Auto angemeldet verkauft - Knöllchen
Hallo zusammen,
ich hatte vor ca 2 Wochen meinen alten Berlingo verkauft. Er war noch angemeldet und hatte seit 6 Monaten keine HU mehr. Ich dachte mir gehst du das Risiko mal ein, weil würde ein angemeldetes Auto ohne HU kaufen, das 23 Jahre alt ist und eine Viertel Million KM gelaufen ist?
Es hat sich ein Käufer gefunden und der Wagen ging nach Düsseldorf. Das Abmelden würde vertraglich festgehalten, Veräusserungsanzeige hab ich auch gemacht.
Leider kam letzte Woche dann ein Knöllchen aus Düsseldorf nach Hause. 25€ weil ich einen PKW im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt habe, dessen HU 6-8 Monate abgelaufen ist.
Ich wundere mich dass es nur 25€ sind. Dachte das wäre teurer inklusive Punkt? Aber kann ich dem Ordnungsamt nicht auch mitteilen, dass das Auto da nicht mehr in meinem Besitz und Eigentum war und das Knöllchen er Widerspruch an den Käufer abwälzen?
75 Antworten
Na schau an.
Auch wenn’s wahrscheinlich eingestellt wird, ABER - die Herumeierei hat nun der Verkäufer und das nur aufgrund des Verkaufs mit ANgemeldetem Auto.
TE - wäre super wenn du bitte weiterhin den Verlauf hier posten würdest, interessiert mich sehr und ich denke viele Andere auch.
Zitat:
@Bamako schrieb am 15. April 2025 um 07:53:08 Uhr:
Ich wundere mich dass es nur 25€ sind. Dachte das wäre teurer inklusive Punkt? Aber kann ich dem Ordnungsamt nicht auch mitteilen, dass das Auto da nicht mehr in meinem Besitz und Eigentum war und das Knöllchen er Widerspruch an den Käufer abwälzen?
Wieso? Du schreibst doch selber das es, noch in Deinen Händen, schon 6 Monate keine gültige HU mehr hatte. Das Ticket hast Du Dir doch retlich verdient. ... und ja, ich wundere mich auch das es nicht 60€ und ein Flenspunkt geworden sind.
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Zitat:
@Spardynamiker schrieb am 15. April 2025 um 12:51:06 Uhr:Zitat:
Wo ist da Herumrennerei, wenn man eben auf die Knolle antwortet - wie bei jeder anderen auch.
Herumeierei sollte es heißen.
Und es ist nicht sein Knöllchen, ergo sollte er damit auch nichts zu tun haben.
Zitat:
@Bamako schrieb am 15. April 2025 um 07:53:08 Uhr:
Ich dachte mir gehst du das Risiko mal ein
Kann man machen. Du hast dir doch im Vorfeld bestimmt Gedanken gemacht, wie du mit der Situation umgehst dass sich dein Käufer an genau keine der Vereinbarungen hält.
Mal verliert man dabei, und mal gewinnen die anderen. ...
Hoffe dass da nicht noch ein überlanger Rattenschwanz hinterherkommt, man kann noch wesentlich mehr und ganz anderen Unsinn mit auf solche Weise erworbenen Autos anstellen.
Laß Dich nicht durcheinanderbringen. DIESE Strafe mußt du nicht zahlen, weil ja nicht DU das Auto in Düsseldorf ohne HU hingestellt hast, sondern jemand anderes. Außerdem mußt du sie nicht zahlen, weil das Auto nicht mehr DIR gehört, du nicht damit herumfährst und du deine Obliegenheiten - Veräußerungsanzeige bei Verkauf - befolgt hast.
Das teilst du den Düsseldorfern mit und gut ist.
Es ist überhaupt nicht relevant wem das Fahrzeug jetzt gehört und wer es wann wo geparkt hat.
Das Fahrzeug war auf den TE zugelassen der es versäumt hat die HU durchführen zu lassen.
Dass es erst aufgefallen ist nachdem er das Fahrzeug verkauft hat ändert daran nichts.
Das einzige was man jetzt noch erreichen kann ist dass der neue Besitzer auch ein Knöllchen bekommt.
r
Eben, für den ehemaligen Halter liegt die Fristüberschreitung auf der Hand. Es ist auch unerheblich wo sich das Fahrzeug befindet ... selbst der neue Besitzer könnte es, ausserhalb der Augen des Ordnungsamtes, abgestellt haben. Dennoch geht dann die Warnlampe im Amt an und fällt zurück auf den halter bis zu dem Zeitpunkt.
Zitat:
@ranitegar schrieb am 15. April 2025 um 18:46:38 Uhr:
Es ist überhaupt nicht relevant wem das Fahrzeug jetzt gehört und wer es wann wo geparkt hat.
Das Fahrzeug war auf den TE zugelassen der es versäumt hat die HU durchführen zu lassen.
Dass es erst aufgefallen ist nachdem er das Fahrzeug verkauft hat ändert daran nichts.
Stimmt zwar theoretisch, denn auch der TE hat schon ordnungswidrig gehandelt. Geahndet wird jetzt aber nur das Parken ohne HU im öffentlichen Verkehrsraum - also Tatzeitpunkt dieser OWi ist nach dem Verkauf und Täter dieser OWi ist nicht der TE.
Zitat:
@Handschweiß schrieb am 15. April 2025 um 18:12:59 Uhr:
Außerdem mußt du sie nicht zahlen, weil das Auto nicht mehr DIR gehört, du nicht damit herumfährst
Kann ich mich dann, mit einem Verkauf/Halterwechsel auch aus anderen misslichen Situationen befreien?
Zitat:
@Astradruide schrieb am 15. April 2025 um 19:14:36 Uhr:
Kann ich mich dann, mit einem Verkauf/Halterwechsel auch aus anderen misslichen Situationen befreien?
Klar, für jede Tat, die erst nach dem Verkauf begangen wurde und daher von einem anderen Fahrer oder Halter begangen wurde.
Zitat:
@Rockville schrieb am 15. April 2025 um 19:12:48 Uhr:
Geahndet wird jetzt aber nur das Parken ohne HU im öffentlichen Verkehrsraum
Das Parken mit abgelaufener HU ist keine Ordnungswidrigkeit, die geahndet werden könnte.
Dem Käufer würde ich jetzt aber auch nicht boshaftigkeit unterstellen. Wenn ich ein Auto angemeldet verkaufe wo die HU seit Monaten abgelaufen ist, was grundsätzlich ok ist, weil abgemeldet schrumpft der Käuferkreis extrem, weil HU abgelaufen, da bekommt man das nicht einfach angemeldet, KZK gibt es auch nicht ... egal ...
Muss ich als Verkäufer damit rechnen, das der Käufer gleich an der nächsten Straßenecke von der Polizei angehalten wird...also das musste dem TE klar sein, wenn er den Käufer den Wagen auf eigener Achse hat weg fahren lassen...und solange wie noch nicht umgemeldet, bekommt der Te ebend noch die Post ...😁
so wie beim TE läuft es, eigentlich reicht es wenn man der Bussgeldstelle/Amt einfach eine kurze mail sendet, am Besten mit scan vom KV und man hört von denen nichts mehr, so war es auch bei mir, also dieses Argument es würde in elendes Gerenne ausarten ist maximal übertrieben...🙄dem ggü. stehen beim Te sicherlich etliche grüne 10er Mehrerlös, oder? Weil alte Karre, HU lange abglaufen, abgemeldet ... da kann man froh sein wenn es überhaupt noch Geld nach Stahl kg Schrott Kurs gibt ...