finanzamt, Versicherung informieren ? Zur Polizei ? Rechtsanwalt ?

Das wird mir aufjedenfall eine Lehre sein und aus dummen Fehlern lernt man..

Beste Antwort im Thema

Solch ein ähnlichen Fall hatte ich auch schon. Zulassungsstelle und Versicherung verbindlich schriftlich darüber informieren dass das Auto mit einem Mündlichen Kaufvertrag verkauft wurde und der Käufer das Fahrzeug unverzüglich abmelden soll! Deine Versicherung wird den Vertrag kündigen und die Zulassungsstelle wird den Halter informieren, spätestens jetzt weisst du ab du noch der Halter bist. Zeitgleich kannst du eine Anzeige bei der Polizei machen und dort angeben das dein Fahrzeug ohne Versicherungsschutz bewegt wird. Daraufhin wird das KFZ zur Fahndung ausgeschrieben und die Plaketten entfernt. Die Sache kann im Fall einer Straftat böse enden! Du bist als Halter des KFZ für den verbleib und der Fahrer verantwortlich. Ich weiss auch wieviel Nerven das kosten kann. Aber ab diesem Zeitpunkt kannst du nur noch hoffen das es gut ausgeht.

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Zitat:

@tomtom1980 schrieb am 23. Oktober 2014 um 09:16:48 Uhr:

ich verstehe jetzt das Problem nicht ganz. Der Käufer hat doch zugestimmt, die Kennzeichen und den Brief auszuhändigen.

...

Das der Käufer den Kfz-Brief aushändigen will, habe ich nicht gelesen.

Wo steht das :confused:

naja so habe ich es aufgefasst. er will alles aushändigen nur den Schein hat er angeblich nicht bekommen. Vielleicht habe ich das auch falsch verstanden.

Hallo wie ist die Geschichte ausgegangen?

Ich ,weiss noch ob ich richtig liege ,aber wer den Fzg.-Brief hat ,ist der rechtliche Eigentümer ,Besitzer kann zum Zeitpunkt jeder sein ! Aber du hast nix in der Hand , doch den feuchten Händedruck von ,,seriösen "Käufer ! Das kannst dann dem Finanzamt ja erzählen ,die lachen sich kaputt ! Und den Bullen und der Versicherung das glaubwürdig rüberzubringen ,da gehört auch ne Menge Überzeugungskraft dazu !

Ein Vertrag ist immer zum vertragen da ,klappt beim Autoverkauf auch nicht immer ! Steuern laufen weiter ,Versicherung auch! Wenn de Glück hast ,gurkt der mit dem Auto nicht rum wegen Blitzer und falsch parken ! Wenn es ganz schief läuft ,wird das Auto zu einer Straftat benutzt (verhältnismäßig sehr selten )

Zitat:

@Apfelminze schrieb am 7. Februar 2019 um 00:12:58 Uhr:

Hallo wie ist die Geschichte ausgegangen?

Der TE wurde seit zwei Jahren nicht mehr gesehen, ohne User-Mention mit aktivierter Mailbenachrichtigung vermutlich keine Chance, mal sehen ob die an ist.

@tschawo22

Gruß Metalhead

@ opelkaputtmacher:

Du liegst falsch.

Der Besitz/das Vorweisen des Briefes ergibt den Anschein, dass der Vorleger Eigentümer ist, auf den man sich in aller Regel verlassen kann.

Tatsächlich muss er dies nicht automatisch so sein.

Letztlich dient der Brief dazu, bei möglichem Missbrauch (z.B. Verkauf des Fahrzeugs, ohne hierzu berechtigt zu sein) die sog. Gutgläubigkeit beim Käufer zu "zerstören".

(Laut BGB kann man (teilweise) Eigentum erlangen an (z.B. unterschlagenen) Gegenständen, wenn man diese gutgläubig erworben hat.)

Fehlt beim Kauf der Brief, fehlt nach herrschender Meinung auch die Gutgläubigkeit.

Wollt ihr jetzt wirklich einen 5 Jahre alten Thread neu durchdiskutieren?

Gruß Metalhead

Und wieder ein spannender Thread, was ein offenes Ende hat...

am 30. Oktober 2019 um 16:06

Ich habe das gleiche Problem!versicherung muss ich normal kündigen ,haben ein Vermerk gemacht!und beim Strassenverkehrs amt hoffe ich das,das mit einer eidesstattlichen versicherung funktioniert!

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