Auto angemeldet verkauft - Knöllchen
Hallo zusammen,
ich hatte vor ca 2 Wochen meinen alten Berlingo verkauft. Er war noch angemeldet und hatte seit 6 Monaten keine HU mehr. Ich dachte mir gehst du das Risiko mal ein, weil würde ein angemeldetes Auto ohne HU kaufen, das 23 Jahre alt ist und eine Viertel Million KM gelaufen ist?
Es hat sich ein Käufer gefunden und der Wagen ging nach Düsseldorf. Das Abmelden würde vertraglich festgehalten, Veräusserungsanzeige hab ich auch gemacht.
Leider kam letzte Woche dann ein Knöllchen aus Düsseldorf nach Hause. 25€ weil ich einen PKW im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt habe, dessen HU 6-8 Monate abgelaufen ist.
Ich wundere mich dass es nur 25€ sind. Dachte das wäre teurer inklusive Punkt? Aber kann ich dem Ordnungsamt nicht auch mitteilen, dass das Auto da nicht mehr in meinem Besitz und Eigentum war und das Knöllchen er Widerspruch an den Käufer abwälzen?
75 Antworten
Zitat:
@Rockville schrieb am 15. April 2025 um 19:24:07 Uhr:
Zitat:
@Astradruide schrieb am 15. April 2025 um 19:14:36 Uhr:
Kann ich mich dann, mit einem Verkauf/Halterwechsel auch aus anderen misslichen Situationen befreien?Klar, für jede Tat, die erst nach dem Verkauf begangen wurde und daher von einem anderen Fahrer oder Halter begangen wurde.
*Dann* bin ich ja gar nicht erst in einer misslichen Lage. Die Frage war zwar ironisch, aber ernst gemeint!
Zitat:
@Rockville schrieb am 15. April 2025 um 19:12:48 Uhr:
Stimmt zwar theoretisch, denn auch der TE hat schon ordnungswidrig gehandelt. Geahndet wird jetzt aber nur das Parken ohne HU im öffentlichen Verkehrsraum - also Tatzeitpunkt dieser OWi ist nach dem Verkauf und Täter dieser OWi ist nicht der TE.
Ein Richter meinte wohl auch Privatgrund der behörde als Ahndungsgrund zu bestätigen:
Wenn das Auto zugelassen ist, muß eine gültige HU da sein. Auch auf Privatgrund.
Der "Täter" ist aber hier nicht mehr der Verkäufer gewesen, sondern der Käufer in Düsseldorf. Der Verkäufer hat halt vorher Glück gehabt, daß er nicht erwischt wurde.
Richtig, er wäre sonst unverkäuflich gewesen.
Ich hatte 2 Optionen:
Ein uneingeschränkt fahrbereites und zuverlässiges Auto zum Verwerter bringen
Oder
Es angemeldet an Privat zu verkaufen und ein gewisses Risiko einzugehen.
Der Wagen hat auch schon wieder Tüv und fährt, fährt, fährt...
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Zitat:
@Bamako schrieb am 15. April 2025 um 21:37:51 Uhr:
Der Wagen hat auch schon wieder Tüv und fährt, fährt, fährt...
... und ist hoffentlich jetzt auf den Käufer umgemeldet?
(Und Du bist raus und musst Dir keine Gedanken über weitere, noch kommende, Tickets machen.)
Zitat:
@hk_do schrieb am 15. April 2025 um 19:52:04 Uhr:
Das Parken mit abgelaufener HU ist keine Ordnungswidrigkeit, die geahndet werden könnte.
Das Parken hatte der TE erwähnt, weil das Fahrzeug wohl parkend angetroffen wurde. Für die Ahndung einer abgelaufenen HU spielt das natürlich keine Rolle, aber im Verwarnungsgel- oder Bußgeldbescheid wird ja üblicherweise der Tatort genannt.
Ich habe dann gestern die Anhörung online ausgefüllt. Schön, dass sowas mittlerweile geht.
Jetzt heißt es abwarten. Ich werde definitiv berichten!
Zitat:
@Bamako schrieb am 15. April 2025 um 21:37:51 Uhr:
Richtig, er wäre sonst unverkäuflich gewesen.Ich hatte 2 Optionen:
Ein uneingeschränkt fahrbereites und zuverlässiges Auto zum Verwerter bringen
Oder
Es angemeldet an Privat zu verkaufen und ein gewisses Risiko einzugehen.
Der Wagen hat auch schon wieder Tüv und fährt, fährt, fährt...
Falsch, muss heissen:
Ein eingeschränkt fahrbereites und zuverlässiges Auto zum Verwerter bringen
Weitere Option: Einfach ne HU bei Ablauf machen, geschieht tausendfach.
Ist das der Wagen mit der Zwangsstillegung aus dem Faden mit dem berüchtigten Dritten? Oder einfach ein rein zufälliger Zufall?
Zitat:
@Bamako schrieb am 16. April 2025 um 06:04:07 Uhr:
Ich habe dann gestern die Anhörung online ausgefüllt. Schön, dass sowas mittlerweile geht.Jetzt heißt es abwarten. Ich werde definitiv berichten!
Einfacher wäre es gewesen - sofern der Käufer das mitspielt - er überweist Dir das Geld und Du bezahlst das Knöllchen.
Da es nur Geld ist und kein Punkt vergeben wurde wäre das MEINE "Musterlösung".
Mir wäre lieber gewesen der TE hätte mal berichtet woher er das weiß daß der Wagen TÜV hat und fährt und fährt…
Mit dem Käufer Kontakt gehabt?
Ist das Auto nun definitiv und nachweisbar nicht mehr auf Dich, lieber TE, zugelassen, sondern auf Deinen Käufer bzw. auf einen Dritten?
Denn der 1.Käufer könnte das Auto natürlich auch gleich so ohne TÜV an einen 3.weiterverkauft haben, z.B. Bastler, Schrauber, weil ihm das dann doch zu aufwändig war mit der neuen HU .
Ja hatte Kontakt. Und ich habe eine Abmeldebestätigung erhalten UND noch auf der Zulassungsstelle angerufen.
Das mit dem anderen Thread hatte nichts mit diesem Verkauf zu tun! Ich will nicht sagen hier ist alles optimal gelaufen, aber es ist gelaufen.
Naja selbst ohne Kontakt bekommt man mit ob es umgemeldet wurde , nämlich wenn man Post vom Zoll bekommt mit der Rückerstattung der anteiligen Steuer für das Auto.
Wider Erwarten der üblichen Verdächtigen hier ist doch alles wie erwartet und vereinbart gelaufen, oder? Dass sich der Käufer recht kurz nach der Übernahme des Fahrzeugs und noch vor dem TÜV-Besuch mit der anschließenden Ummeldung ein Knöllchen gefangen hat, war nun mal echt Pech.
Bamako: Ja prima. Danke für die Info.
Da hast Du wirklich nochmal Schwein gehabt.
Nicht immer geht es so glimpflich aus.
Zitat:
@Taunusrenner schrieb am 16. April 2025 um 17:47:48 Uhr:
.... und noch vor dem TÜV-Besuch mit der anschließenden Ummeldung ...
Ohne TÜV kann der Käufer nur abgemeldet haben, eine Ummeldung ohne aktuellen, gültigen TÜV-Bericht gibt es schon lange nicht mehr.